Falsche Reifenlieferung

Als ich dann zu Hause interessehalber genau auf den Reifen schaute, sah ich, dass der "neue" Reifen schon zwei Jahre alt war. Ich fand das eigentlich nicht so lustig und habe mit der Werkstatt gesprochen. Der Chef fand das genauso wenig lustig und hat dem Großhändler Entsprechendes durch den Hörer geblasen. Und als der Fahrer vom Großhändler kam zum Tausch der Reifen und bemerkte, dass der "alte" Reifen ja schon gefahren worden sei (waren ca. 30 km), da fragte ihn der Werkstattchef, ob er etwa erwarte, dass der Kunde sein Auto nach Hause trage. - Das letzte finde ich bis heute das Beste an der ganzen Geschichte.

da dies schon seit jahren "gerichtlich" geregelt ist und ein 2 jahre alter reifen von nem grosshändler noch weitere 3 jahre als neureifen gilt, halte ich deine geschichte für ein lustiges märchen, das man abends am stammtisch erzählen kann - mit der realität hat es aber wohl nichts zu tun :rolleyes:

Amtsgericht schrieb:
Mehrere Jahre sachgemäß gelagert“ bedeutet rechtlich betrachtet, dass ein Reifen, der bis zu maximal 5 Jahre sachgemäß gelagert wurde als Neureifen gilt und dadurch in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Das heißt also: Grundsätzlich ist bei sachgemäßer Lagerung gemäß DIN 7716 bzw. ISO 2230 ein Reifen bis zu einer Lagerdauer von fünf Jahren als Neureifen zu spezifizieren. Der Verkauf und die Montage sind somit technisch unbedenklich. Dies muss aber auch nachgewiesen werden können. Dazu die entsprechenden Urteile:
  • Amtsgericht Krefeld, 82 c 460/002 vom 01. 12. 2003
  • Amtsgericht Bochum, 40 c 821/03 vom 09. 03. 2004
 
Hallo SestoSenso,
das hast Du ja noch rechtzeitig erkannt.

Ich habe meine Reifen ja beim Händler nicht montieren lassen, da hies es nur, "hier liegen die Hankooks". Den Obersten habe ich komplett, mit einem Mitarbeiter überprüft, und die restlichen Drei nur auf Größe, Fabrikat, Geschwindigkeitsindex, Traglast und DOT-Nr. Da die Beleuchtung am Lagerplatz nicht gerade gut war, habe ich leider den kleinen Unterschied zwischen "S1" und "V12" in der langen Reifenbezeichnung übersehen.
 
Hallo SestoSenso,
das hast Du ja noch rechtzeitig erkannt.

Ich habe meine Reifen ja beim Händler nicht montieren lassen, da hies es nur, "hier liegen die Hankooks". Den Obersten habe ich komplett, mit einem Mitarbeiter überprüft, und die restlichen Drei nur auf Größe, Fabrikat, Geschwindigkeitsindex, Traglast und DOT-Nr. Da die Beleuchtung am Lagerplatz nicht gerade gut war, habe ich leider den kleinen Unterschied zwischen "S1" und "V12" in der langen Reifenbezeichnung übersehen.

Heißt jetzt also:
-du hast die Reifen kontrolliert -erstes Mal angefasst
-mitgenommen, eingeladen - zweites Mal angefasst
-dann selbst auf der Felge montiert oder montieren lassen, vorher ausgeladen - drittes oder gar schon viertes Mal angefasst
-entweder direkt die Felgen montiert oder sogar noch mal eingeladen - Man, wie oft hast die die Dinger in der Hand gehabt bis es dir aufgefallen ist?

Damit hast du dich aber jetzt aber ziemlich selbst disqualifiziert... Da muss ich doch meinen Vorrednern recht geben die meinten: hättest mal gescheid drauf geschaut.
 
Damit hast du dich aber jetzt aber ziemlich selbst disqualifiziert... Da muss ich doch meinen Vorrednern recht geben die meinten: hättest mal gescheid drauf geschaut.

allein schon wegen der unterschiedlichen profile - da muss man nichtmal auf die bezeichnung schaun und auch kein profi sein, sowas fällt doch auf &:
 
Z4driverx,

was sind denn das für Mutmaßungen, deinerseits ?
Wir sehen uns demnächst ja persönlich, dann können wir diese unsinnige Diskusion ja weiterführen.
 
Ich habe die breyton gts Race mit Conti sportcontact bestellt....aber halt die falsche Größe bekommen, also Räder wieder runter und jetzt habe ich wieder winterräder drauf....wird aber noch besser...:-)
Der Mitarbeiter der Firma rief dann wohl seinen Lieferanten an um die richtige Größe zu bestellenmund bekam als Antwort.....
Reifen für die HA Lieferung wohl Anfang Mai, reifen für die VA Lieferung Anfang Juni...ja genau...Juni....
Da mir eigentlich egal ist welchen Reifen ich fahre, bekomme ich Montag die dunlop sportmaxx montiert...hat jemand Erfahrungen mit dem Reifen?
 
Ich habe die breyton gts Race mit Conti sportcontact bestellt....aber halt die falsche Größe bekommen, also Räder wieder runter und jetzt habe ich wieder winterräder drauf....wird aber noch besser...:-)
Der Mitarbeiter der Firma rief dann wohl seinen Lieferanten an um die richtige Größe zu bestellenmund bekam als Antwort.....
Reifen für die HA Lieferung wohl Anfang Mai, reifen für die VA Lieferung Anfang Juni...ja genau...Juni....
Da mir eigentlich egal ist welchen Reifen ich fahre, bekomme ich Montag die dunlop sportmaxx montiert...hat jemand Erfahrungen mit dem Reifen?

Die Sport Maxx hättest du auch von mir haben können..
 
da dies schon seit jahren "gerichtlich" geregelt ist und ein 2 jahre alter reifen von nem grosshändler noch weitere 3 jahre als neureifen gilt, halte ich deine geschichte für ein lustiges märchen, das man abends am stammtisch erzählen kann - mit der realität hat es aber wohl nichts zu tun :rolleyes:

Ich kenne seit einiger Zeit diese Rechtslage. Es ist aber trotzdem genauso gelaufen, wie ich das beschrieben habe. Warum qualifizierst Du meine Schilderung als Märchen ab? Nur weil nicht sein kann, was aus formalen (rechtlichen) Gründen nicht unbedingt so sein braucht? :12thumbsd

Es gibt offenbar noch Leute, vor allem in kleinen Firmen, die nicht zuerst nach dem Anwalt und der Rechtslage fragen, sondern für die eine seriöse Langzeit-Geschäftsbeziehung wichtiger ist als der Wert von zwei Standardreifen.

:a
 
Normalerweise trifft den Käufer mindestens genausoviel Schuld, wie den der die Ware geliefert hat.

Das Gesetz widerspricht dir. ;) Bei einem Handelskauf ist der Käufer zur Überprüfung der Ware verpflichtet. Bei einem Privatkauf besteht diese Verpflichtung dagegen nicht.


Übrigens ist der Ton der Diskussion - zumal zu einem eigentlich abgeschlossenen Thema - wirklich außerordentlich herzlich geworden.
 
Die Untersuchungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung (offener Mangel); beim versteckten Mangel mit Entdeckung.

Da "unverzüglich" zu rügen ist, ist die Länge der Frist meist bei höchstens einer Woche anzusetzen. Für Maschinen kann unter Umständen eine Frist von zwei Wochen angenommen werden.
 
Ja und? Du zitierst Wikipedia zum Handelskauf. Darum geht es vorliegend gerade nicht.
 
Es gibt offenbar noch Leute, vor allem in kleinen Firmen, die nicht zuerst nach dem Anwalt und der Rechtslage fragen, sondern für die eine seriöse Langzeit-Geschäftsbeziehung wichtiger ist als der Wert von zwei Standardreifen.

nun - auf solche "geringstabnehmer" als kunden kann ein grosshändler wohl gerade noch so verzichten :w
ein händler, der nicht fähig ist seinen kunden die "grundlage" richtig zu erläutern, um so trotzdem zu seinem zu geschäft kommen, ist in meinen augen wohl auch nicht unbedingt die erste wahl. da er selbst, wie in deinem fall geschildert, diese "grundlage" aber wohl nichtmal kannte frag ich mich, was aus den fachhändlern wurde, die noch was von ihrem fach verstanden :#

mag ja sein, dass es bei dir so gelaufen ist und wenn du das gut findest ist das ja auch ok :t . für mich gehört dieses wissen halt zum handwerkszeug eines fachbetriebs. "schlampt" man schon bei diesen basics, ists mit der restlichen arbeit meist auch nicht weit her (klar, ausnahmen gibts immer).

von anwalt war übrigens auch nicht die rede und selbigen brauche ich dafür auch nicht - ich lese nur ab und an mal ne zeitung ;)
 
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