Frage bzgl. PKW bzw. Motorrad an gewerblichen Käufer

scarver_ox2

macht Rennlizenz
Registriert
10 März 2005
Ort
Seeon
Hallo miteinander,

wollte mein Motorrad weiterhaben (soll demnächst mal was neueres her).
Stress mit Interessente usw. hatte ich keine Lust (meckern, dass 8Jahre alte Maschine nicht wie vom Band ausschaut usw.).

So jetzt würde ein gewerblicher Ankäufer das Ding kaufen (hochauflösende Bilder nur gehabt + kurze Beschreibung von mir über Zustand).
Preis ist für mich ok, mehr wäre evtl. möglich, aber so ist das Ding weg.

Der Käufer sagte, er überweist das Geld im Voraus.
Spedition holt die Maschine nach Eingang dann bei mir ab.

Jetzt meine Frage, könnte der Händler den überwiesenen Betrag zurückholen, falls ihm die Maschine aus irgendeinen Grund nicht gefällt?

Vielen Dank im Voraus.

Grüße Scarver_ox2
 
AW: Frage bzgl. PKW bzw. Motorrad an gewerblichen Käufer

Ich hätte Bedenken, das du - nach Herausgabe deiner Kontodaten - eventuell bald um eine "kleine" Summe ärmer sein könntest.

Die wenigsten Banken prüfen die Unterschrift gewissenhaft, so das es theoretisch möglich ist, dein Konto zu erleichtern.

Eine Rücküberweisung ist somit also gar nicht erforderlich ;)
Ausserdem wäre dies heutzutage sehr schwierig, da der Überweisende der Empfängerbank (also deiner Bank) klarmachen müsste, das es sich um ein Missverständnis handelt.
Sofern das Geld noch nicht beim Empfänger verbucht ist, wäre dies aber weiterhin leicht möglich.
 
AW: Frage bzgl. PKW bzw. Motorrad an gewerblichen Käufer

Naja, habe nicht nur ein Konto => Notfalls umbuchen auf des andere und selbst wenn er wollen würde, könnte nix passieren (auf dem anderen kommt nix regelmäßig drauf, liegt z.z. eher brach)
 
Google hilft

@Scarver

Moin!

Google doch mal die Begriffe Motorrad Verkauf Überweisung Betrug. Da findest Du hinreichend Lesestoff und wirst zu der Erkenntnis kommen, daß das eine ganz heiße Kiste ist. Finger weg!

Das Thema Motorradverkauf per Überweisung und Abholung per LKW war auch erst kürzlich im WDR und RTL ein Thema.

Das Geld wird zwar auf Dein Konto gutgeschrieben; die Überweisung stammt aber von einem Phishing-Konto. Wenn der Geschädigte bzw. die Bank dann den Betrag rückbucht, ist der LKW mit dem Bike längst fort. Nochmal: Finger weg!

Auto- und Motorradverkauf grundsätzlich nur per Barzahlung, Fahrzeug abgemeldet und vor Zeugen. Bargeld ggf. bei der Bank prüfen lassen. :t

Cheers!
Alex
 
AW: Google hilft

Das Geld wird zwar auf Dein Konto gutgeschrieben; die Überweisung stammt aber von einem Phishing-Konto. Wenn der Geschädigte bzw. die Bank dann den Betrag rückbucht, ist der LKW mit dem Bike längst fort. Nochmal: Finger weg!

Auto- und Motorradverkauf grundsätzlich nur per Barzahlung, Fahrzeug abgemeldet und vor Zeugen. Bargeld ggf. bei der Bank prüfen lassen. :t
Eine Überweisung kann man nicht zurück buchen lassen. Nur Lastschriften können zurück gebucht werden. Sobald die Empfängerbank den Betrag gut geschrieben hat, ist er auch definitv verfügbar. Dennoch würde ich den Käufer vorher checken.
 
AW: Google hilft

Eine Überweisung kann man nicht zurück buchen lassen. Nur Lastschriften können zurück gebucht werden. Sobald die Empfängerbank den Betrag gut geschrieben hat, ist er auch definitv verfügbar. Dennoch würde ich den Käufer vorher checken.

Sofern ich eine Überweisung von meinem Konto tätige, kann ich die nicht widerrufen. Das ist korrekt. ABER:

Wenn ich ein böser Mensch wäre und im Netz ein Konto gephisht und DIR davon z.B. 1.000,-- EUR auf Dein Konto überwiesen hätte, dann buchen die Banken das sehrwohl zurück, wenn vom rechtmäßigen Kontoinhaber nachweislich die Unrechtmäßigkeit dieser Buchung dargelegt werden kann. Genauso funktioniert ja die Masche. Der Geldempfänger - in diesen Fällen die Mopped-Verkäufer - erhalten ihr Geld und sind zunächst arglos. Nach einiger Zeit aber fliegt der Schwindel auf und die große Umbuchaktion seitens der Banken geht los.

Wie auch immer; die Masche ist bekannt und publik im Netz. Lest's Euch durch und haltet die Finger davon weg!

Cheers!
Alex
 
AW: Google hilft

Eine Überweisung kann man nicht zurück buchen lassen. Nur Lastschriften können zurück gebucht werden. Sobald die Empfängerbank den Betrag gut geschrieben hat, ist er auch definitv verfügbar. Dennoch würde ich den Käufer vorher checken.

Bin dabei gerade den Käufer zu checken ... Web-Auftritt und co machen spontan einen seriösen Eindruck + echter Umsatzsteuer-Indent.nr.

Werde berichten!
 
AW: Frage bzgl. PKW bzw. Motorrad an gewerblichen Käufer

ist hier im Forum nicht gerade ein Zetti auf die Art und Weise ins Ausland gegangen? Da mal nachfragen..:t
 
AW: Google hilft

... dann buchen die Banken das sehrwohl zurück, wenn vom rechtmäßigen Kontoinhaber nachweislich die Unrechtmäßigkeit dieser Buchung dargelegt werden kann....
Ja klar. Das passiert bei Betrugsfällen aller Art. Kaufst du ein gestohlenes Auto, musst du es trotz Bezahlung wieder zurück geben. Deswegen sagte ich ja, den Käufer checken. scarver_ox2 macht das ja gerade.
 
AW: Frage bzgl. PKW bzw. Motorrad an gewerblichen Käufer

Ich würde nur persönliche Abholung und Bargeld (Echtgeld, kein Falschgeld!) verlangen. Sind nämlich auch schon "falsche" Spediteure aufgetaucht und schwupps, musste der Wagen als gestohlen gemeldet werden. Aber da der Wagen auch noch freiwillig an den "Spediteur" ausgehändigt wurde, gab es Abwicklungsprobleme!

Ach ja.... das überwiesene Geld musste auch wieder zurück gegeben werden!
 
AW: Frage bzgl. PKW bzw. Motorrad an gewerblichen Käufer

Das Problem bei solchen Überweisungen liegt darin, dass die Gutschrift des Geldes auf dem Konto des Motorradverkäufers nur dann wirksam ist, wenn es einen rechtsgültigen Überweisungsauftrag gibt. Ansonsten besteht ein Rückforderungsanspruch der Bank gegenüber dem unberechtigten Zahlungsempfänger. Auch die Gutgläubigkeit des Zahlungsempfängers, (er vertraute auf die Rechtmäßigkeit der Überweisung), ist NICHT geschützt, die schutzwürdigen Interessen des "Überweisenden" (also des rechtmäßigen Kontoinhabers des Kotos, von dem die Überweisung kommt) überwiegen ganz einfach. Es müsste schon einen guten Grund für Deine Gutgläubigkeit geben, wozu in meinen Augen eine Email, ein Internetauftrritt und eben eine Überweisung auf Dein Konto NICHT ausreichen!

Die Masche könnte also einfach sein:

Kontodaten "phishen", das ausgesuchte Opfer merkt das erstmal nicht.
Dann ein paar z.B. Motorradverkäufern einen Kaufangebot für Ihre Maschinen machen.
Alle eine Abholung am selben Tag vorschlagen (z.B. am Wochenende, wo die Banken schlummern)
Passend (z.B. Donnerstag Morgen) Überweisungen von den "gephishten" Konten los lassen - die Verkäufer sehen dann Freitag den Geldeingang auf den Konto, bestätigen die Abholung am Samstag.
Mit einem LKW mit geklautem Kennzeichen ganz in Ruhe am Wochenende die Motorräder einsammeln und ab über die Grenze.
In der folge Woche merken die Geprellten wohl meist, dass ihr Geld weg ist und deren Banken reagieren darauf (vielleicht)- Deine Überweisung wird zurückgebucht. Die Polizei ist informiert.
Der PC, von dem gearbeitet wurde, wird kaum ausfindig zu machen sein. Da man sich in jedem Burgerbrater kostenlos ohne Identität ins Netz wählen kann, ist das sicher eine beliebte Masche...
Du verlierst Geld und Motorrad - daher würde ich auf solche Geschäfte verzichten, denn ein Händler kauft in meinen Augen zu "realistischen" Privatverkäufer-Kursen keine solchen Mengen, dass er keine Abholung (gerne auch von Beauftragten) mit Barzahlung hinbekäme...

PS: Das ist weder eine Anleitung zu unrechtmäßigem Verhalten noch eine Rechtsberatung. Nur meine kranke Vorstellung eines Betruges, wie er vorkommen könnte.
 
AW: Frage bzgl. PKW bzw. Motorrad an gewerblichen Käufer

Wundert dann nur, dass der umgekehrte Fall gnzlich anders lief.
Da war eine Überweisung durch einen Zahlendreher auf ein falsches Konto gegangen. Der Empfänger war Harzer und freute sich über die Moneten und gab sie auch gerne aus....
Die Rückbuchungsversuche schlugen fehl, weil Überweisung. Und von wegen Unterschlagung war wohl auch nix zu machen.

Ich würde auch mal bei der Bank nachfragen..... Internetseiten können bekanntermaßen auch gefaked sein und die ustid nur der Fantasie entsprechen.

Und zum Kontophishen brauchts keine solche Aktion, da reicht ein weggeworfener Beleg und die Hoffnung, dass der Kontoinhaber lang nix davon merkt.
 
AW: Frage bzgl. PKW bzw. Motorrad an gewerblichen Käufer

Wundert dann nur, dass der umgekehrte Fall gnzlich anders lief.
Da war eine Überweisung durch einen Zahlendreher auf ein falsches Konto gegangen. Der Empfänger war Harzer und freute sich über die Moneten und gab sie auch gerne aus....
Ist nicht weiter verwunderlich. Der Empfänger muss auch in diesem Fall das Geld zurückerstatten. Leider kann man aber ohne Vermögen auch keine Erstattung durchsetzen. Und die Bank bucht auch nichts mehr zurück wenn nichts mehr da ist - dürfte ja klar sein, denn in dem Fall trüge die Bank ja das volle Risiko. Und was wäre ein interessantes Schema für geschickte Betrugsfälle auf Kosten der Bank.

Grundsätzlich gilt also immer: Wo nichts ist, kann man nichts mehr holen!
 
AW: Frage bzgl. PKW bzw. Motorrad an gewerblichen Käufer

Wundert dann nur, dass der umgekehrte Fall gnzlich anders lief.
Da war eine Überweisung durch einen Zahlendreher auf ein falsches Konto gegangen. Der Empfänger war Harzer und freute sich über die Moneten und gab sie auch gerne aus....
Die Rückbuchungsversuche schlugen fehl, weil Überweisung. Und von wegen Unterschlagung war wohl auch nix zu machen.

Ich würde auch mal bei der Bank nachfragen..... Internetseiten können bekanntermaßen auch gefaked sein und die ustid nur der Fantasie entsprechen.

Und zum Kontophishen brauchts keine solche Aktion, da reicht ein weggeworfener Beleg und die Hoffnung, dass der Kontoinhaber lang nix davon merkt.

Ohne weitere Infos kann man den Fall ja auch in verschiedene Richtungen stricken:

Wenn bei der Überweisung ein Empfängername angegeben war und der eigentliche Empfänger völlig anders hieß, könnte die Bank haften, da sie bei der Buchung grob fahrlässig gehandelt hat (ich weiß nicht, ob dies bereits für grobe Fahrlässigkeit reicht oder vielleicht nur eine geringere Form).

Wenn der Überweisende keinen Empfänger angegeben hat, obwohl er das ja konnte, könnte auch jener (leicht) fahrlässig gehandelt haben und daher das Pech haben, das Geld nur direkt vom falschen Empfänger zu holen und nicht die Bank dazu verpflichten zu können. Wobei bei einem Harzer bleibt es dabei, dass ein Titel eben noch keine erfolgreiche Vollstreckung zur Folge haben muss.
 
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