Frage Versicherung Schadensfall

mk_z3_2.0

Fahrer
Registriert
29 Mai 2010
Hallo Leute,

ich habe eine versicherungstechnische Frage, vielleicht kann mir jemand helfen.

Zum Fall:

beim Einparken ist mir jemand hinten aufs Auto drauf gefahren - derjenige hat sich auch gemeldet. Ich also zum Freundlichen, Kostenvoranschlag machen lassen:

Ergebnis: ca. 800 Euro zzgl. MwSt.

Das habe ich dann der Versicherung des Verursachers zukommen lassen mit dem Hinweis, dass ich den Schaden nicht reparieren lassen möchte. Somit - so ist/war mein Kenntnisstand - bekomme ich den Nettobetrag ersetzt.

Heute nun die Antwort der Versicherung:

ich bekomme nur ca. 500 EUR ersetzt. Begründung:
"Dem Prüfbericht...können Sie entnehmen, dass die Reparatur in der dort genannten Fachwerkstatt günstiger durchgeführt werden kann. ... gut erreichbar...qualitativ Reparaturen.

Was hier jemand Rat? Ist das rechtens?
 
AW: Frage Versicherung Schadensfall

Das kenne ich nur zu gut.
Vorgehensweise: 1. Anwalt (bei Schadenshöhen ab ca. 500,- bezahlt das die gegnerische Versicherung)
2. vereidigter Gutachter (wird Dir der Anwalt auch sagen)
3. Geld fließt laut 2.
Die Versicherungen versuchen es halt erstmal.
Bei weiteren Fragen: PN

Gruß

Hagen
 
AW: Frage Versicherung Schadensfall

lass es reparieren bei der Werkstatt Deiner Wahl und der Schaden wird von der gegnerischen Versicherung ersetzt - an eine vertraglich gebundene Werkstätte kann Dich Deine Versicherung (entsprechende Werkstatt-Bindung lt. Vers.-Vertrag vorausgesetzt) nur bei einem Kasko-Schaden verweisen - bei einem Haftpflicht-Schaden kann Dich keine Versicherung an eine bestimmte (vermeintlich günstigere) Werkstätte verweisen ..

Wenn Du den Schaden nicht offiziell reparieren lassen willst d.h. nach 'Gutachten abrechenen' kann es durchaus sein, daß ein KV einer Werstatt nicht als Schadennachweis ausreicht ..
 
AW: Frage Versicherung Schadensfall

Also wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich auf den Netto-Wert aus dem Kostenvoranschlag der BMW-Werkstatt pochen. Sehe ich doch richtig, oder?
 
AW: Frage Versicherung Schadensfall

nein - KV ist nicht gleich Gutachten ..
 
AW: Frage Versicherung Schadensfall

800 Euro abzüglich der Mehrwertsteuer sind um die 670 Euro.

Ob es sich tatsächlich lohnt einen Anwalt für 170 Euro einzuschalten wage ich zu bezweifeln.

... und ob es rechtens ist hängt von den Details ab, die wir hiernht kennen, dazu müsstest Du uns den gesamten Schriftverkehr samt Gutachten, KV, etc. zur Verfügung stellen. Wobei "Rechtsberatungen" in Internetforen keine anwaltliche Beratung von Fachleuten ersetzen können. Logisch :M
 
AW: Frage Versicherung Schadensfall

@Jokin: nicht ganz. Es sind immerhin 800 EUR zzgl (nicht abzüglich!!) MwSt.

Es fehlen also um die 300 EUR. Deswegen einen Anwalt nehmen werde ich wohl kaum. Aber wenn es mein Recht ist, werde ich mich mit der Versicherung mit den entsprechenden Vermerken in Verbindung setzen. Zur Not werde ich den Wagen eben reparieren lassen - und zwar beim Freundlichen! Dann wird es für die Versicherung wg. der MwSt eben noch teurer.
 
AW: Frage Versicherung Schadensfall

du bekommst NIE den Nettobetrag ausgezahlt.

Die Versicherungen nehmen immer noch einen prozentualen Abschlag vom Nettobetrag, wenn du NICHT reparieren lässt...
 
AW: Frage Versicherung Schadensfall

Ob ich ohne Rechtschutzverischerung für 300€ nen Anwalt einschalten würde oder nicht weiß ich nicht so recht, allerdings hängen Anwalts- und Gerichtskosten immer vom Streiwert ab, sind also bei kleinen Beträgen auch niedriger als bei großen. Guck mal hier:

http://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php

Bei einem Streitwert von 300 Euro sind das schlimmstenfalls 255€, die du draufzahlen muss. Aber soweit würde es wahrscheinlich nicht kommen, da dein Anwalt wohl schon vorher sagen würde dass es keinen Sinn hat falls dem so ist.


Aber ein anderer Vorschlag: mach dich durch googeln mal ein bißchen schlau (Porscheurteil wurde ja schon genannt) und setze dann erstmal selber nen Schreiben mit Hinweis auf das Porscheurteil an die Versicherung auf. Ruhig mit dem Hinweis dass du dich im Recht fühlst und notfalls vor Gericht ziehst. Wahrscheinlich hilft das schon und kostet, neben ein bißchen Arbeit, ca. 55c Porto.

du bekommst NIE den Nettobetrag ausgezahlt.

Die Versicherungen nehmen immer noch einen prozentualen Abschlag vom Nettobetrag, wenn du NICHT reparieren lässt...
Das wäre mir neu...ich habe damals den vollen Nettobetrag bekommen als ich in einer solchen Lage war. War allerdings auch nicht in einer Vertragswerkstatt, weiss auch nicht mehr genau warum...
 
AW: Frage Versicherung Schadensfall

Hallo Leute,
erstmal danke für die vielen hilfreichen Kommentare.

Habe mich inzwischen mit der Versicherung in Verbindung gesetzt, dass ich damit keinesfalls einverstanden bin. Die Versicherung hatte bereits meinen Kostenvoranschlag, so dass sie mir das billigere Angebot der freien Werkstatt hätten zeigen können. Bei dem niedrigeren Betrag tendiere ich nämlich dazu, es doch reparieren zu lassen. Das habe ich der Versicherung jetzt mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass die Kosten dann viel höher sind (Reparatur + MwSt + Mietwagen). Mal sehen, was zurückkommt.

Ich halte Euch auf dem Laufenden!
 
AW: Frage Versicherung Schadensfall

Hallo Leute,
habe inzwischen den fehlenden Betrag der Versicherung anstandslos erhalten. Also danke nochmals an alle! Falls es Fragen zur Formulierung meines Antwortschreibens & Co gibt, bitte PN.
Gruß
mk
 
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