Frage an Verkehrsrechtexperten

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Hmm ... ist in der Tat noch zu Lupo-Zeiten gewesen ... 6 Jahre ist's her. Das is ja schade, dass man nicht mehr bar direkt vor Ort zahlen darf.
 
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Ja, krass - fällt mir auch grad so auf ... &:

Au weia ... naja, Ende August bin ich erstmal aus der Ein-Jahres-Bewährung raus ... und Anfang 2010 verfallen die ersten 5-Jahres-Punkte .. *ufff*

Mach es doch wie ich. Laß Dir einen Fahrerlaubnisentzug aufbrummen und Du bist heut auf morgen die Punkte los und in Flensburg steht eine NULL :y

Allerdings der Haken dabei ist, 10 Jahre Flensburger "Kühlschrank" und 1 Jahr Aufbewahrungsfrist für alles was kommt :s
 
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Macht doch den Keo nicht so runter.
Also nicht immer gleich mit den jungen Pferden schimpfen;)

Genau - jeder soll seine Erfahrungen sammeln dürfen.
Wenn ich in der beschriebenen Situation das Quad überholt
hätte, hätte ich in den 2. Gang heruntergeschaltet, hätte
kurz voll draufgetreten (denn Überholvorgänge sollten kurz
sein :b), und wäre mit ca. 75 - 80 km/h geblitzdingst worden...
btw.: mein letztes Bußgeld betrug incl. Gebühren ca. 400,- DM
als Ersttäter (Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts / doppeltes Geld
im Tausch für Schein behalten :X).
 
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Andreazzz schrieb:
Wir sind alle nicht unfehlbar, ...

...

Andreas


dazu sag ich mal nichts....denk dir deinen teil, ich mir meinen...
ich weiß sehr wohl wann ich was einzugestehen hab und wann nicht!
und bis jetzt hab ich es immer getan....
 
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Nur der Anwalt kann einen Einblick ins Messprotokoll werfen. Andere Fehler sind kaum nachzuweisen (Pistole verwackelt etc.). Da vielerorts das Geld fehlt, sind die Pistolen manchmal nicht ordentlich überprüft - das könnte Deine Chance sein.
Das hat natürlich nichts mit der Moral zu tun, sondern nur mit Deinen Rechten.

Andererseits werden hier im Forum immer die Z4 als so schnell dargestellt - also wenn ich mit 40 hinter einem Wagen fahre und dann im zweiten Gas gebe zum überholen, packt mein Kleiner die 80km/h locker... - ich befürchte, das kann ein Z4 2.5 fast genausogut... :M :s :b - also nicht wundern, wenn Du tatsächlich so schnell warst.
 
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Nur der Anwalt kann einen Einblick ins Messprotokoll werfen. .

Warum eigentlich??? Mal ganz ehrlich. &:
Nur Anwälte können, (dürfen) Akten ect. einsehen.
Also muß man sich, in gewissen Situationen, einen Anwalt nehmen.
Warum???
Geldmacherei?? Oder hat Jemand einen plausiblen Grund? Ja, es ist wohl im Gesetz verankert. Aber warum???
Bin mal wieder naiv. :X:B:b
Was spricht dagegen, wenn ich, als unbescholtener Bürger, (null Punkte in FL), eine Kopie der Akten anfordere, in der mir ein Vergehen nach §.... vorgeworfen wird. &:
Ich brauche/bräuchte niemanden. Ich bin alt genug.
Gott behüte, dass ich nie in eine Situation kommen möge, wo ich angeblich/gesetzmäßig einen Rechtsvertreher brauche.
Bitte um Nachsicht für den Ausdruck Rechtsverdreher. Aber oft ist dieser Ausdruck zutreffend. :X:w
 
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Warum eigentlich??? :X:w

ich denke, um Missbrauch vorzubeugen. Missbrauch im Sinne von "jeder Harzkrämer verlangt Einsicht". Man sieht es ja hier an Board ... fahren zu schnell und als erstes bezweifeln sie die richtige Funktion des Messgerätes.
s13.gif
:X
 
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Andreazzz schrieb:
Auch hier waren alle vorherigen Punkte bei Wiedererteilung gelöscht.
Aber richtig ist das doch eigentlich auch nicht!?
(Er hat aber endlich was gelernt!)


Andreas

Warum bzw. weshalb ist das System nicht richtig? Du wirst sicherlich wissen, wie schwer es ist, z.B. innerhalb von 10 Jahren keine Punkte usw. zu kassieren :w
Wie Du richtig festgestellt hast, nur daraus hat man persönlich gelernt... so auch ich. Mir fällt es jetzt überhaupt nicht mehr schwer, hinter jemandem zu zuckeln müssen, die 30km/h-50km/h-70er-100er und 120er-Zonen einzuhalten B;

Es ist nunmal das Gesetz, dass die Flensburger zwingt, dass Konto zu löschen. Weil wenn der Führerschein oder richtiger gesagt, die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist es ja so als ob Du noch nie einen Führerschein hattest.... somit konnte man hypothetisch gesehen ja auch nie ein Flensburger Konto gehabt haben. Man hat seine Schuld gegenüber den Bürgern und dem Staat seine Schuldigkeit getan. :T Das Gesetz muss konsequent umgesetzt sein. Es gibt kein "halbes Recht" ;) Deshalb ja auch diese enorme "Kühlschrank"-Fristen! :O Damit wird die Löschung und weitere Bewährung homogenisiert. Andere brauchen nur 2 oder 5 Jahre, die Bösen "ewig" bis sich sich bewährt haben! ;)
 
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wie schwer es ist, z.B. innerhalb von 10 Jahren keine Punkte usw. zu kassieren

das ist relativ ... :w
zwischen meinen "Geschwindigkeitspunkten" von 1977 und 2007 lagen genau 30 Jahre (ohne Punkte) und gefahrenen 700.000 km ... und am 31.12.09 bin ich wieder bei 0 Punkten. Man muss nicht nur das Auto, sondern auch seinen Körper unter Kontrolle haben. :PB;
 
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Genau - jeder soll seine Erfahrungen sammeln dürfen.
Wenn ich in der beschriebenen Situation das Quad überholt
hätte, hätte ich in den 2. Gang heruntergeschaltet, hätte
kurz voll draufgetreten (denn Überholvorgänge sollten kurz
sein :b), und wäre mit ca. 75 - 80 km/h geblitzdingst worden...
).
Wenn ich mich entschlossen hätte zu überholen, dann hätte ich es genauso gemacht und würde jetzt zahlen und zu Fuss gehen.

So ist das Leben...

Ich hab immer mit so Threads Probleme bei denen die anderen Schuld waren und die böse Welt und und und...
Selbst wenn es rechtliche Möglichkeiten gibts sich zu drücken, gibts für mich immer noch sowas wie Moral.

Im konkreten Fall sparst aber, wie ja vorgerechnet wurde, nicht mal Geld bei der Aktion...
Um was gehts da eigentlich ? Recht haben ? naja...
 
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Hallo auch,
also ich werde immer wieder sofort zum anwalt gehen, es lohnt sich immer! zum Glück musste ich das erst 1mal dahin.
bevor jetzt rumgemekert wird, ich habe null punkte in 11 jahren!! und wurde erst einaml geblitzt,dabei fahre ich nicht wie Sissi.
 
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Hallo auch,
also ich werde immer wieder sofort zum anwalt gehen, es lohnt sich immer! zum Glück musste ich das erst 1mal dahin.
bevor jetzt rumgemekert wird, ich habe null punkte in 11 jahren!! und wurde erst einaml geblitzt,dabei fahre ich nicht wie Sissi.

Und ich werde es mir wohl zukünftig schenken, zu einem Anwalt zu gehen (zukünftig brauche ich aber ja sowieso keinen Verkehrsrechtsanwalt mehr :M ), weil beide Male haben sie mir viel Geld gekostet und haben so gut wie nichts tun müssen.... und geändert hatte sich am Ergebnis sowieso nichts.

Es kommt also immer auf den Blickwinkel so wie auf die erreichten Erfolgen an :b
 
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Es kommt also immer auf den Blickwinkel so wie auf die erreichten Erfolgen an :b

richtig ;)

und es kommt drauf an ob man Ersttäter im Sinne von 0 Punkten ist oder ob man Punktesammler ist. Als Ersttäter hat man gute Chancen mit einem Anwalt, als Wiederholungstäter bringt es selten was ...
s13.gif
 
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Hoffe mal für Dich, daß es außerhalb geschlossener Ortsschaft passiert ist, sonst kommt da noch was dazu ;)

Zahl und schweig!

Sei froh, daß es nicht 26 zu schnell waren, dann wäre es noch schlimmer gekommen! Freu Dich, daß es "nur" 24 waren!
 
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laut adac messeungen sind:

5% allter messungen grob falsch
80% enthalten erhebliche mängel
15% sind vollkommen in ordnung

ich würde es also anfechten.
 
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laut adac messeungen sind:

5% allter messungen grob falsch
80% enthalten erhebliche mängel
15% sind vollkommen in ordnung

ich würde es also anfechten.
Woher weiß der ADAC das? Hat er wirklich alle Messungen nehmen können und systematisch ausgewertet?

... meine letzten Tickets wird der ADAC ganz sicher nicht zur Auswertung bekommen haben - wie auch, wenn sogar nur Anwälte das Zeug einsehen dürfen?
 
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Warum eigentlich??? Mal ganz ehrlich. &:
Nur Anwälte können, (dürfen) Akten ect. einsehen.
Also muß man sich, in gewissen Situationen, einen Anwalt nehmen.
Warum???
Geldmacherei?? Oder hat Jemand einen plausiblen Grund? Ja, es ist wohl im Gesetz verankert. Aber warum??? ...

Langsam. Wo ist es denn Deiner Meinung nach im Gesetz verankert? Ich habe das nicht im Überblick, aber es gibt jedenfalls viele Umstände, wo der Betroffene durchaus selbst Akteneinsicht erhält. Aber es ist eben eine Akteneinsicht, d. h. der Betroffene muss zur Behörde fahren.
Eine Übersendung der Akten - die wohl schlicht ein Entgegenkommen der Behörden darstellt (jedenfalls weiß ich nicht, woraus eine solche Pflicht resultieren soll) - erfolgt regelmäßig nur an den Rechtsanwalt (bzw. den Steuerberater etc.). Das ist auch nachvollziehbar, weil der besondere Sorgfaltspflichten hat.

Also bitte erst schlau machen, bevor Kritik geäußert wird. ;) Gerne lerne ich bei diesem Thema auch selbst dazu.

Wo man sich im Übrigen zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muss, ist das m. E. auch absolut nachvollziehbar. Es kann doch z. B. nicht sein, dass es am Landgericht oder gar am OLG zugeht wie im Kindergarten, weil juristische Laien meinen, sich selbst vertreten zu können. Das ist am AG schon schlimm genug.

Viele Grüße
Jan
 
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