AW: Gehört dein Auto wirklich dir?
Nö, der Fahrzeugbrief weist nicht den Eigentümer aus...
Das ist mir als Argument etwas dürftig.
Der Fahrzeugbrief ist eine Urkunde, an der der Eigentümer (des PKW) das Recht hat. Wer also einen Kaufvertrag abschließt, erwirbt das Eigentum nach dem Abstraktionsprinzip durch die Übergabe der Sache. Er erhält das Recht am Papier (F.-brief), welches dem Recht aus dem Papier (Eigentümer des PKWs zu sein) folgt.
Der gutgläubige Erwerb ist bei einem entsprechenden Fahrzeugbrief möglich, jedoch nicht ohne. Der Käufer kann also bei einem entsprechenden Fahrzeugbrief einen PKW gutgläubig erwerben, auch wenn alle diese Dinge (PKW, F.-brief) z.B. jemandem gestohlen wurden.
Es gibt also gute Gründe, warum bei einer Fahrzeugfinanzierung der Brief bei der Bank hinterlegt wird und der Fahrzeugschein ganz locker in die Tasche der Person wandert, die den Wagen zulässt. Der Käufer ist Eigentümer des Wagens, kann ihn aber nicht an einen Gutgläubigen verkaufen. So hat die Bank eine Sicherheit, im Falle eines ausfallenden Schuldners, dass niemand bereits gutgläubig Eigentum an der Sicherheit erworben hat und die Bank sich dann an den (bereits als Ausfall erkannten) Schuldner wenden muss. Deshalb weiß die Bank natürlich immernoch nicht, wo der Wagen gerade ist, wer den Fahrzeugschein hat usw.
Das hat aber nicht zu bedeuten, dass derjenige, der das Recht an dem Papier (Urkunde F.-brief) hat, dieses dort auch eintragen lässt. Das bleibt jedem selbst überlassen.