Frage zum Autoverkauf

Matterhorn

Fahrer
Registriert
25 Februar 2014
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hallo,

die Frage hat zwar nur indirekt etwas mit meinem Zetti zutun, dennoch bin ich mir sicher das der ein oder andere mir vielleicht weiterhelfen kann. Und zwar möchte sich morgen jemand meinen Mercedes angucken, den ich vorher gefahren bin. Er möchte den Wagen, wenn er ihn nimmt, sofort mitnehmen. Da der Wagen noch angemeldet ist wäre das auch kein Problem soweit…. Nur gebe ich Ihn ungern angemeldet mit!

Was meint ihr? Könnte es Probleme geben, auch wenn wir im Kaufvertrag festhalten dass er den Wagen innerhalb 2 Tage abmeldet? Wie sieht es aus, wenn ein Unfall auf dem Heimweg passiert…etc??

Für Tipps bin ich wirklich dankbar!

Liebe Grüße
 
In der Regel, wenn alles ohne Zwischenfälle läuft, sollte dies kein Problem sein...
ABER !!!
Der Teufel ist ein Eichhörnchen.
Im Kaufvertrag sollten unbedingt Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festgehalten sein.
Natürlich auch eine Frist, wann der Wagen umgemeldet werden soll.
DENNOCH !!!
Wird der Käufer auf dem Heimweg geblitzt... wirst erst einmal Du angeschrieben...
hast Laufereien... und und und, auch wenn Du es belegen kannst, dass Du es nicht warst, Du bist die erste Anlaufstelle.
Wird der Wagen dann nicht zum gewünschten Termin umgemeldet, bekommst Du bald ein Problem, wenn Du auf diesen Versicherungsvertrag Dein nächstes Auto laufen lassen willst
Im Falle eines Unfalls, haftet Deine Versicherung, Du wirst hochgestuft...
ICH WÜRDE MEIN FAHRZEUG NUR ABGEMELDET ÜBERGEBEN
LG
Der Stephan
 
Wenn der Käufer den Wagen nicht fristgerecht ummeldet, kann man den ohne Probleme zwangsstillegen lassen. Der wird dann zur Fahndung ausgeschrieben und beim auffinden vor Ort entstempelt. Kostet dem Käufer halt dann eine Kleinigkeit.
Wenn er geblitzt werden sollte, dann den Anhörungsbogen mit Kopie vom Kaufvertrag zur Bußgeldstelle schicken.
Wichtig ist halt die korrekte Adresse des Käufers (Personalausweis) und die Datum/Uhrzeit der Übergabe.
Es ist kein Problem ein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen!
 
In der Regel, wenn alles ohne Zwischenfälle läuft, sollte dies kein Problem sein...
ABER !!!
Der Teufel ist ein Eichhörnchen.
Im Kaufvertrag sollten unbedingt Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festgehalten sein.
Natürlich auch eine Frist, wann der Wagen umgemeldet werden soll.
DENNOCH !!!
Wird der Käufer auf dem Heimweg geblitzt... wirst erst einmal Du angeschrieben...
hast Laufereien... und und und, auch wenn Du es belegen kannst, dass Du es nicht warst, Du bist die erste Anlaufstelle.
Wird der Wagen dann nicht zum gewünschten Termin umgemeldet, bekommst Du bald ein Problem, wenn Du auf diesen Versicherungsvertrag Dein nächstes Auto laufen lassen willst
Im Falle eines Unfalls, haftet Deine Versicherung, Du wirst hochgestuft...
ICH WÜRDE MEIN FAHRZEUG NUR ABGEMELDET ÜBERGEBEN
LG
Der Stephan
Das mit Blitzen wäre reine Formsache und nicht weiter tragisch. Im falle eine Unfalls wirst du meines wissens nicht Hochgestuft, deswegen ist es auch sehr wichtig den Übergabezeitpunkt genau festzuhalten, am besten telefonierst du nochmal mit Deiner Versicherung die können Dir das genau erklären und auf was du zu achten hast.
Die können Dir auch genau sagen was passiert wenn der Käufer den Karen nicht ummeldet.
Soweit ich weis besteht für Dich praktisch kein risiko aber frag besser nochmal nach, Sicher ist Sicher!
Viel Erfolg...
 
Ich würde es nicht mehr machen! Einmal war es gut gegangen, alles wie besprochen. Bei meinem letzten Fahrzeugverkauf habe ich es auch so gemacht. Allerdings habe ich per anonymer E-Mail erfahren, dass der Käufer mit dem Wagen (S2000) fast 2 Wochen (!!!) wie ein Verrückter durch die Stadt gefahren ist. Mach ich nicht mehr, zu heikel. Kannst einfach nicht wissen wie die Leute drauf sind.
 
Ich hab keine solide Stichprobensammlung, aber mein Kauf von @130Titan ging auch angemeldet über die Bühne. Hab das Auto Samstag geholt und Dienstag umgemeldet. Fristen waren auch im Vertrag. Aber es wird eigentlich immer abgeraten. Man weiß nie, wie der Käufer tickt, auch wenn er einen guten Eindruck macht. Sachlage wurde ja schon erklärt. Im E-Fall hat du Rennereien.
 
Der Käufer soll halt Kurzzeitkennzeichen mitbringen, Du schraubst Deine Kennzeichen ab und meldest
den Wagen ab. Ist doch völlig unkompliziert.
Der Käufer eines meiner Fahrzeuge ist 1 Std. nach Kauf mit 40+ in einen Blitzer gerauscht :d:d:d,
war ein 50 PS Polo :M. Dem Anhörungsbogen habe ich Kopie des Kaufvertrages beigefügt und gut war's.
 
Wenn du am Tag der Abholung mit dem Käufer abmelden kannst, dann ist gut. Aber bitte nicht einfach deine ab und die Kurzzeitkennzeichen dran. Dann ist Essig mit Versicherungsschutz. Da zahlt dann keiner. Zu bedenken ist auch, ob der Käufer auf die Kurzzeitkennzeichen Kasko oder nur Haftpflicht hat. Bei entsprechend langer Überführung wären mir das nix ohne Kasko. Aber das muss er selber wissen.
 
Im Kaufvertrag die Perso-Nummer, Datum und Uhrzeit rein. Meldung an die Versicherung machen und schon wird jeglicher Schaden dem neuen Besitzer zugeordet und mit dem abgerechnet.

Bei Verkauf ins Ausland nur abgemeldet verkaufen, denn da ist das nicht ganz so einfach.
 
Und wer nimmt zu jeder Besichtigung Kurzzeitkennzeichen für 60€ mit? Wenn der Wagen dann nix ist, ist die Kohle weg. Verkäufe finden meistens Samstag Nachmittags oder Sonntags statt, ist also dann auch schwierig vor Ort solche Kennzeichen zu bekommen.
Kann man natürlich auch anders machen, besichtigen und dann die Woche drauf nochmal hin mit Kurzzeitkennzeichen. Kann funktionieren wenn der Käufer nicht weit weg wohnt, aber wenn nicht? Wer hat schon darauf Lust nochmal ein evtl. paar 100km. hinzufahren und auch noch Lust das Geld für die Kurzzeitkennzeichen zu bezahlen? Mir wäre das zu blöd, ausser es wäre dass besondere und ultimative Schnäppchen.
 
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