Frontschürze wg Steinschlägen gewechselt - jetzt Unfallwagen?

Gustav

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7 März 2010
Hallo zusammen,

ich biete momentan meinen ZZZZ im Biete-Bereich an. Die Fotos , die ich beigefügt habe, sind die Originalfotos mit der originalen Schürze.

http://www.zroadster.com/forum/index.php?threads/verkaufe-z4-roadster-3-0i.80504/

Ganz unten werde ich gleich ein Foto anhängen, auf dem man Steinschläge erkennen kann. In meinen Augen bleibt das bei einem Auto mit M-Fahrwerk nicht aus aber die letzten 2 Interessenten haben sich daran gestört (wahrscheinlich nur, um den Preis zu drücken).

Ich habe eine neuwertige Schürze in Originalfarbe ergattert, die ich gerne vorm Verkauf verbauen würde.
Einem potenziellen Interessenten hab ich heute vor die Wahl gestellt, alte Schürze mit Steinschlägen und Vermerk im Vertrag "unfallfrei" oder neue Schürze ohne Mängel mit einem Vermerk im Kaufvertrag "Schürze wegen Steinschlägen erneuert" (dann wahrscheinlich nicht mehr unfallfrei, oder?)

Kennt sich hier jemand rechtlich aus? Ist der Wagen nach Wechsel der Schürze wegen Schönheitsfehlern dann ein Unfallwagen?

Würd mich freuen, wenn sich jemand meldet, denn der Wagen soll am Wochenende abgegeben werden...

Vielen Dank und einen schönen Abend
Christian

Originalsch_rze.jpg
 
Definitiv kein Unfallwagen nach Tausch der Stoßfängerverkleidung!
 
Geschraubte Teile die ausgewechselt worden, tangieren nicht die Unfallfreiheit.
Ich hatte auch eine solche Frage zu lösen als ich feststellte, das der Zetti statt wie andere Autos, hinten auch geschraubte Kotflügel hat. Bei einem E46 von einem Bekannten musste dort beim austauschen geschweißt wreden---> Unfallwagen!
 
Ich würde mich freuen, wenn mir ein Verkäufer so ein Angebot wie Deines machen würde :t
 
Leute, bitte nicht SCHOOOON wieder diese Verwechslungen zwischen "unfallfrei" und "Unfallwagen" !!!

Hier mal gaaanz grob die Unterschiede (Feinheiten kann jeder im Internet selber recherchieren)

Totalschaden
Das Fahrzeug ist Schrott

Bastlerauto
Das Auto kann Schrott sein, kann vergammelt sein, vielleicht fährt es nicht - kann alles sein.

Unfallschaden
Das Fahrzeug hat irgenddeinen unreparaierten Schaden, der aber durchaus reparabel zu sein "scheint".

Unfallwagen
Das Auto hat einen schweren Schaden erlitten, der bis in die tragende Struktur reicht und nicht vollständig reparierbar ist.
(z.B. wenn die Längsträger mal krumm waren oder neu eingeschweißt wurden)

reparierter Unfallschaden
Das Auto ist repariert worden aber bei genauem Hinschauen ann man die "durch einen Unfall beschädigten" jedoch reparierten Stellen erkennen.
(z.B. ist jemand in die Tür gefahren, die Tür wurde ersetzt - dann sind die Verschraubungen nicht lackiert und das ist auf jeden Fall erkennbar)

nachlackiert
Es wurden bereits Karosserieteile nachlackiert, ein Lackdickenmesser springt da auf jeden Fall an. Der Grund "kann" Unfall sein, muss aber nicht ...
Auch möglich, dass leichte Farbunterschiede zwischen Karosserieteilen zu erkennen sind, wenn z.B. die Front aufgrund von Steinschlägen neu lackiert wurde.

unfallfrei
Das Auto in dem "jetzt vorhandenen Zustand" hat keinerlei Unfallschäden oder Hinweise auf bereits behobene Unfallschäden. Ein Lackdickenmesser springt nicht an, es wurde auch an Kunststoffteilen nicht gespachtelt, man sieht keine Farbunterschiede zwischen Karosserieteilen - auch nicht zu einer neu lackierten Front.
Es ist natürlich möglich, dass eine komplett neue Front verbaut wurde ohne dass ein Unfall vorgelegen hat ... umgerüstet von Serien- auf Aerofront oder was auch immer.
 
Für mich ist das ganz einfach. Das Auto hatte keinen Unfall --> also unfallfrei!
Kann man mit absolut reinem Gewissen als unfallfrei deklarieren.
 
ähm, du hast doch den beweis?
bild mit steinschlag
nun auto ohne steinschlag

wo ist das problem?
 
Als ich meinen X3 gekauft habe, hat mir der Verkäufer in der BMW Niederlassung Nürnberg erklärt, daß alle in der Halle befindlichen Gebrauchtfahrzeuge eine frisch lackierte Front haben. Das würde ja bedeuten, daß die nur Unfallwagen verkaufen => Quatsch.
Ein gutes Beispiel ist die Aero Front. Ich glaube niemand käme auf die Idee, ein Auto bei dem aus optischen Gründen von Original auf Aerofront gewechselt wurde, als Unfallwagen zu bezeichnen.

Wenn der vermeindliche Käufer deswegen mault: rumdrehen und das Auto jemand anderem verkaufen. Diese Unverschämtheit mußt du nicht auf dir sitzen lassen. Verhandeln will ja jeder, aber ich finde, wenn es unsachlich wird, sollte man die Reißleine ziehen.
Vorschlag: wenn der Käufer über Steinschläge meckert, anbieten 100,-€ Abzug, weil soviel kostet ein Smart Repair. Und keinen Cent mehr.

Grüße
Winni
 
Jungs danke! Ich werde dem Käufer anbieten die Front zu wechseln
und trotzdem eine Unfallfreiheit zu bestätigen...

(werde mich aber bei den Bemerkungen absichern und den Austausch
wegen Steinschlägen erwähnen.)

Danke, tolles Forum!

Gruss
Christian
 
Zum Thema Gebrauchtwagen bei BMW:

bei mir seht "nicht unfallfrei" im Kaufvertrag, mit der Anmerkung, dass Parkplatzschäden durch Lackieren beseitigt wurden. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass es von BMW diese offizielle Vorschrift gibt. Demzufolge wundert mich die Aussage mit dem X3, wobei das ja eigentlich zu deinen Gunsten ist, weil du nicht lügst, wenn du ihn unfallfrei weiterverkaufst.

Ich sehe das allerdings so wie Flo85 - kein Unfall, daher kein Unfallwagen!
 
@skrylle

genauso war es bei meinem M auch

Unfallfrei = Nein
Bei mir wurde die Heckschürze wegen Parkrempler/Kratzer ausgetauscht. Die Erklärung vom Verkäufer war die selbe wie bei dir. Vorschrift von BMW wenn Teile getauscht werden egal aus welchem Grund wird immer Unfallfrei = Nein angegeben.
 
Versetz Dich in die Lage des potenziellen Käufers.

Wenn Du als "Unfallwagen" anbietest, wirst Du Dein Auto kaum los - also biete als "unfallfrei" an, denn der Tausch der Stoßstange ändert diesen "Zustand" doch nicht. Bei der Verhandlung wird Dir der Käufer den Preis runterverhandeln. In diesem Zuge erwähnst Du die Wertsteigerung durch die neu lackierte Front, die nun keine Steinschläge mehr aufweist.

Du musst die Vorteile nutzen ... nicht die Nachteile!
 
auch von privat???
Ne, wie gesagt, dass soll angeblich nur ne interne Regelung von BMW sein. Deswegen war es mir auch wichtig, dass im Vertrag steht, was die genau damit meinen: Beseitigung von Parkplatzschäden. Ich denke nicht, dass das einen potentiellen Käufer abschrecken würde.
 
Öhm, sorry , aber der gute Wagen ist 8 Jahre alt.
Machst du da nicht ein bißchen einen Doktor aus dem Fahrzeugverkauf ? Zeig mir bitte einen 8 Jahre alten Z ohne einzigem Steinschlag.
Wenn du die Frontscheibe wegen Steinschlag tauschst, ist dann der Wagen deiner Meinung nach auch nicht mehr unfallfrei ???
 
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