Frage zu Rad-Reifen Kombination/Hinweise im Gutachten Autec Wizard 18", 255/35er hinten

berndqp

macht Rennlizenz
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24 Oktober 2016
Ort
Düsseldorf
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hey Leute, ich habe Autec Wizards und habe sie für Rundumbereifung in 235/40 im Fahrzeugschein eingetragen. Ich will hinten 255/35er draufpacken und dazu muss ja eine neue Eintragung her. Hier ist das Gutachten:

Ich habe Fragen bezüglich der Ziffern K2C und R70.

K2C:
"Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein."

Frage: heisst das, dass zwingend der Kotflügel bearbeitet werden muss oder wird zuerst durch den Gutachter überprüft, ob die nötige Radabdeckung vorhanden ist? Bei den 235ern vorne gibt es die gleiche Formulierung ("K1c") für die Vorderachse und da musste damals nichts gemacht werden. Hat jemand Erfahrungswerte für 255er Hinten auf Autec Wizard 18"?

R70:
"Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen."

Frage: wo kriegt man so eine Bestätigung her? Es sind Continentalreifen, auf deren Homepage finde, wenn ich den Z4 eingebe, nur 17" Reifen. Hat da jemand Erfahrungswerte?
 
Kurz und knapp:
Da es um eine ABE geht, sind die Auflagen zu erfüllen. Sind die Auflagen nicht erfüllt, greift die ABE nicht.

Für die Reifen bleibt nur die Nachfrage beim Hersteller. Manche schicken dann entsprechende Bescheinigungen, andere nicht. Da wird es mit dem Reifen halt nichts.

Insofern prüfte ein Gutachter auch allein, ob die Auflagen tatsächlich erfüllt sind. Alles andere wäre im Rahmen einer Einzelabnahme abzuklären.
 
Frage: heisst das, dass zwingend der Kotflügel bearbeitet werden muss oder wird zuerst durch den Gutachter überprüft, ob die nötige Radabdeckung vorhanden ist?
Der Felgenhersteller sichert sich ab. Wie das in der Praxis aussieht, ist wieder eine andere Nummer. Ebenso, wenn ein Semislick aufgezogen wird, der sich zwar 255er nennt, aber 260 breit ist. Die erste ABE kam 2013. Letztes E86-Baujahr war 2009. Wahrscheinlich ist, dass das alles errechnet wurde.
Nicht nur Radabdeckung gilt es zu beachten, sondern auch, ob nichts schleift. Die Einzelabnahme tritt an die Stelle der ABE. Die einfachste Möglichkeit ist, Ist und Soll per Reifenrechner zu vergleichen. Der 255er sollte 10mm breiter bauen. Ist dann genug Platz zur Karosse vorhanden? Der TÜV will Minimum 6mm Luft sehen, weil die Achse in Gummi gelagert ist und sich unter dynamischer Belastung horizontal bewegt.
Musst verschränken. Das ist der statische Test, den auch der TÜV-Prüfer macht: Vorn links aufbocken und Ziegelstein etc unter das Vorderrad. Hinten rechts mehrfach den Kotflügel mit dem gesamten Körpergewicht belasten, damit wirklich eingefedert ist. Welchen Abstand hast Du dann zu Karosse und Fahrwerk?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, das beantwortet meine Frage, es kann also sein, dass es klappt. Im Endeffekt werde ich wohl nur schlauer, wenn ich den Reifen aufziehe und es probiere. Habe zum Glück eine Niederlassung vor der Tür. Aber ohne die Contibescheinigung muss ich es ja gar nicht versuchen.
 
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