Da würde ich mal lieber Pia (Redfoxzzz) fragen, ob der Versicherung das so egal ist. Man könnte ja auch `nen M-Motor einbauen - und zahlt trotzdem nur für `nen 2.8er? Ich bezweifle das....
Hierzu was aus`m Netz:
"Insbesondere das Motorentuning beim Kraftfahrzeug ist für die Versicherer eine Gefahrenerhöhung, weil gerade mit einem stärkeren Motor das Gefährdungspotential des Autos gegenüber Dritten steigt. Solche Änderungen können eine Beitragserhöhung zur Folge haben, müssen aber nicht. Unabhängig von der Meldung von technischen Änderungen bei der Versicherung müssen diese aber auch durch Teile-ABE oder TÜV-Gutachten abgesegnet sein, damit der Wagen seine Zulassung behält, denn auch ohne Zulassung erlischt der Versicherungsschutz.
Auch in diesem Fall kann die Versicherng den Beitrag erhöhen.
Wer seiner Versicherung eine Gefahrenerhöhung nicht meldet, begeht eine sogenannte "Obliegenheitsverletzung". Denn in den Versicherungsbedingungen steht, dass sämtliche Änderungen, die das Risiko beeinflussen, der Versicherung angezeigt werden müssen, damit der Versicherer das Risiko neu einschätzen und eventuell einen Prämienzuschlag verlangen kann.
Wenn der Fahrzeugbesitzer eine Änderung des Risikos nicht meldet, kann das im Falle eines Unfalls unangenehme Folgen haben: Der Versicherer wird nämlich leistungsfrei; das heißt, er muss für den Schaden nicht zahlen. Zwar leistet der Haftpflichtversicherer zunächst in voller Höhe an den Geschädigten, aber anschließend nimmt er bei seinem Vertragspartner, dem Versicherungsnehmer des getunten Fahrzeuges, Regress und holt sich das Geld zurück. Üblicherweise ist dieser Regress allerdings auf 10.000 Mark begrenzt, d. h. bis zu 10.000 Mark des Schaden muss der Besitzer des Fahrzeuges für den angerichteten Schaden zahlen. Ist der Schaden höher, trägt der Versicherer trotz Vertragsverstoßes den Rest. Dem Kunden droht allerdings zudem wegen des Vertragsverstoßes die Kündigung des Versicherungsvertrages.
Auf der sicheren Seite ist der Fahrzeugbesitzer, wenn er alle TÜV-pflichtigen Änderungen seiner Versicherung meldet. Diese entscheidet dann, ob sie für das erhöhte Risiko einen Prämienzuschlag haben will oder auch nicht."
Die Versicherung muss also nicht fragen, sondern der Kfz-Halter muss melden...