frage an die anwälte hier...

AW: frage an die anwälte hier...

Meine Ansicht (3 Juristen ergeben 5 Meinungen ;) ):

§55 Strafprozessordnung sagt bereits über Zeugen (nicht Beklagte) aus, dass diese sich nicht selbst belasten müssen: http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html

Für Beklagte selbst gilt soweit ich weiß in Deutschland immernoch der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare.

Darüberhinaus fände ich es logisch: Du bist in einer Stresssituation und es wäre da nicht ungewöhnlich, ein so kompliziertes Passwort auch mal zu vergessen. Dieses auf reinen Verdacht, dass Du lügst, mit Haft zu erzwingen, halte ich für vorsichtig gesagt grenzwertig.

§136a StPO Absatz 2 ist für mich auch relevant: http://bundesrecht.juris.de/stpo/__136a.html

§136 StPO , § 243 V StPO

Ich hoffe jedoch, dass Du diese Antwort nicht schnell brauchtest, weil gerade jemand vor Deiner Tür steht... ;)
 
AW: frage an die anwälte hier...

Ich hoffe jedoch, dass Du diese Antwort schnell brauchtest, weil gerade jemand vor Deiner Tür steht... ;)

ich hoffe, dass da ein "nicht" nach "jedoch" fehlt;)


ich finds ebenso grenzwertig, hier in D sollte sowas grundsätzlich nicht möglich sein
in speziell diese Fall finde ichs aber garnet soo schlimm, da der Verurteilte so ja abwägen konnte, ob er das Passwort rausgibt. 16 Wochen erscheinen mir für Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie nicht so viel, is er also gut weggekommen;)
 
AW: frage an die anwälte hier...

ich hoffe, dass da ein "nicht" nach "jedoch" fehlt;)


ich finds ebenso grenzwertig, hier in D sollte sowas grundsätzlich nicht möglich sein
in speziell diese Fall finde ichs aber garnet soo schlimm, da der Verurteilte so ja abwägen konnte, ob er das Passwort rausgibt. 16 Wochen erscheinen mir für Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie nicht so viel, is er also gut weggekommen;)

genau, deshalb die Änderung um 14:39 - ja, ich gönne ihm das nicht :)
 
AW: frage an die anwälte hier...

... da der Verurteilte ...
Er verweigerte, soweit ich das lesen konnte, nur die Herausgabe seiner Passphrase und nichts anderes.

...16 Wochen erscheinen mir für Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie nicht so viel, is er also gut weggekommen;)

Ach, weisst Du mehr als die britische Polizei? Ich dachte es geht um einen verschlüsselten Container dessen Inhalt niemand außer ihm kennt. Vielleicht solltest Du dem Yard bei den Ermittlungen helfen ;)

In Deutschland muß man ein Passwort/Passphrase nicht herausgeben,
wird es aber vermutlich gerne freiwillig tun sobald die Behörden ermitteln.
Man braucht übrigens - wie landläufig falsch vermutet wird - keine besonders leistungsfähigen Computer dazu.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rubber-hose_cryptanalysis
 
AW: frage an die anwälte hier...

...
in speziell diese Fall finde ichs aber garnet soo schlimm, da der Verurteilte so ja abwägen konnte, ob er das Passwort rausgibt. 16 Wochen erscheinen mir für Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie nicht so viel, is er also gut weggekommen;)

Er wurde offensichtlich nicht wegen Besitz von Kinderpornograhpie verurteilt, sondern allein wegen der Verweigerung der Passwortherausgabe. :s Die Ermittlungen hinsichtlich der ihm vorgeworfenen Delikte laufen demzufolge noch.

Die einschlägige gesetzliche Regelung bedeutet, wenn ich sie richtig verstehe, dass ein Beschuldigter in UK verurteilt werden kann, wenn er nicht dabei mitwirkt, ihn eines vermuteten Verbrechens überführen zu können. :s

Das ist aus meiner Sicht sehr fragwürdig. Leider verstehe ich zu wenig von diesen Dingen um beurteilen zu können, inwieweit solch ein Gesetz mit demokratischen Prinzipien vereinbar ist. Was die hiesige Rechtsordnung betrifft, hätte ich (ggf. gar verfassungs-)rechtliche Bedenken. Denn hier ist - wie Andreas bereits schrieb - verankert, dass Niemand verpflichtet ist - und somit auch nicht dazu gezwungen werden darf - sich selbst zu belasten.

Grüße
Jan
 
AW: frage an die anwälte hier...

richtig, er wurde nur wegen der Nichtherausgabe des Passwortes verurteilt

dies finde ich ebenfalls grundsätzlich nicht richtig, die deutsche Gesetzgebung finde ich hier besser

dennoch finde ich ist die Diskussion erlaubt, dass man als Außenstehender die Verurteilung in diesem speziellen Fall in Ordnung findet. Wäre er was die kinderpornografische Seite angeht absolut unschuldig hätte er ja einfach das Passwrt herausgeben können;)
Klar, auch ich finde, wenn mans rein allgemein von der gesetzlichen Seite betrachtet eine fragwürdige Einstellung, aber wie gesagt, in diesem Fall tut er mir nicht leid
 
AW: frage an die anwälte hier...

...
dennoch finde ich ist die Diskussion erlaubt, dass man als Außenstehender die Verurteilung in diesem speziellen Fall in Ordnung findet. Wäre er was die kinderpornografische Seite angeht absolut unschuldig hätte er ja einfach das Passwrt herausgeben können;)
Klar, auch ich finde, wenn mans rein allgemein von der gesetzlichen Seite betrachtet eine fragwürdige Einstellung, aber wie gesagt, in diesem Fall tut er mir nicht leid

Du findest es also vollständig in Ordnung, wenn du wegen eines schlimmen Deliktes beschuldigt wirst, man zur Ermittlung Zugang zu deinen höchstpersönlichen Dingen fordert und dich ins Gefängnis steckt, wenn du diesen Zugang verweigerst?

Das ist natürlich durchaus ein Standpunkt... :X

... den man noch wunderbar fortspinnen könnte: Ist es auch ok wenn man von dir
- den Zugang zu deinen Konten
- die Offenlegung intimer Details und
- persönliche Informationen über dir nahestehende Personen
fordert, weil das ja die Ermittlungen voranbringen könnte? :w
 
AW: frage an die anwälte hier...

Du findest es also vollständig in Ordnung, wenn du wegen eines schlimmen Deliktes beschuldigt wirst, man zur Ermittlung Zugang zu deinen höchstpersönlichen Dingen fordert und dich ins Gefängnis steckt, wenn du diesen Zugang verweigerst?

Das ist natürlich durchaus ein Standpunkt... :X

... den man noch wunderbar fortspinnen könnte: Ist es auch ok wenn man von dir
- den Zugang zu deinen Konten
- die Offenlegung intimer Details und
- persönliche Informationen über dir nahestehende Personen
fordert, weil das ja die Ermittlungen voranbringen könnte? :w

naja ich finde es muss halt verhältnismäßig sein
und bei solch einer Anschuldigung finde ICH es schon verhältnismäßig (wobei ich dennoch unsere Gesetzgebung besser finde und keine Änderung diesbezüglich wünsche)

Die Offenlegung heißt ja nicht, dass die persönlichen Daten dieses Ordners der Öffentlichkeit preisgegeben wird, sondern eine Überprüfung dieser durch wenige Kriminalbeamte

was den Zugang der Konten als Beispiel angeht, also da ist es hier nicht viel anders. Ich selbst werde zB insofern überwacht, dass meine Zinsen die ich aufgrund meines Kontostandes erhalte überprüft werden, und dies OHNE jegliche Anschuldung. Nur zur reinen Vorsichtsmaßnahme. (ist weil ich bafög bekomme und so indirekt der Kontostand sämtlicher deutschen Konten überprüft wird, ganz ohne vorliegenden Betrugsverdacht)

solche Themen sind immer schwer zu diskutieren, meiner Meinung und Erfahrung nach kommt man auch nach einem ganzen Tag nicht zu einem Ergebnis (Anwälte schon, die tun sich da leichter, aber deren Gesetze sind auch nicht direkt von der Ethik ansich abgeleitet)

Ich erinnere mich gerade an den Fall der Metzler-Entführung, dir als Jurist wohl eher bekannt unter Daschner-Prozess, meiner Meinung nach vergleichbar, und auch hier werden wir nicht alle zu einer gemeinsamen Ansicht gelangen
 
AW: frage an die anwälte hier...

Ich finde die Englische Regelung völlig schrott... Er landet im Knast dafür dass er sein Passwort nicht ausrückt, und nicht für den vermuteten Verstoss.
Die Begründung dass er sein passwort nich rausrückt weil schuldig ist unangebracht.

Man nehme an: Ich stehe in Verdacht illegale daten auf meinem PC zu haben..
nur weil das jemand denkt muss ich noch lange nicht freigeben was ich sonst auf der Festplatte habe.. geht keinen was an welche Farbe meine Badeshorts beim letzten mallorca Urlaub hatten .:d
 
AW: frage an die anwälte hier...

Limited, du würdest also, mal angenommen wohnhaft in England und mit dem Gesetz vertraut, also wissend dafür bestraft zu werden, deine Urlaubsfotos nicht zeigen wollen? Wohlgemerkt einem anonymen Kriminalbeamten, nicht der Presse

Wer im Verdacht steht Steuerhinterziehung begangen zu haben muss ja auch seine Daten preisgeben, meiner Meinung nach sensiblere als Fotos, Videos oder andere persönliche Daten, da anonym und nicht öffentlich finde ichs aber auch hier ok. Eine Strafverfolgung wäre sonst bei weitem schwerer, und dieses Wissen würde sicherlich manchen die Entscheidung gesetzeswidrig zu handeln erleichtern. Ich mein, in Deutschland ist es schon so, dass sich Computer-Profis in gewisser Sicherheit von geschützten Festplatten wiegen können. Bei kleinen Vergehen (zB Musik-Verbreitung usw) für mich auch ok (-> Verhältnismäßigkeit), bei Kinderpornografie ist es mMn was anderes
 
AW: frage an die anwälte hier...

richtig, er wurde nur wegen der Nichtherausgabe des Passwortes verurteilt

dies finde ich ebenfalls grundsätzlich nicht richtig, die deutsche Gesetzgebung finde ich hier besser

dennoch finde ich ist die Diskussion erlaubt, dass man als Außenstehender die Verurteilung in diesem speziellen Fall in Ordnung findet. Wäre er was die kinderpornografische Seite angeht absolut unschuldig hätte er ja einfach das Passwrt herausgeben können;)
Klar, auch ich finde, wenn mans rein allgemein von der gesetzlichen Seite betrachtet eine fragwürdige Einstellung, aber wie gesagt, in diesem Fall tut er mir nicht leid

Sorry, aber das finde ich mal garnicht i.O. - da muss ich Brummm Recht geben.
Stell Dir mal vor, er wird fälschlicherweise verdächtigt (egal ob nun Kinderp. oder was anderes), er ist aber unschuldig und kann/will das Passwort aus anderen Gründen nicht rausrücken...
Gründe dafür gibt es sicher viele - nicht nur "krimineller Natur".
Das ist jetzt zwar völlig spekulativ - aber nur ein Beispiel:
z.B. ist er ein Foto-Freak und durfte "intime" Bilder von seiner Freundin machen - hat aber hoch und heilig versprochen, dass die niemand zu sehen bekommt.... dann ehrt ihn sein Verhalten sehr und er sitzt zu Unrecht.
oder z.B. er ist schwul und dafür gibt's "Spuren" auf seinem PC, er scheut aber das "coming out" (dafür gibt's sicher auch Gründe...); auch dann sitzt er unschuldig.
usw. usw.

Wie gesagt - alles rein hypothetisch.

Es soll Dir nur zeigen, dass es eben auch ANDERE GRÜNDE geben kann, das Passwort nicht preis zu geben - nicht nur seine Schuld.
Es kann doch nicht sein, dass man automatisch für schuldig gilt, wenn es keine Beweise gibt und der Beschuldigte nicht ALLES von ihm offenbaren mag :w

Ich finde das sehr bedenklich, wenn sich ein ach-so-demokratischer Staat solche Dinge rausnimmt... UK ist da manchmal speziell und nicht sehr zimperlich.


Grüsse,
Rudi
 
AW: frage an die anwälte hier...

Du findest es also vollständig in Ordnung, wenn du wegen eines schlimmen Deliktes beschuldigt wirst, man zur Ermittlung Zugang zu deinen höchstpersönlichen Dingen fordert und dich ins Gefängnis steckt, wenn du diesen Zugang verweigerst?

Das ist natürlich durchaus ein Standpunkt... :X

... den man noch wunderbar fortspinnen könnte: Ist es auch ok wenn man von dir
- den Zugang zu deinen Konten
- die Offenlegung intimer Details und
- persönliche Informationen über dir nahestehende Personen
fordert, weil das ja die Ermittlungen voranbringen könnte? :w

Ja ich seh das auch so!
... und genau deshalb finde ich es zum Beispiel auch zum Kotzen, was man derzeit mit einem Herrn Kachelmann treibt.
Auch wenn ich den Kerl nicht sonderlich leiden kann, ich dachte immer, jemand ist so lange unschuldig, wie man ihm das Gegenteil beweisen kann.
Hier wird jemand ganz bewußt fertig gemacht, vermutlich die weitere berufliche Zukunft vernichtet und es interessiert nachher keine Sau mehr, wie die Richter wirklich entscheiden. So geht das nicht, auch wenn er in der Öffentlichkeit steht. Hätte ein Herr Kachelmann nicht auch das Recht, dass solche persönliche und peinliche Dinge eben nicht öffentlich ausgebreitet werden? Warum müssen solche Prozesse öffentlich sein?

Andreas
 
AW: frage an die anwälte hier...

... und genau deshalb finde ich es zum Beispiel zum Kotzen, was man derzeit mit einem Herrn Kachelmann in der Öffentlichkeit treibt.

Was "treibt man denn in der Öffentlichkeit" mit Herrn Kachelmann??? Ich lese in verschiedensten Medien eine Berichterstattung über die bisher vorliegenden Informationen - was der Einzelne daraus macht, liegt an jedem selbst! - So wie es bei Kachelmann läuft ist es nun mal......

@topic: Das englische System erlaubt hier ein Art Beugehaft gegen den Angeschuldigten, was nach deutscher Rechtsordnung verboten ist.....
 
AW: frage an die anwälte hier...

Ich habe eine Frage dazu. Ich habe nichts besonderes auf meinem Computer, denoch habe ich den größten Teil meiner Festplatte mit einer AES 256 Bit Verschlüsselung und einem 22 stelligen Passwort aus Wörtern und Buchstaben verschlüsselt.

Wie sicher ist das? Habe Bitlocker benutzt.

Für Antworten bedanke ich mich im Voraus!
 
AW: frage an die anwälte hier...

Ich habe eine Frage dazu. Ich habe nichts besonderes auf meinem Computer, denoch habe ich den größten Teil meiner Festplatte mit einer AES 256 Bit Verschlüsselung und einem 22 stelligen Passwort aus Wörtern und Buchstaben verschlüsselt.

Finde ich insofern interessant, als ich gar nicht weiß, was das macht. ALLE Daten verschlüsseln doch wohl kaum? Eher nur den ZUGANG - oder?

EDIT: Grad kurz Wiki quergelesen. Hört sich für mich so an, als würde der ZUGANG zu einem System verschlüsselt, nicht die Daten. Sry falls falsch liege - alles andere läge aber IMHO weit außerhalb jeder Prozessorleistung, oder?
 
AW: frage an die anwälte hier...

Ich habe eine Frage dazu. Ich habe nichts besonderes auf meinem Computer, denoch habe ich den größten Teil meiner Festplatte mit einer AES 256 Bit Verschlüsselung und einem 22 stelligen Passwort aus Wörtern und Buchstaben verschlüsselt.

Wie sicher ist das? Habe Bitlocker benutzt.

Es ist nur so sicher wie das schwächste Glied in der Kette.

Erst einmal kann AES256 heutzutage als "sicher" gelten. Kritischer ist die Schlüsselverwaltung. Entweder liegt der Schlüssel im TPM oder auf einem USB-Stick, den man beim Reboot einstecken muß.

Das TPM ist die "bequeme" Methode, aber durch die Bequemlichkeit auch die unsichere. Damit kann das Windows ohne Benutzereingriff direkt booten. Die Bootroutine authentifiziert sich beim TPM, bekommt den Schlüssel ausgehändigt und kann damit die Datenpartition entschlüsseln.
Die Daten liegen zwar verschlüsselt auf der Festplatte, doch das laufende Windows greift transparent auf die Daten zu. Wenn man es jetzt schafft, durch einen ungepatchte Lücke die Kontrolle über Windows zu gelangen, so nutzt Dir der Bitlocker-Schutz nichts.

Auch hier gilt der Grundsatz: Bequem oder sicher. Beides zusammen schließt sich fast immer gegenseitig aus.

Wenn Du TPM hast: Im BIOS Paßwort setzen, ohne das das System nicht hochfährt.
Bei Schlüssel auf USB: Bei Nichtgebrauch USB-Stick immer vom Computer getrennt aufbewahren.

Mutzel schrieb:
Sry falls falsch liege - alles andere läge aber IMHO weit außerhalb jeder Prozessorleistung, oder?
Heutige Prozessoren schaffen das mit einer Verschlüsselungsrate von 50-100 MB/s pro Core locker.
 
Zurück
Oben Unten