Ich hatte letzte Woche auf der Anfahrt zur Berlin-Bayern-Tour einen
kleinen Crash: KLICK
Mir steht ja ein Leihwagen für die Dauer der Reparatur zu, da gibt es
ja die Regel "eine Klasse tiefer" - was heißt das, bezogen aufs ZZZQP ?
Ich habe ja durch den Unfall bedingt "Laufereien", kann ich hierfür
eine Aufwandtsentschädigung geltend machen, und wenn ja, wie
wird das berechnet ?
Der Wagen ist ja nun nicht mehr unfallfrei, gibt es dafür bei einem
mittlerweile 7 Jahre alten Fahrzeug so etwas wie einen Ausgleich
für die Wertminderung ?
Ich lasse nun auf Veranlassung der Versicherung zunächst einen
Kostenvoranschlag beim :) erstellen. Kann ich dann von der Ver-
sicherung diese Summe beanspruchen (plus der o.a. genannten
Punkte) und in der Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen ?
Gibt es sonst noch etwas, das zu beachten wäre ?
Gruß
Hagen (der zuletzt vor 30 Jahren
in ähnlicher Situation war)
kleinen Crash: KLICK
Mir steht ja ein Leihwagen für die Dauer der Reparatur zu, da gibt es
ja die Regel "eine Klasse tiefer" - was heißt das, bezogen aufs ZZZQP ?
Ich habe ja durch den Unfall bedingt "Laufereien", kann ich hierfür
eine Aufwandtsentschädigung geltend machen, und wenn ja, wie
wird das berechnet ?
Der Wagen ist ja nun nicht mehr unfallfrei, gibt es dafür bei einem
mittlerweile 7 Jahre alten Fahrzeug so etwas wie einen Ausgleich
für die Wertminderung ?
Ich lasse nun auf Veranlassung der Versicherung zunächst einen
Kostenvoranschlag beim :) erstellen. Kann ich dann von der Ver-
sicherung diese Summe beanspruchen (plus der o.a. genannten
Punkte) und in der Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen ?
Gibt es sonst noch etwas, das zu beachten wäre ?
Gruß
Hagen (der zuletzt vor 30 Jahren
in ähnlicher Situation war)
aber die bringt Dir ja nix
).
