Fragen zu Hartz IV

Hier noch eine Kleinigkeit zum Thema beizutragen:
Zitat aus einer brandaktuellen Stellenausschreibung

"Das Land Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aller Altersgruppen,

unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der

Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität.



Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des
Frauenanteils an. Wir sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Sie werden bei gleichwertiger Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt."


Hauptsache wir sind politisch Korrekt, nicht das einer klagt :D
 
Hier noch eine Kleinigkeit zum Thema beizutragen:
Zitat aus einer brandaktuellen Stellenausschreibung

Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des
Frauenanteils an. Wir sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Sie werden bei gleichwertiger Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt."


Hauptsache wir sind politisch Korrekt, nicht das einer klagt :D



... und was soll daran jetzt anders sein, als bei allen bisherigen Ausschreibungen?
Ich finde es übrigens richtig und auch fair, was soll daran falsch sein?
 
... und was soll daran jetzt anders sein, als bei allen bisherigen Ausschreibungen?
Ich finde es übrigens richtig und auch fair, was soll daran falsch sein?

nun, ganz so "ausgedehnt" habe ich es bisher noch nie gelesen. Daher war das für mich der Vollständigkeit halber.

Wie weiter oben schon geschrieben, finde ich den Grundgedanken auch nicht falsch, das hatten wir aber bereits.
Wenn am Ende aber fast die Hälfte des Ausschreibungstextes darin besteht, die ach so tolle Gleichstellung festzuhalten....
Ich bin ein Freund davon, solche Vorgehensweisen in Personalabteilungen zu leben und zu berücksichtigen.
Muss das auf jeder Stellenausschreibung breit und breiter getreten werden?
 
Leider sind solche Texte nur Lippenbekenntnisse auf Papier, ohne wirklichen Wert. "Gleiche oder gleichwertige Eignung" sind doch der Notausgang. Es wird letztlich so lange gesucht, bis die Eignung eben nicht gleich ist. Das ist dann begründet, nachvollziehbar und transparent.

Aber wir driften jetzt vom Ursprungstheme ab...
 
Ich dachte, der Text wäre eine Satire?

(...) fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.(...)
(...) gleichwertiger Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt (...)


Wie deutlich muss den die Absurdität politischer Überkorrektheit noch vorgeführt werden?

Apropos:
Fakt 1: Frauen, Behinderte, Ausländer etc. sind in jeder Beziehung gleichwertig mit Männern, Gesunden und Inländern. (Würde ich übrigens unterschreiben).
Fakt 2: Frauen, Behinderte, Ausländer etc. werden bevorzugt behandelt.

Wer findet den Fehler?

LG,
Ralf
 
Ich dachte, der Text wäre eine Satire?

(...) fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.(...)
(...) gleichwertiger Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt (...)


Wie deutlich muss den die Absurdität politischer Überkorrektheit noch vorgeführt werden?

Apropos:
Fakt 1: Frauen, Behinderte, Ausländer etc. sind in jeder Beziehung gleichwertig mit Männern, Gesunden und Inländern. (Würde ich übrigens unterschreiben).
Fakt 2: Frauen, Behinderte, Ausländer etc. werden bevorzugt behandelt.

Wer findet den Fehler?

LG,
Ralf
Wie du jetzt auf Ausländer kommst verstehe ich nicht ganz.
 
... Muss das auf jeder Stellenausschreibung breit und breiter getreten werden?
Das muss es vermutlich deshalb, weil es eben der gesetzlichen Vorgabe entspricht. :confused:
Leider sind solche Texte nur Lippenbekenntnisse auf Papier, ohne wirklichen Wert. "Gleiche oder gleichwertige Eignung" sind doch der Notausgang. Es wird letztlich so lange gesucht, bis die Eignung eben nicht gleich ist. ...
Genau das ist dann die Kehrseite des gesetzlich auferlegten Zwanges. Man darf nicht ungleich behandeln, es sei denn es findet sich eine taugliche Ausnahme. Man muss bevorzugen, es sei denn, es findet sich ein Grund, es nicht tun zu müssen...:O_oo:
 
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