Frage zum Abwracken!!

MC_FireFoX

Fahrer
Registriert
26 April 2008
Hallo zusammen!

Wir wollen demnächst einen alten, leider ausgedienten (technisch wie optisch) E46 abwracken lassen; jetzt ist meine Frage:

Was darf ich alles ausbauen, bevor der Wagen abgewrackt wird, bzw. was MUSS auf jeden Fall drin / dran bleiben?

Dürfen Komponenten wie Klimabedienelement, Radio, Skisack,... entfernt werden?

Vorab : so wie das Auto jetzt dasteht, ist der keinesfalls mehr 2.500€ wert und die anfallenden Reperaturen lohnen sich einfach nicht mehr.
 
AW: Frage zum Abwracken!!

Ich gehe mal davon aus, dass Du durch die Abwrackung die staatliche Umweltprämie bekommen möchtest. Davon hast Du leider nichts geschrieben.

Wenn nicht dann ist das ganze eh bedeutungslos. Denn dann kannste auch ne Fussmatte beim Verschrotter abgeben, was natürlich wenig Sinn macht.

Meines Wissens nach darfst Du alles ausbauen, was Du willst.
Du brauchst halt die Bestätigung über die Abwrackung.

Natürlich wird Dich manch Schrotthändler dazu nötigen wollen, alles drin zu lassen. Oder er verlangt Geld für die Verschrottung, was ja auch legitim ist, da wenn nichts mehr an Wert im Auto ist, er auch nichts verdienen kann.

Ich denke sogar, die Rohkarosse würde durchgehen, da es ja letztendlich auf die Fahrgestellnummer ankommt und eben die Bescheinigung des Verschrotters.

Bin gerade am überlegen, ob ich nicht auch den Motor (das gute Stück ) und die Xenons, das Getriebe und die Interieurleisten usw. meiner alten E Klasse ausbauen werde/lasse
Also ich würde das Fahrzeug so nackt wie möglich in die Schrottpresse geben.
Immerhin hat man für alle Extras bezahlt und auch der Staat hat dabei ordentlich mitkassiert - warum sollte man die dann alle mitvernichten lassen ?

Aber das ist alles nur meine Auslegung und bestimmt nicht verbindlich.

Grüße

YD
 
AW: Frage zum Abwracken!!

Du kannst sogar das Auto behalten.

Du musst lediglich den Brief entwerten und eine Verschrottungsbestätigung haben.

Das kann schon damit erledigt sein, dass Du die Fahrgestellnummer rausflext und die dem Verschrotter samt Brief zum Entwerten gibst.

Der entwertete Brief samt Bestätigung wird dann eingereicht.

(so kannste den E46 noch für Stock-Car-Rennen nehmen :X)

... aber sind die Geldtöpfe nicht eh schon leer? &:
 
AW: Frage zum Abwracken!!


Danke für den Hinweis/Link.
Mein Sohn hatte sich einen Neuwagen gekauft und seinen alten zum Verschrotten angemeldet. Dieser Altwagen erfüllt die Kriterien zur staatlichen Prämie, außer dem Punkt: 1 Jahr im Besitz. Dieser Punkt wird im Oktober erfüllt sein. Dann ist der Wagen 1 Jahr auf ihn angemeldet. Hoffentlich sind die Geldtöpfe dann noch nicht leer. :#%:
 
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Also ich verfolge aus beruflicher Sicht die ganze Sache schon ein wenig länger und wirklich viel tut sich da in den letzten Wochen nicht mehr. Die meißten haben Ihre Autos schon abgewrackt und dementsprechend wirst Du bestimmt Glück haben :)
Ich drück Dir die Daumen :w
 
AW: Frage zum Abwracken!!

Also ich verfolge aus beruflicher Sicht die ganze Sache schon ein wenig länger und wirklich viel tut sich da in den letzten Wochen nicht mehr. Die meißten haben Ihre Autos schon abgewrackt und dementsprechend wirst Du bestimmt Glück haben :)
Ich drück Dir die Daumen :w

Danke! :t

höre gerade, dass Sohnemann gestern die Bestätigung bekommen hat, dass, wenn er am 23. Oktober 1 Jahr im Besitz des alten Wagens ist, (dieser war, wegen der Versichg.-Prozente auf seine Mutter zugelassen) er Zeit bis März 2010 hat.
Denke aber er sollte am 26. Oktober in Sachen Presse handeln (24. Oktober=Sa). %:
 
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...ich hab mich um das Thema noch nie wirklich gekümmert, aber kann man die Prämie nicht sogar reservieren?
 
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...ich hab mich um das Thema noch nie wirklich gekümmert, aber kann man die Prämie nicht sogar reservieren?

Ja.
Wurde vorsorglich auch getan. Dachte allerdings seinerzeit beim Neuwagenkauf nicht, dass bis Oktober (dann sind ALLE Kriterien erfüllt)
noch Geld zur verfügung steht. Ist zwar auch heute nicht sicher, denke aber das es doch klappen wird.
 
AW: Frage zum Abwracken!!

Ja.
Wurde vorsorglich auch getan. Dachte allerdings seinerzeit beim Neuwagenkauf nicht, dass bis Oktober (dann sind ALLE Kriterien erfüllt)
noch Geld zur verfügung steht. Ist zwar auch heute nicht sicher, denke aber das es doch klappen wird.

Hallo Rainer,

bist Du sicher, dass das Auto nicht am 1.1.2009 ein Jahr auf den Halter zugelassen sein musste?
Eine Bekannte, deren Auto erst im Laufe dieses Jahres ihr ein Jahr gehört, sagte dies müsse so sein. Würde ihr gerne sagen, dass das für sie kein Hinderungsgrund sein muss.
 
AW: Frage zum Abwracken!!

Hallo Rainer,

bist Du sicher, dass das Auto nicht am 1.1.2009 ein Jahr auf den Halter zugelassen sein musste?
Eine Bekannte, deren Auto erst im Laufe dieses Jahres ihr ein Jahr gehört, sagte dies müsse so sein. Würde ihr gerne sagen, dass das für sie kein Hinderungsgrund sein muss.


Lies mal hier:

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtscha.../dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

Auf Seite 3 unter 4.2 letzter Absatz steht:


"Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung, spätestens
aber zum 31. Dezember 2009 - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend
auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in​
Deutschland zugelassen sein."


 
AW: Frage zum Abwracken!!

Lies mal hier:

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtscha.../dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

Auf Seite 3 unter 4.2 letzter Absatz steht:


"Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung, spätestens
aber zum 31. Dezember 2009 - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend
auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in​
Deutschland zugelassen sein."




Super, Danke!
 
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Also ich habe gerade mit dem BMW Händler, wo wir das Auto abwracken lassen und den neuen holen, telefoniert; er hat mir davon abgeraten, irgendwelche Sachen auszubauen. Es sollte nicht ersichtlich sein, dass das Auto vorher schon zum Ausschlachten missbraucht wurde; denn das wollen ggf. die Verwerter selbst machen und könnten daher die Annahme verweigern (wenn es offensichtlich ist). Das Auto sollte als Auto ankommen!
So die Worte des Verkäufers.
 
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Hallo Rainer,

bist Du sicher, dass das Auto nicht am 1.1.2009 ein Jahr auf den Halter zugelassen sein musste?
Eine Bekannte, deren Auto erst im Laufe dieses Jahres ihr ein Jahr gehört, sagte dies müsse so sein. Würde ihr gerne sagen, dass das für sie kein Hinderungsgrund sein muss.

hat sich ja Dank bennyg`s Link erledigt. :t


Lies mal hier:

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtscha.../dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

Auf Seite 3 unter 4.2 letzter Absatz steht:


"Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung, spätestens
aber zum 31. Dezember 2009 - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend
auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in​
Deutschland zugelassen sein."

Danke auch nochmal für den Link. :t
Hätte mich auch gewundert, da es seinerzeit vom Händler ein o.k. gab, bis auf den Hinweis, dass erst im Laufe des Jahres, hier im Okt., die Prämienauszahlung erfolgen könnte....(wenn noch Geld zur verfügung steht.) Drum haben wir es versucht und die Reservierung, die ja zwischenzeitlich auch bestätigt worden ist, vorgenommen.
 
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Ich hatte es aber immer so verstanden, dass die Abwrackprämie auch an einen Neuwagenkauf gekoppelt sei? &:
Wenn dem so ist, dann darf doch nicht schon vorher ein Neuwagen bezogen worden sein? &:

Edit:
Sie Pkt 2.1. "...wenn zugleich"
 
AW: Frage zum Abwracken!!

Ich hatte es aber immer so verstanden, dass die Abwrackprämie auch an einen Neuwagenkauf gekoppelt sei? &:
Wenn dem so ist, dann darf doch nicht schon vorher ein Neuwagen bezogen worden sein? &:

Hallo Thomas, :)

das alles hat mein Sohn durchgeführt.
In der Kurzfassung meine Infos:

Der Neuwagen (ein Ford Fiesta Titanium) wurde Ende März bestellt. Lieferung Anfang Mai. Ab dem 30. März konnte die Prämie per Nachweis des Neuwagenkaufvertrages vom Händler via Internet reserviert werden. Da alle Kriterien, bis auf die, dass der Wagen erst am 23. Oktober des lfd. Jahres die erforderliche Frist von 1 Jahr Anmeldung auf den Käufer, erfüllt waren, meinte der Händler, dass es möglich sei, wenn wir mit der Abwrackung bis zu dem Zeitpunkt warten. Vorrausgesetzt, dass das Kontingent dann noch nicht aufgebraucht ist.
 
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Ich hab' den aufgeführten Link gelesen und soweit wäre mit Ablauf des Tages im Oktober die Bedingungen erfüllt.
Mich würde es jedoch nicht wundern, wenn wie gesagt das "...wenn zugleich" nicht erfüllt wäre. Durch diese Formulierung sehe ich einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Verschrotten und Kauf &:
Aber da der Neuwagen bezahlt zu sein scheint, käme es notfalls ja nicht mehr auf die Verschrottungsprämie... ähm.... Umweltprämie an :M
 
AW: Frage zum Abwracken!!

Ich hab' den aufgeführten Link gelesen und soweit wäre mit Ablauf des Tages im Oktober die Bedingungen erfüllt.
Mich würde es jedoch nicht wundern, wenn wie gesagt das "...wenn zugleich" nicht erfüllt wäre. Durch diese Formulierung sehe ich einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Verschrotten und Kauf &:
Aber da der Neuwagen bezahlt zu sein scheint, käme es notfalls ja nicht mehr auf die Verschrottungsprämie... ähm.... Umweltprämie an :M

unter 4.2 steht:
"Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 erfolgen".

Für 2500,- € kann er ja seinem Vater mal was schönes kaufen. :X:w
 
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Also ich habe gerade mit dem BMW Händler, wo wir das Auto abwracken lassen und den neuen holen, telefoniert; er hat mir davon abgeraten, irgendwelche Sachen auszubauen. Es sollte nicht ersichtlich sein, dass das Auto vorher schon zum Ausschlachten missbraucht wurde; denn das wollen ggf. die Verwerter selbst machen und könnten daher die Annahme verweigern (wenn es offensichtlich ist). Das Auto sollte als Auto ankommen!
So die Worte des Verkäufers.

Sorry, er muss das Auto entsorgen. Ob ausgeschlachtet oder nicht.
Das einzige was dann passieren kann, er nimmt dir ein paar € für die Verwertung ab. So what. Wenn Du mit den ausgebauten Teilen das Geld wieder reinholst kann es doch egal sein.
 
AW: Frage zum Abwracken!!

Sorry, er muss das Auto entsorgen. Ob ausgeschlachtet oder nicht.
Das einzige was dann passieren kann, er nimmt dir ein paar € für die Verwertung ab. So what. Wenn Du mit den ausgebauten Teilen das Geld wieder reinholst kann es doch egal sein.

Deshalb gibt es für beliebte Modelle mit entsprechender Ausstattung sogar Geld, obwohl die Abwracker die Höfe voll haben. Das Geld nehmen manche Händler übrigens auch gleich mit wenn sie für Kunden entsorgen (die haben ihren "Stammabwracker"). So ein Autohausverkäufer zu mir. :)
 
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