erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

deZettie

Fahrer
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1 Oktober 2006
Hallo Hallo.

Sind jetzt schon einige Zeit folgendes am überlegen:
Wenn man auf der AutoBahn fährt und fährt an einer Auffahrt vorbei an der kein 130 steht. Wie schnell darf man dann fahren ?!
Wenn man also theoretisch diese Auffahrt aufgefahren wäre, dann hat man ja keine Geschwindigkeitsvorgabe durch ein Schild vorgesetzt bekommen.
Muss man sich nun an die Richtgeschwindigkeit 130 halten oder gilt "freie Fahaart" ?!?

Danke und jetzt mal gute Nacht,
maddin
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

Muss man sich nun an die Richtgeschwindigkeit 130 halten oder gilt "freie Fahaart" ?!?


An die Richtgeschwindigkeit von 130 musst Du Dich auf jeder Autobahn halten, auf der kein anderes Verkehrszeichen eine ohnehin niedrigere Geschwindigkeit gebietet. :s

Allerdings steht hier auch nirgens ein Schild, welches die Richtgeschwindigkeit anzeigt, denn die ist auf deutschen Autobahnen halt 130. So spart man Gott sei dank viel Geld für Schilder! :t
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

Oh schnelle Antwort,
Dankeschön,

Nochmal zur Nachfrage zwei Fragen:
-Heißt Richtigeschwindigkeit ich soll mich daran richten darf aber schneller fahren ?
-Ich kann in Deutschland also nur "frei" fahren, wenn das Schild mit den grauen Streifen drauf zu sehen ist, wo entweder die 130 oder gar keine Zahl durchgestrichen ist ?

Danke Danke

PS: Nicht damit der falsche Gedanke aufkommt, ich bin überhaupt nicht so ein AB-Bleifußraser. Ein Freund von mir mit dem alten 525i der ist so einer. Aber das ist ja auch eine Limosine!! in meinem Zettie wird mit der Lenkraddrehung, gebremst oder Gasgegeben, stur Gewicht geben aufs rechte Pedal ist selten, auch auf der AB.
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

Heißt Richtigeschwindigkeit ich soll mich daran richten darf aber schneller fahren ?

Genau! Nach 130 richten, aber im Prinzip kann Dein Tacho 250+ X zeigen und die Polizei würde Dich nicht blitzen sondern weiterfahren lassen.
Andere Verkehrsvergehen mal außen vor (Drängeln, Sicherheitsabstand, keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer etc.).

Aber Achtung: Die runden Schilder mit weißer Zahl auf blauem Grund gebieten eine Mindestgeschwindigkeit!

Die Richtgeschwindikeit ist immer eine weiße Zahl auf blauem Grund und ECKIGEM Schild - kenne ich nur von den Tafeln, wenn man vom Ausland nach Deutschland hineinfährt. Auf einer Tafeln stehen daneben dann noch Höchstgeschwindigkeit geschlossene Ortschaft und Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften wenn nicht anders Beschildert.


-Ich kann in Deutschland also nur "frei" fahren, wenn das Schild mit den grauen Streifen drauf zu sehen ist, wo entweder die 130 oder gar keine Zahl durchgestrichen ist ?

Das die 130 durchgestrichen ist bedeutet, dass eine vorhergehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 (Schild 274 - zulässige Höchstgeschwindigkeit - eine Zahl auf weißem Grund mit rotem Kreis) aufgehoben wurde. Also gilt nun solange nicht anders beschildert: Richtgeschwidigkeit 130 (s.oben)

Nur das Zeichen 282 (das graue runde Schild mit den 4 Strichen diagonal von links unten nach rechts oben) bedeutet: Ende sämtlicher Streckenverbote (also Geschwindigkeit und/oder Überholverbote etc.). Also auch auf der AB: Nun solange nicht anders beschildert: Richtgeschwidigkeit 130.

Fährst Du auf die AB auf und da steht kein Schild, welches eine Höchstgeschwindigkeit vorgibt (in der Regel 60 / 80 / 100 oder 120 - andere sind eher selten), gilt immer die Richtgeschwindigkeit - und die darfst Du halt überschreiten!


Kurz gesagt: Auf der Autobahn "darfst" Du Dich immer an der Richtgeschwindigkeit orientieren - und da das schwammig formuliert ist, kannst Du dann auch 250 + X fahren (wenn nicht zu geringe Sicht oder, oder, oder).
Sobald dort aber ein Schild steht, welches die Höchstgeschwindigkeit vorgibt, gilt diese.
Wird jene durch eines der oben erwähnten grauen Schilder aufgehoben gilt wieder die Richtgeschwindigkeit.

Die Richtgeschwindigkeit gilt immer - ganz frei ist es also nie!



Zitat: "Straße nass, Fuß vom Gas, Strasse trocken, drauf den Socken..."
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

*klugscheissmodus an*
Wenn man auf eine Strasse einbiegt und man dort keine Tempolimit oder Überholverbotsschilder findet, heisst das nicht, dass dort keine gelten! Ist ein weitverbreiteter Irrtum. Genauso wie die Annahme, dass wenn nach einer Einmündung die Verbote nicht wiederholt werden alles frei wäre.
Man kann dann allerdings, sofern man nicht darum weiss, auch nicht bestraft oder gebusst werden.
*klugscheissmodus aus*

Ansonsten ist Andreas Aussagen aber nichts hinzuzufügen.
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

An die Richtgeschwindigkeit von 130 solltestDu Dich auf jeder Autobahn halten, auf der kein anderes Verkehrszeichen eine ohnehin niedrigere Geschwindigkeit gebietet.
"sollte" ... und nicht "musst". :w

Wenn man auf eine Strasse einbiegt und man dort keine Tempolimit oder Überholverbotsschilder findet, heisst das nicht, dass dort keine gelten!
Wenn zu einer Autobahn keine Schilder stehen, "sollte" man 130 fahren. Und zwar ab dem Schild, dass eine Autobahn kennzeichnet. Man darf auch mit maximaler Geschwindigkeit die Zufahrt auf die Autobahn entlangbrezeln (solange niemand gefährdet/behindert wird)! Und zwar solange bis eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Ist ein weitverbreiteter Irrtum. Genauso wie die Annahme, dass wenn nach einer Einmündung die Verbote nicht wiederholt werden alles frei wäre.
Klar, für den durchfahrenden Verkehr gilt das Tempolimit immernoch. Für den auffahrenden Verkehr jedoch nicht!

Man kann dann allerdings, sofern man nicht darum weiss, auch nicht bestraft oder gebusst werden.
Eben jener auffahrende Verkehr weiß das nicht.

Oftmals werden Tempolimits vor Gefahrenstellen gesetzt, danach aber nicht aufgehoben, weil klar ersichtlich ist, wo die Gefahrenstelle vorüber ist. Und diesen Umstand kann sich jeder selber "ableiten", denn wenn auf einer 2-spurigen Autobahn ein Limit gesetzt ist, die Bahn dann nach der Einmündung einer weiteren 2-spurigen Autobahn jedoch nicht explizit aufgehoben oder wiederholt wird, heißt das soviel wie "Gefahrenstelle 'Einmündung' vorbei" und freie Fahrt ...

Leider habe ich dafür jedoch kein Beispiel. Und auf den Autobahnen ist werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Einmüdungen in aller Regel wiederholt.
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

Genauso wie die Annahme, dass wenn nach einer Einmündung die Verbote nicht wiederholt werden alles frei wäre.

wenn auf bspw einer landstrasse 70 ist und rechts eine einmündung, kein feldweg oder stock und stein, sondern eine richtige strasse ist, dann gilt ab dort 100 und zwar für alle (das ist wie auf der autobahn wo 120 ist, und nach einer auffahrt ist kein 120 Schild mehr, dann ist Richt 130, sprich "offen").
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

wenn auf bspw einer landstrasse 70 ist und rechts eine einmündung, kein feldweg oder stock und stein, sondern eine richtige strasse ist, dann gilt ab dort 100 und zwar für alle (das ist wie auf der autobahn wo 120 ist, und nach einer auffahrt ist kein 120 Schild mehr, dann ist Richt 130, sprich "offen").

Das stimmt nicht! (Dachte ich allerdings auch noch vor einiger Zeit.) Ist total unlogisch, ist aber so.
In einem anderen Forum hat das Ganze jemand mal behauptet und ich habe auch zunächst vehement dagegengehalten. dann habe ich mich mal in juristische Bibliothek vergraben und mich schlau gemacht. Danach musste ich leider eingestehen, dass ich im Unrecht war.
Wers nachlesen will: Richtigstellungen zu den Volkstümlichen Rechtsirrtümern
Ansonsten kann ich dem interessierten Leser gerne eine Fundstelle aus der verkehrsrechtlichen Literatur nennen.
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

Das stimmt nicht! (Dachte ich allerdings auch noch vor einiger Zeit.) Ist total unlogisch, ist aber so.
Ja, hast ja recht ... :M

In einem anderen Forum hat das Ganze jemand mal behauptet und ich habe auch zunächst vehement dagegengehalten. dann habe ich mich mal in juristische Bibliothek vergraben und mich schlau gemacht. Danach musste ich leider eingestehen, dass ich im Unrecht war.
Wers nachlesen will: Richtigstellungen zu den Volkstümlichen Rechtsirrtümern
Ansonsten kann ich dem interessierten Leser gerne eine Fundstelle aus der verkehrsrechtlichen Literatur nennen.
Ja, schöner Link - und was soll uns das sagen?

Für den durchgehenden Verkehr hat die Geshwindigkeitsbegrenzung rein rechtlich Bestand - klar, ist ja auch logisch.

Für den auffahrenden Verkehr gilt diese Beschränkung "eigentlich" auch, aber er kann davon nichts wissen! Also kann niemand was dagegen dsagen, wenn der einmündende Verkehr mit 250 auf die Autobahn brezelt, alle anderen aber brav mit 120 weiter rumkriechen.

Bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es das Problem, dass dem Fahrer nachgewiesen werden muss, dass er das Schild gesehen hat.

Dieses Problem ergibt sich auch bei "einseitigen Schildern". Wenn ich auf einer Landstraße fahre und irgendwo ein 70-Schild kommt und auf Höhe des Schildes gerade einen LKW überhole, habe ich das Schild nicht gesehen und fahre weiter die auf Landstraßen erlaubte Geschwindigkeit.
Deshalb wird meist nur da geblitzt, wo ein Tempolimit doppelt gekennzeichnet ist oder anderweitig klar ersichtlich ist, z.B. gleichzeitiges Überholverbot bei Einmüdungen.

... das alles fällt in die rechtliche Grauzone, die man als "Übertäter" per Ortstermin deutlich machen kann und somit keine Strafe erhält.

Wenn man das vorher weiß, wo nicht "rechtlich eindeutig" geblitzt werden kann, ist man fein raus und "könnte" das Limit auch ignorieren - darf man nur nicht ... klar.
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

Ja, hast ja recht ... :M

Ja, schöner Link - und was soll uns das sagen?

Was uns das sagen soll? Na das, was ich die ganze Zeit über sage! Natürlich ist das keine allgemeingültige Quelle, aber dort ist es mal schön dargestellt für den interessierten Leser.

Für den durchgehenden Verkehr hat die Geshwindigkeitsbegrenzung rein rechtlich Bestand - klar, ist ja auch logisch.

Für den auffahrenden Verkehr gilt diese Beschränkung "eigentlich" auch, aber er kann davon nichts wissen! Also kann niemand was dagegen dsagen, wenn der einmündende Verkehr mit 250 auf die Autobahn brezelt, alle anderen aber brav mit 120 weiter rumkriechen.

Genau richtig!

Bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es das Problem, dass dem Fahrer nachgewiesen werden muss, dass er das Schild gesehen hat.

Dieses Problem ergibt sich auch bei "einseitigen Schildern". Wenn ich auf einer Landstraße fahre und irgendwo ein 70-Schild kommt und auf Höhe des Schildes gerade einen LKW überhole, habe ich das Schild nicht gesehen und fahre weiter die auf Landstraßen erlaubte Geschwindigkeit.
Deshalb wird meist nur da geblitzt, wo ein Tempolimit doppelt gekennzeichnet ist oder anderweitig klar ersichtlich ist, z.B. gleichzeitiges Überholverbot bei Einmüdungen.

... das alles fällt in die rechtliche Grauzone, die man als "Übertäter" per Ortstermin deutlich machen kann und somit keine Strafe erhält.

Wenn man das vorher weiß, wo nicht "rechtlich eindeutig" geblitzt werden kann, ist man fein raus und "könnte" das Limit auch ignorieren - darf man nur nicht ... klar.
:)
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

was erzählen die denn dann einem in der Fahrschule :j
oke, nicht weiter drüber nachdenken.
die sagten ja auch damals, gaspedal durchtreten und bei 50 im fünften gang sein B;
:7
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

was erzählen die denn dann einem in der Fahrschule :j
Naja, ich überhole hin und wieder mal Fahrschulwagen rechts, weil die meinen, ihren Fahrschülern beibringen zu müssen, wie man auf 3-spurigen Autobahnen dauerhaft in der Mitte fährt. :g

die sagten ja auch damals, gaspedal durchtreten und bei 50 im fünften gang sein B;
:7
Ja, stimmt - völliger quatsch. Bereits bei 40 km/h lässt's sich schon im 5. Gang locker mitschwimmen. :b

(btw.: zügig anfahren um die erlaubte mögliche Geschwindigkeit im höchsten gang zu fahren ist genau richtig ...)
 
AW: erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach AB-Auffahrt ohne Schild?

Das stimmt nicht! (Dachte ich allerdings auch noch vor einiger Zeit.) Ist total unlogisch, ist aber so.
In einem anderen Forum hat das Ganze jemand mal behauptet und ich habe auch zunächst vehement dagegengehalten. dann habe ich mich mal in juristische Bibliothek vergraben und mich schlau gemacht. Danach musste ich leider eingestehen, dass ich im Unrecht war.
Wers nachlesen will: Richtigstellungen zu den Volkstümlichen Rechtsirrtümern
Ansonsten kann ich dem interessierten Leser gerne eine Fundstelle aus der verkehrsrechtlichen Literatur nennen.

Ich halte das für ziemlichen Müll, den irgendein Depp dort niedergeschrieben hat.
Wenn es nicht wiederholt wird, dann gilt es auch nicht mehr. Ganz einfach. Wer mir einen Paragraphen zeigt, dem glaube ich das! Ansonsten lasse ich mir von einem Internettext die Logik nicht ausreden.

Alles andere ist wirklich unlogisch!!! Ich habe noch nie gesehen, daß nach einer Einmündung, an der das Schild nicht wiederholt wurde, eine Aufhebung des ersten Schildes kam.

Ansonsten war ich immer derjenige, der aus der Einmündung kam. :y
 
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