Frage zur Steuererklärung bei Steuerklassenwechsel während des Jahres

Stary

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6 August 2007
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Guten Morgen zusammen,

ich hätte da mal eine Frage an die Steuerexperten unter euch.

Meine Frau und ich haben im letzten Jahr die Steuerklassen von 4/4 auf 3/5 gewechselt.

Die Frage ist nun,
müsste das bei der Steuererklärung irgendwie berücksichtigt werden bei den Angaben?

Ich habe nur eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers erhalten die den Zeitraum 01.01. - 31.12. mit der Steuerklasse 3 aufweist. Der Klassenwechsel war aber Mitte des letzten Jahres.

Hintergrund ist der, dass wir eine massive Nachzahlung leisten müssten laut Steuerprogramm und das wundert/stört/stresst mich gerade ein wenig... x__x
 
Deine, eure Steuerlast bleibt immer gleich das ist nicht von den Steuerklassen sondern vom Einkommen abhängig. Wenn du im Gegensatz zu deiner Frau ein deutlich höheres Einkommen hast kommt es meist mit Steuerklasse 3 zu einer durchaus höheren Nachzahlung.
 
ok, also hat der Klassenwechsel während des Jahres keine Relevanz bei der Abgabe der Erklärung.
Du hast recht, meine Frau ist derzeit nur auf 450 Euro Basis angestellt weil sie noch in Elternzeit ist. Dazu kommt wohl auch noch Steuererhöhend hinzu, dass sie von 01.01. bis 01.04. noch Elterngeld bekommen hat.

Muss mich wohl mit der Nachzahlung abfinden.

--Auf Wiedersehen Playstation 5 x__x
 
Das hat natürlich Auswirkungen dein Arbeitgeber hat nach dem Steuerklasse Wechsel weniger Steuern abgeführt das hat dazu geführt das es insgesamt bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kam bei 4/4 wäre das nicht passiert da hätte es vermutlich eine Rückzahlung gegeben. Aber wie gesagt das ist immer Einkommens abhängig. Und Lohnersatzleistungen sind idR. Steuerfrei werden aber progressiv zur Steuerlast hinzu gerechnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon klar @clemens!
Mir geht es jetzt rein um die Abgabe der Erklärung beim Finanzamt und ob es erforderlich wäre hier den Klassenwechsel auf 2 verschiedenen Jahresendabrechnungen angeben zu müssen.
Was aber wohl nicht der Fall ist.
 
Die Steuerklasse spielt bei der Abgabe gar keine Rolle. Die interessiert nur deinen Arbeitgeber, der aufgrund der Steuerklasse die Abgaben abführt. Bei 3/5 führt die Person mit 3 je Euro weniger Steuern ab als die mit 5. Wenn 3 deutlich mehr verdient als 5, dann werden in Summe monatlich zu wenig Steuern bezahlt, was dann zu einer Nachzahlung führt.
Für die Gesamtsumme der Steuerschuld spielt nur das Gesamteinkommen eine Rolle - unabhängig von der Steuerklasse.

PS: wenn es sich um einen größeren Betrag handelt, verlangt das FA künftig Sonderzahlungen pro Quartal.
 
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