keulejr
junger Oldie-Cruiser
- Registriert
- 2 Februar 2014
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Da die Sache geklärt ist, noch eine Anmerkung zu deinem Trugschluss.
Aus rechtlicher Sicht ist es grds. vollkommen egal, ob der Verkäufer Eigentümer der Ware ist. Denn das Eigentum wird erst bei der Erfüllung des Kaufvertrages relevant (ein gänzlich anderes Geschäft!). Der Verkäufer geht halt nur das Risiko ein, seine ihm aus dem Kaufvertrag obliegende Verplfichtungen zu verletzen.
Das Sicherungseigentum oder der Eigentumsvorbehalt ist im Übrigen eine sehr weit verbreitete Rechtsgestaltung in nahezu jedem Handelsbereich. In den wohl nur wenigsten Fällen gehört die präsentierte Ware auch dem Geschäft(sinhaber). Vielfach sind Lieferanten oder Banken die rechtlichen Eigentümer. Das gilt auch für viele Autohäuser/-händler.
Ein im Übrigen weit verbreiteter Irrtum bei Fahrzeugen ist, dass der „Fahrzeugbrief“ den Eigentümer „ausweist“.
...
und ich denke dass sie streng genommen das Auto gar nicht verkaufen darf da die Bank der Eigentümer ist.
Aus rechtlicher Sicht ist es grds. vollkommen egal, ob der Verkäufer Eigentümer der Ware ist. Denn das Eigentum wird erst bei der Erfüllung des Kaufvertrages relevant (ein gänzlich anderes Geschäft!). Der Verkäufer geht halt nur das Risiko ein, seine ihm aus dem Kaufvertrag obliegende Verplfichtungen zu verletzen.
Das Sicherungseigentum oder der Eigentumsvorbehalt ist im Übrigen eine sehr weit verbreitete Rechtsgestaltung in nahezu jedem Handelsbereich. In den wohl nur wenigsten Fällen gehört die präsentierte Ware auch dem Geschäft(sinhaber). Vielfach sind Lieferanten oder Banken die rechtlichen Eigentümer. Das gilt auch für viele Autohäuser/-händler.
Ein im Übrigen weit verbreiteter Irrtum bei Fahrzeugen ist, dass der „Fahrzeugbrief“ den Eigentümer „ausweist“.