Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Vandalismus übernimmt die Teilkasko nun gerade nicht. Und Einbruchsversuch auch nur dann, wenn IN das Auto eingebrochen werden sollte und nicht, wenn das Auto nur mittelbar dafür benutzt wurde. Du könntest natürlich argumentieren, dass jemand deinen Spiegel klauen wollte und für den Diebstahl einen Eiszapfen verwendet hat... *g*

Und gerade den Hausbesitzer sehe ich in der Pflicht. Es gibt eine Fläche, die öffentlich zugänglich ist und die umfasst - gerade im Winter - eben auch, dass man die Benutzer dieser Fläche vor Gefahren, die vom Haus ausgehen, schützt. Mit der gleichen Argumentation könnte man ja jeden Schaden ablehnen, der durch Eiszapfen entsteht. Und zur Sicherheit dürfte ich ja dann keine Bürgersteige mehr benutzen, weil ich dort ja ständig damit rechnen muss, dass mir eine Eiszapfen auf den Kopf fällt und es dem armen Hausbesitzer ja nicht zugemutet werden kann, sich im Winter auch noch darum zu kümmern...

Aber wie immer - vor Gericht und auf hoher See - ist man in Gottes Hand. Wenn Du an einen Richter kommst, dem selber gerade ein Eiszapfen aufs Auto gekracht ist, sieht das Ergebenis anders aus, als bei einem, der vielleicht selbst ein Mietshaus hat... ;)
 
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Na gut, bei SF 25 und minim. Selbstbeteiligung könnte es gerade so Null auf Null aufgehen. :D
Und wehe es passiert in den darauf folgenden 2 Jahren was, wo die VK wirklich benötigt wird, dann geht's richtig weit zurück.
Denke auch nicht, dass sich die Regulierung über die VK lohnt.
 
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Zur Sicherungspflicht: Was sollen Schneefanggitter auf der Giebelseite bringen, von der die Eizapfen gefallen sind? Ansonsten s. https://www.anwalt24.de/beitraege-n...kommt-von-oben-auch-eiszapfen-und-dachlawinen

Allerdings, verstehe ich es richtig, dass der Parkplatz zu dem Haus gehört, von dem der Eiszapfen gefallen ist, und dass Du da freundlicherweise parken darfst? Wenn dem so ist, wäre ich bei Ansprüchen ggü. dem Hauseigentümer vorsichtig. Zumindest, wenn Du da noch länger parken möchtest.
 
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Zur Sicherungspflicht: Was sollen Schneefanggitter auf der Giebelseite bringen, von der die Eizapfen gefallen sind? Ansonsten s. https://www.anwalt24.de/beitraege-n...kommt-von-oben-auch-eiszapfen-und-dachlawinen

Der Fachartikel hatte seine Richtigkeit in den vergangenen Winterjahren.
Aber im Ausnahmezustand der letzten Woche hier in unserer Gegend (sicherlich auch die Region um Essen) war man froh, den Gehweg vor dem Haus einigermaßen von den Schneemassen frei zu bekommen.
Den Rat, die Feuerwehr zu rufen, damit die sich um Eiszapfen am Dach eines Hauses zu kümmern, war nicht nur unmöglich, sondern auch unsinnig.
Die FW hatte gewiss anderes zu tun.

Die Stadt selbst, war nicht in der Lage, die Straßen halbwegs zu räumen (siehe Bild, allerdings nach einigen Tagen, wo man endlich erfolgreich zumindest die Fahrbahn geräumt hatte) und dann verlangt man, in Tagen eines solchen Chaos, das Dächer und Regenrinnen frei von Schnee und Eis sind?
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Und noch ein Bildchen von den Schneemassen, welche wir hier in der Gegend so nicht gewohnt sind und auch ältere Leute berichteten, dass sie so etwas seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen haben.

Deshalb denke ich nicht, dass unter DEN Umständen ein Hausbesitzer haftbar gemacht werden kann, weil er seiner Sorgfallspflicht nicht nachgekommen ist.
Er konnte dieser nicht (ordnungsgemäß) nachkommen, selbst wenn er gewollt hätte.
 
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Zwischen konnte und war nicht möglich, ist im Sinne von Einzelfallrechtsentscheidungen ist uninteressant. Wie ein Anderer in einem anderem Thread erwähnte.... es kann darauf ankommen, wie ein Richter "selbst betroffen gewesen sein könnte". Denn, die Sicherungspflicht des Eigentümers unterscheidet nicht zwischen üblich und unüblich! Ich mag mich gerne täuschen, aber die Sicherungspflicht ist der Eigentümer unter allen Umständen nie entbunden... basta! Notfalls muss der Eigentümer 50x vor 7 Uhr räumen.
 
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Den Rat, die Feuerwehr zu rufen, damit die sich um Eiszapfen am Dach eines Hauses zu kümmern, war nicht nur unmöglich, sondern auch unsinnig.

Die Stadt selbst, war nicht in der Lage, die Straßen halbwegs zu räumen (siehe Bild, allerdings nach einigen Tagen, wo man endlich erfolgreich zumindest die Fahrbahn geräumt hatte) und dann verlangt man, in Tagen eines solchen Chaos, das Dächer und Regenrinnen frei von Schnee und Eis sind?

Die Städte sind nicht mal in der Lage die Fahrbahnen ordentlich zu räumen oder die Bürgersteige an kommunalen Grundstücken zu säubern, also bleibt der Schnee liegen. Salz ist angeblich auch keins da. Ich war gestern in 6 Läden (!!) um mir welches zu besorgen. Der extra angelegte Vorrat aus dem letzten Winter ist aufgebraucht. Nur kann ich es mir nicht so einfach machen ("höhere Gewalt!"), wie die Städte. Von mir verlangen genau diese Leute, dass ich als Haus- und Grundbesitzer meiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen habe, egal was es kostet und notfalls mit der Feuerwehr, ha, ha!
Das ist ja auch allemal einfacher, als selbst mal das Hirn einzuschalten. Ich laufe also wie gewohnt in Sommerschuhen in der Gegend rum oder parke unter schneebedeckten und/oder mit Eiszapfen behängten Häusern mein Auto, warum sollte ich dann noch nach meinem Auto oder nach den Dächern schauen, man verklagt einfach die Haus- und Grundbesitzer, wenn was passiert. Der hat das schließlich zu erledigen - und wenn er das 50x hintereinander, auch vor 7.00 Uhr zu machen hat! Jetzt macht mal einen Punkt, der Beitrag hier driftet so langsam wieder ins Lächerliche ab.

Zum TE: Lass es gut sein, bezahl Dir den Spiegel selbst und betrachte die Sache einfach als "allgemeines Lebens- oder Restrisiko"! Ist halt einfach dumm gelaufen.

Andreas
 
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schon wieder doppelt!
 
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Wenn Du es als lächerlich ansiehst.... bitte, dass ist Deine Einstellung oder Wahrnehmung. Jedoch ziehst eher Du es mit Deinem Kommentar ins lächerliche. So sehe ich das.

Der Staat oder Kommunen sind am längeren Hebel.... der Bürger nicht, wir haben die deligierten Auflagen zu erfüllen bzw. zu erledigen.
 
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Zum TE: Lass es gut sein, bezahl Dir den Spiegel selbst und betrachte die Sache einfach als "allgemeines Lebens- oder Restrisiko"! Ist halt einfach dumm gelaufen.

Andreas

Danke für die Meinungen.

Ich möchte ja nichts ungebührliches, sondern nur versuchen (und nach den vielen Meinungen hier bin ich darin bestärkt worden), die Sache unserer Haushaftpflichtversicherung (oder welche auch immer zuständig ist) weiterzuleiten. Falls derlei Schäden durch die Police abgedeckt sind, sollte die Versicherung zahlen (wozu zahlen wir schließlich jahrelang die Beiträge).

Mit dem Argument der Verkehrssicherungspflicht wird sich dann eventuell die Versicherung wieder an die Eigentümergemeinschaft wenden (?), denn das Dach ist ja Gemeinschaftseigentum, und somit nicht einem Wohnungseigentümer zugeordnet.

Wobei das hier mehrfach vorgebrachte Argument, daß die Eiszapfen an der Dachkante nicht gefahrlos entfernbar waren richtig ist.

Grüße,

Bert
 
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Die Städte sind nicht mal in der Lage die Fahrbahnen ordentlich zu räumen oder die Bürgersteige an kommunalen Grundstücken zu säubern, also bleibt der Schnee liegen. Salz ist angeblich auch keins da. Ich war gestern in 6 Läden (!!) um mir welches zu besorgen. Der extra angelegte Vorrat aus dem letzten Winter ist aufgebraucht. Nur kann ich es mir nicht so einfach machen ("höhere Gewalt!"), wie die Städte. Von mir verlangen genau diese Leute, dass ich als Haus- und Grundbesitzer meiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen habe, egal was es kostet und notfalls mit der Feuerwehr, ha, ha!
Das ist ja auch allemal einfacher, als selbst mal das Hirn einzuschalten. Ich laufe also wie gewohnt in Sommerschuhen in der Gegend rum oder parke unter schneebedeckten und/oder mit Eiszapfen behängten Häusern mein Auto, warum sollte ich dann noch nach meinem Auto oder nach den Dächern schauen, man verklagt einfach die Haus- und Grundbesitzer, wenn was passiert. Der hat das schließlich zu erledigen - und wenn er das 50x hintereinander, auch vor 7.00 Uhr zu machen hat! Jetzt macht mal einen Punkt, der Beitrag hier driftet so langsam wieder ins Lächerliche ab.

Zum TE: Lass es gut sein, bezahl Dir den Spiegel selbst und betrachte die Sache einfach als "allgemeines Lebens- oder Restrisiko"! Ist halt einfach dumm gelaufen.

Andreas

wenn sich vor meinem haus um 8:30uhr morgens jemand wegen glätte auf den bart legt, weil ich nicht gefegt habe, bin ich auch dran. du hättest dir salz besorgen müssen bevor der winter kommt, klingt zwar hart ist aber so. ich kann nun auch nicht ohne winterreifen rum fahren mit der begründung, dass es keine mehr zu kaufen gibt. das ist halt dein persönliches pech, so hart es auch klingt.
 
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wenn sich vor meinem haus um 8:30uhr morgens jemand wegen glätte auf den bart legt, weil ich nicht gefegt habe, bin ich auch dran. du hättest dir salz besorgen müssen bevor der winter kommt, klingt zwar hart ist aber so. ich kann nun auch nicht ohne winterreifen rum fahren mit der begründung, dass es keine mehr zu kaufen gibt. das ist halt dein persönliches pech, so hart es auch klingt.

Da hast Du sicher Recht (hab´ ja auch welches bekommen), aber was mich sehr befremdet:
Hat die Kommune kein Salz mehr, heißt es "höhere Gewalt" und versuch mal von denen Schmerzensgeld und sonstige Kosten ersetzt zu bekommen.
Passiert mir das Gleiche, habe ich gegen Gesetze verstoßen!


Ist jetzt etwas OT, aber in diesem Zusammenhang vlt. trotzdem interessant:
Ich hatte vor etwa 25 Jahren einen Autounfall auf einer 15%igen Gefällstrecke, weil die Gemeinde nicht gestreut hatte und nachweißlich gefälschte Streupläne mit falsch eingetragenen Zeiten vorgelegt wurden, die ich mit ungefähr 20 Zeugen hätte problemlos widerlegen können. Und soll ich Dir was erzählen, was vor Gericht dabei rausgekommen ist?
Die Sache war zunächst so eindeutig, dass mir sogar die Rechtschutzversicherung nach Prüfung volle Rückendeckung gegeben hat, was sie nicht mußte, da kein Anspruch besteht/bestand bei Streitigkeiten mit dem Staat, Städten, usw. - so erklärte mir das damals mein RA.
Der Richter hat mir erzählt, "bei solchem Glatteis fährt man als Anlieger nicht, für Glatteis kann die Gemeinde nichts!" Die Zeugen wollte er garnicht hören ("die Aufzeichnungen der Gemeinde sind hier eindeutig!") und mein RA stimmte nach einem Gespräch mit dem Richter - hinter verschlossenen Türen - zu, dass das Verfahren aus Kostengründen eingestellt wurde.
Viel später habe ich über Dritte erfahren, dass der damalige Bürgermeister der Gemeinde und der Richter Parteifreunde im Kreisverband sind.
Interessant auch, dass unsere Straße, als steilste Straße in der Gemeinde und einzigste Zufahrtsstraße in das Wohngebiet, laut Streuplan erst an 16.Stelle geräumt werden muss - und der Unfall war an einem Sonntag, einem Wahltag morgens gegen 10.00 Uhr!
Der Ordnungsamtschef " hatte 15min vor dem Unfallzeitpunkt festgestellt, dass keine Glätte vorhanden war, folglich kein Einsatz erforderlich war. Die Zeugen müssen sich also irren!" Ein Gemeindemitarbeiter aus dessen Abteilung mußte später seinen Hut nehmen, als raus kam, dass er sich von einem Unternehmer, der u.a. auch den Räumdienst in unserem Ort erledigte (und die Zeiten im Plan einträgt), bei der Auftragsvergabe und Rechnungserstellung hat schmieren lassen.
Ordnungsamtschef und Unternehmer (und ich) sind, bzw. waren Nachbarn!


Sind natürlich alles nur dumme Zufälle...
 
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Zum TE: Lass es gut sein, bezahl Dir den Spiegel selbst und betrachte die Sache einfach als "allgemeines Lebens- oder Restrisiko"! Ist halt einfach dumm gelaufen.

Im ersten Ansatz würde ich das auch so sehen ...

... aber ...

Den Rat, die Feuerwehr zu rufen, damit die sich um Eiszapfen am Dach eines Hauses zu kümmern, war nicht nur unmöglich, sondern auch unsinnig.
Die FW hatte gewiss anderes zu tun.

... so unsinnig ist das nicht, denn wenn ich als Eigentümer der Pflicht nachkomme indem ich die Feuerwehr rufe, dann ist es für mich nicht eindeutig wer in der Zwischenzeit für Unfälle haftet.

Ab dem Ruf der Feuerwehr kann ich ja nicht mehr verantwortlich sein, da ich selber alles getan habe um die Gefahr zu bannen - ok, ich könnte noch die Gefahrenstelle absperren ... muss ich das?
Die Feuerwehr hingegen kann auch nicht "sofort" vor Ort sein, aber sie kann auch nicht stundenlang die Eiszapfen nach so einer Anforderung wachsen und fallen lassen.

Wer haftet?

Ich weiß nur, dass ich als Eigentümer aus der Haftung bei Schneeglätte raus bin, wenn ich einen Winterdienst mit eigener Haftpflicht beauftrage - der kann aber auch nicht für jede Flocke zur Stelle sein.

... so ganz einfach ist das nicht - bei einem Totalschaden lohnt es sich bestimmt nochmal die Verantwortung zu klären ... bei einem kaputten Spiegel bestimmt nicht. &:
 
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Melden - Abwarten - draus lernen


Guten Rutsch allerseits :)
 
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Berichte mal wies weitergeht.
 
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Heute stand zum Thema ein Artikel im Kölner Stadt Anzeiger im Teil "Wirtschaft" -Service Recht - von Wolfgang Büser. Leider ist der Artikel noch nicht online. Aber ein sehr ähnlich lautender ist am 2. Jan. schon bei der Merkur Online erschienen. Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderem:

http://www.merkur-online.de/nachric...n-wann-hausbesitzer-haften-muessen-29343.html
 
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