Gebrauchtwagenkauf - Fahrzeugbrief noch auf der Bank

Da die Sache geklärt ist, noch eine Anmerkung zu deinem Trugschluss.

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und ich denke dass sie streng genommen das Auto gar nicht verkaufen darf da die Bank der Eigentümer ist.

Aus rechtlicher Sicht ist es grds. vollkommen egal, ob der Verkäufer Eigentümer der Ware ist. Denn das Eigentum wird erst bei der Erfüllung des Kaufvertrages relevant (ein gänzlich anderes Geschäft!). Der Verkäufer geht halt nur das Risiko ein, seine ihm aus dem Kaufvertrag obliegende Verplfichtungen zu verletzen.

Das Sicherungseigentum oder der Eigentumsvorbehalt ist im Übrigen eine sehr weit verbreitete Rechtsgestaltung in nahezu jedem Handelsbereich. In den wohl nur wenigsten Fällen gehört die präsentierte Ware auch dem Geschäft(sinhaber). Vielfach sind Lieferanten oder Banken die rechtlichen Eigentümer. Das gilt auch für viele Autohäuser/-händler.

Ein im Übrigen weit verbreiteter Irrtum bei Fahrzeugen ist, dass der „Fahrzeugbrief“ den Eigentümer „ausweist“.
 
Aus Interesse, was zeichnet den denn Eigentümer aus?

In der abstrakten Kurzfassung: Im Zweifel die rechtliche Historie. Dabei wird geschaut, wer wann Eigentümer war bzw. wer Eigentum erworben hat. (EDIT: Wobei die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB behilflich sein kann.)

Der „Fahrzeugbrief“ erlangt hierbei eher im Rahmen des gutgläubigen Erwerbs eine wesentliche Rolle.

Im Einzelnen/Detail füllt diese Thematik in etwa ein Hauptfach ein Semester lang aus.
 
Die Sache ist zwar geklärt aber es hätte noch eine Lösung gegeben: Einen sog. Treuhändler, z.B. einen Notar dazwischen schalten. Der wird vom Käufer beauftragt und bekommt das Geld um mit dem Zaster den Brief bei der Bank auszulösen. Ist der Brief da geht der Zaster vom Notar an den Verkäufer bzw die Bank. Die Differenz der Restschuld muss natürlich der Verkäufer ebenfalls über den Treuhändler oder direkt an die Bank überweisen, damit diese den Brief her gibt.

Den Treuhändler zahlt der, der ihn beauftragt. Bei Autos für 8k aber höchst unüblich. Exotische Oldtimer und Sportwagen sind kaum ohne Treuhändler zu bekommen. Übrigens auch beim normalen Gebrauchtkauf ein guter Test um dem Verkäufer auf den Zahn zu fühlen: Nachfragen ob der (gewerbliche) Verkäufer einem Treuhandservice zustimmen würde. Falls nein, kann man sich eh schon sofort umdrehen. Wer als Privatverkäufer nach Treuhand gefragt wird, sollte mit "Ja, wenn ich mir den Anbieter aussuchen kann" antworten. Es gibt Käufer die machen groß auf Seriös mit Treuhand, haben aber einen gefälschten Service am Start der das Auto entgegen nimmt aber nie das Geld überweist.
 
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