Gebrauchtwagengarantie

Gh0stR1der

Fahrer
Registriert
6 März 2008
Hi zusammen,
folgendes Problem:

Habe meinen Z4 3.0i SMG im März gekauft (Bj. 07/2005 oder 06/2005?!)
Nun habe ich ein Problem mit dem Navi, das GPS Symbol erscheint nur noch zeitweise, den Rest berechnet er zum Teil auch falsch über die Sensoren.

Nun das Problem:
Da BMW mir leider mit diesem Angebot nicht mithalten konnte habe ich den Wagen bei einem Nissan Händler gebraucht gekauft.
Nun ist die Frage was ich machen soll?
Es greift ja auf jeden Fall noch die Gebrauchtwagen Gewährleistung (unter 6 Monate -> keine Beweislastumkehr). Kann ich mit dem Auto denn nun auch zu BMW fahren um das Problem beheben zu lassen?
Der Nissan Händler ist ca 80km von mir entfernt.
Kann der Nissan Händler so ein Problem überhaupt beseitigen?
Oder darf ich damit auch zum nächsten BMW Autohaus fahren (ca 12 km)
Hoffe einer von euch kann mir helfen....

Danke im Vorraus,
Grüsse,
Tobi
 
AW: Gebrauchtwagengarantie

Du wirst es mit dem Nissanhändler abklären müssen ob du mit dem Problem zu einem Händler in deiner Nähe fahren kannst damit die mit ihm dann die Garantie geltend machen..
Im Allgemeinen geht das dann auch über Garantie.
Ohne Kontaktaufnahme mit dem Nissanhändler (oder erst NACH Reperatur) kann sein dass du den Schaden selbst zahlen musst.
Zumindest sind meine Erfahrungen so.

Lg Roland
 
AW: Gebrauchtwagengarantie

Morgen, also ich hab meinen auch bei einem Nicht-BMW-Händler gekauft (Mercedes) und da hab cih auch eine Garantie bekommen. Mir wurde gesagt, ich solle zu einem BMW-Händler fahren, sollten Probleme auftreten!

Gruß Thomas

p.s.: Würde aber trotzdem bei dem Nissan-Händler anrufen und das dann abklären!
 
AW: Gebrauchtwagengarantie

Altes Sprichwort unter Anwälten: "Sage wenig, schreib es nie". (Bin kein Anwalt)

Also auf ein gegebenes Wort eines "Wer-auch-immer" der Fremdmarke wäre ich schon skeptisch. Was man schriftlich bestätigt bekommen hat, darauf läßt sich beruhigt bauen. B;
 
AW: Gebrauchtwagengarantie

Frage erst beim Händler nach und laß dir die Zusage mailen / faxen, sonst bleibst du evtl. auf den Kosten beim ;) sitzen. Denn der kann nur einen Kulanzantrag stellen, da er dir keine Garantie gegeben hat, sondern der Nissan Händler.
Gruß Peter
 
AW: Gebrauchtwagengarantie



Ich hatte seinerzeit ein ein ähnliches Problem mit meinem
3.0i.
Gekauft bei einem Nicht-BMW Händler, ca 220 km von mir
entfernt. Anspruch auf Garantieleistungen hätte ich
nur dort gehabt, mein BMW Händler um die Ecke hat dann
aber alles (u.a. ein neues Verdeck) auf Kulanz geregelt.

BMW ist übrigens bis zu einem Fahrzeugalter von 3 Jahren
sehr kulant.
Da du event erst kurz darüber bist, ist es schon von
Wichtigkeit, ob der Wagen von 6/2005 oder 7/2005 ist.

Gruß

Wilfried
 
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