Etwas zu schnell unterwegs.....

HAMANN-ZETTI

Fahrer
Registriert
14 November 2004
Hi,

ich hätte da mal eine Frage.....

Was passiert, wenn man kurz nacheinander, erst mit:
52 km/h (Recklinghausen), dann
36 km/h (Herne) und dann
49 km/h (Herne)
geblitz wurde?

Und wie viel Punkte bzw. Fahrverbot würde das wohl geben?
Alle drei Vergehen waren auf der Autobahn.

Gruß,

Jens
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

... hmmm... da ist der Führerschein für einen Monat weg. Tut mir leid für dich... :b :b Am besten gleich zum Anwalt...
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

Hört sich nach einwenig Bus- und Bahnfahren an }(

Alles was außerorts über 31 km/h ist und das zweimal innerhalb in ein oder zwei Jahren heißt vier Wochen Zetti - Pause und natürlich einpaar Euros.
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

Hi,

ich hätte da mal eine Frage.....

Was passiert, wenn man kurz nacheinander, erst mit:
52 km/h (Recklinghausen), dann
36 km/h (Herne) und dann
49 km/h (Herne)
geblitz wurde?

Und wie viel Punkte bzw. Fahrverbot würde das wohl geben?
Alle drei Vergehen waren auf der Autobahn.

Nun ja,
auf der BAB gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h !!
Und für zu langsames Fahren gibt es jetzt auch schon ein Verwarnungsgeld ??
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

... er sprach von geblitzt werden. Und ich glaube nicht, das die Blitzter auf zu langsame Fahrzeuge ausgelegt sind. :d :d
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

Als Anwalt würde ich jetzt sagen: "Den Bleifuss laaaangsssaaaaaam unter das Fallbeil legen, bitte..." :+ :+
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

Ich hoffe nicht alle Übertretungen an einem Tag kurz hintereinander.. :d :X Das würde sich dann schwer nach MPU anhören.
Aber einen Monat dürfte der Lappen weg sein. Schon mal das Fahrrad polieren ;) Glaub nicht das da noch ein Anwalt was bringt sofern Du nicht schon direkt nach dem ersten Mal Einspruch eingelegt hast.
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

Hallo Blue Ghost,
da ich fast Ü40 bin, kriege ich nicht alles sofort mit ;) .
Ich hatte es so gelesen und verstanden ,dass er mit den angegebenen Geschwindigkeiten geblitzt worden ist ;x .
Wenn es jedoch die Abweichung von der vorgeschriebenen Geschwindigkeit gewesen ist/war, und er nach dem ersten Blitzen nicht langsamer gefahren ist, dann würde ich sagen :g .
Wie schon weiter oben beschrieben, hilft der Link zum Bussgeldkatalog.
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

viperbaer schrieb:
Hallo Blue Ghost,
da ich fast Ü40 bin, kriege ich nicht alles sofort mit ;) .
Ich hatte es so gelesen und verstanden ,dass er mit den angegebenen Geschwindigkeiten geblitzt worden ist ;x .
Wenn es jedoch die Abweichung von der vorgeschriebenen Geschwindigkeit gewesen ist/war, und er nach dem ersten Blitzen nicht langsamer gefahren ist, dann würde ich sagen :g .
Wie schon weiter oben beschrieben, hilft der Link zum Bussgeldkatalog.

Kein Problem, Viperbaer, auch ich bin nicht mehr der jüngste... :d :d :d :d :d :d :d
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

HAMANN-ZETTI schrieb:
52 km/h (Recklinghausen), dann
36 km/h (Herne) und dann
49 km/h (Herne)
geblitz wurde?


Ist das die Geschwindigkeit oder die km/h zu viel??
Kann mich dunkel erinnern,wenn man innerhalb eines Monats 2x gefickt wird, ist man für 1 Monat Fußgänger.
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

Kann mich dunkel erinnern,wenn man innerhalb eines Monats 2x gefickt wird, ist man für 1 Monat Fußgänger.
Das habe ich auch schon mal, von einem Bekannten :t , gehört.
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

HAMANN-ZETTI schrieb:
Hi,

ich hätte da mal eine Frage.....

Was passiert, wenn man kurz nacheinander, erst mit:
52 km/h (Recklinghausen), dann
36 km/h (Herne) und dann
49 km/h (Herne)
geblitz wurde?

Und wie viel Punkte bzw. Fahrverbot würde das wohl geben?
Alle drei Vergehen waren auf der Autobahn.

Gruß,

Jens

Es giebt eine Möglichkeit wie Du deinen Ausweis behalten kannst. Habe mich Länger mit dem Theam geblitzt, bzw Ausweisentzug beschäftigt, und habe eine Lücke gefunden welche funktioniert (in der schweiz giebt es diese leider nicht :-( ). Wenn der Bussenbescheid kommt giebts du einfach an, es sei vermutlich dein Kollege gefahren. Dein Kollege wird Post erhalten, und schriebt innerhalb der einsprechefrist eine Einsprache einsprache, aber nicht eindeutig. Er wird abermals Post erhalten, und nun hat der Gestzgeber di Frist verwirk effektriv beim wirklichen Täter nach zu hacken. Dein Kollege schreibt nun nochmals einenm Brief, in dem er eindeutig sagt nicht gefahren zu sein (womöglich mit Zeugen) und der Gesetzgeber ist gezwungen von Ihm Abzulassen. Da aber auch alle Fristen Versichen sind, kann er auch gegen dich nicht mehr vorgehen. Das ist ein System das wirklich gut funktioniert, habe einen Guten Bekannten der dies seit jahren immer mal wieder so macht. Falls Du eine genauere erklärung brauchst, sende mir ein PN. Also, wird schon gut werden ;)
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

ZZZRacer schrieb:
Es giebt eine Möglichkeit wie Du deinen Ausweis behalten kannst. Habe mich Länger mit dem Theam geblitzt, bzw Ausweisentzug beschäftigt, und habe eine Lücke gefunden welche funktioniert (in der schweiz giebt es diese leider nicht :-( ). Wenn der Bussenbescheid kommt giebts du einfach an, es sei vermutlich dein Kollege gefahren. Dein Kollege wird Post erhalten, und schriebt innerhalb der einsprechefrist eine Einsprache einsprache, aber nicht eindeutig. Er wird abermals Post erhalten, und nun hat der Gestzgeber di Frist verwirk effektriv beim wirklichen Täter nach zu hacken. Dein Kollege schreibt nun nochmals einenm Brief, in dem er eindeutig sagt nicht gefahren zu sein (womöglich mit Zeugen) und der Gesetzgeber ist gezwungen von Ihm Abzulassen. Da aber auch alle Fristen Versichen sind, kann er auch gegen dich nicht mehr vorgehen. Das ist ein System das wirklich gut funktioniert, habe einen Guten Bekannten der dies seit jahren immer mal wieder so macht. Falls Du eine genauere erklärung brauchst, sende mir ein PN. Also, wird schon gut werden ;)

Das soll wohl die sagenumwobene Alberto-Methode sein. Gaaaanz dünnes Eis...
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

BjörnZ3 schrieb:
Das soll wohl die sagenumwobene Alberto-Methode sein. Gaaaanz dünnes Eis...

ja, aber sie funktioniert bei richtiger anwendung ;) habe einen Bekannten in Deutschland, der diese schon mehrmals durchgeführt hat, er hat auch schon behaubtet ich währe gefahren ;)
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

ZZZRacer schrieb:
ja, aber sie funktioniert bei richtiger anwendung ;) habe einen Bekannten in Deutschland, der diese schon mehrmals durchgeführt hat, er hat auch schon behaubtet ich währe gefahren ;)

Es gibt Themen, die man besser nicht zur Selbstprofilierung heranziehen sollte. Auch nicht in der vermeintlichen Anonymität des Internets. :rolleyes:
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

BjörnZ3 schrieb:
Es gibt Themen, die man besser nicht zur Selbstprofilierung heranziehen sollte. Auch nicht in der vermeintlichen Anonymität des Internets. :rolleyes:

hmm da hast Du wohl recht :X erst denken, dann handeln, vergesse ich doch immer weider. äähhmm alles weitere wohl per PN..
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

HAMANN-ZETTI schrieb:
Hi,

ich hätte da mal eine Frage.....

Was passiert, wenn man kurz nacheinander, erst mit:
52 km/h (Recklinghausen), dann
36 km/h (Herne) und dann
49 km/h (Herne)
geblitz wurde?

Sollte man sich selbst mal die Frage stellen, ob man überhaupt fähig ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen :X
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

ZZZRacer schrieb:
Es giebt eine Möglichkeit wie Du deinen Ausweis behalten kannst. Habe mich Länger mit dem Theam geblitzt, bzw Ausweisentzug beschäftigt, und habe eine Lücke gefunden welche funktioniert (in der schweiz giebt es diese leider nicht :-( ). Wenn der Bussenbescheid kommt giebts du einfach an, es sei vermutlich dein Kollege gefahren. Dein Kollege wird Post erhalten, und schriebt innerhalb der einsprechefrist eine Einsprache einsprache, aber nicht eindeutig. Er wird abermals Post erhalten, und nun hat der Gestzgeber di Frist verwirk effektriv beim wirklichen Täter nach zu hacken. Dein Kollege schreibt nun nochmals einenm Brief, in dem er eindeutig sagt nicht gefahren zu sein (womöglich mit Zeugen) und der Gesetzgeber ist gezwungen von Ihm Abzulassen. Da aber auch alle Fristen Versichen sind, kann er auch gegen dich nicht mehr vorgehen. Das ist ein System das wirklich gut funktioniert, habe einen Guten Bekannten der dies seit jahren immer mal wieder so macht. Falls Du eine genauere erklärung brauchst, sende mir ein PN. Also, wird schon gut werden ;)
Hallo diese hier beschreibene möglichkeit gibt es leider nicht mehr! Die verjährungsfristen wurden auf 1 Jahr rauf gestetzt wollte es auch so versuchen war bei mir fast das selbe 3 mal geblitzt in 3 Wochen ungefähr gleiche überschreitungen Resultat 3 Monate Bus uns Bahn 6 Punkte und 600€!b:
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

Hallo Jens,

ich drück Dir die Daumen, daß Du da eine "Lücke" findest - aber bei drei (!!) Geschwindigkeitsüberschreitungen in dieser Höhe innerhalb kurzer Zeit wirds sicherlich eng...

http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tempolimit.html


Kleine Frage am Rande - wie schafft man es eigentlich innerhalb kürzester Zeit gleich drei mal mit deutlicher Geschwindigkeit geblitzt zu werden ?? :X
Normalerweise geht man dann doch lieber auf Nummer sicher und macht dann einige Wochen/Monate etwas weniger Druck auf dem Pedal wenn man geblitzt wurde ? ;) ;)
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

Bei uns in der Schweiz gibt es dafuer was anderes fuer Parkbussen... theoretisch auch fuer Blitzer bei welchem der Fahrer nicht genau zu erkennen ist.

Sobald die Busse ins Haus flattert, Brief retour in welchem geschrieben wird, dass man selbst nicht gefahren ist sondern der Wagen noch z.B. 3 weiteren Familiengmitgliedern jederzeit zur Verfuegung steht. Man wuesse zwar wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren hat, dadurch dass man seine Familienmitglieder aber rechtlich nicht belasten muss, dies nicht macht.

So einfach... ein Stadtzuercher macht dies seit Jahren und hat so schon mehrere hundert Bussen nicht bezahlt... kam bei uns im Regionalfernsehen!
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

Z(ürcher)4 schrieb:
Bei uns in der Schweiz gibt es dafuer was anderes fuer Parkbussen... theoretisch auch fuer Blitzer bei welchem der Fahrer nicht genau zu erkennen ist.

Sobald die Busse ins Haus flattert, Brief retour in welchem geschrieben wird, dass man selbst nicht gefahren ist sondern der Wagen noch z.B. 3 weiteren Familiengmitgliedern jederzeit zur Verfuegung steht. Man wuesse zwar wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren hat, dadurch dass man seine Familienmitglieder aber rechtlich nicht belasten muss, dies nicht macht.

So einfach... ein Stadtzuercher macht dies seit Jahren und hat so schon mehrere hundert Bussen nicht bezahlt... kam bei uns im Regionalfernsehen!
bei uns machen die aber in so einem fall einen abgleich mit dem einwohnermeldeamt, und evt. gibt es die auflage, ein fahrtenbuch zu führen. dies ist aber nur für einen kurzen zeitraum und nicht weiter kompliziert.
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

HAMANN-ZETTI schrieb:
Hi,

ich hätte da mal eine Frage.....

Was passiert, wenn man kurz nacheinander, erst mit:
52 km/h (Recklinghausen), dann
36 km/h (Herne) und dann
49 km/h (Herne)
geblitz wurde?

Und wie viel Punkte bzw. Fahrverbot würde das wohl geben?
Alle drei Vergehen waren auf der Autobahn.

Gruß,

Jens

Da haste natürlich voll ins Klo gegriffen!!! ICh nehme an, da du aus Dinslaken kommst, ist dir nicht bekannt gewesen, dass die grünen da fast jeden Tag mehrfach stehen. Kam sogar mal im TV das die da in einer Stunde irgendwie 1000 Autos (an einer Stelle) geblitzt haben.
Hab' sogar von nen Kollegen gehört, den haben die da an einem Tag ganze 4x geblitzt, wohl auch dreimal auf dem Weg nach Bochum, und als er nach Hause gefahren ist wohl das 4. mal.....naja....
Ich kann nur jedem raten, der mal auf der A43 unterwegs ist, sollte nach AS Marl-Sinsen (Richtung Wuppertal / direkt vor AS Recklinghausen, da geht nämlich das Tempolimit los) den Fuss vom Gas nehmen und schön Sachte angehen lassen, letzten Monat standen die Jungs sogar schon an der 1. Ausfahrt (nen paar hundert Meter nach dem ersten 120-Schild)....puuh ein Glück das ich da runter musste.
Vor allem lohnt auch nicht da schneller zu fahren, bin früher öfter bis Kreuz Bochum gefahren, wenn ich mich ans Tempolimit gehalten habe, brauchte ich auch nur 3 min länger,der Verkehr ist auf der Strecke immer halt ziemlich dicht.
Und vor allem wirds dann net so teuer;)!!!

Für die andere Richtung gilt natürlich ähnliches.
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

Ich habe da schon einen Ausweg gefunden (welchen schreibe ich lieber nicht hier hinein! Wenn aber jemand wissen will wie, der melde sich bitte per PN)..... mir hat auch schon jemand den selben Ausweg per PN geschrieben. Es waren natürlich die Überschreitungen. Und danke an alle für die Antworten.
 
AW: Etwas zu schnell unterwegs.....

Ich habe sogar von einem Fall gehört, bei dem bei 3 Überschreitungen in solchem Ausmaß der Führerschein ganz abgenommen wurde und eine MPU angeordert wurde!

Du hast aber wirklich maßlos übertrieben! b:
 
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