Da lt. tel Auskunft des Anwaltes, der heute mit dem Richter sprach, die Chancen 1:100 stehen, wird es wohl nix mit einem erhöhten Bußgeld und das Fahrverbot steht an.
Ist zwar noch nicht amtlich, aber ...
Somit soll dies so schnell wie möglich geschehen, da der M ja ab der 14 oder 15KW wartet.
Ich habe hier letztens gelesen, daß der Führerschein dort hinterlegt werden muß, wo man geblitzt wurde. Das wäre in diesem Fall Würzburg.
Das hieße also, daß man diesen per Post versenden müßte, was ja ca. 2 Tage dauert. Kann man den Einschreibebeleg dazu legen und wird dann dazu der Postweg mitangerechnet?
Wäre ja innerstädtischen Fahrverboten sonst nachteilig.
Habe beim Googlen nichts passendes gefunden.
Nur eine Seite der Stadt Düsseldorf, auf der steht, wenn der Bußgeldbescheid außerhalb der städtischen Grenze verschickt wurde, man seinen Führerschein auch beim Ordnungsamt in D abgeben könnte und die jeweilige Stelle über die Hinterlegung informiert wird.
Ist das eine Handhabung der Kommune oder der Länder oder doch bundesweit?
Ist zwar noch nicht amtlich, aber ... Somit soll dies so schnell wie möglich geschehen, da der M ja ab der 14 oder 15KW wartet.
Ich habe hier letztens gelesen, daß der Führerschein dort hinterlegt werden muß, wo man geblitzt wurde. Das wäre in diesem Fall Würzburg.
Das hieße also, daß man diesen per Post versenden müßte, was ja ca. 2 Tage dauert. Kann man den Einschreibebeleg dazu legen und wird dann dazu der Postweg mitangerechnet?
Wäre ja innerstädtischen Fahrverboten sonst nachteilig. Habe beim Googlen nichts passendes gefunden.
Nur eine Seite der Stadt Düsseldorf, auf der steht, wenn der Bußgeldbescheid außerhalb der städtischen Grenze verschickt wurde, man seinen Führerschein auch beim Ordnungsamt in D abgeben könnte und die jeweilige Stelle über die Hinterlegung informiert wird.
Ist das eine Handhabung der Kommune oder der Länder oder doch bundesweit?



) und hab meinen deckel dann in hamburg abgegeben und dann hats mich in berlin erwischt und ich hab ihn in bayern abgegeben......

