Fahrzeug Abmeldung/Ummeldung

AW: Fahrzeug Abmeldung/Ummeldung

...das ist der Unterschied zwischen München STADT und München LAND... ;)

...dafür kriegst du im Landkreis kein B, F und G...

Der Sinn einer solchen Massnahme erschliesst sich mir jedoch überhaupt nicht &:. Aber ist eigentlich auch egal, denn es belegt lediglich, dass hier wieder eine Verwaltungsmaschine (m. E. völlig unnötig) am Laufen erhalten wird, um Beamte in beschäftigung zu halten :g.
 
AW: Fahrzeug Abmeldung/Ummeldung

...das Thema "Straßenverkehrsamt" ist sowieso ein endloses Dilemma... Da die jeweilige Behörde den Stadt- bzw. Kreisverwaltungen untersteht, gibt es auch keine einheitlichen Regeln für die Zulassung... HIER wäre eine Bundes- oder wenigstens Länderverantwortung mal ausnahmsweise wünschenswert...

Was wir da jeden Tag erleben, könnte Bücher füllen... ESSEN z. B. nimmt nicht mal eine DPF-Eintragung vor, wenn wir (als BEKANNTER Händler!) nicht Personalausweis (ORIGINAL), Vollmacht und AU vorlegen - in den anderen STVÄ geht das auch "so"....

M'GLADBACH akzeptiert keine Vollmachten, die mit SCHWARZEM Stift unterschrieben sind (könnte ja eine Kopie sein...) - Gleiches gilt für RECKLINGHAUSEN und KREFELD.....

In DUISBURG und DÜSSELDORF (u. A.) ist die Übernahme des alten Kennzeichens auf das neue Auto am gleichen Tag möglich - in KREFELD und OBERHAUSEN erst nach einem Tag...

RECKLINGHAUSEN verlangt auch bei Firmenzulassungen IMMER den Original-Ausweis des Inhabers / Vertretungsberechtigten.....in den meisten anderen STVÄ reicht eine Kopie....

...und so könnte man das endlos fortsetzen....
 
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