Fahrlässige Körperverletzung ohne Verletzten?

CityCobra

Gesperrt
Registriert
28 August 2010
Ort
Tor zum Münsterland, Brücke ins Ruhrgebiet
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hallo,

ich war kürzlich mit meinem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden verwickelt.

Als ich wenig später Post von der Polizei erhielt, wurde mir eine fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (Par. 229 StGB) vorgeworfen.

Den beiliegenden Anhörungsbogen habe ich bereits zurück geschickt und meine Schuld natürlich nicht zugegeben, da ich mich nicht schuldig fühle.

Kann man jemand überhaupt eine fahrlässige Körperverletzung vorwerfen wenn der Unfallgegner nachweislich keinerlei Verletzungen davon getragen hat?

Mal abwarten wie es weiter geht...
 
.. Mist, sehr unangenehm in so etwas verwickelt zu sein :/
Konsultiere doch lieber direkt einen Anwalt - nichts gegen dieses Forum oder andere, aber mit solchen Dingen ist ja nicht zu spaßen. Verlässliche Aussagen gibt's da nur von Experten und auch Akteneinsicht wäre evtl. ganz sinnvoll.
Sicher hast du einen, aber falls nicht, probiere es doch mal bei jureo (http://www.jureo-anwaltskanzlei.de) - kümmern sich wirklich gut, nehmen viel ab, ermöglichen Termine, die in dein Berufsleben passen, etc. FALLS du das in Erwägung ziehen solltest, schreib mir eine PN .. dann gee ich dir gern einen Namen an die Hand.

Gruß und Kopf hoch
 
Hallo,

ich war kürzlich mit meinem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden verwickelt.

Als ich wenig später Post von der Polizei erhielt, wurde mir eine fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (Par. 229 StGB) vorgeworfen.

Den beiliegenden Anhörungsbogen habe ich bereits zurück geschickt und meine Schuld natürlich nicht zugegeben, da ich mich nicht schuldig fühle.

Kann man jemand überhaupt eine fahrlässige Körperverletzung vorwerfen wenn der Unfallgegner nachweislich keinerlei Verletzungen davon getragen hat?

Mal abwarten wie es weiter geht...


Ich denke schon. &: Wir sind diesbezüglich Laien. Da muß ein Anwalt ran. Punkt aus.
 
Tu dir selbst einen Gefallen und ersuche rechtlichen Beistand. Das wird dir viel Zeit und Nerven ersparen in dieser eh schon unangenehmen Situation und dich vor Fehlern schützen.
(Du hättest das schon vor der Rücksendung des Anhörungsbogen machen sollen).
Tut mir leid, dass ich hierzu nichts 'positiveres' sagen kann.
Auch jeder Jurist hier im Forum ist letztlich nicht verantwortlich und das kann böse nach hinten losgehen.
 
Mein Gefühl sagt, dass was die Polizei macht, ist ein muß. Der normale Lauf der Dinge.
Da darf man diesezüglich von Deiner Seite keine Fehler machen.
Nochmals mein Rat: unbedingd zu einem Fachanwalt für Verkehr.
 
Ich hatte bereits bei der Unfallaufnahme durch die Polizei den Eindruck das ich in deren Augen der böse schuldige Autofahrer bin der einen Radfahrer umgefahren hat. [emoji57]
Zumindest kann meine Frau bezeugen das dies nicht der Fall war da Sie zum Zeitpunkt des Unfalls neben mir saß.

Nach den Unfallspuren ist der Fahrradfahrer mir seitlich ins Fahrzeug gefahren der aus einer Seitenstraße kam während ich mich auf eine Hauptstraße befand.
Ich war allerdings gerade dabei ein kleines Stück rückwärts zu setzen um einen Rettungswagen Platz zu machen.
 
Das Problem ist, dass jeder Bericht bereits von den tatsächlichen Ereignissen abstrahiert und man sehr genau überlegen muss, wie man die Dinge darstellt (und auch ob man sie überhaupt darstellt), wie man argumentiert und auch wie man auftritt. Es wird sich herausstellen, dass einiges, was dir als vollkommen korrekte, legitime, nachvollziehbare Handlungsweise erscheint, in dieser Situation doch einiges an ungeahnter Angriffsfläche bietet. Diese solltest du unbedingt minimieren und nicht noch zusätzliche schaffen.
Du wirst doch ganz bestimmt eine Rechtschutzversicherung haben .. lass dir helfen :)
Da ist nichts schlimmes dabei. Solche Dinge passieren. Jedem.
 
Du wirst doch ganz bestimmt eine Rechtschutzversicherung haben ..

Nein, habe ich bisher nicht benötigt.
Eigentlich sehe ich die Sache auch relativ entspannt.
Ich habe bei meiner Versicherung einen Rabattretter in Form des "Nix-passiert-Tarif" dem "Airbag" für die Schadenfreiheitsklasse. Nach einem Haftpflicht-Schaden schützt er wirkungsvoll vor der Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und spart bares Geld.
Oder übersehe ich da was?
 
Das erscheint mir sehr ungewöhnlich .. Privat-/Berufs-/Verkehrsrechtschutz hat doch eigentlich fast jeder.
Bist du sicher, dass du da gerade nichts durcheinander wirfst?
Aber wie dem auch sei .. Entspannung bzw. nicht hysterisch zu werden, ist ja okay, aber vergiss nicht, deine eigenen Interessen zu schützen.
 
Ich hab auch keine Rechtschutzversicherung und bisher alles alleine geregelt.

Goldene Regel: Klarheit schaffen.

... entweder über die Akteneinsicht eines Anwalts oder durch Rückfragen wieso der Tatvorwurf so lautet wie er lautet. Ohne Rechtschutz ist es oft eine gute Idee direkt mit den Geschädigten zu reden und Vereinbarungen zu treffen, die in beiderseitigem Sinne sind.

Eine Rechtsberatung wirst Du hier nicht bekommen, bestenfalls telefonisch falls einer der hier anwesenden Anwälte Dich unterstützen will und Dir eine PN schreibt.

Als Rückwärtsfahrender hast Du eine besondere Sorgfaltspflicht - da siehste ganz pauschal schon alt aus - als ich als Radfahrer damals jemandem über die Haube geflogen bin obwohl er alles richtig machte, bekam ich ein neues Rad ... ich war damals selber schuld, fuhr mit Kopfhörern auf dem Trennstreifen zwischen Fahrradweg und Fußweg .... aber der Autofahrer war ganz pauschal erstmal schuld.

Eventuell informierst Du Dich erstmal über Schadenshöhe und Höhe der Strafe bevor Du weitere Schritte verfolgst.

Zum Rabattretter: Der rettet nur Dein. Rabatt - Deine "Schadensfreien Jahre" beginnen wieder bei Null, was bei einem Versicherungswechsel zum Tragen kommen wird.
 
Ich würde mich auf jeden Fall für kleines Geld beim Anwalt beraten lassen.Eine Stunde kostet nicht viel.

Gruß
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn beim rückwärts fahren was passiert bist du eh (mit) schuld.
Es heißt dann du hättest einen Sicherungsposten haben müssen, dann wäre das nicht passiert. (unabhängig davon ob dieser den Unfall hätte verhindern können)

Zumindest musste diese leidvolle Erfahrung ein guter Freund von mir machen, als er bei den letzten einpark-zügen in eine Parklücke von einem Pkw aus dem fließenden Verkehr heftig angefahren wurde weil der Pkw-Fahrer nicht aufgepasst hat.

Fazit: übergib die Sache einem Anwalt.
(ist beim ADAC nicht auch die verkehrsrechtsschutz mit drin?)
 
Und zum Schluss bekommt der "Geschädigte" noch eine monatlich Rente von dir, weil ihm seit dem Unfall irgendwas chronisch weh tut, das Leben und Arbeit beeinträchtigt ist. Das muss natürlich im Zivilprozess eingeklagt werden... Aber evtl. hat die Geschädigte ja auch eine guten Rechtsschutzversicherung.....

AB zum Anwalt, Heute noch. Bevor du noch mehr glauben unterschreiben zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wurde schon einiges Gutes geschrieben, insbesondere (aber nicht nur) von "micha". :t Ich ergänze und präzisiere noch ein wenig - allerdings mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass ich mich mit derartigen Themen nicht allzu gut auskenne:

1.) Eine fahrlässige Körperverletzung kann nur dann vorliegen, wenn es auch einen Verletzten gibt. Gibt es den nicht, ist eine Verurteilung nach § 229 StGB ausgeschlossen.

Im Zweifel, und so wird es vermutlich auch vorliegend sein, leitet die Polizei ein solches Verfahren aber erst einmal ein. Dazu reicht bereits ein kleiner Verdacht auf eine etwaige Verletzung. Ggf. macht die Polizei das allein deshalb, damit man ihr keine Untätigkeit vorwerfen kann. Es kann sich also hier um eine (reine) "Formsache" handeln.

2.) Das Vorgesagte bedeutet nicht, dass man den Vorwurf nicht ernst nehmen sollte. Das Verkehrsstrafrecht, jedenfalls dessen Ausübung durch die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte, ist manchmal doch recht "speziell", weshalb manchmal eine Sache doch anders läuft, als es der gesunde Menschenverstand vermuten lassen sollte. Manchmal reicht es schon, ein "ungewöhnliches" Auto zu fahren (auch ein Z4 ist z. B. für einen Golf-fahrenden Staatsanwalt vielleicht schon ungewöhnlich). Oder der Sachverhalt stellt sich später doch anders da, als direkt nach dem Unfall. So passiert es immer mal wieder, dass ein Unfallopfer später auf einmal doch "verletzt" ist. Hinzu kommt, dass man im Straßenverkehr mit eigener Verantwortung und Mitverschulden häufig (überraschend) schnell dabei ist. Das Rückwärtsfahren kann so ein Fall sein.

Daher lässt sich das für dich vorliegend bestehende Risiko m. E. kaum bis gar nicht sinnvoll eingrenzen und bewerten.

3.) Falls du dich für das Einschalten eines Rechtsanwaltes entscheiden solltest - dann unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen! -, wird eine Erstberatung womöglich nicht ausreichen. Denn für eine ordentliche Beurteilung des Falles wird eine Akteneinsicht unvermeidbar sein. Die bekommt aber nur der Anwalt - der dafür eben weitergehend tätig werden muss.

Das bedeutet aber nicht zwingend, dass es dann sonderlich teuer wird. Natürlich kannst du den RA vorab nach den entstehenden Kosten fragen. Er sollte darauf offen antworten. Mit deiner PKW-Haftpflichtversicherung hat all das kaum bis gar nichts zu tun. Hier sind wir im strafrechtlichen Bereich, wofür, allenfalls, eine (hier nicht bestehende) Rechtsschutzversicherung eintreten würde.

4.) Falls du einen RA einschalten möchtest, sollte das sehr zeitnah passieren - weil du mit der Rücksendung des Anhörungsbogens bereits Aussagen getroffen hast, die dich - womöglich - belasten könnten. Ob das so ist, kann wiederum nur der RA beurteilen.

Viel Erfolg! :t Und lass' dich nicht unterkriegen. Solche Vorfälle sind ausgesprochen unangenehm, sie können aber jedem passieren und lassen sich auch wieder aus der Welt schaffen.
 
Ich würde auch zu RA gehen, gerade bei Unfällen mit Kinder ist da nicht zu spaßen, wenn die unter 14 Jahren sind , sind sie nicht schuldfähig, egal, was sie tun.
und für manche Zeitgenossen ist man als Autofahrer bei Kindesbeteiligung generell schuld, weil man ja immer mit allem zu rechnen hat, auch wenn man gar nix dafür kann.

Zweiter Punkt ist ein Unfall mit Personenschaden, wenn man dafür Punkte bekommt, dann bleiben die nicht zwei Jahre stehen, sondern fünf!
 
... als ich als Radfahrer damals jemandem über die Haube geflogen bin obwohl er alles richtig machte, bekam ich ein neues Rad ... ich war damals selber schuld, fuhr mit Kopfhörern auf dem Trennstreifen zwischen Fahrradweg und Fußweg .... aber der Autofahrer war ganz pauschal erstmal schuld.

Das hängt vermutlich mit der Gefährdungshaftung zusammen!?
Ich hatte vor einigen Jahren einen fast ähnlichen Fall, der 2.Richter stellte das Verfahren dann allerdings ein.
Mir kam so ein verrückter Motorradfahrer auf einer schmalen Straße (ca. 2,50m Breite) in einem Kurvenbereich mit Gefälle wie ein Geisteskranker entgegen und fuhr mir frontal ins Auto, ich konnte überhaupt nichts machen.
Den 20m-Flug über´s Auto hatte er dank Schutzkleidung und Helm fast unversehrt überstanden, ist nicht mal in der Frontscheibe eingeschlagen.
Laut Polizei ein Beleg, dass der gerast sein muss, wie ein Wahnsinniger - hat der beamte damals auch vor Gericht ausgesagt.
Der Richter urteilte, dass ich eine Mitschuld hätte, wegen besagter Betriebshaftung, weil von einem großen Auto nach seiner Einschätzung generell eine höhere Gefahr ausginge, als von einem Motorrad.
Erst in 2. Instanz und nach 4 Jahren wurde das Verfahren eingestellt und ich bin noch 2 weitere Jahre hinter meinem Geld hergelaufen...
 

Der Unfallgegner ist nun plötzlich doch verletzt, nach meinem aktuellen Kenntnisstand sind es ein paar Prellungen. [emoji57]

Ich erhielt auch auf meine schriftliche Anfrage an die Polizei bezüglich des Tatvorwurfs einen Anruf.
Angeblich muss man das bei einem Unfall mit Personenbeteiligung so schreiben, denn es könnten sich erst später Verletzungen bemerkbar machen.

Meine Versicherung verlangte von mir ein paar Bilder und eine Skizze vom "Tatort".
Die liegen der Versicherung nun vor.
Es wurde von der Polizei auch der Unfallbericht angefordert.
Einen Kontakt zum eigenen Anwalt habe ich bereits aufgenommen.
 
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