Fahrzeugwandel wegen defekter Radiosignalwiedergabe...

AW: Fahrzeugwandel wegen defekter Radiosignalwiedergabe...

Wenn Du weiterhin den Z4 magst, würde ich per Anwalt noch einen letzten Versuch gewähren aber mit dem Hinweis der Konsequenzen bei einem weiteren scheitern. Und auf den Anwalt hören, sofern der gut ist.
 
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... Und auf den Anwalt hören, sofern der gut ist.

Guter Tipp! Und falls er schlecht sein sollte: auf keinen Fall auf ihn hören. :b

Verzeihung, aber ich konnte es mir nicht verkneifen. :X :+
 
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Guter Tipp! Und falls er schlecht sein sollte: auf keinen Fall auf ihn hören. :b

Verzeihung, aber ich konnte es mir nicht verkneifen. :X :+

Na Jan? Wie wärs mit ner Empfehlung für ihn?! ;) So ganz am Thema Anwalt ist er ja bei dir nicht vorbei :)
 
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Und woran erkennt man den schlechten Anwalt ? Am abgelaufenen Verfallsdatum. :X :d

Hi Jan, zurück aus dem Urlaub ?

Mit etwas gesundem Menschenverstand sollte man schon merken, ob der Anwalt nur deshalb vor Gericht geht, weil er seine Einnahmen verbessern will oder weil er wirklich der Meinung ist vor Gericht zu gewinnen. Egal wie der Prozess ausgeht, gewinnen tut immer der Anwalt mit seinem Honorar und das bei dem Streitwert...
Und notfalls holt man sich eine zweite Meinung von einem anderem Anwalt und wägt die Aussagen dann ab.
Ach ja und wenn der Anwalt auch einen Z4 fährt kann der ja nur gut sein, oder?
 
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Also mein Anwalt hat meinen Händler gestern noch angeschrieben. Er hat in diesem Schreiben festgehalten, was in der Vergangenheit passiert ist, was man nun bei BMW machen will, das sein Mandant dieser letzten Maßnahme zustimmt, hat die Entschädigung für Aufwände die noch erfolgen muss festgehalten und als letzten Punkt ganz klar formuliertwas bei einer weiteren erfolglosen Nachbesserung passiert. Das war BMW, aber ohnehin klar ... das die Wandlung danach nicht mehr abzuwenden wäre.

Spannend wir jetzt nochmal wie lange diese Nachbesserung dauern darf. Ich gehe von einem Tag aus, aber ich denke die werden jetzt solange programmieren bis sie den Fehler eliminiert haben. Der Montag verspricht spannend zu werden. Schaun wir mal ... ich halte euch auf dem Laufenden.
 
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Lass Dir einen schönen Ersatzwagen geben, zB. M3 Cabrio und dann am Wochenende ab in die Berge auf deren Kosten :b:b:b
 
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Mit etwas gesundem Menschenverstand sollte man schon merken, ob der Anwalt nur deshalb vor Gericht geht, weil er seine Einnahmen verbessern will oder weil er wirklich der Meinung ist vor Gericht zu gewinnen.

...

Ach ja und wenn der Anwalt auch einen Z4 fährt kann der ja nur gut sein, oder?
Na ja, wenn du meinst. ;)
 
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Und woran erkennt man den schlechten Anwalt ? Am abgelaufenen Verfallsdatum. :X :d

Das ist freilich die Frage der Fragen... :d

Hi Jan, zurück aus dem Urlaub ?

Leider. :#

Viele Grüße :)
Jan
 
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Mit etwas gesundem Menschenverstand sollte man schon merken, ob der Anwalt nur deshalb vor Gericht geht, weil er seine Einnahmen verbessern will oder weil er wirklich der Meinung ist vor Gericht zu gewinnen.

So einfach ist es wohl nicht. Zumindest aber sollte es helfen, kritisch zu sein und im Zweifel den RA lange und deutlich zu fragen, bis man eine befriedigende Antwort erhält. Auch hinsichtlich der Erfolgsaussichten. Nicht vergessen: Ein RA ist zu einem guten Teil auch Berater, aber nicht Entscheider. Entscheiden was passieren soll, muss in letzter Instanz der Mandant. :w

Egal wie der Prozess ausgeht, gewinnen tut immer der Anwalt mit seinem Honorar und das bei dem Streitwert...

Ich gehe einfach mal davon aus, dass du diese Aussage herzlich wenig durchdacht hast. :s

Und notfalls holt man sich eine zweite Meinung von einem anderem Anwalt und wägt die Aussagen dann ab.

Und welchem RA glaubst du dann? :w Vielleicht irre ich mich, aber ich denke, dass es in den meisten Fällen für eine Privatperson nicht vermehrt Klarheit bringt, mehrere RAe zu konsultieren. Unternehmen tun das bisweilen bei der Klärung schwieriger Rechtsfragen, und vergleichen dann die verschiedenen Gutachten. Das ist aber etwas ganz anderes.

Ach ja und wenn der Anwalt auch einen Z4 fährt kann der ja nur gut sein, oder?

Das, öhm, ist natürlich ohne Zweifel richtig. :b :d :+

Grüße
Jan
 
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Hallo
Was ich bei verschieden Gelegenheiten feststellen könnte, ist der Gang an die Presse, der die Angelegenheit bescheunigte bzw. positiv für mich als Betroffener beinflusste. Dies konnnte ich in der Vergangenheit bereits mehrere Male erleben. Eine negative Presse scheuen viele Hersteller und wollen das Ganze schnell von Tisch haben, darum sind sie auch manchmal zu außergewöhnlichen Zugeständnissen bereit.
Was vorher unmöglich war, geht auf einmal sehr schnell und reibungslos.
 
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So einfach ist es wohl nicht. Zumindest aber sollte es helfen, kritisch zu sein und im Zweifel den RA lange und deutlich zu fragen, bis man eine befriedigende Antwort erhält. Auch hinsichtlich der Erfolgsaussichten. Nicht vergessen: Ein RA ist zu einem guten Teil auch Berater, aber nicht Entscheider. Entscheiden was passieren soll, muss in letzter Instanz der Mandant.

Das sehe ich auch so :t

Egal wie der Prozess ausgeht, gewinnen tut immer der Anwalt mit seinem Honorar und das bei dem Streitwert...

Ich gehe einfach mal davon aus, dass du diese Aussage herzlich wenig durchdacht hast.

Aber ja doch ist die Aussage durchdacht, oder glaubst Du allen ernstes das der Anwalt beim unterliegen des Rechtsfalls kein Honorar von Dir verlangen wird? Das ist wie beim Börsen-Broker, egal ob die Kurse rauf oder runter gehen, er bekommt bei seinen Transaktionen immer eine saftige Provision :w

Und notfalls holt man sich eine zweite Meinung von einem anderem Anwalt und wägt die Aussagen dann ab.

Und welchem RA glaubst du dann? Vielleicht irre ich mich, aber ich denke, dass es in den meisten Fällen für eine Privatperson nicht vermehrt Klarheit bringt, mehrere RAe zu konsultieren. Unternehmen tun das bisweilen bei der Klärung schwieriger Rechtsfragen, und vergleichen dann die verschiedenen Gutachten. Das ist aber etwas ganz anderes.

Ich glaube dann den Anwalt am meisten, der die überzeugendsten Referenzurteile darlegen konnte. Denn Recht haben und Recht bekommen vor Gericht sind zwei verschiedene Schuhe ;) Größere Unternehmen haben einfach mehr Geld und da geht es oft um Millionen Euro an Ansprüchen. Da darf kein Fehler unterlaufen mit nur einem Anwalt

Ach ja und wenn der Anwalt auch einen Z4 fährt kann der ja nur gut sein, oder?

Das, öhm, ist natürlich ohne Zweifel richtig
Dann sind wir uns ja hier einig :)

Viele Grüße
 
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Egal wie der Prozess ausgeht, gewinnen tut immer der Anwalt mit seinem Honorar und das bei dem Streitwert...

Ich gehe einfach mal davon aus, dass du diese Aussage herzlich wenig durchdacht hast.

Aber ja doch ist die Aussage durchdacht, oder glaubst Du allen ernstes das der Anwalt beim unterliegen des Rechtsfalls kein Honorar von Dir verlangen wird? Das ist wie beim Börsen-Broker, egal ob die Kurse rauf oder runter gehen, er bekommt bei seinen Transaktionen immer eine saftige Provision.

Das wollen wir doch einmal hinterfragen: :w
Für diese - saftige? - "Provision" hat der RA in der Regel auch einigen Aufwand. Dafür erhält er im Erfolgsfalle nur einen kleinen "Anteil" dessen, was er dir einbringt. Je geringer der Streitwert ist, umso deutlicher ist in der Regel das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.
Wenn du das ernstlich kritisierst, bleibe ich dabei: Du hast über deine Aussage zu wenig nachgedacht. :s
Ein RA liefert in aller Regel hochqualifizierte Arbeit, die nunmal ihren Preis hat. Wenn dir das Vergütungssystem nicht passt, dann hast du doch ohne Weiteres die Möglichkeit, mit dem RA Alternativen zu vereinbaren. Wie wäre es mit einer Vergütung nach Aufwand? Du wirst dich wundern, welche Aufwände da bisweilen zusammenkommen... :M Dafür erhält der RA im Erfolgsfalle dann ebenfalls "nur" die Aufwandsvergütung.

Oder eine erfolgsbezogene Vergütung? Sogar das ist mittlerweile in der BRD unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Aber hättest du denn gerne Zustände wie in den USA, wo ein RAe vollständig erfolgsbezogen arbeiten darf und im Falle des Obsiegens dann einen ganz erheblichen Teil des erstrittenen Betrags für sich beansprucht? Finanziell eher uninteressante Fälle werden dann gar nicht erst angenommen. Wäre das etwas für dich? :w

Vermutlich würdest du es einzig als gerecht empfinden, wenn dein RA im Falle eines negativen Urteils gar nichts, im Erfolgsfalle nur einen winzig kleinen Betrag erhalten würde. Das wäre gerecht, oder? Da spielt dann sicherlich auch dein RA begeistert und hoch motiviert mit. :t :+

Wie also stellst du dir ein gerechtes Vergütungssystem vor? :w


Ein "Verzeihung" an den Threadersteller für das Zweckentfremden des Threads. ;)

Viele Grüße
Jan
 
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Wie wäre es mit einer Vergütung nach Aufwand? Du wirst dich wundern, welche Aufwände da bisweilen zusammenkommen... :M
Ja, Aufwandsabrechnungen sind mir auch immer am liebsten da man in vielen Fällen den Aufwand selber steuern kann *lol* und der Kunde ihn nie und nimmer nachvollziehen kann. scnr
 
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Ja, Aufwandsabrechnungen sind mir auch immer am liebsten da man in vielen Fällen den Aufwand selber steuern kann *lol* und der Kunde ihn nie und nimmer nachvollziehen kann. scnr

Na da kann man deinen Kunden zu deiner "redlichen" Einstellung ja nur "gratulieren". :s
Langfristig ist es allerdings so, dass der Kunde nur dann zufrieden sein wird, wenn der abgerechnete Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungsergebnissen steht. Aber wem erzähl' ich das...
 
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Lieber BrummmJan,

interessant was du alles in meiner kurzen Aussage so hineininterpretierst :#

Ich wollte doch nur sagen, dass unabhängig vom Prozessausgang am Ende der Anwalt Geld sehen wird und das es durchaus Anwälte gibt, die bei einem Streitwert von 60.000 Euro sehr gerne vor Gericht gehen, auch wenn kaum Aussicht auf Erfolg besteht, die aber dann deshalb mehr abrechnen können als wenn die nur beraten würden.

Das bei sehr! kleinem Streitwert das Honorar-Aufwand-Verhältnis nicht mehr passt ist logisch, jedoch werden unsere deutschen Anwälte schon nicht verhungern :X:d
 
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