Frage zu einen Versicherungsfall Auto gegen Garagentor gefahren

andre Z4

macht Rennlizenz
Registriert
2 Juni 2006
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,0i
mir ist einer mit seinen Auto gegen das Garagentor gefahren soweit ist alles klar.
Ich habe es angezeigt da sich 1tag lang danach keiner gemeldet hat dank überwachungskamera auch kein rausreden möglich ...

aber
jetzt geht mein Tor nicht mehr auf und die Garage ist randvoll mit OVP verpackten Paletten 1,3 x 1,3 x 2,4m welche ich durch meinen kleinen Mauerdurchbruch welchen ich mal zu meiner angerenzenden Garage gemacht habe nicht im Ganzen raus zu bekommen.
ohne den käme ich garnicht rein.
der Torbauer kann aber in der Vollen Garage nicht arbeiten.
Wenn ich es Rausräume (ich muss es dann einzeln raus tragen umschlichten neu umverpacken.. das dauert Stunden
dann ist meine Ware aber für den Wiederverkauf nicht mehr OVP und natürlich auch weniger wert.
Kann man den Wertverlust / Zeitaufwand bei der gegerischen Versicherung gelten machen?
zudem komme ich jetzt auch nicht an die Ware...

wie am besten vorgehen?
 
Frag die Versicherung ob die für den entstandenen Verlust aufkommen.

Wenn das Tor eh getauscht werden muß,flex es auf dann hast du Platz.
 
Zweckentfremdung der Garage. Eventuell mal in der Gemeindeverordung nachlesen ob da was anderes drin steht. Versicherung könnte auch so argumentieren 🙈
 
Vielleicht provisorisch rausziehen oder drücken..... Das zumindest das Tor wieder aufgeht. Und halt wahrscheinlich mechanisch entriegeln.
 
Wie am besten vorgehen? Ganz einfach: einen Anwalt beauftragen, anstatt hier von 10 Leuten 15 Meinungen einzuholen.
Das ist halt wie beim prompten mit ChatGPT. Je verwirrender die Angaben desto unspezifischer die Antworten.
Und der Anwalt wir sicher auch nicht körperlich mit anpacken....
 
So ähnlich gings mir und meinem Hallennachbar. Ein herrenloses Auto rollte bergab ins Garagentor (große Halle)
Ich konnte mein Tor nicht mehr öffnen. Ich habe allerdings nichts geltend machen können, da hier nur der E85 überwintert.

Mein Hallennachbar aber schon, da er durch das defekte Tor seinem Gewerbe nicht mehr vollständig nachkommen konnte. Er hat dann Nutzungsausfall, Verdienstausfall usw. bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht und wurde entschädigt. Über Höhe und evtl. zu x % auch immer.
Aber auch erst, nachdem ein Anwalt sich dem Fall annahm.
Daher bin ich der gleichen Meinung wie @Joschi
 
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