Frage zum Verkehrsrecht

FX.

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10 Dezember 2004
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Zug
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anderer Wagen
Hi liebe Schweizer :b

Kennt sich einer von euch etwas mit Verkehrsrecht aus?
Folgendes:

Ich bin gestern von einem "Neidhammel-Polizisten" verfolgt worden (auf der Autobahn), hat mich gemessen (über etwa 2 km), war netto 7 km/h zu schnell (soviel dazu :T :g ). Hat mich dann rausgenommen und hat erstmal gemeint, ob ich bekifft sei. :d :d :d Idiot, egal... jedenfalls war er alleine - dürfen die überhaupt, wenn Sie alleine im Polizeiauto sind, so was machen?

Bitte nicht falsch verstehen, bin kein "Tüpflischisser", die Busse ist mir egal, nichtsdestotrotz will ich wissen, ob sowas "erlaubt" ist...

EDIT: Seinen Kommentar möchte ich euch nicht vorenthalten, ich zitiere: "Händ Sie's chli präsent, wüsset Sie, i ha GRUNDSÄTZLICH äs problem dämit, wenn mer äs Polizeiauto überholt". :d :d :d :d Meinen Kommentar lasse ich jetzt mal lieber weg. :s

LG Dario
 
AW: Frage zum Verkehrsrecht

Habe meine Antwort bekommen, hochoffiziell von denen selber.
Grundsätzlich zu zweit, nichts destotrotz ist es auch zulässig, wenn es einer alleine durchführt.
 
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FX. schrieb:
Hi liebe Schweizer :b

Kennt sich einer von euch etwas mit Verkehrsrecht aus?
Folgendes:

Ich bin gestern von einem "Neidhammel-Polizisten" verfolgt worden (auf der Autobahn), hat mich gemessen (über etwa 2 km), war netto 7 km/h zu schnell (soviel dazu :T :g ). Hat mich dann rausgenommen und hat erstmal gemeint, ob ich bekifft sei. :d :d :d Idiot, egal... jedenfalls war er alleine - dürfen die überhaupt, wenn Sie alleine im Polizeiauto sind, so was machen?

Bitte nicht falsch verstehen, bin kein "Tüpflischisser", die Busse ist mir egal, nichtsdestotrotz will ich wissen, ob sowas "erlaubt" ist...

EDIT: Seinen Kommentar möchte ich euch nicht vorenthalten, ich zitiere: "Händ Sie's chli präsent, wüsset Sie, i ha GRUNDSÄTZLICH äs problem dämit, wenn mer äs Polizeiauto überholt". :d :d :d :d Meinen Kommentar lasse ich jetzt mal lieber weg. :s

LG Dario

Wieso sollte das nicht erlaubt sein??? Wenn die Polizei zu zweien unterwegs ist, dann geschieht das aus praktischen (einer fährt, einer funkt) und Sicherheitsgründen, verzeigt wirst du ohnehin immer nur von einem. Das hat mit Verkehrsrecht nichts zu tun! Geschwindigkeitsübertretung, egal wieviel, hingegen schon :P

Gruss
Dolly

PS: Neidhammel?? Vielleicht fährt der ja privat was Besseres als du... :b
 
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Dolly schrieb:
Wieso sollte das nicht erlaubt sein??? Wenn die Polizei zu zweien unterwegs ist, dann geschieht das aus praktischen (einer fährt, einer funkt) und Sicherheitsgründen, verzeigt wirst du ohnehin immer nur von einem. Das hat mit Verkehrsrecht nichts zu tun! Geschwindigkeitsübertretung, egal wieviel, hingegen schon :P

Gruss
Dolly

PS: Neidhammel?? Vielleicht fährt der ja privat was Besseres als du... :b

Eine Expertin... :b :b
 
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Dolly schrieb:
soll ich dort vielleicht auch mal Grüsse von dir ausrichten??? :b


Dolly hat eine Affaire mit einem Polizisten ???!!!!! :O :O :O :O

:2behead2z

:b
 
AW: Frage zum Verkehrsrecht

Dolly schrieb:

Toll, dann soll er sich mal um meinen "fall" kümmern und ein paar zahlen zu meinen gunsten fälschen, oder noch besser, das Beweismaterial verschwinden lassen!!! :M :M

Ansonsten droht dir der Ausschluss vom Stammtisch :b :P
 
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:O :O E R P R E S S U N G !! K O R R U P T I O N !!

:help: P O L I Z E I I I I I I !!!! :8policema :furious3:

In dem Fall organisierst du den nächsten Stammtisch, Kevin ???? :K :b
 
AW: Frage zum Verkehrsrecht

Dolly schrieb:
:O :O E R P R E S S U N G !! K O R R U P T I O N !!

:help: P O L I Z E I I I I I I !!!! :8policema :furious3:

In dem Fall organisierst du den nächsten Stammtisch, Kevin ???? :K :b

:d :d :d :d :d :d

Na wenns sein muss, kein Problem :b

ich habe da schon 2 tolle Restaurants ausgesucht q:
 
AW: Frage zum Verkehrsrecht

inquerior schrieb:
:d :d :d :d :d :d

Na wenns sein muss, kein Problem :b

ich habe da schon 2 tolle Restaurants ausgesucht q:

Super, hätte ich dir gar nicht zugetraut :P :d :d

(dabei hätte ich genau für's nächste Mal so 'ne Super-Idee gehabt... :X)
 
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Dolly schrieb:
Super, hätte ich dir gar nicht zugetraut :P :d :d

(dabei hätte ich genau für's nächste Mal so 'ne Super-Idee gehabt... :X)

pfffff als ob ich noch nie was organisiert hätte... :P :P :P

tja deine Supidupi-idee muss nun wohl noch auf ihre freilassung warten :b

die Aargauer fraktion muss halt beim nächsten Stammtisch etwas weiter fahren - immer genau nach vorschrift versteht sich :X
 
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Dolly schrieb:
Stammtisch in der Ostschweiz ??? :protest:

Winterthur / Winterthur umgebung - gehört ja noch zu Zürich :7

so, ich bin mal weg, schöne obig !
 
AW: Frage zum Verkehrsrecht

LOOOOOOOOOL:X Diä ..... schmierläpä wäge 7 km/h het er scho es problem ghab: ok bisch aber langsam unterwegs gsi:s

was machets echt wenn mer mit 70km/h vorbie flitzt hends denn en nervezemebruch :b :b :+ :+
 
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blindcow schrieb:
LOOOOOOOOOL:X Diä ..... schmierläpä wäge 7 km/h het er scho es problem ghab: ok bisch aber langsam unterwegs gsi:s

was machets echt wenn mer mit 70km/h vorbie flitzt hends denn en nervezemebruch :b :b :+ :+

Naja, dä "schmierläpä" (dä usdruck gits bi üs i dä ostschwiz gar ned :d ) hät wohl Komplex becho, will ihn en Zivilist mit 20 km/h meh überholt gha hät... Da isch aber au s'erste mal, mueni zur Verteidigung vo dä Bulle, ähh pardon, vo dä Polizei :X , säge... normalerwis sinds ned so engstirnig (da wäremer wieder mal bi dä ostschwizer :T )...
 
AW: Frage zum Verkehrsrecht

weiß zwar nicht, wie es in der Schweiz läuft, aber mir ist mal spät abends auf einer Kölner Rheinbrücke (80 erlaubt) ein Polizeiwagen (nur mit Fahrer besetzt) gefolgt, hat mich gestoppt und behauptet, ich hätte mit 135 einen Abstand zum Vordermann von weniger als 20 Metern eingehalten.

Ich habe ihn höflich gefragt, wie er denn als einzelner in der Lage sei, neben dem Fahren auch noch den Tacho zu beobachten und den Abstand zu schätzen.
Jedenfalls wollte er nur ein Verwarngeld von 20 Euro - aus gutem Grund wahrscheinlich.
Ich hab nicht bezahlt, sondern Einspruch eingelegt und nie wieder was davon gehört.
 
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