Geblitzt, weiteres Vorgehen

Droht aber ein Fahrverbot und er ist z.B. auf den Führerschein beruflich angewiesen,
dann ist es doch legitim dass er kämpft!
Bei einer Strafe von 140€ sollte es bei 3 bzw.1(neuer Bußgeldkatalog ab 1.5.)Punkt/en ohne Fahrverbot bleiben. Die Geschwindigkeit dürfte so ca. 30km/h über dem Erlaubten gelegen haben.
Ich persönlich zahle auch nur ohne mit der Wimper zu zucken bei Strafen ohne Punktevermehrung,ansonsten empfinde ich das Suchen nach Schlupflöchern als durchaus legitim. In der Praxis sieht es so aus,dass der ermittelnde Beamte das Blizerfoto mit dem Foto deines Personalausweises,welches am Einwohnermeldeamt gespeichert ist,vergleicht und bei Überschneidung den Bußgeldbescheid verschickt. Im Falle eines Einspruchs deinerseits wird erst ein Polizeibeamter bei dir und/oder deinen Nachbarn klingeln und dich mit dem Foto vergleichen,im schlimmsten Fall wird ein Gutachter beauftragt dessen Kosten du bei positivem Befund erstatten musst.
Da würde ich mir größere Chancen ausrechnen einen evtl. Messfehler zu finden.
 
Für mich wäre die entscheidende Frage, um was es bei der Geschichte geht.

Wenn man einfach nur zu schnell war, das als eigenen Fehler erkennt und der gemessene Wert der gefahrenen Geschwindigkeit entspricht, dann wäre das für mich Lehrgeld und ich würde mir nicht den Stress machen, dagegen anzugehen - shit happens. Wenn ich mit der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung aber dicht an einem Grenzwert zu einem Punkt oder von einem zu mehreren Punkten oder gar zum Führerscheinentzug liegen würde, dann wäre es wahrscheinlich in meinem Interesse, klären zu lassen, ob auch wirklich korrekt gemessen bzw. verfahren wurde.

Gruß

Kai
 
Sind 35kmh, 3 Punkte und kein Verbot. Ist der erste Punkteverstoss meiner Auto Karriere ;)
Habe beim vorbei Rollen an einem Auto noch die Lichtschranke gesehen und mich gefreut dass kein Blitz kam. In der Fahrer Ermittlung stand dann aber gelasert und ein (schlechtes) Foto bei dem man nur mein Kinn sieht weil der Spiegel im Gesicht hängt.
 
... gelasert und ein (schlechtes) Foto bei dem man nur mein Kinn sieht weil der Spiegel im Gesicht hängt.

Wie schon gesagt wurde: Das mitgelieferte Foto ist immer lausig, das Original ist aber in der Regel sehr gut und hoch aufgelöst. Gegen einen Spiegel vor dem Gesicht kann aber "womöglich" auch das beste Foto nicht ankommen. :) :-)
 
Ich bin in meiner Redlichkeit ja bisweilen schon fast kleinbürgerlich. Dennoch kann ich es - auch und insbesondere nach Jahren in diesem Forum - nicht nachvollziehen, warum es illegitim sein soll, sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen. Solange es allein um eine Geschwindigkeitsüberschreitung geht, ohne Gefährdung anderer, ist es doch überhaupt keine Frage der Moral, sondern nur eine Frage, ob ein Versuch Sinn macht, etwaige Nachteile von sich abzuwenden.

Sorry, aber da finde ich beispielsweise das - hier schon häufig konstatierte - Rechtsüberholen weitaus problematischer. :cautious:
Wäre ich Anwalt, dann würde ich das exakt genauso sehen :t ... Kundenwerbung ist immer gut :d

Sind 35kmh, 3 Punkte und kein Verbot. Ist der erste Punkteverstoss meiner Auto Karriere ;)
Habe beim vorbei Rollen an einem Auto noch die Lichtschranke gesehen und mich gefreut dass kein Blitz kam. In der Fahrer Ermittlung stand dann aber gelasert und ein (schlechtes) Foto bei dem man nur mein Kinn sieht weil der Spiegel im Gesicht hängt.
Und wäre ich Du, dann würde ich einen "Widerspruch" schreiben, recht formlos und kurz:

"Hallo, hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, da ich den Fahrer anhand des mir zur Verfügung gestellten Fotos nicht identifizieren kann (siehe auch Schreiben vom ...). MfG falko"

... und ab dafür.

Wenn ich aber ich wäre und das bin ich ja zum Glück: Zahlen und feddich :M
 
Lasern? Wird ma da nicht immer rausgewunken und dann hat sich die Frage wer der Fahrer war sowieso erledigt?

Sorry für meine Unkenntnis, aber seit 1985 zweimal geblitzt. Einmal 10DM, das andere 10 Euro und einmal 5 Euro falsch geparkt.
Daher kenn ich mich mit dem Radar/Laserzeugs gar nicht aus.


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... Gegen einen Spiegel vor dem Gesicht kann aber "womöglich" auch das beste Foto nicht ankommen ...

Arbeiten die Behörden denn noch nicht mit Photoshop? Sehr unprofessionell ... :D

Edit:
Ist so eine Messung denn genau, wenn man - ich vermute auf der Parallelfahrspur - an einem anderen Auto "vorbeirollt"?

Gruß

Kai
 
Wäre ich Anwalt, dann würde ich das exakt genauso sehen :t ... Kundenwerbung ist immer gut :d ...

Das ist, mit Verlaub, herzlich danebengegriffen, weil ich nicht einmal ansatzweise auf die Idee käme, mich beruflich mit solchem Zeug zu beschäftigen. Meine rein private Meinung kannst du dieserhalb mit deinem Verweis auf den Beruf weder erklären, noch kontern. :w
 
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sehr löblich, wenn manche User hier ohne wenn und aber zu ihren Fehlern stehen, aber 2,5 Jahre können sehr lang sein und als Vielfahrer ist die Chance doch recht groß weiter Fehler zu machen, deswegen würde ich grundsätzlich gegen jeden Bescheid vorgehen, bei dem nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass ich der "Täter" bin und das ist legitim und mein gutes Recht.
 
Lasern? Wird ma da nicht immer rausgewunken und dann hat sich die Frage wer der Fahrer war sowieso erledigt?

Sorry für meine Unkenntnis, aber seit 1985 zweimal geblitzt. Einmal 10DM, das andere 10 Euro und einmal 5 Euro falsch geparkt.
Daher kenn ich mich mit dem Radar/Laserzeugs gar nicht aus.


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Dachte ich auch mal.Wurde aber eines besseren belehrt.:w
Habe die junge Dame an der Laserpistole noch gesehen.1Woche später kam dann ein kostenpflichtiges Passfoto mit ausserordentlicher guter Qualität B;.Preis Leistungsverhältniss war nicht überzeugend.
Die standen am Ende eines Autobahntunnel mit Geschwindigkeitsbegrenzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es um Punkte geht und das Foto schlecht ist: Widerspruch einlegen. Das ist dein gutes Recht - deshalb wird ein solcher Bescheid auch immer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Was hier wundert ist die Tatsache, dass man auf deinen Einwand im Rahmen der Anhörung (d.h. vor dem Erlass des Bussgeldbescheides) nicht eingegangen ist. Dazu wäre man eigentlich verpflichtet gewesen.

Im weiteren Schritt wird dann erstmal ein Widerspruchsbescheid erlassen, erst danach kommt ein Gericht ins Spiel. Mit Glück kommst Du aus der Nummer raus - wenn nicht ist das Kostenrisiko bis hierher immer noch sehr überschaubar.
 
Sind 35kmh, 3 Punkte und kein Verbot. Ist der erste Punkteverstoss meiner Auto Karriere ;)
Habe beim vorbei Rollen an einem Auto noch die Lichtschranke gesehen und mich gefreut dass kein Blitz kam. In der Fahrer Ermittlung stand dann aber gelasert und ein (schlechtes) Foto bei dem man nur mein Kinn sieht weil der Spiegel im Gesicht hängt.

Da würde ich auch kämpfen!
 
Der maßgebliche Punkt ist doch eher derjenige, dass die Behörden, wenn es irgendwie geht, überhaupt nicht arbeiten. :D
Forumsangehörige, die in einer Behörde arbeiten, natürlich wie immer ausgenommen:d:d:d......
 
In Behörden arbeiten grundsätzlich diejenigen, die einen Arbeitsvertrag haben... :D Beamte leisten Dienst.
Den habe ich... Seit 17 Jahren:thumbsup:.
Bin Angestellter im öffentlichen Dienst, kein Beamter. Was habt ihr nur gegen die, die tun doch nix :b
 
H
Sind 35kmh, 3 Punkte und kein Verbot. Ist der erste Punkteverstoss meiner Auto Karriere ;)
Habe beim vorbei Rollen an einem Auto noch die Lichtschranke gesehen und mich gefreut dass kein Blitz kam. In der Fahrer Ermittlung stand dann aber gelasert und ein (schlechtes) Foto bei dem man nur mein Kinn sieht weil der Spiegel im Gesicht hängt.
i

du kannst Widerspruch einlegen und dich auf §52 STPO berufen (Zeugnisverweigerungsrecht) berufen.....sofern das Gesicht schlecht erkennbar ist hättest du gute Chancen....kann aber sein dass die Behörden dein Foto im Passamt abgleichen...bei dir zu Hause vorbei kommen oder der Staatsanwalt dich vor gericht lädt....

hier ein Urteil:
Verkehrssünder, die auf Blitzerfotos oder Bildern einer Abstandsüberwachung nicht deutlich zu erkennen sind, müssen nicht zahlen. Der Fahrer muss klar identifizierbar sein - zeigt die Aufnahme keine charakteristischen Merkmale, kann er nicht belangt werden. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (Az.: 2 Ss OWi 143/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

160-Euro-Strafe aufgehoben

Das Amtsgericht Landsberg am Lech hatte zuvor eine Autofahrerin wegen zu geringen Sicherheitsabstands zu 160 Euro Strafe verurteilt. Da ihr Gesicht auf dem Beweisfoto durch Sonnenbrille und Lenkrad verdeckt war und man sie nicht eindeutig erkennen konnte, hob das Oberlandesgericht Bamberg die Entscheidung auf.


musst du alleine entscheiden....
 
In jedem Fall lohnt eine Rechtsschutzversicherung, dann kann man einen dieser blut- äh geldsaugenden Rechtsverdreher, wie sie sich auch hier herumtreiben, zu seinen Gunsten einsetzen. Bei den lustigen Tempomessgeräten gibt es so viele Möglichkeiten, warum die Messung ungültig sein könnte, da kommt ein Mensch mit gesundem Verstand gar nicht drauf. Aber dafür gibt es ja Juristen ... und wenn die Versicherung die bezahlt, warum nicht ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry für meine Unkenntnis, aber seit 1985 zweimal geblitzt. Einmal 10DM, das andere 10 Euro und einmal 5 Euro falsch geparkt.
Respekt! :t Und ich dachte bisher, ich sei das Forums-Unschuldslamm. :D Aber ich werde dann doch so im Schnitt alle 2 Jahre mal erwischt (bei einer Durchschnittsfahrleistung von 40 - 45 Tkm per anno), allerdings immer außerhalb der Punkteränge. ;) Parktickets kenne ich aber fast gar nicht mehr, seit ich keinen Außendienst mehr mache...
 
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