Fragen zur Schadensregulierung

wolfman

von wegen.
Registriert
10 Mai 2005
Ort
Hannover
Wagen
anderer Wagen
Ich hatte letzte Woche auf der Anfahrt zur Berlin-Bayern-Tour einen
kleinen Crash: KLICK

Mir steht ja ein Leihwagen für die Dauer der Reparatur zu, da gibt es
ja die Regel "eine Klasse tiefer" - was heißt das, bezogen aufs ZZZQP ?

Ich habe ja durch den Unfall bedingt "Laufereien", kann ich hierfür
eine Aufwandtsentschädigung geltend machen, und wenn ja, wie
wird das berechnet ?

Der Wagen ist ja nun nicht mehr unfallfrei, gibt es dafür bei einem
mittlerweile 7 Jahre alten Fahrzeug so etwas wie einen Ausgleich
für die Wertminderung ?

Ich lasse nun auf Veranlassung der Versicherung zunächst einen
Kostenvoranschlag beim :) erstellen. Kann ich dann von der Ver-
sicherung diese Summe beanspruchen (plus der o.a. genannten
Punkte) und in der Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen ?

Gibt es sonst noch etwas, das zu beachten wäre ?

Gruß

Hagen (der zuletzt vor 30 Jahren :X in ähnlicher Situation war)
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Ich hatte letzte Woche auf der Anfahrt zur Berlin-Bayern-Tour einen
kleinen Crash: KLICK

Mir steht ja ein Leihwagen für die Dauer der Reparatur zu, da gibt es
ja die Regel "eine Klasse tiefer" - was heißt das, bezogen aufs ZZZQP ?

Ich habe ja durch den Unfall bedingt "Laufereien", kann ich hierfür
eine Aufwandtsentschädigung geltend machen, und wenn ja, wie
wird das berechnet ?

Der Wagen ist ja nun nicht mehr unfallfrei, gibt es dafür bei einem
mittlerweile 7 Jahre alten Fahrzeug so etwas wie einen Ausgleich
für die Wertminderung ?

Ich lasse nun auf Veranlassung der Versicherung zunächst einen
Kostenvoranschlag beim :) erstellen. Kann ich dann von der Ver-
sicherung diese Summe beanspruchen (plus der o.a. genannten
Punkte) und in der Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen ?

Gibt es sonst noch etwas, das zu beachten wäre ?

Gruß

Hagen (der zuletzt vor 30 Jahren :X in ähnlicher Situation war)

Hi Hagen!

Echt ärgerlich, der ganze Scheiß b:

Ich würde da Rat bei einem Anwalt einholen - vorrausgestzt Du hat eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung (..ich hab eine über den ADAC :w aber die bringt Dir ja nix :#).

Ich hätte nämlich auch keinen Plan, was man da beachten muß, bzw. was man da noch "rausholen" kann...!?

Dir viel Erfolg!
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Mir steht ja ein Leihwagen für die Dauer der Reparatur zu, da gibt es
ja die Regel "eine Klasse tiefer" - was heißt das, bezogen aufs ZZZQP ?
ich würde sagen, z.B. 1er, evtl. 3er, einfach fragen

Ich habe ja durch den Unfall bedingt "Laufereien", kann ich hierfür
eine Aufwandtsentschädigung geltend machen, und wenn ja, wie
wird das berechnet ?
Meines Wissens nach geht das nicht.

Der Wagen ist ja nun nicht mehr unfallfrei, gibt es dafür bei einem
mittlerweile 7 Jahre alten Fahrzeug so etwas wie einen Ausgleich
für die Wertminderung ?
Ja, die zahlt die Versicherung. Wenn nicht, nachfordern.

Ich lasse nun auf Veranlassung der Versicherung zunächst einen
Kostenvoranschlag beim :) erstellen. Kann ich dann von der Ver-
sicherung diese Summe beanspruchen (plus der o.a. genannten
Punkte) und in der Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen ?
Logisch. Entweder den Betrag komplett auszahlen lassen oder die Rechte an eine dir genehme Werkstatt abtreten und reparieren lassen.
Gruß KK
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Wertminderung wirst du keine mehr bekommen.
Das Auto ist zu alt, hatte ein ähnliches Problem mit meinem T-Car 320d E46 Bj 03->keine Wertminderung weil zu alt, beim Rest aht KK recht
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Ich hatte letzte Woche auf der Anfahrt zur Berlin-Bayern-Tour einen
kleinen Crash: KLICK

Mir steht ja ein Leihwagen für die Dauer der Reparatur zu, da gibt es
ja die Regel "eine Klasse tiefer" - was heißt das, bezogen aufs ZZZQP ?

Ich habe ja durch den Unfall bedingt "Laufereien", kann ich hierfür
eine Aufwandtsentschädigung geltend machen, und wenn ja, wie
wird das berechnet ?

Der Wagen ist ja nun nicht mehr unfallfrei, gibt es dafür bei einem
mittlerweile 7 Jahre alten Fahrzeug so etwas wie einen Ausgleich
für die Wertminderung ?

Ich lasse nun auf Veranlassung der Versicherung zunächst einen
Kostenvoranschlag beim :) erstellen. Kann ich dann von der Ver-
sicherung diese Summe beanspruchen
(plus der o.a. genannten
Punkte) und in der Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen ?

Gibt es sonst noch etwas, das zu beachten wäre ?

Gruß

Hagen (der zuletzt vor 30 Jahren :X in ähnlicher Situation war)


Kannst Dir den KV netto auszahlen lassen (dann kannst Du mit den Teuros machen was Du willst) oder Du reichst die Werkstattrechnung nach Reparatur ein; so steht Dir der brutto Betrag zu.
Du hast Werkstattwahlfreiheit ;)
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Wertminderung wirst du keine mehr bekommen.
Das Auto ist zu alt, hatte ein ähnliches Problem mit meinem T-Car 320d E46 Bj 03->keine Wertminderung weil zu alt, beim Rest aht KK recht
ok, wieder was gelernt. Ich wusste nicht, dass es die Wertminderung ab einem bestimmten Fahrzeugalter nicht mehr gibt.
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Ab wann zahlt eine Versicherung überhaupt zu einer Wertminderung? Bei mir war damals überhaupt nicht davon die Rede. Hab ich da was verpennt?
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Ab wann zahlt eine Versicherung überhaupt zu einer Wertminderung? Bei mir war damals überhaupt nicht davon die Rede. Hab ich da was verpennt?

Technische Minderung wird nicht erstattet wenn:


  • [FONT=Arial,Sans-Serif]wenn das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist;[/FONT]

  • [FONT=Arial,Sans-Serif]nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt, d.h. der Schaden leicht durch Ausbeulen, Austausch von einem Teil schnell behoben werden kann und keine Beschädigungen an Rahmen oder Fahrgestell (tragende Teile) aufgetreten sind;[/FONT]

  • [FONT=Arial,Sans-Serif]das Fahrzeug eine Laufleistung von mehr als 100.000 km aufweist.[/FONT]


Nochwas Wolf ;). Leihwagen kannst Du nur geltend machen wenn Du den Wagen tatsächlich reparieren lässt (Rechnung/Beleg/tatsächliche Dauer Werkstattaufenthalt).
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Technische Minderung wird nicht erstattet wenn:


  • [FONT=Arial,Sans-Serif]wenn das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist;[/FONT]

  • [FONT=Arial,Sans-Serif]nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt, d.h. der Schaden leicht durch Ausbeulen, Austausch von einem Teil schnell behoben werden kann und keine Beschädigungen an Rahmen oder Fahrgestell (tragende Teile) aufgetreten sind;[/FONT]

  • [FONT=Arial,Sans-Serif]das Fahrzeug eine Laufleistung von mehr als 100.000 km aufweist.[/FONT]


Nochwas Wolf ;). Leihwagen kannst Du nur geltend machen wenn Du den Wagen tatsächlich reparieren lässt (Rechnung/Beleg/tatsächliche Dauer Werkstattaufenthalt).

Mille Grazie!
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Ich hatte letzte Woche auf der Anfahrt zur Berlin-Bayern-Tour einen
kleinen Crash: KLICK

Mir steht ja ein Leihwagen für die Dauer der Reparatur zu, da gibt es
ja die Regel "eine Klasse tiefer" - was heißt das, bezogen aufs ZZZQP ?

Wird i.d.R. auf die kW-Leistung bezogen und die Karossierieform, da du bei vielen alten Wagen nicht so einfach ne Stufe tiefer gehen kannst (weil alles besser ist als ein Polo :D:D:D)

Ich habe ja durch den Unfall bedingt "Laufereien", kann ich hierfür
eine Aufwandtsentschädigung geltend machen, und wenn ja, wie
wird das berechnet ?

Maximal Kulanz, und vor allem musst du das schon nachweisen können (also Telefonrechnungen, usw).

Der Wagen ist ja nun nicht mehr unfallfrei, gibt es dafür bei einem
mittlerweile 7 Jahre alten Fahrzeug so etwas wie einen Ausgleich
für die Wertminderung ?

Tristans Anwort ...

Ich lasse nun auf Veranlassung der Versicherung zunächst einen
Kostenvoranschlag beim :) erstellen. Kann ich dann von der Ver-
sicherung diese Summe beanspruchen (plus der o.a. genannten
Punkte) und in der Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen ?

Kannst die Summe ohne Steuern auszahlen lassen, Steuern werden dann nach Vorlage einer Rechnung in tatsächlich angefallener Höhe ausgezahlt

Gibt es sonst noch etwas, das zu beachten wäre ?

Gruß

Hagen (der zuletzt vor 30 Jahren :X in ähnlicher Situation war)

...
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Ich weis nur noch als mir 2006 im Sommer ein Taxi ins QP reingefahren ist (QP stand am Straßenrand), Ergebnis neue Tür + Dellenentfernung hinteres Seitenteil.

Ablauf war folgender Kostenvoranschlag an Versicherung, danach Gutachter, Gutachten an gegnerische Versicherung ...
Autohaus (wo ichs reparieren lassen hab) telefoniert mit Gutachter.
Danach hat gegnerische Versicherung einen Verrechnungsscheck in Höhe des Gutachtens Netto geshickt ...
danach zum Rechtsanwalt ... der forderte glaube ich 300€ (oder so) ein für Wertminderung,zusätzlich. Abtrettungserklärung an Werkstatt ...
=> gegnerische Versicherung hat alles wunderbar bezahlt und ich habe statt einen Leihwagen eine "Aufwandsentschädigung" oder wie des heißt bekommen (brauchte nicht unbedingt einen Wagen; Entschädigun waren auch nochmal 300€)!

Hoffe ich konnte Dir helfen!
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung


Dem schließe ich mich vollinhaltlich an, da ich mit einem Profi :t
(dessen Beitrag ich leider noch nicht wieder bewerten kann, thx auf
diesem Wege, Martin !) per PN in Kontakt stehe. Fall erledigt, vielen Dank @all !

Hagen
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

25.- Unkostenpauschale sind üblich bei jeder Haftpflichtschadenabwicklung. Nachweise nicht notwendig.

Richtig! Zahlen die aber erst auf Nachfrage und dann aber sofort! Müssen die nämlich!
Wertminderung gibts aber auch bei nem alten Fahrzeug. Ein geschickter Anwalt muss sich nur die richtigen Tabellen raussuchen. Gibt 3 Praxisrelevante Berechnungs-Tabellen. Allerdings bei dem Schaden am Coupe wirds eher auf 5% der Schadenssumme hinauslaufen. Bei meinem Ex 01er Compact hab ich 300Euros rausgeschlagen bei 3500€ Schadenssumme. Waren allerdings massive Blecharbeiten (neues Seitenteil) erforderlich. Der war damals 7 Jahre alt.
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Richtig! Zahlen die aber erst auf Nachfrage und dann aber sofort! Müssen die nämlich!
Wertminderung gibts aber auch bei nem alten Fahrzeug. Ein geschickter Anwalt muss sich nur die richtigen Tabellen raussuchen. Gibt 3 Praxisrelevante Berechnungs-Tabellen. Allerdings bei dem Schaden am Coupe wirds eher auf 5% der Schadenssumme hinauslaufen. Bei meinem Ex 01er Compact hab ich 300Euros rausgeschlagen bei 3500€ Schadenssumme. Waren allerdings massive Blecharbeiten (neues Seitenteil) erforderlich. Der war damals 7 Jahre alt.

ist bei mir nicht so wild (siehe 1. post), simples Schrauben und Lacken
ist angesagt (hoffentlich...:X).
 
AW: Fragen zur Schadensregulierung

Noch was:

Die kalkulierte Summe für den Schaden die BMW errechnet hat, bekommst Du nur ohne Mwst. ausgezahlt. Läßt Du den Z dann woanders , natürlich billiger, reparieren, bekommst Du die Mwst. nur in der Höhe erstattet, wie Sie tatsächlich bei der Reparatur angefallen ist. Verlierst also etwas Geld.

Desweiteren such Dir ne freie Lackiererei, die nen kostenlosen Leihwagen bei Reparatur anbietet, dann kannst den Nutzungsausfall auch noch bei der Versicherung geltend machen. Müssten so 60€ am Tag sein. Am besten sollte die Reparaturdauer bzw. Nutzungsausfall auf dem Kostenvoranschlag von BMW mit draufstehen. Dann brauchst den Kram nur noch einreichen.
 
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