Thom
macht Rennlizenz
Hallo Leute,
mir ist was blödes passier und wollte mal eure Einschätzung und vielleicht Tips und Erfahrungen zu ähnlichen Geschichten.
Was ist passiert?
Ich leere meinen Briefkasten und sehe einen Brief von einer unbekannten Anwaltskanzlei. Mir wird vorgeworfen geparkt zu haben, ohne am Automaten einen Parkschein gelöst zu haben. Es geht um eine private Parkfläche mit privatem Überwachungsdienst. Ich hätte mich also schuldig gemacht, gegen die ausgehängten Einstellbedingungen verstoßen zu haben. Demnach wird eine erhöhte Gebühr von 20 Euro plus eine Aufwandsentschädigung von 28 Euro für Halterermittlung usw.
O.K.! Ziemlich teuer. Also habe ich den Anwalt angemailt und gefragt:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
> es ist richtig, daß ich Halter und alleiniger Nutzer des in Ihrem Schreiben angegebenen
> Fahrzeuges bin.
> Ich bezweifle jedoch die Angabe, daß ich zu genanntem Zeitpunkt in der Nägelsbacherstr. 25
> in Erlangen mein Fahrzeug, unter Mißachtung der Einstellbedingungen, abgestellt habe.
> Ich bin von Ihrem Schreiben überrascht, da ich nie einen Strafzettel oder ähnliches von der
> Kneuer GmbH oder einem Erfüllungsgehilfen erhalten habe.
> Bitte teilen Sie mir baldmöglichst mit, auf welche Beweise Sie Ihre Anschuldigung stützen, so
> daß ich mein weiteres Vorgehen festlegen kann. Sollten keine Beweise vorliegen, betrachte
> ich Ihr Schreiben als gegenstandslos.
> Mit freundlichen Grüßen,
> Thomas Benz"
Nach dreimaligem Nachfragen bekam ich folgende Antwort:
"Sehr geehrter Herr Benz,
üblicherweise beantworten wir Schreiben nicht individuell, mit welchen
Fahrzeugführer lediglich den Sachverhalt anzweifeln und die Vorlage von
Beweisen fordern, da hier offensichtlich nur das jeweilige Prozessrisiko
überprüft werden soll. Allerdings dürfen wir Ihnen ausdrücklich versichern,
dass im Streitfall derartige Beweismittel bei Gericht vorgelegt werden
können, und zwar in Form von Fotos, die Ihr Fahrzeug einschließlich
Nummernschild, Örtlichkeiten, sowie Datum und Uhrzeit erkennen lassen. Zudem
steht der jeweilige Parküberwacher, der Ihr Fehlverhalten festgestellt und
die Fotos angefertigt hat, als Zeuge zur Verfügung. Sollte Zahlung nunmehr
nicht bis zum 18.09.07 erfolgen, haben Sie ohne weitere Ankündigung mit der
Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zu rechnen. Bitte haben Sie
Verständnis, dass wir weitere außergerichtliche Schreiben Ihrerseits nicht
beantworten werden.
Mit freundlichen Grüßen"
So, was tun. Möglicherweise stimmt es ja, daß ich falsch geparkt hatte. Aber 28 Euro Bearbeitung finde ich unverschämt. Hätte man mir einen Strafzettel hingemacht, hätte ich eine Chance gehabt nur 20 Euro zahlen zu müssen.
Komm ich da wieder raus?
Danke für eure Einschätzung.
Gruß,
Thomas
mir ist was blödes passier und wollte mal eure Einschätzung und vielleicht Tips und Erfahrungen zu ähnlichen Geschichten.
Was ist passiert?
Ich leere meinen Briefkasten und sehe einen Brief von einer unbekannten Anwaltskanzlei. Mir wird vorgeworfen geparkt zu haben, ohne am Automaten einen Parkschein gelöst zu haben. Es geht um eine private Parkfläche mit privatem Überwachungsdienst. Ich hätte mich also schuldig gemacht, gegen die ausgehängten Einstellbedingungen verstoßen zu haben. Demnach wird eine erhöhte Gebühr von 20 Euro plus eine Aufwandsentschädigung von 28 Euro für Halterermittlung usw.
O.K.! Ziemlich teuer. Also habe ich den Anwalt angemailt und gefragt:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
> es ist richtig, daß ich Halter und alleiniger Nutzer des in Ihrem Schreiben angegebenen
> Fahrzeuges bin.
> Ich bezweifle jedoch die Angabe, daß ich zu genanntem Zeitpunkt in der Nägelsbacherstr. 25
> in Erlangen mein Fahrzeug, unter Mißachtung der Einstellbedingungen, abgestellt habe.
> Ich bin von Ihrem Schreiben überrascht, da ich nie einen Strafzettel oder ähnliches von der
> Kneuer GmbH oder einem Erfüllungsgehilfen erhalten habe.
> Bitte teilen Sie mir baldmöglichst mit, auf welche Beweise Sie Ihre Anschuldigung stützen, so
> daß ich mein weiteres Vorgehen festlegen kann. Sollten keine Beweise vorliegen, betrachte
> ich Ihr Schreiben als gegenstandslos.
> Mit freundlichen Grüßen,
> Thomas Benz"
Nach dreimaligem Nachfragen bekam ich folgende Antwort:
"Sehr geehrter Herr Benz,
üblicherweise beantworten wir Schreiben nicht individuell, mit welchen
Fahrzeugführer lediglich den Sachverhalt anzweifeln und die Vorlage von
Beweisen fordern, da hier offensichtlich nur das jeweilige Prozessrisiko
überprüft werden soll. Allerdings dürfen wir Ihnen ausdrücklich versichern,
dass im Streitfall derartige Beweismittel bei Gericht vorgelegt werden
können, und zwar in Form von Fotos, die Ihr Fahrzeug einschließlich
Nummernschild, Örtlichkeiten, sowie Datum und Uhrzeit erkennen lassen. Zudem
steht der jeweilige Parküberwacher, der Ihr Fehlverhalten festgestellt und
die Fotos angefertigt hat, als Zeuge zur Verfügung. Sollte Zahlung nunmehr
nicht bis zum 18.09.07 erfolgen, haben Sie ohne weitere Ankündigung mit der
Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zu rechnen. Bitte haben Sie
Verständnis, dass wir weitere außergerichtliche Schreiben Ihrerseits nicht
beantworten werden.
Mit freundlichen Grüßen"
So, was tun. Möglicherweise stimmt es ja, daß ich falsch geparkt hatte. Aber 28 Euro Bearbeitung finde ich unverschämt. Hätte man mir einen Strafzettel hingemacht, hätte ich eine Chance gehabt nur 20 Euro zahlen zu müssen.
Komm ich da wieder raus?
Danke für eure Einschätzung.
Gruß,
Thomas