Wackeldackel
Fahrer
- Registriert
- 6 März 2006
AW: Frage - Mietwagen nach Unfall
Im Laufe der bisherigen Diskussion wurde zweierlei vermischt, was aber strikt zu trennen ist:
1. Man kann die Kosten für einen Mietwagen verlangen. Aber Vorsicht: Die Mietwagenunternehmen haben es in der Vergangenheit ein wenig mit den Tarifen übertrieben, wenn es sich um einen Unfall handelte. Offenbar war (und ist noch immer?) die Miete höher, wenn der Unfallgegner bzw. seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen sollte, als wenn der Kunde unter "normalen" Umständen ein Auto mietete. Die haftpflichtversicherer sehen da - zu Recht - einen Verstoß des Geschädigten gegen seine Schadensminderungspflicht. Es kann dann sein, dass die Kosten für den Mietwagen nicht in voller Höhe getragen werden.
2. Man kann sich auch dafür entschließen, keinen Mietwagen zu nehmen. Man hat dann Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Zur Bestimmung der Höhe greift man auf Tabellen zurück.
Im Laufe der bisherigen Diskussion wurde zweierlei vermischt, was aber strikt zu trennen ist:
1. Man kann die Kosten für einen Mietwagen verlangen. Aber Vorsicht: Die Mietwagenunternehmen haben es in der Vergangenheit ein wenig mit den Tarifen übertrieben, wenn es sich um einen Unfall handelte. Offenbar war (und ist noch immer?) die Miete höher, wenn der Unfallgegner bzw. seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen sollte, als wenn der Kunde unter "normalen" Umständen ein Auto mietete. Die haftpflichtversicherer sehen da - zu Recht - einen Verstoß des Geschädigten gegen seine Schadensminderungspflicht. Es kann dann sein, dass die Kosten für den Mietwagen nicht in voller Höhe getragen werden.
2. Man kann sich auch dafür entschließen, keinen Mietwagen zu nehmen. Man hat dann Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Zur Bestimmung der Höhe greift man auf Tabellen zurück.
, ob das üblich ist. Ich muss weder zahlen noch beantragen etc. - zum Glück. Hat mich nur interessiert.....