champagnero
macht Rennlizenz
- Registriert
- 13 Dezember 2006
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?
Vandalismus übernimmt die Teilkasko nun gerade nicht. Und Einbruchsversuch auch nur dann, wenn IN das Auto eingebrochen werden sollte und nicht, wenn das Auto nur mittelbar dafür benutzt wurde. Du könntest natürlich argumentieren, dass jemand deinen Spiegel klauen wollte und für den Diebstahl einen Eiszapfen verwendet hat... *g*
Und gerade den Hausbesitzer sehe ich in der Pflicht. Es gibt eine Fläche, die öffentlich zugänglich ist und die umfasst - gerade im Winter - eben auch, dass man die Benutzer dieser Fläche vor Gefahren, die vom Haus ausgehen, schützt. Mit der gleichen Argumentation könnte man ja jeden Schaden ablehnen, der durch Eiszapfen entsteht. Und zur Sicherheit dürfte ich ja dann keine Bürgersteige mehr benutzen, weil ich dort ja ständig damit rechnen muss, dass mir eine Eiszapfen auf den Kopf fällt und es dem armen Hausbesitzer ja nicht zugemutet werden kann, sich im Winter auch noch darum zu kümmern...
Aber wie immer - vor Gericht und auf hoher See - ist man in Gottes Hand. Wenn Du an einen Richter kommst, dem selber gerade ein Eiszapfen aufs Auto gekracht ist, sieht das Ergebenis anders aus, als bei einem, der vielleicht selbst ein Mietshaus hat...
Vandalismus übernimmt die Teilkasko nun gerade nicht. Und Einbruchsversuch auch nur dann, wenn IN das Auto eingebrochen werden sollte und nicht, wenn das Auto nur mittelbar dafür benutzt wurde. Du könntest natürlich argumentieren, dass jemand deinen Spiegel klauen wollte und für den Diebstahl einen Eiszapfen verwendet hat... *g*
Und gerade den Hausbesitzer sehe ich in der Pflicht. Es gibt eine Fläche, die öffentlich zugänglich ist und die umfasst - gerade im Winter - eben auch, dass man die Benutzer dieser Fläche vor Gefahren, die vom Haus ausgehen, schützt. Mit der gleichen Argumentation könnte man ja jeden Schaden ablehnen, der durch Eiszapfen entsteht. Und zur Sicherheit dürfte ich ja dann keine Bürgersteige mehr benutzen, weil ich dort ja ständig damit rechnen muss, dass mir eine Eiszapfen auf den Kopf fällt und es dem armen Hausbesitzer ja nicht zugemutet werden kann, sich im Winter auch noch darum zu kümmern...
Aber wie immer - vor Gericht und auf hoher See - ist man in Gottes Hand. Wenn Du an einen Richter kommst, dem selber gerade ein Eiszapfen aufs Auto gekracht ist, sieht das Ergebenis anders aus, als bei einem, der vielleicht selbst ein Mietshaus hat...

