Frage zum Leasing!

Sephiroth

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17 November 2007
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anderer Wagen
Hi

Ich habe meinen Z4 geleast mit der Absicht, ihn nach 3 Jahren zu übernehmen. Der Restwert beträgt 5000.- CHF.
Nun habe ich im TV (VOX) gesehen, dass es eine Leasing Firma gibt, welche den Abkauf des Wagens nicht gestattet hat und den Wagen zurück verlangte. Kann das beim BMW Leasing auch vorkommen? Ich habe im I-Net auch schon gelesen, dass der Händler das Vorkaufsrecht hat und wenn er will, verlangt er den Marktwert, nicht den vereinbarten Restwert. Stimmt das so? Ich habe in meinem Vertrag mal nachgeschaut, aber nichts hinsichtlich der Übernahme nach Vetragsende gesehen.

MFG

Sephiroth
 
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Hi

Ich habe meinen Z4 geleast mit der Absicht, ihn nach 3 Jahren zu übernehmen. Der Restwert beträgt 5000.- CHF.
Nun habe ich im TV (VOX) gesehen, dass es eine Leasing Firma gibt, welche den Abkauf des Wagens nicht gestattet hat und den Wagen zurück verlangte. Kann das beim BMW Leasing auch vorkommen? Ich habe im I-Net auch schon gelesen, dass der Händler das Vorkaufsrecht hat und wenn er will, verlangt er den Marktwert, nicht den vereinbarten Restwert. Stimmt das so? Ich habe in meinem Vertrag mal nachgeschaut, aber nichts hinsichtlich der Übernahme nach Vetragsende gesehen.

MFG

Sephiroth

Dein Händler hat ein Vorkaufsrecht. (ich kann dir aber nicht genau sagen, ob es gesetzlich so ist oder mit in den Vertrag muss)

Solltest du den Wagen bei BMW FS geleast haben, dann würde ich mir keine grossartigen Gedanken machen. Sollte der Händler sein Vorkaufsrecht nutzen wollen, du ihn aber selben "rauskaufen" willst, dann wird dir BMW FS behiflich sein. :w Mach dir mal keine Sorgen... :B
 
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Okay, das beruhigt mich schon mal.
Ich habe meinen Z4 als Neuwagen bei einem BMW Händler gekauft (ist ja logisch, da Neuwagen) und die Finanzierung läuft über BMW FS.
 
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Okay, das beruhigt mich schon mal.
Ich habe meinen Z4 als Neuwagen bei einem BMW Händler gekauft (ist ja logisch, da Neuwagen) und die Finanzierung läuft über BMW FS.

Dein Händler kann zusätzlich eine Erklärung unterschreiben, in welcher er auf sein Vorkaufsrecht verzichtet. Das kannst du nachträglich noch machen. Ruf kurz bei deinem Händler an und sag du willst das haben, und die sollen das Formular vorbereiten. (macht glaube ich BMW FS selber) Damit bist du auch ganz sicher auf der sicheren Seite. :t
 
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Rein juristisch ist das Leasing eine Miete. Der Eigentümer nach Ablauf des Leasings ist der Händler, bei dem Du das Auto gekauft hast. Im Vertrag steht deshalb nichts über eine Übernahme Deinerseits, weil es dann ein Kauf auf Raten wäre. Dazu würden anderen Bedingungen nötig.

Ein seriöser Händler hat allerdings ein Interesse an zufriedenen Kunden (PR). Deshalb wird er Deinem Wunsch nach einem Kauf am Ende des Leasings vermutlich entgegenkommen.

Am besten, Du rufst beim Händler mal kurz an.

PS: Bei Leasing über BMW Dielsdorf hatte ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht.
 
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Ich habe bisher nur einmal einen BMW geleast und der ging automatisch in meinen Besitz über, da ich 0.- CHF Restwert vereinbart hatte.
Ich werde mal morgen bei BMW FS anrufen und mich erkundigen, aber es scheint ja kein Problem zu sein.
 
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Bei meinem letzen Leasingfahrzeug bekam ich vom Händler einen handgeschrieben Vertrag der mich berechtigte das Fahrzeug nach ablauf des Leasingzeitraumes zum Betrag x zu kaufen.

Hätte ich den Zettel nicht mehr gehabt, hätte ich den üblichen Marktpreis bezahlen müssen. Der Händler wüsste nämlich nichts mehr davon und hat mir erst mal ein Übernahmeangebot gemacht.

In DE darf sowas nicht im offiziellen Vertrag stehen, da es sonst kein Leasaing sonder Ratenkauf ist.

Gruss Wolf
 
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Bei meinem letzen Leasingfahrzeug bekam ich vom Händler einen handgeschrieben Vertrag der mich berechtigte das Fahrzeug nach ablauf des Leasingzeitraumes zum Betrag x zu kaufen.

Hätte ich den Zettel nicht mehr gehabt, hätte ich den üblichen Marktpreis bezahlen müssen. Der Händler wüsste nämlich nichts mehr davon und hat mir erst mal ein Übernahmeangebot gemacht.

In DE darf sowas nicht im offiziellen Vertrag stehen, da es sonst kein Leasaing sonder Ratenkauf ist.

Gruss Wolf

Ich habe nach drei Jahren einen Restwert von 5000.- CHF vereinbart. Der Marktwert wird aber ein mehrfaches darüber sein! Heisst das, dass der :) nach drei Jahren bei einem Restwert von 5000.- CHF dann noch ca. 45'000.- CHF verlangen kann???? &:
 
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Ich habe nach drei Jahren einen Restwert von 5000.- CHF vereinbart. Der Marktwert wird aber ein mehrfaches darüber sein! Heisst das, dass der :) nach drei Jahren bei einem Restwert von 5000.- CHF dann noch ca. 45'000.- CHF verlangen kann???? &:

Ich habe keine Ahnung was in deinem Vertrag steht.
Ich wollte nur den Hinweis geben wie das bei Firmenleasing in DE oft abläuft.
Prüfe was bei Dir drinsteht

Gruss Wolf
 
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Der Restwert steht idR nicht im Vertrag.

Mit einem seriösen Händler aber kann man über alles reden und den Wagen dann nach Ablauf des Leasings tatsächlich zum Restwert kaufen.
 
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Kleines Update:

Der Händler hat ein Vorkaufsrecht, aber er verzichtet darauf.
 
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Der Restwert steht idR nicht im Vertrag.

Mit einem seriösen Händler aber kann man über alles reden und den Wagen dann nach Ablauf des Leasings tatsächlich zum Restwert kaufen.

Bei einem Restwert-Leasing hättest du Recht, wir in der CH kennen aber nur das KM-Leasing - da steht das drin. (muss ja auch, auf welcher anderen Grundlage willst du sonst deine Berechnung aufstellen?) :w
 
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Bei einem Restwert-Leasing hättest du Recht, wir in der CH kennen aber nur das KM-Leasing - da steht das drin. (muss ja auch, auf welcher anderen Grundlage willst du sonst deine Berechnung aufstellen?) :w
Isch doch Hans was Heiri - schlussendlich komts aufs gleiche raus.
BTW: Ich stelle die Berechnung nicht auf - die Leasingfirma macht das.
 
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