Frage zur Eintragung Spurplatten

wensi1974

macht Rennlizenz
Registriert
28 Dezember 2009
Ort
Ostfildern bei Stuttgart
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,5i
Moin,

ich habe seit einiger Zeit die beliebte Kombi 30mm & 40mm verbaut, bei Standard-18"-Felgen.
Bei normaler Fahrweise ist alles in Ordnung, nur in hart gefahrenen Kurven bei gleichzeitigen Bodenwellen schleift für kurze Zeit (Bruchteil einer Sekunde) das Vorderrad an der Innenseite der Kotflügel (an der Kunststoffabdeckung).
die Reifen sind neu und haben dementsprechend viel Profil.
Nun will ich zum TÜV und das ganze eintragen lassen, Gutachten von H&R liegt vor.
Habe schon versucht, die Kunststoffabdeckungen mit Heissluft etwas zu verformen, bringt aber nicht viel.

Wie ist das beim TÜV?
Wenn er die Freigängigkeit testet, geht er da an die Grenze beim Verschränken des Fahrzeugs?
Was sagt er zu den Schleifspuren?
Wie war das bei euch?

Oder ich warte auf den Winter und schaue mal, ob die 17" kleiner ausfallen und ggf. hier TÜV bekomme....

Gruß Wensi
 
Die 17-Zoll Winterräder fallen nicht kleiner aus - Du müsstes mal sehen, weche ET diese Felgen haben, das ist entscheidend.
Und selbst wenn es mit den 17'' klappt, hast Du dann TÜV eben nur mit Distanzscheiben und dieser Kombination von Felgen/Reifen.

Der TÜV testet eigentlich so, dass die Achsen verschränkt werden, sich dann jemand in den Kofferraum setzt und ordentlich wippt. Schleift es dann, gibt es keine Eintragung.

Tim
 
Hi,

ich habe mir die Kombi mit dem Eibach FW eintragen lassen wollen.

Ich sage es mal so, er hat geschaut obs es schleift aber ihn nicht komplett einfedern lassen. (Bei mir nicht die komplette Grenze)
Ich hatte noch 1 Finger zwischen Kotflügel und Reifen.
Er hat auch von innen gefühlt ob das Plastik abgeschliffen ist.

Ergo es kann bei dir schwierig werden wenn er es genauso macht, aber spreche es erstmal ab.

Die H&R setzen sich schon noch tiefer als die Eibach und je länger du wartest umso offensichtlicher wird das schleifen werden.

Für die 17er brauchst du kein TüV das ist auf dem Gutachten als ABE vorhanden
 
Haben die Platten nicht eine ABE
Wozu dann noch eintragen?
Gesendet von meinem Nokia 8210
 
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Also so wie ich lesen kann sind die 18er mit drin
Gesendet von meinem Nokia 8210
 
Welche Reifenkombi fährt der TE und welche Auflagen sind zu beachten?

Erst dann kannst du mit deiner Liste was anfangen....
 
also mal das ganze richtig stellen:
in dem Gutachten sind wie oben zu sehen sowohl die 17" als auch die 18" enthalten.
Vorführung beim TÜV ist trotzdem immer notwendig. Es gibt meines Wissens keine ABE (keine Vorführung notwendig), nur ein TÜV-Gutachten (Vorführung notwendig).

Es sollte mit den Spurplatten keine Felgengröße mit eingetragen werden, da meine WR tatsächlich 17 Zoll sind.

wieso schleift es bei euch eigentlich nicht????
wie (vielleicht noch nicht) gesagt, habe ich Standard-BMW18-Zoll Felgen (Ellipsoid-Styling), die Standard-Reifengröße Mischbereifung 225/255 mit Standard ET, M-Fahrwerk...

Gruß Wensi
 
Nicht nur die Rosinen rauspicken, sondern alles lesen. Spurplatten und 17"/18" Zöller dürfen am Fahrzeug in den aufgeführten Rad-/Reifenkobinationen betrieben werden. Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs nach Anbau der Distanzscheiben muß dennoch vom TÜV abgenommen und bescheinigt werden. Siehe Erläuterungen zu den Auflagen in der ABE, hier A1a). Es entfällt also nur die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (volkstümlich "Eintrag"), dafür muss dann bei Überprüfungen neben der ABE die Anbaubescheinigung vorgewiesen werden.
 
Wie vorher schon richtig geschrieben wurde, nützt dir das Eintragen mit 17" nichts, da es nur dafür gültig ist.
Wo schleift es den? aussen oder innen?
Wenn innen:
einfache Lösung fürs Eintragen ist die Klappen abzunehmen, nicht meine Idee sondern vom DEKRA Prüfer, da hat es bei mir auch geschliffen. Hat es dann Eingetragen :-)
Zum fahren aber keine Lösung, bei """" werden deine Scheinwerfer das nicht toll finden.
Bei mir hat das mit dem Heißluftfön geholfen.
Wenn es aussen ist kommst du da nicht mit durch.
VIEL ERFOLG!
 
Nicht nur die Rosinen rauspicken, sondern alles lesen. Spurplatten und 17"/18" Zöller dürfen am Fahrzeug in den aufgeführten Rad-/Reifenkobinationen betrieben werden. Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs nach Anbau der Distanzscheiben muß dennoch vom TÜV abgenommen und bescheinigt werden. Siehe Erläuterungen zu den Auflagen in der ABE, hier A1a). Es entfällt also nur die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (volkstümlich "Eintrag"), dafür muss dann bei Überprüfungen neben der ABE die Anbaubescheinigung vorgewiesen werden.

Den Zusatz für die 18" gibt es aber nicht in allen ABE zu den H&R Verbreiterungen. Wer eine ABE ohne den Zusatz hat braucht den natürlich nicht zu erfüllen ;)
 
Eine Auflage, die nicht gemacht wird, muss man nicht erfüllen. Korrekt:). Hier gehrt es aber um den Auszug aus Post #7, bzw. das, was man auf der H&R Homepage zu den Spurplatten 30/40 herunterladen kann.
 
Bei mir schleift es dort, wo die Innenkotflügel mit den Kunststoff-"knuppeln" am Metallkotflügel befestigt sind.
Also außen. Nicht dramatisch....aber es schleift halt bei sportlicher Fahrweise und Bodenwellen.

Gibt es tatsächlich ne ABE/Gutachten, wo es zu den 18" keine Einschränkungen gibt???:eek: :o
Hat jemand zufällig so was eingescannt und kann mir das schicken?

Ich habe das hier:
http://www.h-r.com/includes/download.php?file=../bin/32TG0196.pdf

Werden die Spurplatten mit der Felgengröße eingetragen? Was ist, wenn ich auch im Winter mit 17" die Platten fahren will?

Laut Gutachten wird lediglich folgender Text ohne Felgenbindung eingetragen:
M. H&R-DISTANZRINGEN AN ACHSE 1 U. 2 (15 MM BREIT, KENNZ.: H&R 3075725)***

Ich denke echt, dass bei nur 0,5cm fehlen, damit es nicht schleift. Werde nochmal mit dem Heissluftfön experimentieren....

Nochmal die Frage: Bei euch schleift es gar nicht??????

Gruß Wensi
 
...............

Werden die Spurplatten mit der Felgengröße eingetragen? Was ist, wenn ich auch im Winter mit 17" die Platten fahren will?

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Gruß Wensi

Es wird immer die Platte mit Felge/Reifenkombination eingetragen. Nur diese Kombi darfst du dann fahren.
Wenn du mit den 17" und den Spurplatten ebenfalls fahren willst, dann musst du auch diese Kombination eintragen lassen.
Kaufst du dir irgendwann andere Felgen mit z.B. anderer ET, dann musst du auch diese Kombination eintragen lassen......


.
 
Und kann das sein das du das falsche Gutachten hast?
richtig dürfte das sein:
1205725
BMW Z4 Typ Z85 (mit ABE)
Felge Lochzahl 5, Spurverbreiterung DR-System 30/40 mm 120/5, 72, 5 mm, ET-Grenze: mit ABE
 
Ich habe gestern meine Spurplatten und Gewinde nach einzelabnahme eintragen lassen. Da es im Gutachten die Bedingung gab, "nur im Serienzustand sonst nach Paragraph 21 abnehmen lassen."
Das ging dann auch nur beim TÜV selber. Der hat dann auch die Freigängigkeit getestet.
 
Ich habe gestern meine Spurplatten und Gewinde nach einzelabnahme eintragen lassen. Da es im Gutachten die Bedingung gab, "nur im Serienzustand sonst nach Paragraph 21 abnehmen lassen."
Das ging dann auch nur beim TÜV selber. Der hat dann auch die Freigängigkeit getestet.

Wie hat er es getestet?
Hast du Schleifspuren im Radhaus an der Außenkante?

Irgendwie kapier ich das nicht &:
Wieso gibt es Schleifspuren bei mir mit ORIGINAL-Felgen, ORIGINAL-ET und ORIGINAL-M-Fahrwerk....und bei anderen scheinbar nicht???

Gruß Wensi
 
Fahrstil? Hab die gleiche kombi und habe keine Schleifspuren entdeckt... Oder dein Fahrwerk ist ausgelutscht...

Gesendet von meinem Nokia 8210
 
Ich verstehe das so: wenn ich alles original verwende (Felgen, Fahrwerk), dann muss ich trotzdem das Fahrzeug beim TÜV vorführen (Auflage A1a).

Wie habt ihr die Auflagen zur Verbreiterung bzw. Abdeckung der Radhäuser gelöst (10mm)? (Auflagen EA2, EB3, K14c)?

Gruß Wensi
 
Fahrstil? Hab die gleiche kombi und habe keine Schleifspuren entdeckt... Oder dein Fahrwerk ist ausgelutscht...

Gesendet von meinem Nokia 8210

hhhmmm...habe vor 3 Wochen neue Stoßdämpfer vorne und vor 2 Monaten neue Federn hinten (gebrochene Feder) bekommen....Federn vorne sind wohl echt alt.
Wäre ein Ansatzpunkt.......

Gruß Wensi
 
Wenn auch nicht 1:1 vergleichbar, so haben wir aber beim e89 festgestellt, dass bei manchen der Reifen leicht schleift nach Verbau von Distanzscheiben, bei anderen nicht. Des Rätsels Lösung besteht u.a. darin, dass nicht alle Reifen gleich breit bauen. Je nach Hersteller haben wir festgestellt, dass bei identischer Größenangabe der eine Reifen mit der Profilaußenkante näher an den Innenkotflügel kommt, als andere. auch wenn es nur um mm geht - das kann schon etwas ausmachen.

Tim
 
das war auch meine Vermutung, deshalb auch die Idee mit den Winterreifen, da diese etwas mehr abgefahren sind und ggf. außen kleiner sind...
Wenn allerdings die Felgengröße mit eingetragen wird, bringt das eigentlich nichts....

Gruß Wensi
 
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