Elektronisches Fahrtenbuch

AW: Elektronisches Fahrtenbuch

dwz8 schrieb:
ich schreibe definitiv kein Fahrtenbuch. :M
Aber das Jahr ist ja noch jung...:B
Hallo Dieter, hier Andre,

nach Auskunft meines Steuerberaters wird es bei Nichtführung eines
Fahrtenbuches ab 2006 dazu kommen, daß 12% des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges p.a. zu versteuern sein werden... &:
Kann das sein?
 
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tana schrieb:
Hallo Dieter, hier Andre,

nach Auskunft meines Steuerberaters wird es bei Nichtführung eines
Fahrtenbuches ab 2006 dazu kommen, daß 12% des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges p.a. zu versteuern sein werden... &:
Kann das sein?

das wäre doch die alte Regelung von 1% pro Monat ... :2book2z:

Grüßle
Chris
 
AW: Elektronisches Fahrtenbuch

Das, was Chris zitiert hat ist sind die "noch nicht verabschiedeten Neuregelungen" für das Jahr 2006 und wahrscheinlich auch der Stein des Anstosses für Euren Steuerberater.

Obwohl es, vom Grundsatz her gesehen, gar nicht so neu ist. Dem Finanzamt geht es halt darum, den Nachweis zu bekommen, dass das Fahrzeug bei Selbstständigen tatsächlich mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, sofern die 1 % Regelung zum tragen kommt. Dieses kann man eigentlich nur nachweisen in dem man ein Fahrtenbuch führt. Egal ob handschriftlich oder elektronisch. Ein "Muß" zum Führen des Fahrtenbuches ist dort nicht verzeichnet.

Wie bereits gesagt handelt es sich um die Neuregelung, wobei sich noch immer die Frage stellt, wie dieses Regelwerk von den Finanzämtern ausgelegt und durchgesetzt wird.

Ich sehe die Aussage Eures Steuerberaters zunächst noch als eine Vorsichtsmaßnahme an, um allen Unwägbarkeiten mit Eurem Finanzamt im Vorfeld bereits aus dem Weg zu gehen.

Momentan stimme ich Dieter zu......locker bleiben!



Gruß
André und Verena
 
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