CityCobra

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Registriert
28 August 2010
Ort
Tor zum Münsterland, Brücke ins Ruhrgebiet
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Heute Nachmittag wurde mein geparkter Mercedes von einem anderen PKW beim Ausparken angefahren.
Meine Frau und unser Enkel saßen auf dem Rücksitz und konnten den Unfall quasi live mitverfolgen.
Als ich gerade an der Kasse des Getränkemarkts stand, hörte ich meine Frau laut meinen Namen rufen und zuerst dachte ich mit Ihr oder dem Lütten wäre etwas.
Aber kaum stand ich vor meinem Fahrzeug, sah ich schon die Unfallspuren.
Der hintere rechte Kotflügel war verformt und hatte Kratzspuren.
Ich tauschte mit dem Unfallgegner die Personalien aus und er versprach mir den Schaden am Montag seiner Versicherung zu melden.
Da ich noch zum Supermarkt musste, nutze ich die Zeit um meiner Versicherung den Schaden mitzuteilen.
Man gab man mir eine Rufnummer von der Zentrale der Versicherer, eine 0800er Nummer.
Als ich dort anrief und das Kennzeichen des Unfallgegner mitteilte, erhielt ich den Namen und Rufnummer der gegnerischen Versicherung.
Also rief ich die Versicherung an um den Schaden an meinem Fahrzeug zu melden.
Man teilte mir nach einer kurzen Befragung zum Vorfall mit, da es sich um einen Parkschaden handelt, würde es keine Probleme mit der Schadensregulierung geben.
Ein Leihwagen während der Reparaturdauer wäre auch kein Problem.

Welche Frage aber noch im Raum steht ist Folgende:

Nach der Reparatur gilt mein Fahrzeug ja als Unfallfahrzeug und ich muss bei dem Verkauf des Fahrzeuges darauf hinweisen.
Damit verbunden ergibt sich für mich ein Wertverlust.
Hat man bei der Schadensregulierung auch einen Anspruch darauf das der Wertverlust ausgeglichen wird?
Wie sind Eure Erfahrungen zum Thema und habt ihr einen Tipp zur weiteren Vorgehensweise für mich?

Im Nachhinein ärgere ich mich nicht die Polizei gerufen zu haben.
Meine Frau sagte mir, Sie hatte den Eindruck wenn Sie nicht zufällig im Auto gesessen hätte, wäre es Ihrer Meinung zu einer Fahrerflucht gekommen.
Der Fahrer stoppte sein Fahrzeug erst, nachdem meine Frau ihm aufs Dach trommelte und laut rief er solle sich nicht wagen einfach davon zu fahren!
Außerdem hatten meine Frau und ich den Eindruck das der Unfallgegner unter Alkoholeinfluss stand.

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Zuletzt bearbeitet:
Schadensregulierung ist Zivilrecht, das Drogen Alkohol Fahrerflucht Thema ist Strafrecht, du hast bei der Regulierung keine Vorteile dadurch. Hatte grad das gleiche Thema.

Wertverlust kommt auf das Auto und das Alter an.

Beim Z4M hab ich tatsächlich mal 400 Euro zugesprochen bekommen, bei Brot und Butter Autos ists manchmal gleich eine Wertsteigerung. Also je nach Einzelfall.
 
Ich habe bei unverschuldeten Unfällen früher immer einen Gutachter meines Vertrauens beauftragt. Ab einer gewissen Schadenhöhe musste die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten bezahlen. Abgerechnet habe ich dann immer nach meinem Gutachten. Und in dem Gutachten waren dann immer alle relevanten Positionen aufgeführt. Auch der Nutzungsausfall, der merkantile Minderwert etc.
 
...

Im Nachhinein ärgere ich mich nicht die Polizei gerufen zu haben.

Die Polizei ist für Unfälle mit Bagatellschäden nicht da.
Die sollte man nur rufen wenn von der Unfallstelle eine Gefahr ausgeht oder der Verursacher tatsächlich geflüchtet ist.

Und natürlich wenn der begründete Verdacht auf Fahruntüchtigkeit des Verursachers besteht.

Außerdem hatten meine Frau und ich den Eindruck das der Unfallgegner unter Alkoholeinfluss stand.

Da hast du leider „gepennt“.
Da der Schaden anscheinend ordentlich reguliert wird ist das in dem Fall auch nicht wirklich weiter relevant.
Wäre natürlich für alle anderen Menschen in der Umgebung toll gewesen, wenn ein fahruntüchtiger „aus dem Verkehr gezogen“ worden wäre.
Jetzt, Stunden nach dem Unfall, kann man da nichts mehr machen.


Meine Frau sagte mir, Sie hatte den Eindruck wenn Sie nicht zufällig im Auto gesessen hätte, wäre es Ihrer Meinung zu einer Fahrerflucht gekommen.

Unerheblich, da nicht passiert.

Sieht nach nem W204 aus?

Ich denke mal du lässt den Schaden von der Fachwerkstatt mit Stern und Gutachter abwickeln.
Dazu kannst du noch deinen Anwalt mit einbeziehen um den Betrag, den dein Benz nach einem Unfall weniger wert ist (Stichwort merkantiler Minderwert), als Schadenersatz von dem Verursacher fordern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Merkantiler Minderwert wird im Gutachten ausgewiesen. Dafür braucht’s noch keinen Anwalt. Den würde ich einschalten, wenn es bei der Regulierung nicht „rund“ läuft.
Man braucht nicht für jede Bagatelle einen RA.
 
Merkantiler Minderwert wird im Gutachten ausgewiesen. Dafür braucht’s noch keinen Anwalt. Den würde ich einschalten, wenn es bei der Regulierung nicht „rund“ läuft.
Man braucht nicht für jede Bagatelle einen RA.

Das natürlich nicht, aber der Aufwand wenn ich mich um alles kümmere wird mir nicht bezahlt, wenns der Anwalt macht dann schon...
 
Die Polizei ist für Unfälle mit Bagatellschäden nicht da.
Die sollte man nur rufen wenn von der Unfallstelle eine Gefahr ausgeht oder der Verursacher tatsächlich geflüchtet ist. ...
Nicht ganz korrekt:

Wann man bei Bagatellschäden die Polizei rufen darf und sie dann den Unfall aufnehmen muss, ist in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Beispielsweise in NRW muss sie den Unfall aufnehmen.
Wann man die Polizei rufen sollte, hängt von den Umständen ab und lässt sich nicht pauschal auf ein paar wenige Fälle reduzieren. Wer als „Unfallopfer“ darauf verzichtet, der trägt eben das Risiko.

Was man sich als Unfallopfer immer überlegen sollte: Das erste, spontane Gutverhalten des Unfallverursachers am Unfallort kann sich am nächsten Tag ganz anders darstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meiner Kenntnis musst Du Unfallschäden beim Verkauf zwar zwingend angeben, aber damit sind Unfälle mit Schäden an tragenden oder sicherheitsrelevanten Teilen des KFZ gemeint. Keine Parkschäden.

Leider weiß ich nicht mehr, woher ich diese Erkenntnis habe, aber vielleicht erkundigst Dich im Rahmen Deiner Schadensabwicklung mal danach und gibst Rückmeldung, das würde mich interessieren dies belegt zu wissen.

Für mich macht diese Regelung aber auch Sinn.
 
@SalsaZ4
Ob "Unfallschaden" oder nicht ist vollkommen egal. Jeder Schaden, der über eine bloße Bagatelle hinausgeht, ist beim Verkauf ohnehin offenbarungspflichtig. Insofern kann man sich weitere Unterscheidungen (er)sparen.
 
Ich finde auch, man muss nicht wegen jeden kleinen Furz einen Anwalt einschalten und denen das Geld in den Rachen stecken.

Aber leider haben wir inzwischen in Deutschland die Einstellung, wie bereits oben jemand geschrieben hat, gleich alles dem Anwalt zu übergeben.

Eine m.E. traurige Einstellung in unserer Gesellschaft aber die Rechtsschutzversicherungen machen dies ja so schön bequem für uns und weil man die ja berzählt hat, nimmt man sie in Deutschland auch immer bei jeder kleinen Gelegenheit in Anspruch.

Aufgrund dreier solcher Erfahrungen, wo aus einer Mücke durch Anwälte ein Elephant gemacht wurde und ich nicht Recht bekam obwohl ich Recht hatte (Das sind nämlich zwei Verschiedene Dinge), habe ich jetzt auch eine Rechtsschutzversicherung und gebe inzwischen auch solche Dinge meinem Anwalt.

Wenn du das versuchst selbst zu klären, kann die Sachlage oft so deutlich aussehen und für Dich sprechen und dennoch findet ein gegnerischer Anwalt einen Weg seinen Klienten aus der Patsche zu helfen und Du bleibst auf einen Teil des Schadens dann sitzen.

Anwälte machen ihren Job für den sie von uns bezahlt werden, wir sollten nur mal überlegen, ob wir wegen jeden Spatzen die Kanone rausholen müssen.

Und ja, jetzt zerpflückt mich, weil ich mich hier ja selbst widerspreche, das ist mir schon bewusst 😉 Ich finde es ja selbst traurig, wo ich inzwischen gelandet bin.
 
@SalsaZ4
Ob "Unfallschaden" oder nicht ist vollkommen egal. Jeder Schaden, der über eine bloße Bagatelle hinausgeht, ist beim Verkauf ohnehin offenbarungspflichtig. Insofern kann man sich weitere Unterscheidungen (er)sparen.

Eben, und wer definiert, was eine Bagatelle ist? Ein Parkschaden, ist m.E. ein Bagatellschaden. Genau das wäre mal interessant belegt zu wissen. Dein Hinweis unterstreicht ja meinen Beitrag. 😉
 
Ich hole wegen nichts einen Anwalt wenn es dich irgendwie vermeiden lässt aber beim Auto unterscheide ich sehr deutlich. Was ich am eigenen Leib und in der Familie schon alles an Dramen erlebt habe, das hätte ich nicht im Ansatz für möglich gehalten. Versicherer die anrufen und einem sagen dass es ja auch Teile auf dem Schrottplatz gibt, dass man selbst immer Teilschuld ist wenn man ehrlich sei.. Gegengutachten die jeder Grundlage entbehren... Versicherer die einfach nur 60 Prozent überweisen... Ungegner die plötzlich selbsterklärt unschuldig sind. Mir ist einfach meine Zeit zu Schade für so einen Quatsch.
Deshalb: GEHT ZU EINEM FACHANWALT. 👍
 
Die Bagatellgrenzen sind in der Rechtsprechung hinreichend festgelegt. Im Einzelfall mag das noch um ein paar Euro variieren, im Wesentlichen kann man aber davon ausgehen, dass alles über einer kleinen Smart-Repair-Maßnahme keine Bagatelle mehr ist. Und ein solcher Parkschaden wie hier ist definitiv nicht mehr mit einer solchen Bagatellmaßnahme repariert.
 
Eben, und wer definiert, was eine Bagatelle ist? Ein Parkschaden, ist m.E. ein Bagatellschaden. Genau das wäre mal interessant belegt zu wissen. Dein Hinweis unterstreicht ja meinen Beitrag. 😉
Bagatellschaden ist für mich ein Kratzer den ich zuhause raus polieren kann. Alles drüber nicht.
 
Wenn die gegnerische Versicherung die HUK ist, bist du jedenfalls sehr gut beraten einen Anwalt zu nehmen!

:t

Nur mal kurz zur Info, auch wenn´s nicht unbedingt den Unfall hier betrifft, so aber doch o.g. Versicherung:

Mein Unfallgegner beim Unfall im März 2018 wurde wegen Nötigung (provozierter Auffahrunfall!) im April 2019 rechtskräftig verurteilt.
Nach Drohung mit einer Klage durch meinen RA hat mir die gegnerische Haftpflichtversicherung (HUK) zunächst dann 50% des Schadens überwiesen und mir jetzt nach 21 Monaten durch einen RA mitteilen lassen, dass man mich verklagen werde, wenn ich das Geld nicht zurücküberweise, da die Zahlung der Reparatrurkosten unter Vorbehalt geleistet wurde.
Hintergrund ist, dass ein Haftpflichtversicherer nicht zahlen muss, wenn der VN vorsätzlich eine Strafttat begeht.
Dazu gibt es zwischenzeitlich auch einige rechtskräftige Urteile.
Jedenfalls muss ich, bzw. mein RA, jetzt meinen Unfallgegner direkt auf Schadenersatz (rund 1000 Euro) verklagen und ob ich von dem was bekommen werde, steht noch in den Sternen.

Eines habe ich aber daraus gelernt, egal wie heftig oder harmlos ein Unfall sein sollte:
Nur noch mit Rechtschutz, RA und Polizei.
Die Polizisten hatten damals gleich den richtigen Riecher!
 
Ich bin gerade dabei einen Wildunfall abzuwickeln, dort wird ein Unterschied von >< 2000 E's gemacht. Ich denke, dass es sich hier um die Bagatellgrenze handelt. Kann mich aber auch täuschen.
 
Tja, in den Beiträgen sehen wir ja schon, dass so jeder seine eigene Auffassung von Bagatellschäden besitzt.

Wäre schön, wenn hier jemand belegt Klarheit reinbringen könnte. Die Frage hat mich schon immer beschäftigt, nur seitdem ich rechtsschutzversichert bin, ist nie mehr was passiert und ich konnte keinen Anwalt fragen 😊

Das ist Murphys law.
 
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