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Andreazzz
Guest

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit AZ 13 U 712/10 entschieden, dass ein "Raser für die Betriebsgefahr seines Autos haftet"!
In dem Fall war ein Autofahrer auf die Autobahn aufgefahren und sofort auf die linke Spur gewechselt. Dabei kollidierte er mit dem von hinten kommenden Fahrzeug.
Der Unfallverursacher räumte zwar seine Schuld ein durch den Spurwechsel, machte aber eine Mitschuld des Auffahrenden geltend, weil dieser zu schnell unterwegs gewesen wäre. Der Auffahrende hafte für die Betriebsgefahr seines Autos.
Der "Raser" war übrigens mit 160km/h (!!) unterwegs!
Ich frage mich echt, wo wir leben?
Da ist jemand zu blöd zum Autofahren und andere sind auch noch schuld.
Also schön vorsichtig fahren (niemals schneller als der Schutzengel fliegen kann - 160km/h sind für ihn wohl zu schnell?) und immer mit der Dummheit anderer rechnen.
Andreas

Rücksicht und Weitsicht ist auf deutschen Straßen gerade auf der linken Spur leider eine seltene Tugend...
). Zumal in der heutigen Zeit bei dem angesprochenen Verkehrsfluß der Sicherheitsabstand dabei auch noch grundlegend unterschritten wird. Deshalb die häufigen Auffahrunfälle oder Rückstaus durch Bremswelle.

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