Falschparken und der Anwalt

AW: Falschparken und der Anwalt

ich lese hier immer was von bußgeld....

oben steht doch eindeutig nur was von erhöhter gebühr und aufwandsentschädigung. von bußgeld oder strafe kann ich nichts lesen
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Hallo,
Also du fährst da drauf (keine Schranke) und dann solltest du zum Parkscheinautomaten und ein Ticket ziehen und dann zum Auto und zurück. Wie kann man das beweisen? Meiner Meinung kann niemand sagen ob du ein Ticket hattest oder nicht. Andersherum müsste eine komplette Videoüberwachung zwischen dir, dem Weg zum Automaten und deinem Auto vorhanden sein. ...

Ich glaube das Ganze von der technischen Beweislast nicht trägt. Geht garnicht. Selbst ein Foto bei der ein und Ausfahrt sagt ja nichts darüber ob du einen Schein gelöst hattest.

Mal angenommen, also wirklich einfach nur mal im Rahmen eines heiteren "was wäre wenn"-Spielchens völlig unverbindlich angenommen ... ;) ...

- Thomas hätte auf besagtem Parkplatz geparkt,
- es handelt sich um einen privatrechtlich betriebenen kostenpflichtigen Parkplatz zur Nutzung durch die Allgemeinheit und
- es gibt einen Aushang mit Vertragsbedingungen,

dann reicht dem Parkplatzbetreiber erstmal der bloße Nachweis, dass Thomas dort geparkt hat. Thomas hat dann seinerseits zu beweisen, dass er die vertraglichen Voraussetzungen erfüllte - z. B. den Erwerb eines Parktickets. Eine "negative Beweislast", nämlich der Nachweis durch den Parkplatzbetreiber, dass Thomas kein Parkticket erworben hat, wäre dem Betreiber unzumutbar und ist nach deutschem Prozessrecht - kurz und vereinfacht gesagt - auch ausgeschlossen.

Etwas anspruchsvoller wird es nun, wenn der Parkplatzbetreiber eine bestimmte Parkdauer nachweisen möchte - was er grundsätzlich müsste, wenn er eine von der Parkdauer abhängige Parkgebühr geltend machen möchte. Ein gescheiter Partplatzbetreiber hat für solche Fälle aber - wie bei Parkhaus- und Tiefgaragen-AGB übrigens weithin üblich - vielleicht einfach eine Klausel in seinen aushängenden Geschäftsbedingungen, nach welchen einfach eine Tagesgebühr (oder mehr) anfällt, wenn der Parkende kein Parkticket vorweisen kann.

Das sind wie gesagt nur kleine Hirngespinste, die mit dem konkreten Fall vielleicht gar nichts zu tun haben. Es ging mir nur darum, die Beweisfragen etwas zu erläutern.

Man kann sich das übrigens sehr anschaulich am Beispiel der Tankstelle vorstellen: Wenn ich tanke, brav bezahle und dann wegfahre, so sehe ich ganz alt aus, wenn
- der Tankstellenpächter hinterher anhand der Videoüberwachung beweist, dass ich getankt habe,
- behauptet, ich habe nicht bezahlt, und
- ich die Kassenquittung für das Tanken nicht mehr habe. :O

Viele Grüße
Jan
 
AW: Falschparken und der Anwalt

ich lese hier immer was von bußgeld....

oben steht doch eindeutig nur was von erhöhter gebühr und aufwandsentschädigung. von bußgeld oder strafe kann ich nichts lesen


ui, da habe ich mich verlesen, ich bin davon ausgegangen, dass er dir ein bussgeld aufbrummen wollte, bei näherer Betrachtung habe ich jedoch gesehen, dass er es unter verwaltungs oder ermittlungsgebühren berechnet. mein fehler, sorry ;)
dann sieht es wieder etwas anders aus und ich schließe mich brummm an :)
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Hallo,

bei Google sind solche Privatparkplatzgeschichten schon bekannt.

Die daraus resultierende Rechtsfragediskussion ist teilweise konfus. Hier mal was ich verstanden habe:

  • Die Parkplatzbetreiber hängen normalerweise eine Zahlungsinfo (die besagten 20€) hinter den Scheibenwischer (wie Knöllchen) auf denen das Vergehen und die AGBs und die Rechtsfolge beschrieben ist. (ging vielleicht verloren).
  • Das ist kein Knöllchen. Lediglich ein netter Hinweis.
  • Wenn man daruf nicht reagiert, dann kommt eine Zahlungsaufforderung wo noch Extra Mahngebühren (28€) gefordert werden.
  • Rechtlich scheint das der richtige Weg zu sein.
  • Wenn dann nix überwiesen wird, dann Inkasso mit höheren Kosten.
  • Hier greift Privatrecht (wie bei normalen Verträgen) und es ist nichts mit Bußgeld ala Polizei oder Ordnungsamt.
Meine Meinung. Ist blöd, aber legal.

Zahl den Kram und paß das nächste mal auf.

So und nun dürfen die Anwälte verbessern :w
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Sehr interessant! :t Wenn auch leider unerfreulich. &:

Die Informationen und Dein Resumee klingen absolut plausibel, Gerry, so dass ich Deine Bewertung - ganz allgemein gesagt - völlig teile. :)

Zu verbessern gibt's da m. E. nix. Ob der vorliegende Fall genau so liegt, weiß ich natürlich nicht. ;)

Viele Grüße
Jan
 
AW: Falschparken und der Anwalt

Hallo,

bei Google sind solche Privatparkplatzgeschichten schon bekannt.

Die daraus resultierende Rechtsfragediskussion ist teilweise konfus. Hier mal was ich verstanden habe:
  • Die Parkplatzbetreiber hängen normalerweise eine Zahlungsinfo (die besagten 20€) hinter den Scheibenwischer (wie Knöllchen) auf denen das Vergehen und die AGBs und die Rechtsfolge beschrieben ist. (ging vielleicht verloren).
  • Das ist kein Knöllchen. Lediglich ein netter Hinweis.
  • Wenn man daruf nicht reagiert, dann kommt eine Zahlungsaufforderung wo noch Extra Mahngebühren (28€) gefordert werden.
  • Rechtlich scheint das der richtige Weg zu sein.
  • Wenn dann nix überwiesen wird, dann Inkasso mit höheren Kosten.
  • Hier greift Privatrecht (wie bei normalen Verträgen) und es ist nichts mit Bußgeld ala Polizei oder Ordnungsamt.
Meine Meinung. Ist blöd, aber legal.

Zahl den Kram und paß das nächste mal auf.

So und nun dürfen die Anwälte verbessern :w


ja, klingt meiner meinung nach auch plausibel, wie gesagt, hatte gedacht, er hätte ein knöllchen zustellen wollen, aber da das ja nicht der Fall war, klingt das schon recht plausibel.
fraglich ist nur, ob es reicht den zettel an die scheibe zu hängen, denn du bist ja nicht dafür verantwortlich, wenn der wind es wegweht, oder ein Spassvogel es wegnimmt.
wenn auf dem Parkplatz kein aushang mit den agb's und ähnlichem war muss man meiner meinung nach zumindest die 28 €euro nicht zahlen, denn wenn man keine möglichkeit hatte etwas zu zahlen können einem die Konsequenzen daraus auch nicht auferlegt werden und fraglich ist auch noch, wie das mit der zeitlichen staffelung ist. wie lange du gestanden bist und was genau auf dem Aushang auf dem parkplatz stand, wenn es überhaupt einen gab.
Sind noch einige Fragen offen, aber ich bin noch immer der meinung, dass wenn kein Aushang da war, man auch nicht zahlen muss.
aber wie gesagt, das hängt von vielen kleinigkeiten ab.
 
AW: Falschparken und der Anwalt

wenn auf dem Parkplatz kein aushang mit den agb's und ähnlichem war muss man meiner meinung nach zumindest die 28 €euro nicht zahlen, denn.

So Mädels, jetzt reicht's für den konkreten Fall aber wirklich mit dem "was wäre wenn"-Philosophieren ins Blaue, sonst... :s:w

Lieber Daniel, wenn keine Geschäftsbedingungen aushingen, dann ist auch kein Vertrag zustande gekommen, feddisch aus. Geh' aber mal einfach davon aus, dass irgendwo AGB aushängen, alles andere wäre bei einem gewerblich betriebenen Parkplatz eine echte Überraschung. Dass Thomas keine AGB wahrgenommen hat, ist dagegen gar nicht überraschend: Wie oft nimmt man denn solche AGB im Parkhaus und/oder der Tiefgarage zur Kenntnis? Doch eigentlich nie. Und doch sind sie so gut wie immer da. Wenn wenn sie es nicht sind, dann sind sie es spätestens beim ersten Gerichtsverfahren auf einmal. :X

Falls Du Dich ein wenig weiterbilden möchtest, führ' Dir doch einfach mal die einschlägige Rechtsprechung zu Gemüte. Ich kenne die nicht, würde aber fast darauf wetten, dass die Rechtsprechung an Größe und Positionierung des AGB-Aushangs keine allzu großen Anforderungen stellt...

Viele Grüße :)
Jan
 
AW: Falschparken und der Anwalt

O.K.! Ich zahl den scheiß und ärger mich eben. Aber erst nen Anwalt beauftragen und das ganze Drumherum ist mir zu aufwendig. Genau darauf spekulieren die wahrscheinlich auch.:g:g
Aber gut, was solls. Gibts halt die nächsten Wochen nur Wasser und Brot um den Verlust wieder reinzukriegen. ;)

Aber auf jeden Fall noch mal vielen Dank an Alle, die sich am Thread beteiligt haben.
Gruß,
Thomas
 
AW: Falschparken und der Anwalt

WIE IN GOTTES NAMEN KANN DER PARKPLATZVERWALTER FESTSTELLEN OB DU EIN PARKTICKET HAST ODER NICHT?

Also ein windiger :wAnwalt würde eher die Frage stellen: Wie in Gottes Namen kann der Parkplatzverwalter feststellen ob Du gefahren bist?

Denn mit dem Halter muss nicht zwangsläufig ein Vertrag zustande gekommen sein. Der Halter ist auch nicht zwangsläufig Eigentümer des Wagens- wobei Ansprüche gegen den Eigentümer nicht ganz einfach zu begründen sind. :B

Auch müsste man im Einzelfall die AGB prüfen. Eine Vertragsstrafe etwa (wenn es denn eine gibt und ist) könnte nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam sein.

So lassen sich einige Dinge finden, die dem Anspruchsteller die Sache ein wenig vermiesen. Letztlich sehe ich es aber so wie meine Vor-Poster: Es lohnt wohl kaum. So oder so - ich hätte mich ebenso entschieden, einen größeren Streit zu vermeiden.
 
AW: Falschparken und der Anwalt

So Mädels, jetzt reicht's für den konkreten Fall aber wirklich mit dem "was wäre wenn"-Philosophieren ins Blaue, sonst... :s:w

Lieber Daniel, wenn keine Geschäftsbedingungen aushingen, dann ist auch kein Vertrag zustande gekommen, feddisch aus. Geh' aber mal einfach davon aus, dass irgendwo AGB aushängen, alles andere wäre bei einem gewerblich betriebenen Parkplatz eine echte Überraschung. Dass Thomas keine AGB wahrgenommen hat, ist dagegen gar nicht überraschend: Wie oft nimmt man denn solche AGB im Parkhaus und/oder der Tiefgarage zur Kenntnis? Doch eigentlich nie. Und doch sind sie so gut wie immer da. Wenn wenn sie es nicht sind, dann sind sie es spätestens beim ersten Gerichtsverfahren auf einmal. :X

Falls Du Dich ein wenig weiterbilden möchtest, führ' Dir doch einfach mal die einschlägige Rechtsprechung zu Gemüte. Ich kenne die nicht, würde aber fast darauf wetten, dass die Rechtsprechung an Größe und Positionierung des AGB-Aushangs keine allzu großen Anforderungen stellt...

Viele Grüße :)
Jan


Lieber Jan, genau so hatte ich das gemeint, dachte nur ich folge deinem Tipp und drücke es ein wenig vorsichtiger aus :)
Sobald ich ein wenig Zeit habe, werde ich mich in sachen stvo und agb's auf jeden fall nochmal weiterbilden, habe mich diesbzgl. bisher noch so gut wie gar nicht beschäftigt. war jedenfalls ganz nett ein wenig zu diskutieren, auch wenn es nur schwer möglich war aufgrund der fehlenden Details ;)
würde mich freuen, dich mal bei ner Tour zu sehen. Bis dahin bin ich dann auch ein wenig gebildeter q:
 
Zurück
Oben Unten