Erstes Auto Unfall in meinem Leben, wie gehe ich vor

oya

Testfahrer
Registriert
2 Juli 2017
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive23i
20171118_175041 (1).jpg
Abend,
leider ist mir gestern einer hinten reingefahren (20-30 km/h), während ich an der Ampel hielt. Hab erst Mal das Auto zur Seite gefahren, Polizei gerufen und Fotos gemacht. Für die Polizisten war es sofort klar, wer Schuld ist und mein Unfallgegner hat auch gesagt, dass er schuldig wäre.

Morgen werde ich ich dann bei der Versicherung meines Unfallgegners anrufen. Aber wie wird das ablaufen? Wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich folgende Möglichkeiten:

  1. Ein Gutachter kommt und nennt mir die Reparaturkosten und die Versicherung zahlt aus.
  2. Ich fahre nach Absprache mit der Versicherung zur BMW Werkstatt. Die kümmern sich um das Gutachten, die Reparatur und um einen Mietwagen (falls ich überhaupt einen bekomme? bin unter 21, ich brauche auch einen Auto dringend wegen der Arbeit)
Kann ein Gutachter wirklich den genauen Schaden ermitteln. Wenn ich das richtig verstanden, kommt einer vorbei und guckt es sich einfach an. Kann er auch sehen, ob vielleicht sogar der Katalysator oder die Achse beschädigt ist. (Sry, bin Laie, hab nicht wirklich viel Ahnung von Autos)

Das gegnerische Auto hatte komischerweise auf dem ersten Blick nur einen Lackschaden. Aber nach dem wir die Motorhaube öffneten, sahen wir, dass der Schaden sogar größer ist. Kühlergrill, Stoßstange und Motorhaube müssen ersetzt werden (auf dem ersten Blick!).
Bei mir sieht es auch nur so aus, als ob nur der Stoßfänger hinten ersetzt werden müsste (und auch 2 der Parksensoren) und der Gutachter denkt das vielleicht auch. Ich hab Angst, dass der Schaden doch am Ende mehr ist und dass es nach der Auszahlung dann zu spät ist...
 
Aus meiner Erfahrung kann ich nur dazu raten nichts selbst zu unternehmen. Such dir einen Gutachter/Sachverständigen und der kümmert sich dann um alles. Natürlich nicht der Sachverständige von der gegnerischen Versicherung, einen freien/unabbhängigen.
Im Rhein Sieg Kreis kann ich dir jemanden empfehlen.
 
Schaden der Versicherung melden und Auto bei Deiner örtlichen BMW Niederlassung hinstellen und die wissen, wie es weiter geht, die haben täglich damit zu tun.
 
Einfach bei der örtlichen Niederlassung abstellen und machen lassen, kann ein teurer Spaß für dem Themenersteller werden. Denn die Markenwerkstatt wird nicht immer als angemessen erachtet. Ist dies der Fall, bleibt der Themenersteller auf diesen zusätzlichen Kosten sitzen!

@oya
Außerdem solltest du bei einem möglichen Mietwagen darauf achten, dass dieser keinen Unfallersatztarif hat, sondern möglichst das günstigste Angebot ist. Anderenfalls kommst du deiner Schadensminimierungsverpflichtung nicht nach und bleibst auch auf diesen Kosten sitzen. Daher solltest du zumindest kurz die Mietwagenpreise im Voraus prüfen. Und natürlich einen ganz konkreten Bedarf für den Ersatzwagen haben.

Da der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegen sollte, wäre ggf. von Anfang an darüber nachzudenken, ob die Abwicklung nicht durch einen Rechtsanwalt erfolgen sollte. Die haben meist auch Gutachter an der Hand und können am ehesten einschätzen, was angemessen ist und was nicht. Sollte die gegnerische Versicherung die HUK sein, streich das "ggf.".
 
Auch wenn augenscheinlich nur die Stossstange kaputt ist, würde ich das Dachsegment ordentlich kontrollieren lassen, da dieses beim E89 ein empfindliches Bauteil ist wenn es um Heckschäden geht!
Würde den Wagen auch zu BMW bringen und die gesamte Abwicklung von denen erledigen lassen
 
Hallo,
Erstaml mein Beileid wegen deinen schönen Zetti. Wichtig ist aber, dass es nicht zu einem Personenschadne gekommen ist.
Bei so einem Fall würde ich immer zu BMW-Vertragswerkstatt fahren und dort auf jeden Fall über deren Anwalt (Ja die haben einen Anwalt) abwikeln lassen. Er kennt sich aus und kann dir sagen wie alles abläuft und wie lange du mit einem Mietwagen auf die Kosten von der Versiecherung fahren darfst.
Es wird alles gut und dein Zetti wird ausschauen wie vorher.
LG
 
Warum gleich den Anwalt. Ist das nicht die zweite Stufe einer Eskalation?

Setz dich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Da bekommst du eine Schadennummer und die Info, ob die einen Gutachter schicken oder du gleich über eine Werkstatt abwickeln kannst. Die Niederlassungen zB machen das ja nicht zum ersten Mal, sollten sich da also auskennen.
Mit einem Rechtsanwalt würde ich mich erst befassen, wenn ich glaube, dass man übervorteilt werden soll...
 
Warum gleich den Anwalt. Ist das nicht die zweite Stufe einer Eskalation?

Setz dich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Da bekommst du eine Schadennummer und die Info, ob die einen Gutachter schicken oder du gleich über eine Werkstatt abwickeln kannst. Die Niederlassungen zB machen das ja nicht zum ersten Mal, sollten sich da also auskennen.
Mit einem Rechtsanwalt würde ich mich erst befassen, wenn ich glaube, dass man übervorteilt werden soll...

Ich spreche aus eigener Erfahrung. Die gegenrische Versicherung ist an die Minimierung und Auszögerung der entstanden Kosten interesiert und vertseht nur die Anwaltsprache.
Leider..........
 
Wenn du der Werkstatt richtig Geld schenken willst gib ihn einfach bei BMW ab die kommen dann vor lachen nicht in den Schlaf...

Fahr zum Gutachter, lass dir ein gutachten erstellen, schnapp dir die Kohle, fahr zu einer unabhänigen Werkstatt, lass ihn fertig machen, halte in der regel viel viel Geld über und kauf schöne Weinachtsgeschenke davon..
Alles andere ist Geld zum Fenster rauswerfen, soll aber jeder so meinen wie er es für richtig hält...
 
Gebe den Wagen bei Deinem Händler ab, unterschreibe dort, dass Du die Schadenregelung an den Händler abtrittst - fertig. Die kümmern sich um alles und Du bekommst den Wagen zurück, wenn er in ordnung gebracht wurde.
Das Thema Ersatzwagen sprichst Du auch dort an.

Tim
 
Sorry, für so einen Nonsens-Tip habe ich absolut kein Verständnis!!

Bei einem unverschuldeten Heckschaden gehört der Zetti in die Hände des Herstellers, damit der das Dach prüft. Da reicht ein ausgeschlagenes Gelenk und das Dach schleift anschließend. Selber repararieren? Klempner-Werkstatt? Nogo!

Dem ist absolut nichts hinzuzufügen. Ein Z ist kein Punto und gehört allein schon wegen der sensiblen Dachhydraulik nach einem Unfall in die BMW-Vertragswerkstatt und sonst nirgends!
 
Hallo

Wenn man Ahnung von Autos bzw Reperaturen hat, kann man den Schaden auch in einer guten Freien Werkstatt reparieren lassen (Ich würde das machen) Wenn nicht, ist es besser in eine Markenwerkstatt zu gehen, aber auch da gibt es gute und schlechte.

Auf jeden Fall, würde ich die Sache von einem Anwalt ( Fachanwalt) regeln lassen, da dieser den gesamten Schriftverkehr regelt. Als Gutachter, würde ich einen von mir bestimmten wählen, nicht einem, von der gegenerischen Versicherung.

Du hast das Recht dir einen Leihwagen geben zu lassen, würde einen eine Klasse tiefer wählen als der Z4 ist, z.B. Golf.

Wenn ich mir jetzt den Schaden anhand der Bilder betrachte, dürfte die Schadenhöhe im Bereich 2000 -2500€ liegen (wenn keine versteckte Schäden sind) Neue Heckschürze, neue Pralldämpfer und noch einige Kleinigkeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Wenn man Ahnung von Autos bzw Reperaturen hat, kann man den Schaden auch in einer guten Freien Werkstatt reparieren lassen (Ich würde das machen) Wenn nicht, ist es besser in eine Markenwerkstatt zu gehen, aber auch da gibt es gute und schlechte.

....

Der TE ist Laie in Sachen Autos ;)
 
Verunsichert den armen Kerl doch nicht so.
Die BMW-Niederlassung ist wohl die beste Wahl, wenn der Wagen repariert werden soll.
Einen externen Gutachter braucht man doch nur bei Auszahlung der Schadenssumme und Reparatur in Eigenregie.
Warum soll man bei so einer Bagatelle sofort einen Anwalt hinzuziehen?? Kostenmaximierung?
Das würde ich erst machen, wenn von der gegnerischen Versicherung irgendwas kommt, was mir absolut nicht passt.
 
Verunsichert den armen Kerl doch nicht so.
Die BMW-Niederlassung ist wohl die beste Wahl, wenn der Wagen repariert werden soll.
Einen externen Gutachter braucht man doch nur bei Auszahlung der Schadenssumme und Reparatur in Eigenregie.
Warum soll man bei so einer Bagatelle sofort einen Anwalt hinzuziehen?? Kostenmaximierung?
Das würde ich erst machen, wenn von der gegnerischen Versicherung irgendwas kommt, was mir absolut nicht passt.

Sehe ich genauso. Weswegen direkt mit der Anwaltskeule kommen? Der Unfallverursacher gibt seinen Fehler zu. Alles schein geklärt. Bring deinen Z zur BMW-Werkstatt und gut ist.
 
Der TE ist Laie in Sachen Autos ;)

O.K. hatte ich überlesen, da ist der Sachverhalt wieder anders. Unfallfahrzeug abgeben (BMW) reparieren lassen, und dann repariertes Fz wieder in Empfang nehmen. Kostenabtretung an BMW, wäre eine Möglichkeit.

Aber auch da gibt es, wie bereits geschrieben, die Möglichkeit das die Werkstatt (BMW) das Auto mit minimalsten Aufwand repariert, wie ich es erlebte und dann teuer abrechnet. Das kann ein Laie nicht beurteilen, ob das Fz gem. Gutachten repariert wurde, oder ob da geschlampt wurde.

Das geht schon bei der Lackierung der Heckschürze los, viele Werkstätten lackieren nicht mehr selbst.

Aber jetzt will ich den Geschädigten nicht weiter verunsichern, sondern ich hoffe, das er eine gute BMW - Werkstatt hat, die alles sauber und ordentlich repariert und er in einigen Tagen seinen Z4 wieder so bekommt als wäre nichts passiert.
 
...
2) Keine Zwangswerkstatt via Kasko-Select o.ä.
Du darfst frei wählen - Punkt

3) Fahrzeug zu BMW:
Du hast Anspruch auf eine Reparatur bei BMW. Wähle eine Niederlassung,
...

Mit Verlaub, aber diese Aussage ist schlichtweg falsch! Wie bereits geschrieben:
Jeder Unfallgeschädigte ist zur Schadensminimierung verpflichtet!

Um einen Anspruch auf eine (vollständige) Reparatur in der Markenwerkstatt zu haben, fordert die ständige Rechtsprechung weitere Voraussetzungen. Dabei sind Fahrzeugalter, Laufleistung und v.a. die Servicehistorie zu berücksichtigen. War das Fahrzeug zuletzt nicht (durchgängig) in der Markenwerkstatt zum Service, dann besteht i.d.R. kein Anspruch auf eine Reparatur in ebendieser. Ebenso ist dabei denkbar, dass nur Teile der Reparatur in der Markenwerkstatt zu erledigen sind (z.B. spezialisiert auf Dachreparaturen).
Entstehen unangemessene Mehrkosten, so sind diese nicht ersatzfähig und dementsprechend vom Geschädigten selbst zu tragen.

Unabhängig davon haben mich meine Erfahrungen ohnehin gelehrt, dass ich im Zweifel lieber eine spezialisierte freie Werkstatt aufsuche als jemanden der örtlichen Markenwerkstätten ans Fahrzeug zu lassen.

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Du hast das Recht dir einen Leihwagen geben zu lassen, würde einen eine Klasse tiefer wählen als der Z4 ist, z.B. Golf.
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Auch das stimmt so nicht und ganz ganz schnell sehr teuer für den Geschädigten werden.

Ein Anspruch auf einen Ersatzwagen muss begründet sein. Wer einen Zweitwagen hat, keinen konkreten Bedarf nachweisen kann oder im Zweifel andere Mobilitätsmöglichkeiten (z.B. Taxifahrten) günstiger sind, hat auf diese zurückzugreifen.

Auch der tatsächliche Anspruch auf einen Ersatzwagen hängt von weiteren Faktoren (Fahrzeugalter, etc.) ab. Wer zur nächsten Mietwagenstation geht und sagt "Ich hatte einen Unfall und brauche Ersatz." kann zu 99% davon ausgehen, dass er dabei selbst (ordentlich) draufzahlt.

Sehe ich genauso. Weswegen direkt mit der Anwaltskeule kommen? Der Unfallverursacher gibt seinen Fehler zu. Alles schein geklärt. Bring deinen Z zur BMW-Werkstatt und gut ist.

Das Problem ist, dass manche Versicherungen alles dafür tun, um einen berechtigten Ersatzanspruch zusammenzukürzen. Hat man dann - unbedarft(!) - bereits irgendwelche Angaben gemacht, werden diese gegen einen verwendet, um dieses Ziel zu erreichen. Daher ist bei einigen Versicherern (allen voran die HUK) nur dringen anzuempfehlen, von Anfang an einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
 
Nutzungsausfall? Wertverlust? Telefonkosten? Woher weiss der TE was ihm alles zusteht???
Okay, von mir aus.
Also das Maximalprogramm, ist ja hierzulande so üblich.
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich, als mir einer die Vorfahrt nahm und meine GSXR nur noch halb so lang war, doch glatt die Telefonkosten vergessen...
 
Auch wenn ich es nicht gern sage: Ganz klar einen guten Anwalt mit Gutachter holen!

Ein Thema wurde hier überhaupt nicht genannt: Wertverlust, weil Unfallfahrzeug. Ich habe zur Reparatur 800 Euro Auszahlung der Wertminderung bekommen, weil mein Wagen als gepflegtes Sonderfahrzeug galt, bei dem ein Unfallschaden im Falle eines Wiederverkaufs unter suchenden Autofans mit Wertverlust rechnen muss. Ist ja kein profanes Alltagsfahrzeug. Das sagt Dir sicher keine Werkstatt!
Ein vernünftiger Gutachter erkennt auch, was alles (auch aus Sicherheitsgründen) geprüft, gemessen und getauscht werden muss. Da würde ich mich nie und nimmer nur auf die Werkstatt verlassen. Ich würde mir von beiden Seiten eine Meinung dazu einholen - am besten separat. Gerade die Dachmechanik ist ein ganz heikles Thema. Hatte letztens ein Freund mit seinem gebrauchten E93 - versteckter Unfallschaden und dadurch nachgelagerte Probleme mit der Dachmechanik.

PS: Beim ersten Unfall habe ich es auch ohne Anwalt gemacht und am Ende drauf gezahlt. Ich kam mir von allen Beteiligten (Versicherung/Werkstatt) echt verarscht vor. Ich war dann sozusagen doppelt geschädigt. Das traurige ist ja, dass die Versicherung erst recht die Kosten drückt, wenn Du keinen Anwalt nimmst. Die sind doch selber Schuld, wenn man sich fast genötigt sieht das über einen Anwalt laufen zu lassen, da man sonst nur ausgenutzt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei meinem o.g. Crash war trotz der Schadenhöhe bei ca. 400€ Schluß, selbst auf Drängen der Nachbewertung durch den Anwalt.

Du hast halt auch nur einen 30i :p :P:D;) - bin mir aber auch nicht mehr sicher, ob ich volle 800 bekommen habe. Mein Wagen war komplett Unfall-Kratzer-Nachlackierungsfrei.
 
Das meiste hier gesagte ist richtig. Gib ihn beim Händler ab, nimm einen Gutachter. Ich habe beim Heckschaden den der Vertragshändler hat genommen und dann lass den Schaden abwickeln. Vergiss nicht, dass Du den Wertverlust bei der Versicherung selbst beantragen musst. Das mit dem Anwalt ist Käse. Es sei denn Du willst dass die Sache richtig lange dauert. Der schickt auch nur seine Standardschreiben. Wenn es später irgendwelche Probleme geben sollte kann man sich noch einen nehmen. Der Schaden ist doch 08/15. Liegt irgendwo bei 7.000 - 8.000 Euro mit allem. Aber kein Hexenwerk für die Werkstatt. Für den Anwalt könnte evtl. nur noch Dein Alter sprechen und die daraus resultierende geringere Lebenserfahrung.
 
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