Frage an die Rechtsexperten wegen Unfall mit Personenschaden

mob.andy

macht Rennlizenz
Registriert
30 Juli 2005
Letzten Monat wollte ich in einer 30er Zohne links abbiegen. Die Sonne hat mich geblendet, hab wirklich nichts gesehen. Beim abbiegen bemerkte ich einen sehr schnellen Radfahrer. In die Eisen, bin zum Glück zum stehen gekommen.
Er ist dann in meine rechte Felge geknallt, und stuntmantechnisch über meine Motorhaube geschliddert. Ihm fehlte nichts ausser eine Prellung am Schienbein. Auto 4000€ Schaden.
Er war ein super netter Kerl. Hat gemeint er war auf der Polizei und hat das gemeldet, zu mir sagte er ausdrücklich dass er keine Anzeige erstattet hat.
Heute hatte ich eine Vorladung bei der Polizei.
Ja er hat es gemeldet und somit ne Anzeige aufgegeben.
Er hat mir ausdrücklich noch gesagt, dass er kein Schmerzensgeld, und kein neues Fahrrad will, wweil er mir keine Reinwürgen wollte. Ausserdem sei er zu schnell gewesen.
Jetzt geht die ganze Sache noch an die Staatsanwaltschaft. Was kan mir da passieren?
Zwicken die mir meinen Führerschein, muss ich jetzt doch noch Schmerzensgeld zahlen, oder übernimmt das auch meine Versicherung?
 
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Reaktionen: Z@T
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Entspann' dich! :B

Wenn irgendwas kommt, dann zahlt das alles deine Versicherung...
Blöderweise ist man ja als Autofahrer grundsätzlich Schuld! Von dem her denke ich, dass es sich wohl kaum lohnen wird, da einen Prozess anzustrengen.... :g b:

Also abhaken und unter der Rubrik: Pech gehabt verbuchen!
 
AW: Frage an die Rechtsexperten wegen Unfall mit Personenschaden

Was steht denn auf der Vorladung? Wegen welcher Delikte ermittlet die Staatsanwaltschaft? Auf der Vorladung müssten zumindest ein paar §§ stehen.

Es ist gut möglich, dass der Radfahrer tatsächlich keinen Strafantrag gestellt hat, wie er es auch zugesagt hat. Bei so manchen Delikten - den meisten - genügt es, dass die Behörden Kenntnis erlangen, und die Staatsanwaltschaft nimmt ihre Ermittlungen von selbst auf.

Es muss auch nicht sein, dass der Radfahrer noch zivilrechtlich gegen Dich vorgeht. Schadensersatz und Schmerzensgeld muss er schon selbst geltend machen.

Was ist mit Deinem Schaden? Wenn der Radfahrer wirklich zu schnell war, hast Du Anspruch auf Schadensersatz gegen ihn.

Es ist auf jeden Fall interessant zu erfahren, was er Radfahrer bei der Polizei erzählt hat. Vielleicht hat er dort wirklich zugegeben, zu schnell gefahren zu sein. Die Möglichkeit der Einsicht in die Ermittlungsakte hat aber nur ein Anwalt.

Daher der Rat: Auf zum Anwalt!
 
AW: Frage an die Rechtsexperten wegen Unfall mit Personenschaden

Es ist gut möglich, dass der Radfahrer tatsächlich keinen Strafantrag gestellt hat, wie er es auch zugesagt hat. Bei so manchen Delikten - den meisten - genügt es, dass die Behörden Kenntnis erlangen, und die Staatsanwaltschaft nimmt ihre Ermittlungen von selbst auf.

Das nennt man Legalitätsprinzip. Da es sich um eine Straftat handeln könnte (Körperverletzung), sind Polizei und Staatsanwalt zur Aufnahme der Ermittlungen verpflichtet. Es besteht jedoch die sehr wahrscheinliche Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird, nachdem man dich und den Radfahrer angehört hat. Schließlich ist dem Mann ja nicht viel passiert und die Justiz eh' überlastet. Eventuell wird man dir auch anbieten, das Verfahren gegen die Zahlung eines Bußgeldes einzustellen. Dein Führerschein ist damit sicher nicht in Gefahr, es sei denn du hast in Flensburg ohnehin schon ein prall gefülltes Konto.

Trotzdem würde auch ich dir raten, zur Sicherheit einen erfahrenen Verkehrsanwalt hinzu zu ziehen.
 
AW: Frage an die Rechtsexperten wegen Unfall mit Personenschaden

Das nennt man Legalitätsprinzip. Da es sich um eine Straftat handeln könnte (Körperverletzung), sind Polizei und Staatsanwalt zur Aufnahme der Ermittlungen verpflichtet. Es besteht jedoch die sehr wahrscheinliche Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird, nachdem man dich und den Radfahrer angehört hat. Schließlich ist dem Mann ja nicht viel passiert und die Justiz eh' überlastet. Eventuell wird man dir auch anbieten, das Verfahren gegen die Zahlung eines Bußgeldes einzustellen. Dein Führerschein ist damit sicher nicht in Gefahr, es sei denn du hast in Flensburg ohnehin schon ein prall gefülltes Konto.

Trotzdem würde auch ich dir raten, zur Sicherheit einen erfahrenen Verkehrsanwalt hinzu zu ziehen.
6 Punkte hab ich. Einmal zu schnell am Irschenberg, nd einmal eine rote Ampel...
 
AW: Frage an die Rechtsexperten wegen Unfall mit Personenschaden

6 Punkte hab ich. Einmal zu schnell am Irschenberg, nd einmal eine rote Ampel...

... mach mir schon mal ein Angebot für Deinen Z4 3.0
diese Motorisierung würde mir gefallen ... :d

nein im Ernst, ich kann mir nicht vorstellen dass Du Führerscheinentzug bekommst, sehr unwahrscheinlich, vielleicht Bußgeld
 
AW: Frage an die Rechtsexperten wegen Unfall mit Personenschaden

... mach mir schon mal ein Angebot für Deinen Z4 3.0
diese Motorisierung würde mir gefallen ... :d

mob.andy schrieb:
...Einmal zu schnell am Irschenberg, nd einmal eine rote Ampel...
Man achte auf die "..." am Ende des Zitats! Möchte garnicht wissen, was da noch so alles war... folglich würde ich den Z4 nicht nehmen wollen! :X :d
 
AW: Frage an die Rechtsexperten wegen Unfall mit Personenschaden

Die Sonne hat mich geblendet, hab wirklich nichts gesehen.

Hallo Andy,

auch wenn es Dich nicht wirklich weiter bringt:
DAS würde ich so auf keinen Fall zur Aussage bringen, denn wer nichts sieht, darf strenggenommen auch nicht fahren... (Könnte Dir ganz schnell als eklatante Verletzung der Sorfaltspflichten ausgelegt werden, und dann macht Deine Versicherung eventuell auch ganz schnell dicht :# ...)

Also auch mein Tip: besser mal zum Anwalt, und auch wenn es blöd klingt:
ohne Anwalt am besten garnichts sagen und sich nicht um Kopf und Kragen reden...

Viel Glück und Grüße
Benni
 
AW: Frage an die Rechtsexperten wegen Unfall mit Personenschaden

komische Geschichte: ein Radfahrer, dem die Vorfahrt genommen wird,
der sich verletzt, dessen Fahrrad vermutlich ernstlich beschädigt ist
(wenn er sagt, "zu schnell", dann heisst das ja >30 km/h) und der dann
so schnell wie möglich das Weite sucht: sehr verdächtig !!!
Also, ich fahre ca. 10000 km / Jahr Fahrrad (Renner+normal), vieles
davon in der Stadt, mit jeder Menge Situationen wie von Dir geschildert,
manchmal krachts auch (meistens nicht, weil ich als Radler mit meist
den gleichen Strecken die gefährlichen Punkte kenne und schon vielfach
nur daher ohne Blessuren davongekommen bin, weil ich einfach auf die
Unachtsamkeit/Unwissenheit/Schusseligkeit/manchmal Dummheit gefasst
bin und daher einfach im Zweifelsfall anhalte oder langsam fahre), aber dann
rufe ich immer die Polizei, denn den Schaden an den Knochen und auch am
Fahrrad kann man immer erst am nächsten Tag feststellen.
Und jeder, der so fährt, wie Du es beschreibst, fährt auch etwas öfter
und hätte sich vermutlich auch so wie ich verhalten.
Fazit: geklautes Fahrrad oder so...
Rat: erst mal sehen, was man von Dir will (Tatvorwurf) und -wie oben schon
gesagt- bloss nicht erzählen, dass Du geblendet warst und nichts sehen
konntest.

Gruß

Hagen

p.s. irgendwann werde ich selbst bestimmt auch mal nen Radler erwischen -
auch wenn ich (s.o.) auf die ganz besonders achte, aber man ist halt
auch nicht immer 100 % konzentriert.
 
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