AW: Falschparken und der Anwalt
Hallo,
Also du fährst da drauf (keine Schranke) und dann solltest du zum Parkscheinautomaten und ein Ticket ziehen und dann zum Auto und zurück. Wie kann man das beweisen? Meiner Meinung kann niemand sagen ob du ein Ticket hattest oder nicht. Andersherum müsste eine komplette Videoüberwachung zwischen dir, dem Weg zum Automaten und deinem Auto vorhanden sein. ...
Ich glaube das Ganze von der technischen Beweislast nicht trägt. Geht garnicht. Selbst ein Foto bei der ein und Ausfahrt sagt ja nichts darüber ob du einen Schein gelöst hattest.
Mal angenommen, also wirklich einfach nur mal im Rahmen eines heiteren "was wäre wenn"-Spielchens völlig unverbindlich angenommen ...

...
- Thomas hätte auf besagtem Parkplatz geparkt,
- es handelt sich um einen privatrechtlich betriebenen kostenpflichtigen Parkplatz zur Nutzung durch die Allgemeinheit und
- es gibt einen Aushang mit Vertragsbedingungen,
dann reicht dem Parkplatzbetreiber erstmal der
bloße Nachweis, dass Thomas dort geparkt hat. Thomas hat dann
seinerseits zu beweisen, dass er die
vertraglichen Voraussetzungen erfüllte - z. B. den Erwerb eines Parktickets. Eine "negative Beweislast", nämlich der Nachweis durch den Parkplatzbetreiber, dass Thomas kein Parkticket erworben hat, wäre dem Betreiber unzumutbar und ist nach deutschem Prozessrecht - kurz und vereinfacht gesagt - auch ausgeschlossen.
Etwas anspruchsvoller wird es nun, wenn der Parkplatzbetreiber eine bestimmte Parkdauer nachweisen möchte - was er grundsätzlich müsste, wenn er eine von der Parkdauer abhängige Parkgebühr geltend machen möchte. Ein gescheiter Partplatzbetreiber hat für solche Fälle aber - wie bei Parkhaus- und Tiefgaragen-AGB übrigens weithin üblich - vielleicht einfach eine Klausel in seinen aushängenden Geschäftsbedingungen, nach welchen einfach eine Tagesgebühr (oder mehr) anfällt, wenn der Parkende kein Parkticket vorweisen kann.
Das sind wie gesagt nur kleine Hirngespinste, die mit dem konkreten Fall vielleicht gar nichts zu tun haben. Es ging mir nur darum, die Beweisfragen etwas zu erläutern.
Man kann sich das übrigens sehr anschaulich am Beispiel der Tankstelle vorstellen: Wenn ich tanke, brav bezahle und dann wegfahre, so sehe ich ganz alt aus, wenn
- der Tankstellenpächter hinterher anhand der Videoüberwachung beweist, dass ich getankt habe,
- behauptet, ich habe nicht bezahlt, und
- ich die Kassenquittung für das Tanken nicht mehr habe.
Viele Grüße
Jan