Garantiefall, Wena bezahlt nicht

AW: Garantiefall, Wena bezahlt nicht

Repariert der Händler den "Schaden" und ich lasse meinen Wagen bei ihm stehen und habe somit Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparartur?
Ohne Auto stehe ich ja ganz schön blöd da, wenn ich zu einem Kundengespräch fahren muss.

ANSPRUCH:
Ich denke mal - aus der Mängelhaftung - nicht.
Ob Du in Deinen Garantieansprüchen was hast, das weißt nur Du.

Ob er Dir einen Ersatzwagen freiwillig überlässt (kostenfrei oder günstig) hängt z.T. auch von Eurem Verhältnis ab.

Grüßle
Chris
 
AW: Garantiefall, Wena bezahlt nicht

Advokat
Das ist nicht griechisch, dann wär es ja Uzo.
 

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Hallo!

Hier mal zwei Links vom ADAC, da steht eigentlich alles drin:

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/k...fault.asp?ComponentID=4002&SourcePageID=26895

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/k...ault.asp?ComponentID=31258&SourcePageID=26895

Red dir nicht selber ein, dass eigentlich kein Handlungsbedarf besteht, denn ein hängender Magnetschalter ist eindeutig ein Mangel! ;)
Hättes du den Wagen neu bei BMW abgeholt, würdest du dies auch nicht so einfach hinnehmen, oder?
Und wenn der Anlasser nach einem Jahr gar nicht mehr funktioniert, bleibst du auf sämtliche Kosten sitzen!

Gruß
 
AW: Garantiefall, Wena bezahlt nicht

Der Händler wird sich eine Werkstatt in seiner Nähe suchen, um meinen Zetti reparieren zu lassen. Dafür muss ich den Wagen erst mal hinbringen, wieder nach Hause fahren und ihn wieder abholen.

Das wären dann 4x 25km Strecke und fast 15 Euro Spritkosten + der stressige Aufwand.

Dazu repariert er meinen Wagen sicherlich nicht innerhalb eines Tages und ich bräuchte einen Leihwagen den ich zu bezahlen hätte.

Mein Bruder arbeitet bei BMW und schaut sich den Anlasser und Magnetschalter am Samstag an. Wenn es nur der Magnetschalter (30 Euro) ist, nehme ich den Schaden selbst in Angriff, sollte es aber etwas größeres sein, muss der Händler dafür aufkommen.
 
AW: Garantiefall, Wena bezahlt nicht

Schau mal unter dem ersten Link ADAC Überschrift Nachbesserung:

-Zitat Anfang-

Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.

-Zitat Ende-


Nach Absprache sollte es möglich sein, den Mangel innerhalb eines Tages reguliern zu können, mit Erstattung deiner Unkosten.

Ich hatte 2 mal im Rahmen der Gebrauchtwagen-Sachmängelhaftung nachbessern lassen. Der BMW Händler (100 KM entfernt)hat jeweils einen Fahrer mit Leihwagen geschickt um meinen Wagen zum Nachbessern abzuholen. Und das hat er bestimmt nicht aus reiner Nächstenliebe gemacht, sondern deshalb, weil das BMW-AH wohl die Rechtslage kennt.

Gruß
 
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