Frage: Verkäufer will/kann Artikel nach erfolgreicher Ebay-Auktion nicht versenden

Ich finde da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
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:t :t :t
... ich sehe es anders. Mich nervt, dass in vielen Bereichen der Anstand im Umgang miteinander auf der Strecke bleibt. ...
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Wenn wir unsern Rechtsstaat erhalten wollen, darf Recht dem Unrecht nicht weichen, nicht bei der inneren Sicherheit, nicht auf weit verbreiteten Plattformen. ...
Grundsätzlich sehe ich das ähnlich. Nur erhält sich der Rechtsstaat eher nicht dadurch, dass man die Organe der Rechtspflege mit Lappalien behelligt. Im Gegenteil wird so Engagement gebunden, das andernfalls ggf. für wichtigere Themen frei wäre.

Was vorliegend passiert ist, ist auf ebay nahezu "daily business". In der Regel ist der Unrechtsgehalt eher gering, denn das Fehlverhalten entspringt zumeist der mehr oder minder großen Verzweiflung, dass der in der Auktion erzielte Verkaufspreis zu gering war. Kämen vorliegend weitere Unrechtsmerkmale hinzu, würde ich eher dazu neigen, dem Verkäufer eine Lektion zu erteilen. So aber wird letztlich nur ein teurer Aufriss veranstaltet, wegen einer Lappalie im Wert weniger Euros.

So unterschiedlich sind sie halt, die Auffassungen...
 
Man könnte aber auch sagen, gleiches Recht für alle. Für den Sachverhalt ist es unerheblich ob es ein Windschott für 90,- oder eine erheblich teurere Ware war. Da der Verkäufer offensichtlich auf stur stellt, bleibt Aufwand und Nutzen abzuwägen. Teuer muss die Angelegenheit nicht werden. Fristsetzung und Mahnbescheid sind schnell erledigt. Aber ob man sich die Zeit und Nerven antut oder einfach nach dem nächsten Windschott schaut....
 
Gerade weil es Daily business ist, handelt es sich m. E. um eine schaedliche Verfestigung, die nicht erstrebenswert ist, selbst bei geringem Unrechtsbewusstsein aufgrund nicht zaehlendem Motiv.
Mehr dazu nicht von mir, um quaelende Redundanzen für andere zu vermeiden.
 
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