Firmeninhaber und Corona

Markus, ich würde an deiner Stelle damit noch die nächsten 4 Wochen abwarten, bis du absehen kannst, wie es mit den Aufträgen weiter geht, sonst kommt nächstes Jahr das böse Erwachen, außer du bis so diszipliniert, dass du deswegen Rücklagen bildest, sofern es mit den Aufträgen gut läuft.
So diszipliniert bin ich... sonst hätte ich jetzt auch kaum Rücklagen.
Aber klar, ich werde bis Ende April abwarten, was passiert.
Bin halt bisschen ungeduldig.... dieses nicht wissen, was kommt.... schrecklich

Aber es gibt auch gute Nachrichten.... mein Mitarbeiter kann nächste Woche nochmal an einen Auftraggeber ausgeliehen werden.... das hilft enorm.
 
Aber klar, ich werde bis Ende April abwarten, was passiert.

du hast sogar bis Ende Mai Zeit. Formular ist auch online inzwischen.

Die Landesregierung NRW schafft es die Mittwoch veröffentlichten Anforderungen mmehrmals täglich hin/her zu ändern.
Es sind neue Voraussetzungen dazugekommen und einige sehr wichtige Einzelheiten.

Ich werde hier keine Details mehr posten, da sie im Zweifel nach wenigen Stunden wieder überholt sind. Ich habe so etwas unprofessionelles noch nicht erlebt...
--> wirtschaft.nrw/corona
 
Ab sofort brauchen nicht mehr erst die Eigenmittel aufgebraucht werden.

„Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.“

Quelle:

 
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Ab sofort brauchen nicht mehr erst die Eigenmittel aufgebraucht werden.



Quelle:

Bekomme ich jetzt haue wenn ich hier nen Daumen hoch mache?
 
Mist..., sorry :sneaky:

Mein Vorgehen wird sein: den April abwarten,
Dann weiß ich auch in etwa, wie es im Mai aussehen wird. Sollten meine Einnahmen meine Ausgaben nicht decken, kann ich immer noch beantragen.
Es muss ja nach wie vorher Eidesstattlich erklärt werden dass die Firma wegen Corona in Schieflage geraten ist. Sollte festgestellt werden dass das nicht der Fall war/ist kann es Geld und bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen, sollte man auf jeden Fall bedenken.
Am besten mit dem Steuerberater abklären.
 
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Vielleicht hier im Fred ganz gut aufgehoben: :) :-)

 
Gleich gibt es wieder eine Pressekonferenz, diesmal mit Söder und Scholz über die Finanzhilfen.

 
Für Soforthilfe ist ab sofort kein Einsatz von Privatvermögen oder anderer Liquiden Mittel mehr nötig, als Nachweis wird jetzt der durch Corona entstandene Umsatzverlust/einbruch herangezogen.
 
Für Soforthilfe ist ab sofort kein Einsatz von Privatvermögen oder anderer Liquiden Mittel mehr nötig, als Nachweis wird jetzt der durch Corona entstandene Umsatzverlust/einbruch herangezogen.

War in den am FR verabschiedeten Regularien für Corona-Soforthilfen in NRW auch schon so enthalten.
Es kommt (zumindest in NRW) nur auf den Cashflow an. Aber auch der wird auch vorerst bei vielen Unternehmen noch da sein, da Vormonatsaufträge jetzt noch bezahlt werden von Kunden/Geschäftspartnern.
 
War in den am FR verabschiedeten Regularien für Corona-Soforthilfen in NRW auch schon so enthalten.
Es kommt (zumindest in NRW) nur auf den Cashflow an. Aber auch der wird auch vorerst bei vielen Unternehmen noch da sein, da Vormonatsaufträge jetzt noch bezahlt werden von Kunden/Geschäftspartnern.
Bei uns hier in Bayern nicht.
Genau so wie es jetzt gilt finde ich es richtig, sollten massive Umsatzeinbussen bzw. Umsatzeinbruch kommen dann wird aufgefangen. Genau der Fall kann bei vielen auch erst in ein paar Wochen eintreten da jetzt, wie bei mir,
noch genügend Aufträge vorhanden sind bei denen ich keinen direkten Kontakt mit Kunden haben muss.
 
So, ich habe dann auch soeben den Antrag auf Soforthilfe ausgefüllt, mit den geforderten Nachweisen versehen und weggeschickt. Im Maximalfall werden uns dann 15.000,00 €uro gewährt, die für die Lohnzahlungen im nächsten Monat schon mal eine Hilfe darstellen. Klar, es werden diese 15.000,00 €uro sicher nicht über das Wohl und wehe der Unternehmung (zumindest in unserem Falle) entscheiden, aber es hilft. Und: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, dass "die Politik" (ich mag solche Verallgemeinerungen nicht) nichts tut. In diesem Falle muss man jedoch lobend erwähnen, dass schnell reagiert wurde und mit der Soforthilfe ein Mittel installiert wurde, welches für viele Unternehmungen eine wertvolle Hilfe darstellen.
 
So, ich habe dann auch soeben den Antrag auf Soforthilfe ausgefüllt, mit den geforderten Nachweisen versehen und weggeschickt. Im Maximalfall werden uns dann 15.000,00 €uro gewährt, die für die Lohnzahlungen im nächsten Monat schon mal eine Hilfe darstellen. Klar, es werden diese 15.000,00 €uro sicher nicht über das Wohl und wehe der Unternehmung (zumindest in unserem Falle) entscheiden, aber es hilft. Und: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, dass "die Politik" (ich mag solche Verallgemeinerungen nicht) nichts tut. In diesem Falle muss man jedoch lobend erwähnen, dass schnell reagiert wurde und mit der Soforthilfe ein Mittel installiert wurde, welches für viele Unternehmungen eine wertvolle Hilfe darstellen.
Hallo... eine Frage. Ist für die Lohnzahlung nicht das Kurzarbeitergeld? Reine Verständnisfrage
 
Hallo... eine Frage. Ist für die Lohnzahlung nicht das Kurzarbeitergeld? Reine Verständnisfrage

Es gibt Anstellungsverhältnisse, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt sind. Unternehmer die solche Angestellten nicht im Stich lassen wollen, müssen dann selber bezahlen.

Es gibt auch Abreitgeber, die erst an Ihre Angestellten denken und nicht auf Kurzarbeit geben, wenn es denn irgendwie geht. Denn bei Kurzarbeit trägt die Last der Krise nicht der Unterne
hmer, sondern die Angestellte
n und die Sozialkasse.
Viele Arbeitnehmer können so selbst privat in eine kurzfristige Schieflage kommen.

Grundsätzlich steht es jedem Unternehmer auch frei wie er die Soforthilfe nutzt.
 
Passend zu unserem Thread habe ich heute eine E-Mail von der IHK Offenbach bekommen:

Frage : Wann bin ich förderberechtigt?

Viele Gewerbetreibende berichten von massiven Umsatzeinbußen. Sie gehen aufgrund der drastischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihre Geschäftstätigkeit davon aus, dass sie Soforthilfe beantragen können. Doch das ist mitunter falsch!

Die Soforthilfe kompensiert keine Umsatzeinbußen. Nur wer infolge der Krise von einer Zahlungsunfähigkeit bedroht ist, hat Anspruch auf Soforthilfe. Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn die mit der gewerblichen Tätigkeit verbundenen Kosten nicht durch Einnahmen oder liquide Mittel zu decken sind.

Bei Einzelunternehmern ist die Trennung privater von gewerblichen Einnahmen und Ausgaben wichtig. Das ist nicht immer leicht. Kranken- und Rentenversicherung des Unternehmers beispielsweise sind keine Betriebskosten, private Mietkosten auch nicht. Gewerbetreibende sind angehalten, Kosten nach Möglichkeit zu senken und ihren Engpass plausibel zu kalkulieren. Unternehmen dürfen nicht bereits vor der Pandemie insolvent gewesen sein.


Ob also für den privaten Bedarf etwas über bleibt, spielt überhaupt keine Rolle für eine eventuelle Förderung.
Die Altersrücklagen dürfen also weiter geplündert werden.:bananajump:

>>> Ironie aus <<<
 
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