Falschparken und der Anwalt

Thom

macht Rennlizenz
Registriert
6 Januar 2007
Ort
Altdrossenfeld
Wagen
anderer Wagen
Hallo Leute,
mir ist was blödes passier und wollte mal eure Einschätzung und vielleicht Tips und Erfahrungen zu ähnlichen Geschichten.
Was ist passiert?
Ich leere meinen Briefkasten und sehe einen Brief von einer unbekannten Anwaltskanzlei. Mir wird vorgeworfen geparkt zu haben, ohne am Automaten einen Parkschein gelöst zu haben. Es geht um eine private Parkfläche mit privatem Überwachungsdienst. Ich hätte mich also schuldig gemacht, gegen die ausgehängten Einstellbedingungen verstoßen zu haben. Demnach wird eine erhöhte Gebühr von 20 Euro plus eine Aufwandsentschädigung von 28 Euro für Halterermittlung usw.

O.K.! Ziemlich teuer. Also habe ich den Anwalt angemailt und gefragt:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
> es ist richtig, daß ich Halter und alleiniger Nutzer des in Ihrem Schreiben angegebenen
> Fahrzeuges bin.
> Ich bezweifle jedoch die Angabe, daß ich zu genanntem Zeitpunkt in der Nägelsbacherstr. 25
> in Erlangen mein Fahrzeug, unter Mißachtung der Einstellbedingungen, abgestellt habe.
> Ich bin von Ihrem Schreiben überrascht, da ich nie einen Strafzettel oder ähnliches von der
> Kneuer GmbH oder einem Erfüllungsgehilfen erhalten habe.
> Bitte teilen Sie mir baldmöglichst mit, auf welche Beweise Sie Ihre Anschuldigung stützen, so
> daß ich mein weiteres Vorgehen festlegen kann. Sollten keine Beweise vorliegen, betrachte
> ich Ihr Schreiben als gegenstandslos.
> Mit freundlichen Grüßen,
> Thomas Benz"

Nach dreimaligem Nachfragen bekam ich folgende Antwort:
"Sehr geehrter Herr Benz,
üblicherweise beantworten wir Schreiben nicht individuell, mit welchen
Fahrzeugführer lediglich den Sachverhalt anzweifeln und die Vorlage von
Beweisen fordern, da hier offensichtlich nur das jeweilige Prozessrisiko
überprüft werden soll. Allerdings dürfen wir Ihnen ausdrücklich versichern,
dass im Streitfall derartige Beweismittel bei Gericht vorgelegt werden
können, und zwar in Form von Fotos, die Ihr Fahrzeug einschließlich
Nummernschild, Örtlichkeiten, sowie Datum und Uhrzeit erkennen lassen. Zudem
steht der jeweilige Parküberwacher, der Ihr Fehlverhalten festgestellt und
die Fotos angefertigt hat, als Zeuge zur Verfügung. Sollte Zahlung nunmehr
nicht bis zum 18.09.07 erfolgen, haben Sie ohne weitere Ankündigung mit der
Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zu rechnen. Bitte haben Sie
Verständnis, dass wir weitere außergerichtliche Schreiben Ihrerseits nicht
beantworten werden.
Mit freundlichen Grüßen"

So, was tun. Möglicherweise stimmt es ja, daß ich falsch geparkt hatte. Aber 28 Euro Bearbeitung finde ich unverschämt. Hätte man mir einen Strafzettel hingemacht, hätte ich eine Chance gehabt nur 20 Euro zahlen zu müssen.
Komm ich da wieder raus?
Danke für eure Einschätzung.
Gruß,
Thomas
 
AW: Falschparken und der Anwalt

privat dürfen sie dir überhaupt keine Strafe geben und schon gar kein gebührenbescheid.
es ist hoheitliche Aufgabe, also aufgabe des Staates sich verstößen der StPO anzunehmen.
das ist eine Anzeige von privat, ausserdem sag einfach, dass du nicht an dem tag mit dem Auto unterwegs warst und du nicht wüsstest, wer es zu dieser Zeit gefahren ist.
Der Nachweis, dass du am Steuer gesessen bist müssen sie erstmal erbringen und da es eine, wenn überhaupt eine Ordnungswidrigkeit ist, wird die Klage zu Lasten des Klägers fallen gelassen.
ich würde es an deiner stelle deinem anwalt übergeben und das klären.
wenn du Glück hast, kannst du den Anwalt wegen betrugs anzeigen gem. §263 und zudem wegen Amtsanmassung, da er kein hoheitliches Organ sondern Privatperson ist.
Schreibe dem gegnerischen Anwalt nichts mehr. lass das dein Anwalt machen.
 
AW: Falschparken und der Anwalt

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_03.php

Bußgeldverstoß

Beim widerrechtlichen Abstellen von Kraftfahrzeugen besteht in jedem Falle unabhängig von Abschleppmaßnahmen die Möglichkeit, unter Anwendung des § 12 LOWiG bußgeldrechtlich vorzugehen, dies jedoch nur bei Vorliegen o.g. Voraussetzungen (unbefugt, nichtöffentliche Fläche, deutlich sichtbar und verständlich ausgeschildert bei Stellplätzen, in Grundstücksein- und ausfahrten unbefugt). Polizeivollzugsdienst und gemeindliche Vollzugsbedienstete können Verwarnungen erteilen und Verwarnungsgelder bis zu 35 Euro (bisher 75 DM) erheben. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Durchführung von Bußgeldverfahren ist die Ortspolizeibehörde (§ 16 Abs.2 LOWiG).
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Hast Du nach dem Kanzleinamen schon im Internet gesucht? Es gibt vielleicht weitere Betroffene. Wenn nicht, bist DU entweder der Erste oder es gibt keinen Betrug - wenn der Anwalt sonst frei von "Internetmeldungen" ist, macht es vielleicht auch Sinn einfach zu zahlen.

Wenn Du Dir absolut sicher bist, dass Du dort nicht gewesen bist, dann geh zur Polizei und frag, was Du tun kannst - vielleicht raten sie Dir zu einer Anzeige.

Ich bin kein Anwalt und ein Rechtsberatungsforum ist das hier auch nicht - von daher wende Dich auch an einen Anwalt Deines Vertrauens.

Gehen Parktickets nicht dirkt an den Halter und es ist vollkommen egal, wer gefahren ist?
 
AW: Falschparken und der Anwalt

So, was tun. Möglicherweise stimmt es ja, daß ich falsch geparkt hatte. Aber 28 Euro Bearbeitung finde ich unverschämt. Hätte man mir einen Strafzettel hingemacht, hätte ich eine Chance gehabt nur 20 Euro zahlen zu müssen.
Komm ich da wieder raus?
Danke für eure Einschätzung.
Gruß,
Thomas

Mit einer Rechtsschutzversicherung koennte man einen Anwalt bemuehen. Ich weiss aber nicht, ob die Verkehrsrechtsschutz da ausreicht und ob sie ueberhaupt in diesem Fall eintritt, weil sie ggf. den Vorsatz des Falschparkers unterstellen kann. In so einem Fall zahlt keine Versicherung.
Fuer mich stellt sich die Frage, ob ich bei einem Streitwert von <50 EUR ueberhaupt einen Anwalt bemuehen sollte, vor allem weil ja Falschparken beweisbar ist. Anders saehe es wohl aus, wenn die Kennzeichnung dieses kostenpflichtigen Parkplatzes tatsaechlich sehr schlecht ist.
Kann man das Verhalten der Anwaltskanzlei nicht ggf. mit einem erhoehten Entgelt fuer Schwarzfahren vergleichen? Ich konnte nicht herauslesen, dass eine Gebuehr fuer eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Gesetzes erhoben wurde.

Ich moechte auch einmal folgendes zu bedenken geben. Ich wuerde nicht sonderlich erbaut sein, wenn Fremde meine private Stellflaeche trotz Ausschilderung staendig nutzen wuerden. Ich wuerde auch relativ zuegig rechtliche Schritte einleiten.
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Also mit der "Masche" (so nenn ich es mal) könnt ich echt reich werden.
Bei mir parken täglich Zig auf bzw. vor meinem Parkplatz. Sieht öffentlich aus ist es aber nicht.

Abgesehen davon....
Wieso geben die die Bilder nicht raus.... Abschätzung des Prozesskostenrisikos???
Da lach ich nur. Kann denen doch egal sein... Selbst die Bußgeldstelle macht Angaben über die Person (Name, Stellung), die einen Verstoß festgestellt hat.
Ich habe eher der Eindruck, dass diese Kanzlei sich "ihrer Sache" eben nicht so sicher ist und auf die Angstschiene setzt.
Meines Erachtens eigenen RA fragen und dann entsprechend reagieren.

PS:
War das denn wirklich ein besonders gekennzeichneter Platz mit Automat (??) und du hast bewusst oder unwissend dort dein Fz abgestellt? Stimmt also die Grundsituation?
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Schon mal vielen Dank für eure Tips.

Es ist ein großer privater Parkplatz mit Parkscheinautomat. Also genau wie ein öffentlicher aber eben privat bewirtschaftet. ich gehe auch davon aus, daß die Grundsituation stimmt und ich zur angegebenen Zeit falsch geparkt habe. Genau weiß ich das nicht mehr, aber möglich ist das.
Mich ärgert ja auch hauptsächlich, daß ich 28 Euro Auslagen zahlen soll, ohne daß ich vorher die Chance hatte den Strafzettel mit 20 Euro zu zahlen.
Was weiß ich, vielleicht hat ja keiner nen Strafzettel hingemacht oder es hat sich jemand den Spaß gemacht, den Strafzettel zu klauen. Ist auf jeden Fall ärgerlich.
Die Vermutung, daß das eine Betrugsmasche ist hatte ich noch gar nicht, aber ich befürchte das ganze ist seriös.
Gruß,
Thomas
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Strafzettel werden auch nicht mehr überall angehängt, genau aus dem Grund, weil die entweder weggeworfen wurden oder von Dritten entfernt wurden.
Ist eine kniffelige Situation (zB ob da ein Aushang ist, ob da genau steht wie die Einstellbedingungen sind, usw.)
Wie gesagt, ich würde bei einem RA unverbindlich nachfragen als Rechtsauskunft (die ist manchmal sogar kostenlos). Es ist ja bekannt, dass manche Kanzleien recht dubiose Praktiken (nicht unbedingt Betrug) anwenden (Hab das mal bei einem Bekannten ohne Impressum auf der HP erlebt).
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Ich würd zahlen. Du sagst doch selbst dass Du da geparkt hast.
Eine Stunde sich drüber ärgern kostet mehr.

Nur wenn ich wüsste dass ich es nicht war und ergo keine Beweise existieren können würde ich mich dagegen wehren.

Die Angelegenheit klingt recht kniffelig: Einstellbedingungen / Vertragsabschluss usw. und wirklich helfen kann Dir nur ein Rechtsanwalt.

Damit setzt Du dann die Kostenspirale in Gang...
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Damit setzt Du dann die Kostenspirale in Gang...

Jo. Daher würde ich das alles nur mit Rechtsschutzversicherung durchfechten ...

Die Sache ist wirklich zu komplex, um hier im Einzelnen behandelt zu werden. Dass aber ein Grundstückseigentümer für die - auch unerlaubte - Nutzung seines Stellplatzes eine Nutzungsentschädigung verlangt halte ich für nicht soooo fern liegend. :s Ich stelle mir selbst aber gerade auch die Frage, was überhaupt angemessen sein kann. Wenn ich im öffentlichen Parkraum ohne Zettel vom Parkscheinautomaten erwischt werde, muss ich nur 5,00 € zahlen. Die Ermittlung des Halters ist übrigens mit einem Fax erledigt. :B

Thomas, solltest Du die Sache gerichtlich durchziehen, so würde mich der Ausgang des Verfahrens brennend interessieren. Halte uns bitte auf dem Laufenden! :t
 
AW: Falschparken und der Anwalt

So wie ich die Beschreibung verstehe:
Das Problem ist ja, dass er wohl an einem gebührenpflichtigen Privatparkplatz
geparkt hat, d.h. das ist kein klassisches Falschparken, sondern er hat sich in ein irgendwie geartetes
vertragliches Verhältnis mit irgendwie gearteten vertraglichen Bedingungen die irgendwie bekannt gemacht wurden
begeben ( oder auch nicht , je nachdem ...).

Ist halt wie wennst ins Parkhaus fährst und nicht zahlen magst
(nur dass das hier eine Schranke erschwert).

Wies halt so ist wenn man leichtfertig einen Vertrag abschliesst (oder auch nicht,
das ist wohl als erstes zu klären) kann das halt auch
Konsequenzen haben, die über das "normale " hinausgehen, wenn sie rechtmässig sind, was dann auch zu klären wäre...

Wie gesagt: Hier kann man keinen echten Rat geben.
Das endet dan bei so Feinheiten, ob die Abstellbedingungen rechtens und erkennbar waren usw....

Das klassiche "Parkknöllchen" hat damit, meinem Verständnis nach, nix zu tun.

Aus meiner Sicht, wie schon gesagt, den Aufwand nicht wert.
Noch dazu wenn man sich offensichtlich und zugegebenermassen ins Unrecht
gesetzt hat.

Ich hoffe, dass jetzt kein Jurist hier ins kalte Kotzen ausbricht, ob dessen was ich
kleiner ITler hier von mir gegeben hab.:b
 
AW: Falschparken und der Anwalt

So wie ich die Beschreibung verstehe:
Das Problem ist ja, dass er wohl an einem gebührenpflichtigen Privatparkplatz
geparkt hat, d.h. das ist kein klassisches Falschparken, sondern er hat sich in ein irgendwie geartetes
vertragliches Verhältnis mit irgendwie gearteten vertraglichen Bedingungen die irgendwie bekannt gemacht wurden
begeben ( oder auch nicht , je nachdem ...).

Ist halt wie wennst ins Parkhaus fährst und nicht zahlen magst
(nur dass das hier eine Schranke erschwert).

Wies halt so ist wenn man leichtfertig einen Vertrag abschliesst (oder auch nicht,
das ist wohl als erstes zu klären) kann das halt auch
Konsequenzen haben, die über das "normale " hinausgehen, wenn sie rechtmässig sind, was dann auch zu klären wäre...

Wie gesagt: Hier kann man keinen echten Rat geben.
Das endet dan bei so Feinheiten, ob die Abstellbedingungen rechtens und erkennbar waren usw....

Das klassiche "Parkknöllchen" hat damit, meinem Verständnis nach, nix zu tun.

Aus meiner Sicht, wie schon gesagt, den Aufwand nicht wert.
Noch dazu wenn man sich offensichtlich und zugegebenermassen ins Unrecht
gesetzt hat.

Ich hoffe, dass jetzt kein Jurist hier ins kalte Kotzen ausbricht, ob dessen was ich
kleiner ITler hier von mir gegeben hab.:b

Würde das grundsätzlich auch so sehen – jedenfalls, wenn es ein privatrechtlich bewirtschafteter Parkplatz ist. Dann gilt im Prinzip das Gleiche wie in einem privaten Parkhaus: Du hast einen Mietvertrag geschlossen und die Bedingungen dafür nicht erfüllt. Welche Konsequenzen daraus folgen, müsste allerdings irgendwo dort ausgehängt sein (als AGB). Wenn dort diesbezüglich nix zu lesen ist, können Sie von Dir imho statt eines "erhöhten Entgelts" nur die "Parkgebühr" (das Mietentgelt) plus Verzugszinsen verlangen. Wie es mit der Bearbeitungsgebür aussieht, weiß ich allerdings nicht genau; vermutlich wird man sie aber verlangen können.
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Tjo, blöd gelaufen.

Aber wenn dus warst, dann zahl das Geld und "steh dazu". Risiko eingegangen und verloren.
 
AW: Falschparken und der Anwalt

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_03.php

Bußgeldverstoß

Beim widerrechtlichen Abstellen von Kraftfahrzeugen besteht in jedem Falle unabhängig von Abschleppmaßnahmen die Möglichkeit, unter Anwendung des § 12 LOWiG bußgeldrechtlich vorzugehen, dies jedoch nur bei Vorliegen o.g. Voraussetzungen (unbefugt, nichtöffentliche Fläche, deutlich sichtbar und verständlich ausgeschildert bei Stellplätzen, in Grundstücksein- und ausfahrten unbefugt). Polizeivollzugsdienst und gemeindliche Vollzugsbedienstete können Verwarnungen erteilen und Verwarnungsgelder bis zu 35 Euro (bisher 75 DM) erheben. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Durchführung von Bußgeldverfahren ist die Ortspolizeibehörde (§ 16 Abs.2 LOWiG).


ja, der polizeivollzugsdienst oder auch gemeindevollzugsdienst kann diese Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen, aber kein privater, auch kein Anwalt, daher ist das schreiben wie man unter uns Juristen sagt gegenstandslos
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Hast Du nach dem Kanzleinamen schon im Internet gesucht? Es gibt vielleicht weitere Betroffene. Wenn nicht, bist DU entweder der Erste oder es gibt keinen Betrug - wenn der Anwalt sonst frei von "Internetmeldungen" ist, macht es vielleicht auch Sinn einfach zu zahlen.

Wenn Du Dir absolut sicher bist, dass Du dort nicht gewesen bist, dann geh zur Polizei und frag, was Du tun kannst - vielleicht raten sie Dir zu einer Anzeige.

Ich bin kein Anwalt und ein Rechtsberatungsforum ist das hier auch nicht - von daher wende Dich auch an einen Anwalt Deines Vertrauens.

Gehen Parktickets nicht dirkt an den Halter und es ist vollkommen egal, wer gefahren ist?


ja sicher, das ist schon egal im bezug auf das geld für das Parkticket, aber nicht im bezug auf die Anzeige die er androht, da die sich dann gegen den falschen beklagten richtet, das ist wie beim zu schnellen fahren, kann der fahrer nicht erkannt werden und bestreitet der Halter gefahren zu sein hat die Polizei einen bis drei monate Zeit den fahrer zu finden. findet sie ihn nicht bekommst du auch keine punkte oder ähnliches und die Anzeige wird fallen gelassen. es droht dann höchstens ein fahrtenbuch. da er hier jedoch nur eine ordnungswidrigkeit begangen hat gibt es auch nicht mal ein fahrtenbuch
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Schon mal vielen Dank für eure Tips.

Es ist ein großer privater Parkplatz mit Parkscheinautomat. Also genau wie ein öffentlicher aber eben privat bewirtschaftet. ich gehe auch davon aus, daß die Grundsituation stimmt und ich zur angegebenen Zeit falsch geparkt habe. Genau weiß ich das nicht mehr, aber möglich ist das.
Mich ärgert ja auch hauptsächlich, daß ich 28 Euro Auslagen zahlen soll, ohne daß ich vorher die Chance hatte den Strafzettel mit 20 Euro zu zahlen.
Was weiß ich, vielleicht hat ja keiner nen Strafzettel hingemacht oder es hat sich jemand den Spaß gemacht, den Strafzettel zu klauen. Ist auf jeden Fall ärgerlich.
Die Vermutung, daß das eine Betrugsmasche ist hatte ich noch gar nicht, aber ich befürchte das ganze ist seriös.
Gruß,
Thomas



das hatte ich überlesen, es gab also nicht mal eine mahnung?
dann auf keinen fall zahlen!!!!!
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Als schon laaange nicht mehr tätiger Rechtsanwalt,aber immerhin Volljurist, kann ich zu dieser Story nur folgendes sagen: Ich würde diese Sache vor Gericht durchziehen! Es ginge mir hierbei ums Prinzip und nicht um den bedauerlichen Einzelfall. Und das Anwälte heute auch nicht mehr das sind, was sie früher mal waren...wem erzähl ich das, das weiß jeder. Es ist wirklich so - durch Abstellen deines Autos auf dem kostenpflichtigen Parkplatz bist du einen "Mietvertrag" für die Parkdauer eingegangen. Wenn nun aber kein Parkwächter dort sitzt, bei dem du beim Rausfahren zahlen kannst, müßen die Parkkosten und die Folgen für den Fall des Nichtzahlens doch für jeden Parkenden gut erkennbar und verständlich beim Befahren des Parkplatzes zu erkennen sein. D.h. es hätte dir erkennbar sein müssen, dass ein Nichtzahlen die Geltendmachung der Gebühren für die Verweildauer UND der Bearbeitungskosten zur Folge hat. Wenn dem nicht so war, was ich nicht beurteilen kann, hast du in meinen Augen Glück gehabt. Falls du dich dazu entschließt das Gerichtsrisiko auf dich zu nehmen, würde ich an deiner Stelle Fotos der Örtlichkeiten machen; mit erkennbarem Datum und Uhrzeit, und so schnell wie möglich. Ich kann mir keinen Richter vorstellen, der dann "nein,Sie müssen die Bearbeitungsgebühr zahlen" entscheidet. Zur Zahlung der Parkgebühr wärst du ja sicher bereit gewesen. Viel Glück bei dieser Sache!
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Als schon laaange nicht mehr tätiger Rechtsanwalt,aber immerhin Volljurist, kann ich zu dieser Story nur folgendes sagen: Ich würde diese Sache vor Gericht durchziehen! Es ginge mir hierbei ums Prinzip und nicht um den bedauerlichen Einzelfall. Und das Anwälte heute auch nicht mehr das sind, was sie früher mal waren...wem erzähl ich das, das weiß jeder. Es ist wirklich so - durch Abstellen deines Autos auf dem kostenpflichtigen Parkplatz bist du einen "Mietvertrag" für die Parkdauer eingegangen. Wenn nun aber kein Parkwächter dort sitzt, bei dem du beim Rausfahren zahlen kannst, müßen die Parkkosten und die Folgen für den Fall des Nichtzahlens doch für jeden Parkenden gut erkennbar und verständlich beim Befahren des Parkplatzes zu erkennen sein. D.h. es hätte dir erkennbar sein müssen, dass ein Nichtzahlen die Geltendmachung der Gebühren für die Verweildauer UND der Bearbeitungskosten zur Folge hat. Wenn dem nicht so war, was ich nicht beurteilen kann, hast du in meinen Augen Glück gehabt. Falls du dich dazu entschließt das Gerichtsrisiko auf dich zu nehmen, würde ich an deiner Stelle Fotos der Örtlichkeiten machen; mit erkennbarem Datum und Uhrzeit, und so schnell wie möglich. Ich kann mir keinen Richter vorstellen, der dann "nein,Sie müssen die Bearbeitungsgebühr zahlen" entscheidet. Zur Zahlung der Parkgebühr wärst du ja sicher bereit gewesen. Viel Glück bei dieser Sache!


ganz deiner Meinung ;)
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Aus den sicherlich bekannten Gründen habe ich mich bisher ja aus der Sache herausgehalten... aaaaaaber:

ja, der polizeivollzugsdienst oder auch gemeindevollzugsdienst kann diese Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen, aber kein privater, auch kein Anwalt, daher ist das schreiben wie man unter uns Juristen sagt gegenstandslos

Lieber Daniel, wenn Du Dich schon als "Jurist" bezeichnest, obwohl Du genau genommen vermutlich allenfalls auf dem Weg dorthin bist, dann zeige auch bitte entsprechendes juristisches Verantwortungsbewusstsein und sieh' davon ab, hier grottenfalsche Aussagen zu treffen! b:

Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber gutgemeinte, gleichwohl falsche juristische "Ratschläge" können nunmal für den Ratsuchenden böse nach hinten losgehen, wenn dieser sich darauf verlässt. Eigentlich immer und auch im vorliegenden Fall gilt: solange der Sachverhalt nicht 100%ig bekannt ist, ist eine ordentliche rechtliche Bewertung der Situation nicht möglich. Man kann sicherlich gewisse Denkanstäße geben, diesbezüglich gab es hier ja auch ein paar gute Ansätze. Platte Aussagen wie "das Schreiben ist gegenstandslos" haben hier aber nichts suchen.

Nichts für ungut. ;)

Viele Grüße
Jan
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Dumm gelaufen.
Ich würd 48€ auf den Tisch legen und mich von all dem Ärger freikaufen, lohnt einfach nicht.
Natürlich kann man aus grundsätzlichen Überlegungen die Sache vor Gericht klären lassen, die haben sonst sowieso nichts besseres zu tun.
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Aus den sicherlich bekannten Gründen habe ich mich bisher ja aus der Sache herausgehalten... aaaaaaber:



Lieber Daniel, wenn Du Dich schon als "Jurist" bezeichnest, obwohl Du genau genommen vermutlich allenfalls auf dem Weg dorthin bist, dann zeige auch bitte entsprechendes juristisches Verantwortungsbewusstsein und sieh' davon ab, hier grottenfalsche Aussagen zu treffen! b:

Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber gutgemeinte, gleichwohl falsche juristische "Ratschläge" können nunmal für den Ratsuchenden böse nach hinten losgehen, wenn dieser sich darauf verlässt. Eigentlich immer und auch im vorliegenden Fall gilt: solange der Sachverhalt nicht 100%ig bekannt ist, ist eine ordentliche rechtliche Bewertung der Situation nicht möglich. Man kann sicherlich gewisse Denkanstäße geben, diesbezüglich gab es hier ja auch ein paar gute Ansätze. Platte Aussagen wie "das Schreiben ist gegenstandslos" haben hier aber nichts suchen.

Nichts für ungut. ;)

Viele Grüße
Jan

das ist natürlich richtig, nur ist kein privater berechtigt irgendwelche bußgelder zu erheben und wenn mir jemand soetwas schreibt, dann wandert das direkt in den müll.
du hast auch recht, dass ich noch nicht volljurist bin, sondern noch in der Ausbildung, trotzallem hört sich das nach dem hier beschriebenen doch sehr stark nach einer Abzocke an. selbstverständlich habe ich auch dazugeschrieben, dass es sinnvoll ist sich mit einem Anwalt das ganze in Ruhe anzuschauen. doch gewisse Aussagen kann man ohne weiteres treffen. dazu gehört auch die tatsache, dass kein privater einen Bußgeldbescheid verhängen kann. er kann lediglich eine Anzeige von privat schalten und dann bekommt man Post von der jeweilig zuständigen Behörde, was hier ja gerade nicht der Fall war. demnach sind meines Erachtens drohungen dieser Art gegenstandslos. auch der verweis, dass ein volzugsbeamter zugezogen wurde ist eher unwahrscheinlich, da er ansonsten wie schon beschreiben Post von der Behörde und nicht von dem "Anwalt" erhalten hätte. Davon abgesehen müssen natürlcih noch details wie aushänge am parkplatz und ähnliches geklärt werden, aber wie es hier beschrieben ist, ist das einfach keine formgerechte Zustellung und somit kann allerhöchstens ein Verzug ausgelöst werden, falls überhaupt ein Vertrag zustandegekommen ist, was wiederum von den örtlichen Begebenheiten abhängt.

Mich kotzen einfach diese ganzen arbeitslosen Anwälte oder ähnliches an, die im Studium nichts erreicht haben und denken sie müssten mit irgendwelchen maschen versuchen Leute abzuzocken. meistens ist hinter diesen doch so bedeutenden Anwaltsschreiben nichts dahinter, ausser vielleicht ein Betrug oder eine Amtsanmassung.
von dem her ist es meiner Meinung nach immer ratsam einen Anwalt um rat zu fragen, wie ich es bereits geschrieben habe.
MFG ;)
 
AW: Falschparken und der Anwalt

... doch gewisse Aussagen kann man ohne weiteres treffen. ...

Man sollte aber nunmal davon absehen soweit man Gefahr läuft, Falsches zu sagen und Anderen damit ggf. sogar Schaden zuzufügen. Und Deine Aussage war schlicht falsch (und wäre für einen auf Mandatsebene beratenden Volljurist ein glatter Haftungsfall gewesen). Da gibt es auch nichts zu diskutieren, sorry.

Auch Dein vorstehendes Posting enthält wieder haufenweise unzutreffende juristische Aussagen und haltlose Vermutungen. Sowas hilft einfach Niemandem. :s

Was den Niedergang der Anwaltskultur betrifft, so sehe ich das ähnlich kritisch wie Du. ;) Wobei man fairerweise sagen muss, dass es immer schon Rechtsanwälte gab, die ihr Geld mit höchst zweifelhaften Methoden zu verdienen versuchten. Ob deren Zahl zugenommen hat, weiß ich nicht. Zumindest empfinde ich die Entwicklung der Rechtsanwaltskultur als äußert bedauerlich.

Aber das ist freilich ein anderes Thema, das hier auch sicherlich die Anderen langweilien würde. ;) Du hast jedenfalls die Chance, es besser zu machen, als Deine zukünftigen Kollegen.

Viele Grüße
Jan
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Hallo,

dumme sache sowas.

Fahr mal hin und mache Fotos von dem Parkplatz und den Schildern, dann können die Profis hier vielleicht genaueres sagen.

Wie hoch ist eigentlich die Maximalgebühr am Tag, die du zu entrichten hast?.

Jetzt mal eine grundsätzliche Frage dazu:

WIE IN GOTTES NAMEN KANN DER PARKPLATZVERWALTER FESTSTELLEN OB DU EIN PARKTICKET HAST ODER NICHT?

Also du fährst da drauf (keine Schranke) und dann solltest du zum Parkscheinautomaten und ein Ticket ziehen und dann zum Auto und zurück. Wie kann man das beweisen? Meiner Meinung kann niemand sagen ob du ein Ticket hattest oder nicht. Andersherum müsste eine komplette Videoüberwachung zwischen dir, dem Weg zum Automaten und deinem Auto vorhanden sein. Also eine Kamera oder mehrere die dich auf deinem Weg verfolgen. Das müßte von einem Menschen analysiert werden und dann an den Anwalt gegeben werden. Fahr auf den Parkplatz und schau erst mal ob da Kameras sind, dann beim Automaten ob da Kameras sind.

Ich glaube das Ganze von der technischen Beweislast nicht trägt. Geht garnicht. Selbst ein Foto bei der ein und Ausfahrt sagt ja nichts darüber ob du einen Schein gelöst hattest.
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Man sollte aber nunmal davon absehen soweit man Gefahr läuft, Falsches zu sagen und Anderen damit ggf. sogar Schaden zuzufügen. Und Deine Aussage war schlicht falsch (und wäre für einen auf Mandatsebene beratenden Volljurist ein glatter Haftungsfall gewesen). Da gibt es auch nichts zu diskutieren, sorry.

Auch Dein vorstehendes Posting enthält wieder haufenweise unzutreffende juristische Aussagen und haltlose Vermutungen. Sowas hilft einfach Niemandem. :s

Was den Niedergang der Anwaltskultur betrifft, so sehe ich das ähnlich kritisch wie Du. ;) Wobei man fairerweise sagen muss, dass es immer schon Rechtsanwälte gab, die ihr Geld mit höchst zweifelhaften Methoden zu verdienen versuchten. Ob deren Zahl zugenommen hat, weiß ich nicht. Zumindest empfinde ich die Entwicklung der Rechtsanwaltskultur als äußert bedauerlich.

Aber das ist freilich ein anderes Thema, das hier auch sicherlich die Anderen langweilien würde. ;) Du hast jedenfalls die Chance, es besser zu machen, als Deine zukünftigen Kollegen.

Viele Grüße
Jan


das habe ich auch vor und ich werde meinen zukünftigen kollegen auch gerne mal auf die füße treten.
im grunde hast du ja recht, dass man erst detailierte aussagen treffen kann, wenn der ganze Sachverhalt geklärt ist. aber trotzallem halte ich an meiner meinung fest, dass die ganze Sache sich sehr dubios anhört und dass wenn dieser betrag begründet sein sollte, das ganze doch schon sher an eine Abzocke erinnert, denn mal ehrlich 48 euro für ein paar stunden parken???
Für mich hat das sehr den Anschein, als legt der jeweilige Kläger es darauf an damit Geld zu verdienen und daher wäre ein Anwalt trotzallem die beste Alternative.
LG
 
Zurück
Oben Unten