Hellraiser
Fahrer
- Registriert
- 10 April 2007
- Wagen
- BMW Z4 e85 M roadster
Hallo liebe Juristen in unserem Forum 
Mal eine Frage, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Mein Fitnesstudio hat seit kurzem die Zutrittsmöglichkeiten geändert. War bislang der Zugang über eine PIN möglich (Tastatur), erfolgt neuerdings der Zugang nur noch über den Fingerabdruck.
Da mir dieses im Hinblick auf personenbezogene Daten definitiv zu weit geht, stellt sich mir die Frage, ob der Betreiber dieses - ohne Angebot einer alternativen Zutrittsmöglichkeit - einfach so festsetzen kann.
Zugestimmt habe ich dieser Möglichkeit vertraglich nicht. Wenn ich mich weigere, meinen Fingerabdruck abzugeben - und als Laie würde ich sagen, dass ich aus Persönlichkeitsgründen hierzu das Recht habe und mir der Betreiber keine andere Zutrittsmöglichkeit einräumt, habe ich doch das Recht der fristlosen Kündigung, oder?
Ach, was für Probleme an einem Sonntag :)
Danke vorab
Gruss
Ingo

Mal eine Frage, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Mein Fitnesstudio hat seit kurzem die Zutrittsmöglichkeiten geändert. War bislang der Zugang über eine PIN möglich (Tastatur), erfolgt neuerdings der Zugang nur noch über den Fingerabdruck.
Da mir dieses im Hinblick auf personenbezogene Daten definitiv zu weit geht, stellt sich mir die Frage, ob der Betreiber dieses - ohne Angebot einer alternativen Zutrittsmöglichkeit - einfach so festsetzen kann.
Zugestimmt habe ich dieser Möglichkeit vertraglich nicht. Wenn ich mich weigere, meinen Fingerabdruck abzugeben - und als Laie würde ich sagen, dass ich aus Persönlichkeitsgründen hierzu das Recht habe und mir der Betreiber keine andere Zutrittsmöglichkeit einräumt, habe ich doch das Recht der fristlosen Kündigung, oder?
Ach, was für Probleme an einem Sonntag :)
Danke vorab
Gruss
Ingo

) Pläne mit deinen Daten haben. Einbruch im Fitnesstudio... Schwupps sind deine Fingerabrücke in was auch immer für schwarzen Kanälen.