Frage: Verkäufer will/kann Artikel nach erfolgreicher Ebay-Auktion nicht versenden

Chris583

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25 Februar 2012
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BMW Z4 e89 sDrive35is
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Experten hier, die sich etwas mit der deutschen Rechtsprechung auskennen.

In meinem Fall geht es um folgendes:
Ich habe bei Ebay in einer Auktion erfolgreich ein Windschott ersteigert und das Geld direkt per Paypal überwiesen.
Soweit war alles gut, bis mir der Verkäufer das Geld zurücküberwiesen hat, mit der Begründung, dass sein 2-jähriger Sohn nach der Auktion das Windschott "angebohrt" hat und es somit nicht mehr seinen Zweck erfüllt.
Für mich klingt das alles nach einem vorgeschobenen Grund, das Windschott zum Kaufpreis von ca. 90 € nicht weitergeben zu wollen.

Derzeit findet zunächst ein Email-Schriftverkehr zwischen mir und dem Verkäufer statt, in dem ich ihm schon mitgeteilt habe, dass ich auf die Erbringung der Leistung bestehe.

Wie seht Ihr das Thema? Privatrechtlich sollte ich im Recht sein, oder? Auch wenn das Windschott tatsächlich zerstört worden ist, kann dies ja nicht zu meinem Nachteil gedreht werden, sprich der Verkäufer sollte nach meinem Verständnis mir die Differenz zwischen dem Auktions-Preis und bspw. einem neuwertigen/neuen Windschott erstatten müssen.

Ich bin auf Eure Einschätzung gespannt ;-)

Danke und Grüße
Christian
 
Lass dir ein Bild zusenden von dem "Fehler". Wie viel hast du "gespart" mit den 90€ (Schnäppchen?)?

Da du aber dein Geld wieder hast, wäre ich da tiefenentspannt. Hast doch quasi keinen Schaden erlitten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beides falsch.

Es besteht der Anspruch auf Leistung.
Wenn nach rechtlich bindenden Kaufvertrag nicht geleistet wird, besteht Anspruch auf Ersatzleistung.
Stichwort ist hier: Gleicher Art und Güte, nicht zwangsläufig neuwertig.

Es gibt nämlich durchaus die Fälle, dass man sehr günstig einen Artikel ersteigert und der Wert weit darüber liegt. Dann hilft es einem bekanntlich nicht, wenn man sein Geld zurück hat. Man wollte ja den Artikel.

Ebenso gilt dies natürlich anders herum. Der Verkäufer wollte ja auch das Geld haben. Es reicht ja hier auch nicht zu sagen, Ich überweise nicht und du hast keinen Schaden, wenn zB zu viel Geboten hat.
Wenn der VK das Ding ein zweites Mal verkauft und das weniger bringt, bist du die Differenz schuldig.

VG
Christian
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, rechtlich gesehen stimmt das: Durch die Rücküberweisung des Geldes ist der Kaufvertrag, der zuvor geschlossen wurde, nicht aufgehoben!

Mir ging es mehr darum, dass ich mir den Stress nicht antun würde ... selbst wenn ich im Recht bin. Ihm "fehlt" ja nun in dem Sinne nichts.
Aber wenn es rein rechtlich sein soll: Mit dem Verkäufer sprechen, dass er Dir ein gleichwertiges Windschott zu dem Preis liefert. Oder Du Dir eines besorgst und er die Differenz übernimmt.

Tim
 
Ja, rechtlich gesehen stimmt das: Durch die Rücküberweisung des Geldes ist der Kaufvertrag, der zuvor geschlossen wurde, nicht aufgehoben!

Mir ging es mehr darum, dass ich mir den Stress nicht antun würde ... selbst wenn ich im Recht bin. Ihm "fehlt" ja nun in den Sinne nichts.
Aber wenn es rein rechtlich sein soll: Mit dem Verkäufer sprechen, dass er Dir ein gleichwertiges Windschott zu dem Preis liefert. Oder zum Anwalt.

Tim

Da gebe ich dir unbesehen recht. Wenn es um "wenige" T€uros geht. Das ganze wird halt bei mehreren Tausendern hoch interessant.

@Mattl688 : Er fragte ganz klar nach Rechtsprechung

Viele Grüße
Christian
 
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Experten hier, die sich etwas mit der deutschen Rechtsprechung auskennen.

...

Ich bin auf Eure Einschätzung gespannt ;-)

Danke und Grüße
Christian

Er hat gefragt wie wir das Thema sehen. Ich habe meine Einschätzung geteilt. ;)
Dass es rechtlich vllt. anders ist, war mir schon klar, aber ich sehe halt Wert/Aufwand etc. dahinter.


Ich beziehe mich auf das Unterstrichene. Nicht das es so wäre, aber dennoch... ;)

VG
Christian
 
HSR hat die Situation gut dargestellt. Ich wuerde mir ueberlegen, ob ich Ansprüche wirklich durchsetzen will, je nach Gestaltung des Angebots koenntest Du ja einen Anspruch auf eine top Ware haben bzw. schadensersatz statt der Ware gedanklich sozusagen als Ausgleich fuer das gute Geschaeft, was Du eigentlich gemacht hast. Nervig ist halt die Differenz zwischen Recht haben und Recht bekommen, zumal die Gegenseite bestimmt wenig einsichtig ist und Du ggf. Erst mal Kosten fuer Dich verursachst.
 
Hallo, erst einmal vielen Dank für die vielen Kommentare. Das Windschott ist/war laut Verkäufer sehr gut erhalten, diesen Eindruck eines vollkommen beschädigungsfreien Windschotts zeigten auch die Bilder. Neupreis liegt bei 411€, selbst Windschotts mit Beschädigung in dem Mash werden für um die 250€ bei eBay gehandelt.

Daher habe ich mich auch sehr über meine gewonnene Auktion für gut 90€ gefreut! Und für mich stellt sich die Aussage vom Verkäufer als vorgeschobener Grund dar. Auf meine Bitte, mir doch ein Bild der Beschädigung zu schicken, gab es auch keine Antwort.
Da ich vom Verkäufer bis dato keinerlei Verständnis für meine Situation erfahren habe, geht der Fall jetzt über meine Rechtschutzversicherung weiter. So wird es vermutlich für den Verkäufer eine weitaus teurere Geschichte als einfach das Windschott zum Verkaufspreis zu übergeben.

VG
Chris
 
Hast du eine Rechtsschutzversicherung mit oder ohne SB?

Du könntest dir nun ein gebrauchtes Wind Schott für 250 € zu legen. Und die Differenz von 160 € beim Verkäufer einklagen. Da würdest du sicher auch recht bekommen. Jedoch frägt sich dann ob die Selbstbeteiligung Der Rechtschutzversicherung nicht höher ist und damit dein Vorteil auffrisst
Hatte einen ähnlichen Fall. Ich hatte dann die Verkäuferin sehr energisch darauf hingewiesen, dass sie doch zu ihrem Verkauf stehen muss. Hat sie dann letztendlich nach mehrmaligen Aufforderungen und Zusendung verschiedene Urteile gemacht Hat mich nichts extra gekostet vielleicht ein paar Nerven aber das war's schon. War eh imUrlaub darum egal
 
Ebay ist da leider raus, das geht nur privatrechtlich.
SB ist bei meiner Rechtschutz auf 0€, und da es bis dato auf meine Hinweise keinerlei Rückmeldung gab, gibt es halt zeitnah einen Brief vom RA mit einer Frist.
 
Wenn ich etwas bei ebay verkaufen will, dann setze ich einen Mindestpreis fest oder ich lasse von einem guten Bekannten das erste Angebot abgeben, damit das besser aussieht
und ich eventuell auch noch eine gute Bewertung bekomme.
Keine Ahnung, ob das rechtlich korrekt ist... ggf. kommt ja jetzt auch noch jemand mit zu viel Freizeit daher und verklagt mich!?

Wie soll der Anbieter etwas liefern, was zwischenzeitlich beschädigt wurde und wieso stellt man eine solche Aussage eigentlich generell in Frage?
Er hat zurücküberwiesen, niemand hat einen Schaden gehabt und fertig... meine Meinung!
 
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Wie soll der Anbieter etwas liefern, was zwischenzeitlich beschädigt wurde und wieso stellt man eine solche Aussage eigentlich generell in Frage?
Er hat zurücküberwiesen, niemand hat einen Schaden gehabt und fertig... meine Meinung!

Leider nicht der Fall... es wird zum Beispiel nicht reagiert und der Beweis ist auch nicht erbracht. Darüber hinaus ist das auch irrelevant.

Viele Grüße
 
Leider nicht der Fall...

Der vermeintliche Käufer hat zwar keinen Vorteil durch ein Schnäppchen gehabt, aber eben auch keinen Schaden, er hat ja sein Geld zurück.
Das ist meine Meinung, die muss niemand teilen, aber ich bin damit raus hier!
 
Aus der Seite recht.help

  • Bei eBay kommt durch Zeitablauf der Auktion ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen Anbieter und Höchstbieter zustande.
  • Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die Ware oder zumindest einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
  • Weigert sich der Verkäufer oder behauptet er, dass die Lieferung unmöglich geworden ist, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz einfordern. Der Verkäufer muss nur dann nicht Schadensersatz leisten, wenn er darlegen und beweisen kann, dass er die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Das gleiche gilt bei einem Betrug, also wenn der Käufer den Artikel bezahlt hat und der Verkäufer dann nicht mehr reagiert.
  • Der Käufer kann den Anspruch auf Lieferung des Artikels ebenso gerichtlich durchsetzen wie seinen Schadensersatzanspruch.
 
Wenn ich etwas bei ebay verkaufen will, dann setze ich einen Mindestpreis fest oder ich lasse von einem guten Bekannten das erste Angebot abgeben, damit das besser aussieht
und ich eventuell auch noch eine gute Bewertung bekomme.
Keine Ahnung, ob das rechtlich korrekt ist... ggf. kommt ja jetzt auch noch jemand mit zu viel Freizeit daher und verklagt mich!?

Wie soll der Anbieter etwas liefern, was zwischenzeitlich beschädigt wurde und wieso stellt man eine solche Aussage eigentlich generell in Frage?
Er hat zurücküberwiesen, niemand hat einen Schaden gehabt und fertig... meine Meinung!

In Teilen Deiner Antwort gebe ich Dir Recht, bspw. Mit einem Mindeststartpreis. In meinem Fall war das aber nicht so, und 91€ ist ja auch nicht nichts.
Wenn der Artikel vor Ablauf der Auktion beschädigt oder gestohlen worden wäre, dann kann die Auktion vorzeitig unterbrochen werden. Dies war aber nicht der Fall, also ist das so nicht rechtens.

Und da ich eben nicht zu viel Freizeit habe, um mich über ggf. Monate auf die Suche nach einem adäquaten Teil zu begeben, bleibt mir leider nichts anderes übrig, als mein gutes Recht durchzusetzen. Und das kostet mich zum Glück nichts, weder Zeit noch Geld.
 
Ich finde da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Was das letztendlich in der Summe kostet - Anwälte, Gutachter etc pp - ein Vielfaches vom Streitwert.
Folge: Die Kosten von Versicherungen steigen.

Und dass das einen keine Zeit kostet bezweifle ich - Anwalt beauftragen, Sachlage darstellen, Unterlagen beibringen, ....

Ist es das Wert?
 
Wenn es dumm läuft dann weist der Verkäufer nach dass es für ihn unmöglich war das Teil zu verkaufen...dann war es nur Stress und Kosten...

Bin auch gespannt ob die Versicherung den Fall überhaupt bearbeiten lässt...und nicht wegen Geringfügigkeit ablehnt....wenn man Herausgabe einklagt wären es 90 Euro Streitwert...bei Ersatzbeschaffung vl 160 Euro Streitwert...( aber da muss der Kläger sich erst einen Ersatz beschaffen)
wenn man in den prozesskostenrechner 90 Euro Streitwert eingibt wären das dann ca 386 Euro kosten in erster Instanz und 1500 Euro für Anwälte Über alle Instanzen ...das ist doch total blödsinnig....


Wie gesagt ich hatte 2 Fälle....
Beim ersten hatte die Verkäuferin übet eBay Kleinanzeigen angeboten....Windsurfmaterial....dann mir zugesagt und doch dann an jemanden anders verkauft...wir hatten uns dann ausgetauscht...und final hat sie mir angeboten mich zum Essen einzuladen als Wiedergutmachung ....
Der 2 te Fall war ein akzeptierter Preisvorschlag bei eBay eines spectral Racks....und dann wollte sie das Teil doch nicht herausgeben......dann ein paar Urteile und Kommentare gegoogelt und ihr geschickt....und heute steht das Rack bei mir....
 
Zuletzt bearbeitet:
"Mit Kanonen auf Spatzen schießen." - Das kann man so sehen, ich sehe es anders. Mich nervt, dass in vielen Bereichen der Anstand im Umgang miteinander auf der Strecke bleibt. Anhaltspunkt ist dabei für mich die gerade im Zivilrecht eigentlich regelmäßig recht vernünftige Rechtslage, an die sich aber viele Menschen aus Eigeninteresse einfach nicht halten wollen, angefangen vom Nachbarstreit bis hin zu ebay etc. Mit Verständnis für die Gegenseite oder das Hinterfragen der eigenen Position kann man da bei der Gegenseite oft nicht rechnen. Entweder akzeptiert man dann, dass sich Frechheit durchsetzt und als Erfolgsmodell in bestimmten Bereichen etabliert oder man fordert, was einem die Rechtsordnung zubilligt. Mit Blick auf den Verfall der Sitten tendiere ich zur zweiten Alternative, wenn es denn zuvor im Guten nicht geklappt hat.
Sicher muss dies nicht so weit gehen, dass man 3 Cent einer Stromrechnung einklagt, wie dies immer mal wieder Stadtwerke machen, aber auch dafür habe ich mehr Verständnis als für den, der die Forderung ohne Rechtsgrund nicht erfüllt. Wenn wir unsern Rechtsstaat erhalten wollen, darf Recht dem Unrecht nicht weichen, nicht bei der inneren Sicherheit, nicht auf weit verbreiteten Plattformen.
@Chris583 entschuldige bitte den rechtspolitischen Exkurs oder werte ihn als Bestärkung Deines Ansatzes.
 
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