Fragen wegen a) M-Bereifung Typ 135 b) Distanzen

WhiteLion73

Fahrer
Registriert
3 September 2005
Hi.
Ich hab ja auf meinem Zetti die M-Bereifung (Typ 135) drauf, der Brief liegt mir jedoch nicht vor. Nun habe ich 2 Fragen dazu:

a)
Die M-Bereifung ist im Fahrzeugschein (ist die neue Ausführung dieser Papiere) nicht erwähnt. Ich weiß auch nicht, ob die überhaupt eingetragen sind oder sein müssen. Konnte hierzu nur im Forum lesen, daß die neuen F-Scheine diese Info nicht mehr aufweisen und daß die M-Bereifung nicht eintragungspflichtig ist (?)
Stimmen diese Aussagen?

b)
Desweiteren will ich noch Distanzen drunterschrauben. Dazu steht im Gutachten zu den H&R-Platten als Auflage bei 20mm "Die Kotflügelkanten an Achse 2 sind anzulegen" . Ist das wirklich notwendig?
Wer hat Erfahrungen damit?

Dankeschön!

Patrick
 
AW: Fragen wegen a) M-Bereifung Typ 135 b) Distanzen

Hallo Patrick,

zu a sie stehen nicht mehr drin....zu b....hängt vielleicht vom Tüv Onkel ab....

habe vorne auch welche und war kein Problem.....allerdings mit W-Reifen
 
AW: Fragen wegen a) M-Bereifung Typ 135 b) Distanzen

Hi und danke.

Nur zur Ergänzung: Ich habe vor:
Vorne 2x15, hinten 2x20-> sollte ja problemlos gehen. Mal sehn was der Tüv-Onkel meint.

Wird denn eine Eintragung der M-Bereifung im KFZ-Brief noch vorgenommen? (dürften wohl von Anfang an drauf gewesen sein) oder sind die wirklich einfach so montierbar da als homologiertes Teil freigegeben? Denke doch eher nicht, da dafür extra Positionen im Brief vorgesehen sind (?)
 
AW: Fragen wegen a) M-Bereifung Typ 135 b) Distanzen

WhiteLion73 schrieb:
Hi und danke.

Nur zur Ergänzung: Ich habe vor:
Vorne 2x15, hinten 2x20-> sollte ja problemlos gehen. Mal sehn was der Tüv-Onkel meint.

Wird denn eine Eintragung der M-Bereifung im KFZ-Brief noch vorgenommen? (dürften wohl von Anfang an drauf gewesen sein) oder sind die wirklich einfach so montierbar da als homologiertes Teil freigegeben? Denke doch eher nicht, da dafür extra Positionen im Brief vorgesehen sind (?)

Hallo Patrik,

habe vorne auch die 15 mit den Original 108 Rädern(zwar Winter aber egal) und hinten 30 passt eigentlich ohne probleme.....der tüv mann nimmt 45 Euro und schreibt ne Bescheinigung..:-)
 
AW: Fragen wegen a) M-Bereifung Typ 135 b) Distanzen

Ich kenne zwar die neuen Papiere nicht, aber da müssten doch irgendwo die Reifen-/Felgenkombinationen eingetragen sein, oder? Dann müssten da doch auch irgendwo die 8*18 ET47 mit 225/40 R18 und 8,5*18 ET50 mit 255/35 R18 stehen. Und da die "M-Bereifung" ja nix anderes ist, fällt sie darunter. Die 135M unterschiedet sich in den Maßen ja nicht von der 107er oder der 108er.
 
AW: Fragen wegen a) M-Bereifung Typ 135 b) Distanzen

WhiteLion73 schrieb:
Nur zur Ergänzung: Ich habe vor:
Vorne 2x15, hinten 2x20-> sollte ja problemlos gehen. Mal sehn was der Tüv-Onkel meint.

Geht absolut problemlos - wenner dich auf das Kantenumlegenanspricht, lässt du ihn vorne mal fühlen mit dem Kommentar "ab Werk schon umgelegt" - hinten könnte man schon etwas umlegen, ist aber bei deiner Wahl absolut nicht notwendig.

Selbst eine Tieferlegung ist mit den Distanzen ohne Probleme möglich. Hinten schleift nix.
 
AW: Fragen wegen a) M-Bereifung Typ 135 b) Distanzen

aber da müssten doch irgendwo die Reifen-/Felgenkombinationen eingetragen sein, oder?

Nein, definitiv NICHT!

Angeblich weiß die Polizei, Dein :) und die Reifenhändler genau, welche Reifen freigegeben sind, nur eben Du nicht! :d

Habe selten eine so bescheuerte Neuerung erlebt! b:
 
AW: Fragen wegen a) M-Bereifung Typ 135 b) Distanzen

Kinofan schrieb:
Nein, definitiv NICHT!

Angeblich weiß die Polizei, Dein :) und die Reifenhändler genau, welche Reifen freigegeben sind, nur eben Du nicht! :d

Habe selten eine so bescheuerte Neuerung erlebt! b:

Da stimme ich Dir voll und ganz zu, zumal ja imme rnoch ein feld für die Serienbereifung existiert (bei mir mit den 16" ausgefüllt) und auch weiterhin ein Zusatzfeld für Ergänzungen existiert.

Notfalls verweise ich auf die Luftdrucktabelle, die an der Türsäule klebt, da stehen die 18" mit drin.

@all: Danke,

@Jokin: Beruhigt mich, dann werde ich das mal demnächst in Angriff nehmen, ist ja schon bald April....noch eine Woche, dann werden die Tage wieder länger...:7
 
AW: Fragen wegen a) M-Bereifung Typ 135 b) Distanzen

Genau!
KINOFAN hat recht!
War vorhin meinen Zetti zulassen, und da ist mir aufgefallen, das die 18'Zoll nicht im Brief eingetragen sind.:#
Nach Aushändigung meiner Papiere bin ich gleich zum:) gefahren und habe Ihn gefragt, ob sie vergessen haben, die Reifen/Felgen einzutragen:a
Er Antwortete nur mit einem Lächeln und sagte, das in den neuen Papieren
nur noch die Mindestgröße der Felgen eingetragen wird, was er persönlich
auch sehr verwirrend findet:j .
Außerdem gibt es wohl schon wieder geänderte Regelungen für Reifen/Felgen(wie weit das Rad überstehen darf),bzw. was erlaubt ist und was nicht.
Er hat mir etwas vom FL-Siebener erzählt(das die Reifen auf der HA über die Stoßstange stehen)was jetzt erlaubt ist und
Früher wohl nicht TüVig war:3dizzy2z:
Hab's aber auch nicht richtig verstanden.&:
 
AW: Fragen wegen a) M-Bereifung Typ 135 b) Distanzen

Hi,

zu 1) muss nicht mehr eingetragen werden , da die Felge von BMW schon abgenommen ist und ein entsprechendes Gutachte existiert.
Diese neue Regelung macht es für die Polizei nicht einfacher :s . Die müssen sogar bezahlen (hab ich gehört z.B. Verdienstausfall), wenn die jemand aufgrund einer falschen Diagnose zum TÜV schicken. Es ist daher auch Quatsch einen Auspuff mit EG-Betriebserlaubnis zusätzlich eintragen zu lassen.

zu 2) Kommt auf den Prüfer an. Man muß auf jeden Fall mit einer Rückfrage rechnen und eine entsprechende Antwort parat haben (wie Jokin schon sagte)

Gruß Ralf
 
AW: Fragen wegen a) M-Bereifung Typ 135 b) Distanzen

Hallo Patrick,

in der auto, motor und sport vom 7.Dez., Seite 140 geht es genau um dieses Thema. Dort heißt es:
"Beim Kauf eines Neuwagens erhält man so genannte COC-Papiere (Certification of Confirmity). Sie enthalten alle wichtigen Daten eines Fahrzeuges inklusive der freigegebenen Radgrößen....Im Zweifel haben die Beamten Zugriff auf die Datenbank des KBA, die diese Angaben ebenfalls auflistet."
Jetzt brauchst du also nur diese Konformitätserklärung oder ein Kopie davon. Viel Glück.

Gruß
Holger
 
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