EU Fahrzeugschein

SLuette

Fahrer
Registriert
4 Oktober 2002
Servus zusammen,

ich habe mal ne Frage zum neuen EU Fahrzeugschein.
Bei mir steht lediglich die Standartbereifung drinn, also die 17“ Felgen mit 225/45 Reifen. Da ich die zZ noch fahre mach ich mir da auch noch keine Sorgen. In den alten Scheinen waren ja unten im Zusatzfeld (heisst das so) noch Alternativbereifungen eingetragen, also zB die 18“ Mischbereifung. In meinem neuen Schein steht da nix mehr drinn. Wenn ich nun im Frühjahr auf die 18“er Umrüsten will, muss ich das beim TÜV eintragen lassen, kann ja wohl nicht war sein, oder ?
Hat da jemand Infos für mich ?
 
AW: EU Fahrzeugschein

SLuette schrieb:
Servus zusammen,

ich habe mal ne Frage zum neuen EU Fahrzeugschein.
Bei mir steht lediglich die Standartbereifung drinn, also die 17“ Felgen mit 225/45 Reifen. Da ich die zZ noch fahre mach ich mir da auch noch keine Sorgen. In den alten Scheinen waren ja unten im Zusatzfeld (heisst das so) noch Alternativbereifungen eingetragen, also zB die 18“ Mischbereifung. In meinem neuen Schein steht da nix mehr drinn. Wenn ich nun im Frühjahr auf die 18“er Umrüsten will, muss ich das beim TÜV eintragen lassen, kann ja wohl nicht war sein, oder ?
Hat da jemand Infos für mich ?


Hey,
gut wäre wenn Du noch den alten Schein oder Brief mitbekommen hast. Auch wenn er entwertet wurde reicht er aus um nachzuweisen das Du die 18" fahren darfst. Also einfach ins Auto legen u. gut ist.
Stefan
 
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Wenns die "serien" BMW Alus sind, dann musst Du die nicht nochmal eintragen lassen...ich hab auch den EU Schein und mich schlau gemacht. Es kommen nur noch Extras in den Schein, keine serienmässigen Teile mehr, die können über einen Zentralcomputer anhand einer Nummer abgefragt werden, z.B bei einer Kontrolle...
 
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SLuette schrieb:
Servus zusammen,

ich habe mal ne Frage zum neuen EU Fahrzeugschein.
Bei mir steht lediglich die Standartbereifung drinn, also die 17“ Felgen mit 225/45 Reifen. Da ich die zZ noch fahre mach ich mir da auch noch keine Sorgen. In den alten Scheinen waren ja unten im Zusatzfeld (heisst das so) noch Alternativbereifungen eingetragen, also zB die 18“ Mischbereifung. In meinem neuen Schein steht da nix mehr drinn. Wenn ich nun im Frühjahr auf die 18“er Umrüsten will, muss ich das beim TÜV eintragen lassen, kann ja wohl nicht war sein, oder ?
Hat da jemand Infos für mich ?
lass dir alles eintragen, egal was die mädels auf der behörde sagen.

vorfall eines freundes: er fährt ein 3er cabrio mit 18" mischbereifung. als er sein neues fahrwerk eintragen lassen wollte, haben die ihm auch einen neuen schein ausgestellt und dort war nix mehr eingetragen.
tagsdrauf bei einer polizeikontrolle haben die ihm sein auto stillgelegt, begründung: er hat nix eintragen lassen. also hat das auto keine abe. als er das mit dem amt erzählte sagten die ihm, dass sie noch nicht in den zentralcomputer schauen können, also blieb das auto 2 tage stillgelegt.

das ende vom lied: er ist etliche euros ärmer und bekommt auch nix wieder, da die beamten nach vorschrift gehandelt haben. :j
bestehe darauf, das alle alten sachen neu übernommen werden oder lass alles eintragen. im zentralcomputer stehen noch die alten daten aber diese werden nicht mehr ausgedruckt - fehler im system?? &:
 
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Hallo

müssten eigentlich eingetragen sein, schau doch mal im Brief nach bei mir hatte man vergessen die 17" einzutragen was ich erst bemerkt habe als ich auf Winterreifen umgerüstet habe.

War allerdings noch der alte Fahrzeugschein.
 
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Moin,

ich hatte das mit meinem :) besprochen. Selbst bei Auslieferung des Autos mit Mischbereifung standen die 18" nicht drin.
Er fertigt mir einen Brief, den ich im Auto führen werde... Nicht weil ich das muß, sondern weil ich aus Fahrzeugkontrollen schneller wieder raus will.

Gerade wenn man am Auto mehr macht, als Serie, ist ein gut sortiertes ABE Mäppchen später von Vorteil.


Gruß
 
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Mein Meister sagte mir das die Polizei jetzt die beweispflicht hätte, erst mal zu beweisen das die felgen nicht für das auto zugelassen sind..
 
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nuke2015 schrieb:
Mein Meister sagte mir das die Polizei jetzt die beweispflicht hätte, erst mal zu beweisen das die felgen nicht für das auto zugelassen sind..

Die Diskussion möchte ich nicht mit den Staatshütern mitten in der Nacht bei """" auf einer einsamen Landstrasse anfangen.
 
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klabautermann1968 schrieb:
Die Diskussion möchte ich nicht mit den Staatshütern mitten in der Nacht bei """" auf einer einsamen Landstrasse anfangen.
wie schon gesagt, habt lieber alles dabei. bei meinem kumpel war es nicht bei """" aber trotzdem in der nacht, da er eben aus der disko kam.
stellt euch mal vor, die halten euch an wegen geöffnetem verdeck :d:d:d :j und ihr habt nicht alles dabei... :s :w :g

nuke2015 schrieb:
Mein Meister sagte mir das die Polizei jetzt die beweispflicht hätte, erst mal zu beweisen das die felgen nicht für das auto zugelassen sind..
so einfach machen die es sich aber nicht. haben sie die papiere? nein? dann ist das auto jetzt stillgelegt.

und, wer hat nun den ärger???
 
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hatte letzte Woche das gleiche Problem. Hab die 19" auf meinem M in den Brief eintragen lassen und dann gabs ja auch nur noch den neuen Schein. Dort stehen jetzt nur noch die Serien 18" und die neuen 19" Felgen drin. Im alten Schein sind aber noch 17" und 18" für Winterreifen und die serienmäßigen 19" eingetragen gewesen. Da die Felgen auch noch verschiedene ETs haben und die Reifenbreite ja auch verschieden ist weiss auch der Nutzer nicht mehr was er fahren darf. b:
Ach ja zusätzlich hat das umstellen auf die neuen Papiere dann auch noch 59€ gekostet. b: b:

Torsten

Torsten
 
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Danke für eure Tips,
ich habe heute mal meinen Freundlichen angeschrieben und hoffe er gibt mir ne aussagekräftige Antwort. Ist ja noch etwas Zeit bis die Temperaturen wieder über 7° sind...
 
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Catalunya schrieb:
Wenns die "serien" BMW Alus sind, dann musst Du die nicht nochmal eintragen lassen...ich hab auch den EU Schein und mich schlau gemacht. Es kommen nur noch Extras in den Schein, keine serienmässigen Teile mehr, die können über einen Zentralcomputer anhand einer Nummer abgefragt werden, z.B bei einer Kontrolle...

stimmt genau, die grünen können jetzt im zentralcomputer nachgucken, den vorteil zum alten schein soll mir mal einer klar machen aber egal. eintragen lassen musst du jedenfalls nix, was bmw auch ab werk ans auto schraubt.
 
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Habe mal bei meiner zuständigen Dienststelle nachgefragt und die Info erhalten, dass die Abfrage der Datenbank beim KBA noch nicht flächendeckend möglich ist.
Ich führe zur Sicherheit immer alle ABE und Abnahmebescheinigungen mit. Egal ob eingetragen oder nicht. Das hat schon bei mancher Kontrolle Eindruck gemacht, wenn man den " Leitz-Ordner" hervorzaubert. Aussage vor Ort: "Bei der Ordnung, muss ja alles eingetragen sein"! Beschleunigt die Kontrolle enorm.

racerz336


hartge-z4 schrieb:
stimmt genau, die grünen können jetzt im zentralcomputer nachgucken, den vorteil zum alten schein soll mir mal einer klar machen aber egal. eintragen lassen musst du jedenfalls nix, was bmw auch ab werk ans auto schraubt.
 
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Hi.

@Andi S.: Soweit ich mich erinnern kann, gabs hier einen Post, daß man einen finanz. Nachteil sowie Verdienstausfall bei grundloser Stillegung dem Staat in Rechnung stellen kann.
Ich würd das jedenfalls nicht so einfach auf mir sitzen lassen; da kann Dein Kumpel nix dafür, wenn die Gendarmen technisch noch nicht up-to-date sind.
Ist genauso wie wenn man dich in den Knast stecken würde, nur weil in Deiner Straße jemand umgebracht wurde....

In der Tat ist das neue System sehr undurchsichtig, denn nun weiß keiner mehr so auf Anhieb, was erlaubt ist und was nicht...traurig aber wahr.
 
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WhiteLion73 schrieb:
Hi.

@Andi S.: Soweit ich mich erinnern kann, gabs hier einen Post, daß man einen finanz. Nachteil sowie Verdienstausfall bei grundloser Stillegung dem Staat in Rechnung stellen kann.
Ich würd das jedenfalls nicht so einfach auf mir sitzen lassen; da kann Dein Kumpel nix dafür, wenn die Gendarmen technisch noch nicht up-to-date sind.
Ist genauso wie wenn man dich in den Knast stecken würde, nur weil in Deiner Straße jemand umgebracht wurde....

In der Tat ist das neue System sehr undurchsichtig, denn nun weiß keiner mehr so auf Anhieb, was erlaubt ist und was nicht...traurig aber wahr.
echt? dann sag ich ihm das mal. er wurde einfach abserviert :g :j
 
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Hallöchen! Ich arbeite bei einer Zulassungsstelle und kann die ein paar Infos mit auf den Weg geben: Also wenn du die Zulassungspapier bekommst solltest du wirklich darauf achten das du eine den alten Brief wieder mitbekommst oder zumindest eine Kopie aus dem Zulassungsprogramm! Denn dort stehen nachwievor alle Daten drinne! Es sei denn es ist ein Neufahrzeug! Aber denn noch kann ich die beruhigen! Wenn du angehalten wirst ist die Polizei ermal in Beweißpflicht! Die müßen sich erstmal schlau machen was du Fahren darfst! Denn in den neuen Papier steht wirklich nur die Minimalbereifung ab Werk! Also ein kleiner Tip! Lege dir ne Kopie vom Altbrief in das Handschuhfach!
Aber das ist kein Freifahrtschein in Sachen Eintragungen! Nur weil es nicht mehr ausgedruckt wird auf den Papieren muß es denn noch gemeldet werden wenn du breitete Puschen fahren willst! Die Polizei hat einblick in das Programm der Zulassungsbehörde!
Also ich denke wenn du den alten Weg gehst d.h. Tüv Abnahme (wenn das erforderlich ist laut ABE) und dann zum Amt bist du auf der sicheren Seite!!!
 
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