Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

bei 10/10 kommt man da auf rund 600.000 €, bei 300 Mio wären es rund 900.000 €.....wie auch immer, es erscheint in jedem Fall sehr zweifelhaft.............

Was den reinen Einspruch betrifft hast Du recht, aber diesem wurde scheinbar nicht abgeholfen und wir befinden uns im Klageverfahren. Ich denke mal schon, dass das passt...
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Wen es wirklich interessiert, der könnte sich dashier mal komplett durchlesen:

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-95844.html

Ist ziemlich interessant und dort wird auch von Fachleuten belegt, das der Fall aus dem Jahr 2001, der wohl erst nach 2002 verhandelt wurde, so passiert sein kann. Wegen dem 2001/2002 Ding sind die Währungen DM/Euro wohl bei manchen Schilderungen durcheinander gekommen...
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Gemäß § 22 Abs. 2 RVG (Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz) beträgt der Höchststreitwert in einer Angelegenheit 30.000.000 (30 Mio) €. Höher gehts nicht. Hieraus würde sich ne Gebühr von knapp 119.000 € errechnen. Wie hier 2,5 Mio entstanden sein sollen, ist mir völlig schleierhaft und würde gegen geltendes Recht verstoßen.....

Wurde 2005 (oder 2001 was weiß ich nicht von wann der Fall nun war) nicht noch nach BRAGO?
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

... meine führt noch nichtmal Lastschriften aus, wenn mein Konto über den Dispo hinaus und über die "genehmigte Überziehung" hinaus ins Minus rutschen würde.

Daher halte ich den Bericht für großen Quatsch.
Und da es sich über eine Lastschriftabbuchung handelt, kann diese jederzeit zurückgerufen werden.
Da liegst du leider falsch. Natürlich zahlt die Bank nicht mehr aus als möglich ist, jedoch sperrt das FA einfach das Konto. D.h. deine EC-Card wird bei nächster Gelegenheit eingezogen und auf dem Konto geht nix mehr.

Das macht übrigens auch deine Bank. ;)

Darüber hinaus sind Banken sehr FA hörig. Mir wurden mal 30.000,- abgebucht weil das FA sich mal eben um Faktor 3 verrechnet hatte. Seit dem ist nix mehr mit abbuchen. Seit dem überweise ich die Beträge.
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Da liegst du leider falsch. Natürlich zahlt die Bank nicht mehr aus als möglich ist, jedoch sperrt das FA einfach das Konto. D.h. deine EC-Card wird bei nächster Gelegenheit eingezogen und auf dem Konto geht nix mehr.

Das macht übrigens auch deine Bank. ;)

Darüber hinaus sind Banken sehr FA hörig. Mir wurden mal 30.000,- abgebucht weil das FA sich mal eben um Faktor 3 verrechnet hatte. Seit dem ist nix mehr mit abbuchen. Seit dem überweise ich die Beträge.

Nee, nee... also Deine Konto wird nur "dicht" gemacht wenn das Geld erstamlig "zurückgeht", danach eine Mahnung kommt, die ignoriert wird und danach die Vollstreckungsankündigung ignoriert wird. Vorher kann auch die FW da gar nix machen...
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Nee, nee... also Deine Konto wird nur "dicht" gemacht wenn das Geld erstamlig "zurückgeht", danach eine Mahnung kommt, die ignoriert wird und danach die Vollstreckungsankündigung ignoriert wird. Vorher kann auch die FW da gar nix machen...
Nicht ganz. So war es mal vor vielen Jahren. Wenn die Abbuchung fehl schlägt, kommt sofort die Mahnung mit Vollstreckungsankündigung.
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Die sperren schon Konten, wenn die Kfz-Steuer (nach deren Ansicht) nicht pünktlich bezahlt worden ist.

Folgender Fall (zu Zeiten, als noch überwiesen werden konnte - und bei Fzg die schon lange zugelassen sind, vor der neuen Regel, ist das mit Überweisen immer noch so): Kfz-Steuer angemahnt (2 Mahnungen für 2 Fahrzeuge), Gesamtbetrag unter einer Steuernummer sofort überwiesen (da lag sicherlich ein Fehler beim Überweisenden vor), wieder Mahnung (nun nur für die Summe ohne StNr). Anruf beim Sachbearbeiter mit Hinweis, dass am xx.xx.xx unter StNr y überwiesen wurde, Sachbearbeiter FA sagt: alles klar, dann ein paar Tage später neue Mahnung, nochmal Anruf, Sachbearbeiter sagt: alles klar, vergessen Sie die Mahnung, ein paar Tage später Kontensperrung sämtlicher Konten bei der Bank.

Summe um die es ging war unter € 300,00.

Keine Entschuldigung nach Klärung des Sachverhalts......

Saubande ;)
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Genau, Axel! Das deckt sich mit meinen Erfahrungen. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Vorgehensweise der FA's sehr gewandelt.

Wie weiter oben bereits gesagt, kann man eine Lastschrift des FA's zwar problemlos "zurückgehen" lassen... Man sollte sich einer Sache aber immer bewusst sein:

Das FA muss - im Gegensatz zu irgendeinem privaten Gläubiger - keinesfalls prozessieren, um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Ist ein Betrag nach Ansicht des FA's fällig, dann hat man dort völlig freie Hand bei der Wahl der Mittel. Ggfs. kann auch sofort gepfändet werden und zu diesem Zweck besitzen die Finanzämter auch eigene Vollstreckungsabteilungen. Meines Wissens ist auch eine Mahnung nicht zwangsläufig notwendig.

Natürlich wird der "normale" (selbständige) Steuerzahler i.d.R. nicht mit solchen Maßnahmen überzogen, sondern zunächst einmal gemahnt (allerdings heutzutage sofort mit der Vollstreckungsankündigung und drastischen Säumniszuschlägen). Hat man es sich aber erst mal mit einem Sachbearbeiter verscherzt... dann kann es eng werden.

Übrigens haben nicht nur die FA's solche Möglichkeiten, auch gesetzliche Krankenkassen oder die Kassen der Sozialämter z.B.

Natürlich hat auch diese Münze zwei Seiten... Wenn jedem säumigen Unterhaltszahler erst lange der Prozess gemacht werden müsste... nicht auszudenken. Wenn man aber auch schon selbst in den Genuss derart überzogener Maßnahmen kam... sieht man das Ganze etwas differenzierter.

Alles nur meine eigenen Erfahrungen und für professionelle Kommentare wäre ich dankbar! ;)

Grüße, Holger
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Hi Holger,

meine persönlichen negativen Erfahrungen mit dem FA liegen schon eine Weile zurück. Eine Kontensperrung hatte ich vor ca. 15 Jahren. Da war ich noch Student und bin aus dem Wohnheim in eine Wohnung gezogen. Die Post schickte das FA an mein Wohnheim und nicht an mein Hauptwohnsitz bei meinen Eltern. Natürlich war die nicht mehr zustellbar. Ergebnis : sofortige Sperrung des Kontos ohne Mahnung etc. Der Kommentar vom zuständigen Bearbeiter : "Das ist der einfachste Weg das sie sich bei uns melden". Natürlich blieb ich auf den Kosten sitzen.

Im anderen Fall, vor ca. 7 Jahren, hatte mein Steuerberater eine Fristverlängerung zur Abgabe eingereicht. Das diese bestätigt wurde schien jemand dort nicht mitbekommen zu haben und buchte einfach Faktor 3, dass nennt sich dann Schätzung, vom Konto ab. Nach einem Anruf bei meiner Bank, meinem Steuerberater und dem FA war das Geld zwar am nächsten Tag wieder da, aber auch hier durfte ich die Gebühren für den Fehler des FA-Mitarbeiters tragen.

Aber ok, Fehler passieren und beim FA arbeiten auch nur Menschen. Meine zuständige Sachbearbeiterin ist jedenfalls immer sehr freundlich.
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Genau, Axel! Das deckt sich mit meinen Erfahrungen. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Vorgehensweise der FA's sehr gewandelt.

Wie weiter oben bereits gesagt, kann man eine Lastschrift des FA's zwar problemlos "zurückgehen" lassen... Man sollte sich einer Sache aber immer bewusst sein:

Das FA muss - im Gegensatz zu irgendeinem privaten Gläubiger - keinesfalls prozessieren, um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Ist ein Betrag nach Ansicht des FA's fällig, dann hat man dort völlig freie Hand bei der Wahl der Mittel. Ggfs. kann auch sofort gepfändet werden und zu diesem Zweck besitzen die Finanzämter auch eigene Vollstreckungsabteilungen. Meines Wissens ist auch eine Mahnung nicht zwangsläufig notwendig.

Natürlich wird der "normale" (selbständige) Steuerzahler i.d.R. nicht mit solchen Maßnahmen überzogen, sondern zunächst einmal gemahnt (allerdings heutzutage sofort mit der Vollstreckungsankündigung und drastischen Säumniszuschlägen). Hat man es sich aber erst mal mit einem Sachbearbeiter verscherzt... dann kann es eng werden.

Übrigens haben nicht nur die FA's solche Möglichkeiten, auch gesetzliche Krankenkassen oder die Kassen der Sozialämter z.B.

Natürlich hat auch diese Münze zwei Seiten... Wenn jedem säumigen Unterhaltszahler erst lange der Prozess gemacht werden müsste... nicht auszudenken. Wenn man aber auch schon selbst in den Genuss derart überzogener Maßnahmen kam... sieht man das Ganze etwas differenzierter.

Alles nur meine eigenen Erfahrungen und für professionelle Kommentare wäre ich dankbar! ;)

Grüße, Holger


Naja, ist ganz leicht

nach § 254 Abs. 1 S. 1 AO kann die vollstreckt werden, wenn die Leistung fällig ist.

Eine Mahnung brauch das FA grundsätzlich nicht. Allerdings wäre eine Vollstreckung am 1. Tag nach Fälligkeit wohl stark ermessensfehlerhaft.

Eine Mahnung ist keine zwingende Voraussetzung. In § 259 AO (Mahnung) ist lediglich eine "Soll-Vorschrift".

In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass zunächst eine Zahlungserinnerung (in Hessen verbunden mit der Vollstreckungsankündigung) ergeht. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Vollstreckungsstelle noch gar keinen Vorgang.

Dann kommt eine Rückstandsanzeige in den Vollstreckungsbezirk. Diese ist Grundlage der weiteren Handlungen. Jetzt wird geschaut, ob Arbeitslohn, das Konto oder das Auto gepfändet wird. Konto macht am wenigsten Arbeit und geht am schnellsten. Lohn ist meist schlecht, weil der Angestellte mittelfristig nicht mehr im Betrieb verbleibt und das Auto kann man erst nach einer gewissen Zeit (dann mit hohem Wertverlust) verkaufen.

Ein solcher Fall ist zwar denkbar, allerdings, zumindest in Hessen, eher unwahrscheinlich.

Wenn man umzieht, muss man dem FA natürlich bescheid geben. Dazu ist man glaube ich sogar verpflichtet.

Auch eine Schätzung gem. § 162 AO führt zunächst zu einem Steuerbescheid. Dieser braucht ungefär zwei Wochen bis er erstellt ist, nach einem weiteren Monat ist der Betrag fällig. Da liegen also schon wieder 1,5 Monate zwischen Fristverlängerungsantrag und Fälligkeit.

Gibt also eigentlich keinen Weg, wie man nichts davon mitbekommen kann. Den Bescheid musst du ja bekommen haben. Ein einfaches Schreiben "Einspruch" hämmt die Vollstreckungshandlungen übrigens (grundsätzlich ;))

Der Fall ist trotzdem denkbar und ärgerlich. Der Anwalt macht den Reibach für einen einfachen Schreibfehler, der jedem mal passiert. Auch dem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt für Steuerrecht. Wenn seine Mandanten gleich mit Haftungsklagen drohen würden, hätte der Anwalt nach zwei Monaten schon keine Haftpflichtversicherung mehr.
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Wenn man umzieht, muss man dem FA natürlich bescheid geben. Dazu ist man glaube ich sogar verpflichtet.

Auch eine Schätzung gem. § 162 AO führt zunächst zu einem Steuerbescheid. Dieser braucht ungefär zwei Wochen bis er erstellt ist, nach einem weiteren Monat ist der Betrag fällig. Da liegen also schon wieder 1,5 Monate zwischen Fristverlängerungsantrag und Fälligkeit.
Ich glaube diese zwei Einwürfe bezogen sich auf mich.

zum 1.) Das FA hatte meine Adresse des Hauptwohnsitzes. Der MA war nur zu faul das Schreiben ein zweites Mal, dieses mal an die richtige Adresse zu schicken. Wie der MA überhaupt auf die Idee gekommen ist die Post an ein Studentenwohnheim zu schicken, ist mir schleierhaft. Die offizielle Adresse war mein Hauptwohnsitz.

zum 2.) Es ist schlicht und einfach falsch das zwischen einen Antrag auf Fristverlängerung und der Fälligkeit 1,5 Monate liegen, da beides nicht unmittelbar miteinander zu tun haben. Das wird in Hessen nicht anders sein. Hier ging es allerdings darum, das eine Fristverlängerung bewilligt wurde und dennoch die Schätzung durchgeführt wurde. Wie sich hinterher heraus stellte, haben zwei MA unabhängig voneinander gehandelt. Zu deutsch, die linke Hand wusste nicht was die rechte macht. ;) Ich hatte ja mein Geld auch sofort wieder auf dem Konto.

So etwas passiert mit Sicherheit selten, aber es passiert halt.
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Das sind natürlich unglückliche Umstände.

Trotzdem musst du ja einen Bescheid bekommen haben. Ohne Leistungsgebot gibts keine Vollstreckung. Und ein Fax mit nem Einspruch hämmt die Vollstreckung zunächst.

Dass mit der Datenbankpflege stimmt natürlich. Das wird wohl nicht immer so gehandhabt. Sehr ärgerlich ist sowas. Das ist bei mir auch passiert als ich 2008 umgezogen bin. Bis die das beim Finanzamt Friedberg begriffen haben, sind Jahre vergangen. Trotz dreier Mitteilungen! Unfassbar.
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Das Problem ist jedoch auch, dass sich viele wohl nicht an Arbeitsanweisungen halten. Das ist aber ganz normal. Für mich waren in drei Jahren insg. 3 verschiedene Sachbearbeiter am werkeln. Mein Kollege meint, dass eigentlich jedes Amt mit min. 20-40 Leuten unterbesetzt ist. Bei größeren Ämtern eher noch mehr.
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Trotzdem musst du ja einen Bescheid bekommen haben. Ohne Leistungsgebot gibts keine Vollstreckung. Und ein Fax mit nem Einspruch hämmt die Vollstreckung zunächst.
Klar gab es einen Bescheid. Der Einspruch und der Antrag auf Verlängerung stoppte den jedoch. Und eine Vollstreckung gab es ja nicht. Das FA hatte eine Abbuchungsgenehmigung die dann halt genutzt wurde. Aber wie gesagt, 2 Fälle in 20 Jahren. Das geht im statistischen Rauschen unter.
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Klasse was hier alles so erzählt wird...! :t Hier lernt man(n) für´s Leben. Wie abends in der Kneipe: Jeder hat zwangsläufig mit Steuern zu tun, googlelt also wild drauflos und gibt sein ergoogleltes Wissen abends beim Bierchen als "Durchführungsverordnung und oder Richtlinie" weiter :b

@anthony: Bist Du vom Fach? Ohne ADV-Antrag hemmt ein Einspruch keine Vollziehung. Grundsätzlich erfolgt trotz eines Rechtsbehelfs (Einspruch oder gerichtliches Verfahren) die Erhebung der festgesetzten Steuer bzw. die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes, z.B. ist ein streitiger Steuerbetrag trotz Einspruchseinlegung grundsätzlich zu entrichten.

Das Finanzamt oder das Finanzgericht bzw. der Bundesfinanzhof können (machen aber es idR nicht)jedoch Aussetzung der Vollziehung anordnen. § 361 AO regelt die Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzbehörde während eines Einspruchsverfahrens, § 69 Abs. 2 FGO während eines gerichtlichen Verfahrens. Die Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzgericht – unter bestimmten Voraussetzungen auch schon vor Erhebung einer Anfechtungsklage – ergibt sich aus § 69 Abs. 3, 4, 6 und 7 FGO.
Durch die Aussetzung wird die Vollziehbarkeit des Verwaltungsaktes gehemmt. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, kommt unter den gleichen Voraussetzungen die Aufhebung der Vollziehung, d.h. die Rückgängigmachung bereits durchgeführter Vollziehungsmaßnahmen in Betracht.
Wenn der Steuerpflichtige Aussetzung der Vollziehung beantragt, soll dem Antrag stattgegeben werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

Die Aussetzung der Vollziehung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

Soweit ein Rechtsbehelf endgültig erfolglos geblieben ist, sind ausgesetzte und geschuldete Beträge mit 0,5 v.H. pro vollem Monat zu verzinsen.

Ansonsten bin ich aber bei Dir, sooo schnell wie hier geschrieben wird nicht vollstreckt! :M
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Ansonsten bin ich aber bei Dir, sooo schnell wie hier geschrieben wird nicht vollstreckt! :M

Bei dem von mir geschildertem Sachverhalt ist das so gewesen, auch wenn das gegen Deine Erfahrungen und/oder die übliche Praxis spricht. Zugegebenermaßen hätte die Steuerschuld pünktlich bezahlt oder mit 2 Überweisungen vorgenommen werden sollen. Dann wäre das nicht passiert. Aber nach den zweimaligen Telefonaten mit der Sachbearbeitung, hätte man doch anderes Verhalten erwarten können/sollen, oder nicht?
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Problem bei der Sache ist immer, dass du nie wissen kannst, was dein Gegenüber drauf hat.

Wenn du mit einem fähigen Sachbearbeiter deine Sache klärst, wird er auch nach einem Teleonat zunächst eine Sperre in das Finanzamtskonto setzen. Dann wird nichts eingezogen etc. Im nächsten Schritt würde er die Arbeit erledigen und anschließend die Sperre löschen.


Triffst du allerdings auf einen unfähigen, geschieht folgendes:

1. Du telefonierst und er sagt, dass er den Antrag bearbeite.
2. Er denkt, er machts am gleichen Tag, was aber nicht passiert.
3. Er bearbeitet es erst ne Woche später, eine Sperre wurde natürlich nicht gesetzt
4. Mahnung/Erinnerung, du rufst nochmal an
5. er macht das gleiche nochmal
6. Konto dicht

Jetzt beschwerst du dich natürlich bei der Vollstreckungsstelle und die machen Druck auf den Bearbeiter, weil sie jetzt umsonst gearbeitet haben. Geld hats auch noch gekostet. Die Banken, dich und den Staat.

Und warum? Weil manche sich nicht an die vorgegebenen Anweisungen halten.

Wenn du Zahlungssachen hast (Zuordung von Zahlungen etc.) wende dich lieber an die Finanzkasse. Wenn du im Veranlagungsbezirk anrufst, ist die Chance da, einen weniger dienlichen Bearbeiter zu bekommen.
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Klasse was hier alles so erzählt wird...! :t Hier lernt man(n) für´s Leben. Wie abends in der Kneipe: Jeder hat zwangsläufig mit Steuern zu tun, googlelt also wild drauflos und gibt sein ergoogleltes Wissen abends beim Bierchen als "Durchführungsverordnung und oder Richtlinie" weiter :b

:d:d:d :t:t:t
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

@Taxer1976,
Genau wegen dem Paragraphendeutsch habe ich einen Steuerberater der all dies für mich regelt. ;)
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

@Taxer1976

Thorsten,

zunächst "Danke" für Deine Erläuterungen! Es ist immer sehr interessant jemandem vom Fach zuzuhören... ganz gleich, ob es um Steuerfragen oder technische probleme bei Autos geht. ;)

Was ich geschrieben habe, kommt nicht vom Stammtisch, sondern sind meine gesammelten Erfahrungen als selbständiger / freiberuflicher Steuerzahler, in zwanzig Jahren "Praxis" mit dem Finanzamt.

Das sich die Vorgehensweise in diesen zwei Jahrzehnten spürbar verschärft hat ist übrigens nicht nur mein Eindruck, sondern auch die der drei Steuerberater, die mich in dieser Zeit begleitet haben.

Was mir aber auffällt an Deiner sachkundigen Darstellung - und das ist genau das, was ich mit meinem Beitrag weiter oben rüberbringen wollte - alles sind "Kann-" oder "Soll-Bestimmungen". Natürlich arbeitet das FA normalerweise nicht sofort mit solch drastischen Mitteln. Es hat aber jederzeit die Möglichkeiten dazu. Ob das dann von einem genervten Mitarbeiter, der "erzieherische Maßnahmen für angebracht hält" (selbst so gehört), ausgeht oder einfach nur aufgrund von Schlampigkeit / Überlastung geschieht, ist für mich erstmal nebensächlich.

Ich habe ein ungutes Gefühl dabei, wenn ich darauf hoffen soll, das mich jemand wohlwollen behandelt, wohlwissend das ich letztenendes ausgeliefert bin.

Vielleicht sind es auch einfach Erfahrungen wie diese (einem damaligen Geschäftsfreund vor fast zwanzig Jahren geschehen), die mich verdorben haben:

Ein kleiner PC-Händler der Firmen ausstattete, hat ein- oder zweimal im Jahr einen Container an Hardware angekauft und dann erhebliche Umsatzsteuerguthaben erwirtschaftet, die ausgezahlt wurden. Die Hardware wurde dann im Verlauf des jahres abverkauft. Irgendwann war das FA nicht mehr bereit die Beträge sofort auszuzahlen, sondern wollte das mit zukünftigen Umsatzsteuerforderungen verrechnen. In der grenzenlosen Naivität eines Technikers glaubte der Betroffene sich im Recht und wollte verhandeln... in der Zwischenzeit stellte er - mit Hinweis auf sein Guthaben - andere fällige Zahlungen ein.
Da es schon vorher zwischen ihm und dem zuständigen Sachbearbeiter "knisterte", wurde kurzerhand sein geschäftskonto gesperrt /gepfändet. Die Bank verriegelte in voreilendem Gehorsam gleich auch sein Privatkonto.
Als er Freitags einkaufen gehen wollte wurden die EC-Karten vom Automaten "eingesackt". Vom FA wurde sinngemäß mitgeteilt... der Vorgang sei in Berabeitung und damit müsse man sich jetzt eben vorübergehend einrichten.

Ein Sitzstreik im Flur des Finanzamts mit den beiden Kleinkindern der Familie ("Wir gehen erst, wenn wir wissen was wir am WE essen sollen") und das angekündigte Erscheinen der Lokalpresse führten dann zwar zu einer kurzfristigen Lösung für das Pfändungsproblem, gemeinsam mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters (und der Betroffene musste sofort zahlen und war von einigen Illusionen befreit)...

Grüße, Holger
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

@Holger:

Das von dir geschilderte Vorgehen passiert leider tag täglich. Bei selbständig bzw. gewerblich Tätigen gibt es erst einmal keine Pfandschutzgrenze (sagte mir ein MA der Vollstreckungsstelle). Da wird das Konto sofort dicht gemacht.

Die striktere Vorgehensweise der Finanzämter wird jedoch nicht von den Ämtern selbst, sondern zunächst von der Mittelbehörde vorgegeben. Warum wird das gemacht? Zwangsgelder, Verpätungszuschläge, Vollstreckungskosten etc. wandern in den Landeshaushalt und nicht im großen Bundestopf. Auch gibt es jetzt natürlich viel viel mehr gewerbliche Menschen. Da wird mal vom Anlageberater der Bank ein Fond empfohlen, ne Photovoltaikanlage aufs Dach geschnallt, ein Gewerbe angemeldet für eine Metrokarte usw usw.

Das gab es früher alles nicht. Und damit auch nicht die Masse an Fällen.

Aber das mit der Presse funktioniert glaube ich fast immer. Habe auch noch nie gehört, dass Steuern erlassen wurden oder einem vor der Insolvenz stehenden eine Stundung gewährt wird.

Wenn Herr Zwegert auftaucht, scheint das zu funktionieren.

Aber man sollte das natürlich auch nur in berechtigten Fällen machen, wenn sich wirklich keine Einigung erzielen lässt. Das meiste kann man auch mit einem Telefonat, ner E-Mail oder nem FAX klären.
 
  • Like
Reaktionen: Z28
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

Ich hatte mal ein ähnliches Problem, als ich versehentlich meine Zinseinkünfte mit Komma angegeben hatte, das Formular das aber net vorsieht, und
das Finanzamt das auch ohne Komma eingetippt hatte (d.h. eigentlich mein Fehler).
Schwupps hatte ich 100x mehr Zinseinkünfte und aus einer kleinen Rückzahlung wurde eine gigantische Nachforderung.
Und jetzt kommt es: Der Bescheid wurde von Amtswegen nach meinem Anruf umgehend geändert.
Aber die Lastschrift war auf dem Weg. Ich habe wie mit dem Finanzamt vereinbart die Lastschrift zurückbuchen lassen von der Bank und das war es.
Keine Ahnung was in diesem Fall gelaufen ist, aber auf Grund meiner eigenen Geschichte kommt mir das alles sehr unwahrscheinlich vor. Ich hätte nicht gewusst für
was ich einen Anwalt brauche. Das Verhalten der Finanzbeamten war einwandfrei.

Es gibt einen kleinen Unterschied ob eine Forderung rechtmässig ist und dann Deine Lastschrift zurückgeht, oder
ob die
Forderung ( wie in diesem Fall) offensichtlich fehlerhaft ist.

Grüße
Franz
 
AW: Finanzamt, Rechtsanwalt verdient schnelles Geld

http://www.freiwirte.de/rbriefe/06/F_16/F-16.pdf
Aus diesem Schreiben geht hervor, das die Karte einbahlten wurde, da das Finanzamt mehrfach !vergeblich! versuchte die erste Rate von 13 Mio Euro einzuziehen...

http://www.wer-weiss-was.de/theme204/article2865215.html
Hier bestätigen einge Leute es im TV gesehen zu haben.

http://www.dpolg-mannheim.de/Standpunkt/2006/sp5106.pdf
Seite 4

Allgemein, wenn man etwas nach dem Thema googelt, was ich bevor ich es hier eingesetll habe getan habe, liest man häufig, das es Leute im TV gesehen haben und es sich anscheinend wirklich um eine wahre Geschichte handelt...

Seriöse Quelle, die Story geistert seit Jahren im Netz und in Vorlesungen im Steuerrecht in den Unis rum, und sie ist so nicht korrekt.
Naja, wer's glaubt :rolleyes:
 
Zurück
Oben Unten