Fragen zum Saisonkennzeichen

Nick Andrews

macht Rennlizenz
Registriert
7 Juni 2004
Ort
Potsdam
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Möchte mein Coupé im Winter gerne abmelden und dann nur noch mit Saisonkennzeichen fahren. Habe aber dazu noch ein paar Fragen, vielleicht kann mir da jemand helfen.

Habe jetzt von meiner Versicherung den Versicherungsschein bekommen. Damit kann ich dann mein Auto anmelden. Mache ich das jetzt schon zum April oder melde ich das Auto jetzt nur ab und mache nichts?

Was ist mit meinem Kennzeichen? Möchte das gern behalten, nur halt als Saisonkennzeichen. Geht das?

Muss ich jedes Jahr einen neuen Versicherungsvertrag abschließen, oder ist der durchgehend wie im Moment?

Fragen Fragen Fragen....

Über ein paar Tips würde ich mich freuen,
Gruß Norman
 
Das ist sehr einfach. Du lässt das Auto jetzt zu und hast damit Dein eigenes Kennzeichen gesichert. Dabei ist es egal ob Saison- oder Ganzjahreszulassung (hatte ich auch).

Während der Ruhezeit zahlst Du weder Versicherungsbeiträge noch KFZ-Steuern und somit kannst Du jetzt schon alles klar machen und musst nicht bis zum Frühjahr warten.

Der Versicherungsvertrag ist durchgehend, da musst Du nie was machen, dennoch empfiehlt es sich grundsätzlich die Versicherungskonditionen jährlich zu prüfen. Sobald Du einen günstigeren Versicherer gefunden hast, nimm dessen konkretes (!) Angebot und lege es Deiner aktuellen Versicherung vor.
Du wirst erstaunt sein, wie leicht sich die Versicherungsprämien reduzieren lassen ;)
 
Bei dem Kennzeichen ist es noch abhängig von der Kombination, diese darf nicht zu lang sein, da noch die Gültigkeitsdauer mit drauf muss ;)
 
Versicherungsschutz hast das Auto aber das ganze Jahr? Also Teilkasko (Diebstahl etc.)?

Ich denke so oder so ähnlich müsste es in den AGBs Deiner Versicherung stehen. Wichtig ist eben ein privater Stellplatz, da das Fahrzeug auch nicht am ruhenden Verkehr (also am öffentlichen Straßenrand parkend!) teilnehmen darf!:

§ 5 a Saisonkennzeichen (1) Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, wird Versicherungsschutz während des Zeitraums (Saison) gewährt, der in der zur behördlichen Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung und auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentiert ist.
(2) Außerhalb dieses Zeitraums wird Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach §§ 10 und 11 sowie in der Fahrzeugversicherung nach § 12 Abs. 1 I. und Abs. 2 (Ruheversicherung) gewährt. Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraums oder des umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder nicht nur vorübergehend abgestellt werden, es sei denn für Fahrten im Sinne des § 1 Abs. 3 a. Wird diese Obliegenheit verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass die Verletzung ohne Wissen und Willen des Versicherungsnehmers erfolgt und von ihm nicht grob fahrlässig ermöglicht worden ist.
(3) In der Kraftfahrtunfallversicherung, die sich auf ein bestimmtes Fahrzeug bezieht, und
beim Autoschutzbrief wird außerhalb des in Abs.1 genannten Zeitraumes (Saison) kein
Versicherungsschutz gewährt.
 
aufgrund einiger user, die weder einen z besitzen noch sinnvolles zum forum beitragen können, wurde diese information von mir gelöscht
 
sehr sinnig in nem forum infos zu holen, wenn man doch schon kontakt mit dem zuständigen "profi" für solche fragen hatte :rolleyes:
Auch dafür ist ein Forum da würde ich mal behaupten.Außerdem gibt es hier sicher auch "Profis".

Vielleicht solltest du beim nächsten mal auch die Aussage von Nick Andrews komplett zitieren,wie du es von anderen auch verlangst,oder dich über gekürzte Zitate beklagst. ;)
 
1. Möglichkeit: du legst das Auto zum Winter still und reservierst das Kennzeichen für die Wiederzulassung im Frühjahr. Damit entfällt aber auch der Kaskoversicherungsschutz.
2. Möglichkeit: du änderst die Zulassung jetzt auf Saisonkennzeichen. Zu erläutern wäre, was du mit "Versicherungsschein" meinst. Für die Zulassung/Änderung des Zulassungzeitraums benötigt du eine Versicherungsbestätigung deines Versicherers, früher Doppelkarte genannt. Wenn du ein Saisonkennzeichen wünschst, musst du das deiner Versicherung vorher mitteilen und die schickt dann eine elektronische Bestätigung über den Zeitraum an die Zulassungsstelle. Zur Zulassungsstelle nimmst du dann vorsichtshalber einen Ausdruck dieser Bestätigung, den Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit (Teil 2 ist nur bei Kennzeichenwechsel erfoderlich, wenn es keine technischen Hinderungsgründe gibt bleibt das alte Kennzeichen bestehen). Ganz sicher gehst du mit einem vorherigen Anruf bei der Zulassungsstelle. Viele Stadt-/Landkreise haben inzwischen auch hervorragende Internetseiten eingerichtet, wo man alle Informationen abgreifen und sogar einen Termin für die Aktion reservieren kann. Dann entfällt das Warten mit dem Nummernzettel und das Bangen, ob du in der Restöffnungszeit der Behörde überhaupt noch an die Reihe kommst. :)
 
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