Fast Unfall...wer wäre Schuld?

Efde

Zettischist
Registriert
21 April 2014
Ort
Stuttgart
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0si
Hallo an alle,

manche Patienten meinen echt dass sie alleine auf den Straßen unterwegs sind, so wie folgender Zeitgenosse...
3 Spurig, Innenstadt, Tunnel, alle Autos haben ihre Beleuchtung an, 50 erlaubt, relativ viel Verkehr. Ich fahre ganz links und will mit gesetztem Blinker auf die mittlere Spur, bin schon halb auf der Spur und sehe im letzten Moment dass ein Auto von der rechten auch auf die mittlere Spur will, ohne zu blinken! Sein Vorderrad war ca. auf Höhe meines Hinterrades, ich hab das Lenkrad rumgerissen und bin zurück auf die Linke Spur, der Patient tuckert gemütlich auf der mittleren Spur an mir vorbei, als ob nichts gewesen wäre :j

Wer wäre nun schuld und warum? Würde der nicht gesetzte Blinker eine Rolle spielen? Wären wir beide Schuld, weil ich mich per Schulterblick vergewissern muss ob die Spur frei ist? Würde das Argument toter Winkel zählen?

Geschockte und kopfschüttelnde Grüße aus Stuttgart.
 
Hier kannst du nachlesen. Bei googeln von Fahrstreifenwechsel und Fahrspurwechsel findest du Lesematerial für Stunden.
Ein Richter gibt beiden die Schuld. Beim Blinken oder nicht Blinken steht Aussage gegen Aussage. Die Quotelung wer wie viel Schuld hat legt der Richter im Einzelfall fest.
Hier ist anhand deiner Vorgangsbeschreibung keine genauere Aussage möglich.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SpurWechsel.php#05
 
es gilt wie immer folgendes...und dagegen haben dann beide verstossen:
§ 1 StVO
§ 1 Grundregeln
(1)
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2)Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
 
Sieht dann wohl so aus als ob ich mit im Boot wäre, hätte es gekracht. Man, würde mich das aufregen. Dass ich nicht ganz unschuldig bin würde ich wohl einsehen, aber die Ignoranz vom Unfallgegner würde mich zur Weißglut bringen, nicht blinken und mich nicht sehen, obwohl ich vor seiner Nase fahr, unglaublich. Würde dann wohl auf Burns Aussage hinauslaufen, dass der Richter entscheidet wer wieviel Schuld hat.
 
... und wieder heiteres Raten des Verschuldensgrades. :5jesterz:

Gute Karten hat immer schon einmal derjenige, der weiter vorne fährt. Das ist ähnlich wie bei denjenigen Schergen, die von einer anderen Spur direkt vor einem rücksichtslos einscheren. Gibt es da Kontakt, hat man recht schnell gelitten, weil der Einscherer vorne war.

Ein Verkehrsrechtler würde das jetzt relativieren, und das auch zu Recht. Aber als kleine Daumenpeilung passt es. :) :-) Was den vorliegenden Fall betrifft, lässt sich die Quotelung wohl tatsächlich kaum einschätzen.
 
wie bei denjenigen Schergen, die von einer anderen Spur direkt vor einem rücksichtslos einscheren. Gibt es da Kontakt, hat man recht schnell gelitten, weil der Einscherer vorne war
Im Link von Burns wird so ein Fall geschildert, hier hatte der Einscherer die volle Schuld zu tragen. Die Verhandlung und das Nachweisen stelle ich mir aber auch schwer vor.
 
Sieht dann wohl so aus als ob ich mit im Boot wäre, hätte es gekracht. ... aber die Ignoranz vom Unfallgegner würde mich zur Weißglut bringen, nicht blinken und mich nicht sehen, obwohl ich vor seiner Nase fahr, unglaublich. ...

Das geht noch viel schlimmer: Mir ist kürzlich ein Müllwagen schräg hinten in die Seite gefahren. Der Fahrer hat schlicht gepennt und beim Anfahren das tiefe Auto vor ihm nicht gesehen. Eine klare Sache, oder? Von wegen. Mein Pech war, dass ich, im Schritttempo, aus einer Ausfahrt kam. Beim Einfädeln in den fließenden Verkehr aus einer Ausfahrt bestehen erheblich erhöhte Sorgfaltspflichten, und Müllfahrzeuge gelten auch im Stehen als fließender Verkehr.

Fazit: Der eine hat vollständig gepennt, der andere ist schuld. Wenn du also mal richtig etwas zum Ärgern brauchst, such dir ein stehendes Müllfahrzeug. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Link von Burns wird so ein Fall geschildert, hier hatte der Einscherer die volle Schuld zu tragen. ...

Hoppla, stimmt! :t Dann ist das, was ich oben dazu geschrieben habe, offensichtlich Quatsch. Gut, dann bremse ich ab sofort nicht mehr für Spurwechselraudis. :D


Ergänzung: Das hier trifft den springenden Punkt wohl ganz gut:

"Ein feststehender oder bewiesener Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden ist geeignet, den für das alleinige Verschulden des Auffahrenden sprechenden sog. Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern, sofern der Spurwechsel in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall stattfand.

Bei der Haftungsabwägung - bei der ja nur feststehende oder bewiesene Umstände als Mitverschulden gewertet werden dürfen - steht man damit häufig vor erheblichen Beweiswürdigungsproblemen."
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du also mal richtig etwas zum Ärgern brauchst, such dir ein stehendes Müllfahrzeug. :D

In unserer Straße hat es auch kürzlich eine "Berührung" mit einem Müllfahrzeug gegeben, direkt vor unserer Haustüre und das war auch seit Jahren überfällig.
Der eine m.E. zu schnell und links in der Kurve, der Müllkutscher falsch rum in die schmale Einbahnstraße.
Ich werde wohl leider nie erfahren, wer Schuld bekommt, aber eins weiß ich: Die Müllabfuhr darf definitiv falsch rum rein!
... zudem sind Müllkutscher und Busfahrer bei uns die absoluten "Kings", kommen in Ihrer Wichtigkeit und ihrem Verhalten im Straßenverkehr gleich hinter den Polizisten! :(
 
Das geht noch viel schlimmer: Mir ist kürzlich ein Müllwagen schräg hinten in die Seite gefahren. Der Fahrer hat schlicht gepennt und beim Anfahren das tiefe Auto vor ihm nicht gesehen. Eine klare Sache, oder? Von wegen. Mein Pech war, dass ich, im Schritttempo, aus einer Ausfahrt kam. Beim Einfädeln in den fließenden Verkehr aus einer Ausfahrt bestehen erheblich erhöhte Sorgfaltspflichten, und Müllfahrzeuge gelten auch im Stehen als fließender Verkehr.

Fazit: Der eine hat vollständig gepennt, der andere ist schuld. Wenn du also mal richtig etwas zum Ärgern brauchst, such dir ein stehendes Müllfahrzeug. :D


Hier mal mein Fall...der ähnlich ist
http://www.zroadster.com/forum/index.php?threads/vorfahrt-missachtet-auch-wenn-man-steht.99305/
wie ist es ausgegangen? Das Bussgeldverfahren gegen mich wurde eingestellt da der Richter meinte mich trifft keine Schuld bzgl Vorfahrtmissachtung....die Versicherung aber hat den Schaden an meinem T Car über die VK gedeckt und nicht beim Unfallgegner eingefordert. Nach Rücksprache mit RA und VS wären evtl 40-60% im Prozessfall zu fordern gewesen....bei ca 2600.- netto Schaden haben wir davon abgesehen um unsere Nerven zu schonen.
 
Recht haben und Recht bekommen ... zwei Dinge, die sehr unterschiedlich sind und nix miteinander zu tun haben müssen.

... vor 3 Wochen fahre ich auf eine Kreuzung zu. Vor mir ein Linksabbieger, ich stelle mich hinter ihn und warte drauf, dass er weiter fährt damit ich rechts abbiegen kann.

Von links kommt ein Radfahrer auf dem Radweg, auf dem mein Vordermann steht. Er legt den Rückwärtsgang ein und rummst mir in die Front.

Dann setzt er vor und bevor er mir abhaut bin ich ausgestiegen, hab ihn angehalten - der Radfahrer fuhr weiter.

... tolle Kacke, auf dem Schaden bleib ich wohl selber sitzen.

(Polizei war da, keine Verwarnung für niemanden, der andere streitet alles ab, den Versicherungen ist es gemeldet, anwaltliche ADAC-Erstberatung hab ich in Anspruch genommen - bis klar ist wie die Aussicht auf Erfolg sind, muss ich den Anwalt nicht bezahlen. Danach mal gucken - es geht um 800 Euro ... dafür lohnt ein Prozess kaum)
 
Recht haben und Recht bekommen ... zwei Dinge, die sehr unterschiedlich sind und nix miteinander zu tun haben müssen.

... vor 3 Wochen fahre ich auf eine Kreuzung zu. Vor mir ein Linksabbieger, ich stelle mich hinter ihn und warte drauf, dass er weiter fährt damit ich rechts abbiegen kann.

Von links kommt ein Radfahrer auf dem Radweg, auf dem mein Vordermann steht. Er legt den Rückwärtsgang ein und rummst mir in die Front.

Dann setzt er vor und bevor er mir abhaut bin ich ausgestiegen, hab ihn angehalten - der Radfahrer fuhr weiter.

... tolle Kacke, auf dem Schaden bleib ich wohl selber sitzen.

(Polizei war da, keine Verwarnung für niemanden, der andere streitet alles ab, den Versicherungen ist es gemeldet, anwaltliche ADAC-Erstberatung hab ich in Anspruch genommen - bis klar ist wie die Aussicht auf Erfolg sind, muss ich den Anwalt nicht bezahlen. Danach mal gucken - es geht um 800 Euro ... dafür lohnt ein Prozess kaum)
Was ist denn das für ein A-Loch, dass der Dir vorne drauf rummst und dann auch noch frech behauptet, das wäre nicht seine Schuld?!? Ohne Worte!!!
 
... ich hab dazu noch ein schönes Handyvideo wie der sich danach aufgeführt hat - blöderweise hab ich die Schlägerei-Androhungen nicht mit drauf, daher reicht das nicht für eine Anzeige, mal gucken ob ich's noch brauchen kann.
 
Ist ja wirklich der Hammer was ihr so erlebt, dagegen ist "meiner" ja noch die Unschuld in Person.

Mir hat letztens ein LKW einen Streifschuss verpasst, der hats wahrscheinlich nichtmal gemerkt, 1200€ Schaden auf dem ich sitzenbleiben musste. VK hätte sich nicht gelohnt wegen SB und Hochstufung, das war schon ärgerlich. Aber bei euren Storys vergehts einem...
 
... ich hab dazu noch ein schönes Handyvideo wie der sich danach aufgeführt hat - blöderweise hab ich die Schlägerei-Androhungen nicht mit drauf, daher reicht das nicht für eine Anzeige, mal gucken ob ich's noch brauchen kann.

Das Video darfst Du gerne mal hochladen.
Der Klassiker, der Verursacher führt sich auf wie rotz am Ärmel....
 
in diesem Fall wären die Aufnahmen einer Dashcam nicht schlecht gewesen und auch wenn es nur um 800 € geht, ich hätte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

zu obigem Fall, leider bekommt man da heutzutage fast immer eine Teilschuld, insofern müßig über die Höhe der tatsächlichen Schuld zu debattieren, da Haftpflicht und Vollkasko gleichermaßen hoch schnellen.
 
Jupp, Dashcam wäre echt optimal gewesen ...

.. und nee, das Video lade ich nicht hoch, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Wenn das mal abgeschlossen ist, dann gern. Hat stellenweise einen hohen Unterhaltungswert :d
 
Ein klarer Anwendungsfall für die Apple Watch - da reicht zum Starten der Tonaufnahme dann ein kurzer Griff zum Handgelenk. :D
 
Tja leider interpretieren viele mittlerweile den straßenverkehr als Krieg... Und verhalten sich auch so.
Ich hatte letztens einen kleinen Zwischenfall, da wäre mir auch eine Dashcam lieb gewesen.
Der Mittelfinger des 911er Fahrers wäre sicher gut gekommen. Aber die darf man ja nur für die Urlaubsfotos nutzen und nicht der Polizei zur Verfügung stellen.
 
Aber die darf man ja nur für die Urlaubsfotos nutzen und nicht der Polizei zur Verfügung stellen.
Sicher?

Ich hab im Jahre 2005 eine Kamera im Auto um eine Strecek abzufahren, dabei kam's zum Unfall. Hab der Polizei vor Ort das Video gezeigt, damit war für die der Sachverhalt offensichtlich und so zahlte auch die gegnerische Versicherung.
Ohne Cam hätte ich rein gar nix ersetzt bekommen.
(ich hab das Video jedoch nicht aus der Hand gegeben ... es war ja noch mehr als nur der Unfall drauf)
 
Ich bezog mich auf da kürzliche Urteil. Ich habe in Erinnerung, dass die Daschcams nur für private Zwecke genutzt weden dürfen. Ein ins Internet stellen (öffentliche Präsentation) und eine Weitergabe an die Polizei sein nicht erlaubt.

ADAC schrieb:
Wer diese Aufzeichnung ins Internet stellt und so der Öffentlichkeit zugänglich macht, ohne Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht zu haben, hat ohne Zustimmung der Beteiligten eindeutig gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen.

Das gilt auch für den Fall, dass ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei angezeigt und mit Videomitschnitten belegt werden soll. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen. Wer mit der Dashcam Verstöße anderer aufnehmen und zur Anzeige bringen will, verstößt gegen geltendes Recht.
 
Eine "... Weitergabe ..." an Polizei oder Staatsanwaltschaft wird m. E. immer unproblematisch sein. Die andere Frage ist diejenige, ob die Aufnahmen tatsächlich Beachtung finden und ggf. behördlich oder gerichtlich verwertet werden. :) :-)

Ich würde Aufnahmen, die mir zum Vorteil gereichen, im Zweifel immer an die Polizei bzw. StA geben.
 
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