ENDE: Beleidigung im Straßenverkehr

zetti-hh

Fahrer
Registriert
21 Januar 2007
Moin Leute,

wie versprochen wollte ich nochmal den Ausgang der Anzeige (anfang 2008) bekanntgeben.

Es ging ja um Beleidigung im Straßenverkehr und den netten kleinen Mittelfinger. Hinzu kam noch einige Anschuldigungen (ohne Sinn/Grund/Beweise) von dem Kläger (Polizist). Der Kläger hat keinerlei Beweise und demnach würde es zu keiner Verurteilung kommen.

Allerdings will die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht so einfach einstellen. Eventuell wegen meines Alters und das es einen Polizisten getroffen hat. :b

Aufjedenfall wurde mir jetzt Angeboten, 200€ zuzahlen und dann wird das Verfahren eingestellt. (Was sind das eigentlich für Methoden? Kommt mir sehr komisch vor.... aber ich hab das Schreiben der Staatsanwaltschaft hier...) Ansonsten wird Klage erhoben und es wird vor Gericht ausgehandelt. Auch wenn ich dort freigesprochen werde, dürften die Kosten für mein Anwalt die 200€ überschreiten. Also werd ich zahlen ...

So das wars. Dieser Thread dient nur dazu nochmal das Ende der Anzeige bekanntzugeben für die Leute die mich danach gefragt haben.

Gruß
 
AW: ENDE: Beleidigung im Straßenverkehr

Und die Moral von der Geschicht: zeige den netten kleinen Mittelfinger keinem Polizisten nicht :b
 
AW: ENDE: Beleidigung im Straßenverkehr

Danke für die Info. :) Nein Thomas, Dich meine ich nicht. :d

Die Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße ist übrigens nicht "komisch", sondern in der StPO vorgesehen. ;)

Viele Grüße
Jan
 
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Auch wenn ich dort freigesprochen werde, dürften die Kosten für mein Anwalt die 200€ überschreiten. Also werd ich zahlen ...

Seit wann muss man seinen Anwalt selbst bezahlen, wenn man den Prozess gewinnt?
 
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Es würde eh nur auf einen Vergleich hinauslaufen, dann mußt Du Deinen Anwalt selbst zahlen....es sei denn man hat einen Rechtschutz.
 
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Sobald du zahlst ist dies für die Staatsanwaltschaft ein Schuldeingeständnis. Also Vorsicht die Brüder arbeiten mit allen Mitteln :w
 
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Und die Moral von der Geschicht: zeige den netten kleinen Mittelfinger keinem Polizisten nicht :b


So siehts aus sonst könnte es schon sein das man mal den "Prügel" (schwäbisch für Gummiknüppel/Schlagstock) schmeckt :9:b
 
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Sobald du zahlst ist dies für die Staatsanwaltschaft ein Schuldeingeständnis. Also Vorsicht die Brüder arbeiten mit allen Mitteln :w

Das kann ich so nicht unterstreichen. Einem Freund von mir wurde vor einiger Zeit auch mal so ein "Deal" angeboten, allerdings mit dem klar herausgestellten Hinweis, dass es sich bei der Zahlung um kein Schuldeingeständnis handeln würde.
 
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Ich glaube der Threadersteller ist sich des glücklichen Ausgangs seines kleinen Ausrutschers noch nicht ganz bewusst. :w

Die Einstellung unter der Auflager der Zahlung von 200 € ist für meinen Geschmack äußerst wohlwollend und sollte statt Frust eher das Bedürfnis nach einer Flasche Champagner hervorrufen. :t

Grüße
Sascha
 
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Sobald du zahlst ist dies für die Staatsanwaltschaft ein Schuldeingeständnis. Also Vorsicht die Brüder arbeiten mit allen Mitteln :w
Stimmt! Dazu unbedingt mit Deinem Anwalt sprechen, nicht das da noch etwas nachkommt. Kann da aus eigener Erfahrung sprechen...!
 
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moin,

kam mir doch glatt mein kaffee wieder hoch, lese ich in der zeitung:

BUSSGELDKATALOG SOLL VERDOPPELT WERDEN!

... ja dann solln die doch ruhig mehr davon drucken ... is dat ne meldung wert? ... altpapier ... :d

gruß

toM
 
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die angebotene Zahlung als Schuldeingeständnis genommen werden kann. Bei so vielen Fällen, die ich kenne, bei denen es auf eine Zahlung rauslief. Wo kämen wir denn hin mit einem "Vergleich" zu ködern (ist ja auch bei 100%-iger Unschuldsauffassung eine Investition vor Gericht zu gehen) und dann, wenn man diese annimmt zu sagen "ätschibätsch" jetzt klage ich erst recht......
 
AW: ENDE: Beleidigung im Straßenverkehr

Ich glaube der Threadersteller ist sich des glücklichen Ausgangs seines kleinen Ausrutschers noch nicht ganz bewusst. :w

Die Einstellung unter der Auflager der Zahlung von 200 € ist für meinen Geschmack äußerst wohlwollend und sollte statt Frust eher das Bedürfnis nach einer Flasche Champagner hervorrufen. :t

Grüße
Sascha

jeppp :t:t:t ...

.... ist doch eine günstige Methode für etwas gerade zu stehen ... oder?

ich würde es auch dabei belassen ...
 
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Nach fristgemäßer Zahlung kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden; Sie werden nicht Bestraft.

So steht es im Schreiben von der Staatsanwaltschaft!
 
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Danke für die Info. :) Nein Thomas, Dich meine ich nicht. :d

Die Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße ist übrigens nicht "komisch", sondern in der StPO vorgesehen. ;)

Viele Grüße
Jan

Und ist auch ein probates Mittel der Staatsanwaltschaften der Flut an Anzeigen "Herr zu werden"
 
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So steht es im Schreiben von der Staatsanwaltschaft!

Eben.... und das ist "rechtsverbindlich"!

Die Staatsanwaltschaften haben diese Möglichkeiten der ähnlichen Form "eines Verlgeiches". Nichts anderes ist es im erweiterten Sinne. Mehr gebe es eigentlich nicht zu sagen.
 
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Sobald du zahlst ist dies für die Staatsanwaltschaft ein Schuldeingeständnis. Also Vorsicht die Brüder arbeiten mit allen Mitteln :w

Tut mir leid... aber das ist ausnahmsweise richtiger Stuß (s.Inhalt des Staatsanwaltsschreiben, Zahlung -> Verfahrenseinstellung = eine Art des Vergleiches im erweiterten Sinne)

Edit:
Nicht ganz zu unrecht, hat mich ein Forumskollege darauf aufmerksam gemacht (auch hier noch einmal an den freundlichen Teilnehmer), dass die sehr harte Formulierung "ausnahmsweise richtiger Stuß" mit der Art von "Brummm" (s.Thread "Widerspruch") gleichzusetzen ist. Da ich mich klar differnzieren möchte,

Bitte ich Dich LordElektro um Entschuldigung, dass ich Dich in Deiner Person beleidigt und herabgesetzt hatte. Das war nicht fair und auch garnicht fein.
 
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Stimmt! Dazu unbedingt mit Deinem Anwalt sprechen, nicht das da noch etwas nachkommt. Kann da aus eigener Erfahrung sprechen...!

Welche Erfahrung war das in Deinem Fall? Nicht rechtzeitig den "Vergleichsbetrag" entrichtet? Versäumnisurteil erhalten, weil irgend eine Frist "vergessen" wurde?
Was hat in Deinem Fall die Staatsanwaltschaft in ihrem Schreiben formuliert?

Was Du jetzt so allgemein hier reingeworfen hast, darf einfach nicht so "leer" im Raum stehen bleiben. Das ist sehr irreführend.

Das ist meine persönliche Meinung
 
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eigentlich wurd´s ja schon gesagt, aber diese einstellung ist gesetzlich vorgesehen und dient letztlich dazu bei "kleineren" delikten die gerichte zu entlasten. daher ist ein gerichtsverfahren auch grundsätzlich ausgeschlossen, wenn man so einen "deal" annimmt (ausnahmen gibts, aber nur in krassen fällen, zb wenn sich ein diebstahl im nachhinein als gewaltsamer raub herausstellt).

und eins ist klar: bei der flut von verfahren hat wirklich kein staatsanwalt lust darauf, ein verfahren wegen beleidigung unnötig in die länge zu ziehen ... schließlich kriegt er ja keine provision für gerichtsurteile :y
 
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Sobald du zahlst ist dies für die Staatsanwaltschaft ein Schuldeingeständnis. Also Vorsicht die Brüder arbeiten mit allen Mitteln :w

Tut mir leid... aber das ist ausnahmsweise richtiger Stuß (s.Inhalt des Staatsanwaltsschreiben, Zahlung -> Verfahrenseinstellung = eine Art des Vergleiches im erweiterten Sinne)

Edit:
Nicht ganz zu unrecht, hat mich ein Forumskollege darauf aufmerksam gemacht (auch hier noch einmal Dank an den freundlichen Teilnehmer), dass die sehr harte Formulierung "ausnahmsweise richtiger Stuß" mit der Art von "Brummm" (s.Thread "Widerspruch") gleichzusetzen ist. Da ich mich klar differnzieren möchte,

Bitte ich Dich LordElektro um Entschuldigung, dass ich Dich in Deiner Person beleidigt und herabgesetzt hatte. Das war nicht fair und auch garnicht fein.
 
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Sobald du zahlst ist dies für die Staatsanwaltschaft ein Schuldeingeständnis. Also Vorsicht die Brüder arbeiten mit allen Mitteln :w

Deshalb die Zahlung (Scheck) mit einem Schreiben versehen in dem steht, das die Zahlung aus wirtschaftlichen Erwägungen und nicht als Schulkdanerkenntniss erfolgt. Das bleibt dann auch in den Akten falls aus irgendwelchen gründen in folgenden Prozessen sowas wieder rausgezerrt wird.

Gruss Wolf
 
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