Hi liebe Schweizer
Kennt sich einer von euch etwas mit Verkehrsrecht aus?
Folgendes:
Ich bin gestern von einem "Neidhammel-Polizisten" verfolgt worden (auf der Autobahn), hat mich gemessen (über etwa 2 km), war netto 7 km/h zu schnell (soviel dazu
). Hat mich dann rausgenommen und hat erstmal gemeint, ob ich bekifft sei.
Idiot, egal... jedenfalls war er alleine - dürfen die überhaupt, wenn Sie alleine im Polizeiauto sind, so was machen?
Bitte nicht falsch verstehen, bin kein "Tüpflischisser", die Busse ist mir egal, nichtsdestotrotz will ich wissen, ob sowas "erlaubt" ist...
EDIT: Seinen Kommentar möchte ich euch nicht vorenthalten, ich zitiere: "Händ Sie's chli präsent, wüsset Sie, i ha GRUNDSÄTZLICH äs problem dämit, wenn mer äs Polizeiauto überholt".
Meinen Kommentar lasse ich jetzt mal lieber weg.
LG Dario
Kennt sich einer von euch etwas mit Verkehrsrecht aus?
Folgendes:
Ich bin gestern von einem "Neidhammel-Polizisten" verfolgt worden (auf der Autobahn), hat mich gemessen (über etwa 2 km), war netto 7 km/h zu schnell (soviel dazu
). Hat mich dann rausgenommen und hat erstmal gemeint, ob ich bekifft sei.
Idiot, egal... jedenfalls war er alleine - dürfen die überhaupt, wenn Sie alleine im Polizeiauto sind, so was machen? Bitte nicht falsch verstehen, bin kein "Tüpflischisser", die Busse ist mir egal, nichtsdestotrotz will ich wissen, ob sowas "erlaubt" ist...
EDIT: Seinen Kommentar möchte ich euch nicht vorenthalten, ich zitiere: "Händ Sie's chli präsent, wüsset Sie, i ha GRUNDSÄTZLICH äs problem dämit, wenn mer äs Polizeiauto überholt".
Meinen Kommentar lasse ich jetzt mal lieber weg.
LG Dario


P O L I Z E I I I I I I !!!!

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