Gehört dein Auto wirklich dir?

AW: Gehört dein Auto wirklich dir?

Ganz Ehrlich!

Dieser Text aus dem Link enthält nur leere Phrasen und sagt absolut rein gar nix aus.
Da hatte wohl einer n Problem und wollte mal ausmisten!

Es gibt mehr solche Spaßvögel die glauben das immer noch die Besatzungsgesetze gelten oder die BRD nicht anererkennen oder glauben das immer noch die Weimarer Republik besteht und sie sich deshalb nicht an die aktuellen Gesetze und Vorschriften halten zu brauchen.

Aber lustig ist der Text schon.
 
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Juchu, welch Glck, dass ich noch den guten alten Fahrzeugbrief besitze :d
 
AW: Gehört dein Auto wirklich dir?

Natürlich steht das dort. Fahrzeugschein ist ja nicht gleich Fahrzeugbrief. Ein Fahrzeugbrief ist eine amtliche Urkunde und weist den Eigentümer aus. Weil das viele verwechseln, steht es auf dem Fahrzeugschein halt drauf, z.B. um zu verhindern, dass jemand glaubt, nur weil er einen Schein in der Hand hält auch Eigentümer zu sein, z.B. beim Verkauf. Recht am Papier folgt hierbei Recht aus dem Papier - Wer Eigentümer (des PKW) ist, hat hier ein Anrecht auf den Fahrzeugbrief.
 
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Überall Verschwörungen um mich rum, nur ich krieg nix mit ;)

Gruß Greg
 
AW: Gehört dein Auto wirklich dir?

Ich war heute auf der Zulassungsstelle um mein neues Fahrwerk eintragen zu lassen.

Dooferweise war mein alter Fahrzeugbrief in allen drei Spalten schon voll und der Rest wurde schon handschriftlich reingekritzelt (und gestempelt). Kein Platz für weitere Eintragungen :#

Also hab ich flugs die neuen Fahrzeugpapiere bekommen ... und dooferweise ist in dem neuen "Fahrzeugschein" auch nciht mehr Platz als vorher, also wurde auch der neue wieder zweiblättrig - schlau, schlau ... :d :d :d

Aber die eigentliche Frage: Wurde ich nun enteignet? :b
 
AW: Gehört dein Auto wirklich dir?

Aber die eigentliche Frage: Wurde ich nun enteignet? :b


Gute Tag, hier ist die Enteignungsstelle. Sie wurden heute Enteignet. Um Ihrer Bürgerpflicht nachzukommen bringen Sie Ihr Auto, samt Fahrzeugschein, - papieren und Schlüsseln bitte zu unser Enteignungssammelstelle XXXXX Waltrop. Bitte senden Sie uns eine PN, damit wir Ihnen unsere Adressdaten zusenden können. Herzlichen Dank und weiterhin viel Spaß auf Schusters Rappen!
 
AW: Gehört dein Auto wirklich dir?

Nö, der Fahrzeugbrief weist nicht den Eigentümer aus...

Das ist mir als Argument etwas dürftig.

Der Fahrzeugbrief ist eine Urkunde, an der der Eigentümer (des PKW) das Recht hat. Wer also einen Kaufvertrag abschließt, erwirbt das Eigentum nach dem Abstraktionsprinzip durch die Übergabe der Sache. Er erhält das Recht am Papier (F.-brief), welches dem Recht aus dem Papier (Eigentümer des PKWs zu sein) folgt.
Der gutgläubige Erwerb ist bei einem entsprechenden Fahrzeugbrief möglich, jedoch nicht ohne. Der Käufer kann also bei einem entsprechenden Fahrzeugbrief einen PKW gutgläubig erwerben, auch wenn alle diese Dinge (PKW, F.-brief) z.B. jemandem gestohlen wurden.

Es gibt also gute Gründe, warum bei einer Fahrzeugfinanzierung der Brief bei der Bank hinterlegt wird und der Fahrzeugschein ganz locker in die Tasche der Person wandert, die den Wagen zulässt. Der Käufer ist Eigentümer des Wagens, kann ihn aber nicht an einen Gutgläubigen verkaufen. So hat die Bank eine Sicherheit, im Falle eines ausfallenden Schuldners, dass niemand bereits gutgläubig Eigentum an der Sicherheit erworben hat und die Bank sich dann an den (bereits als Ausfall erkannten) Schuldner wenden muss. Deshalb weiß die Bank natürlich immernoch nicht, wo der Wagen gerade ist, wer den Fahrzeugschein hat usw.

Das hat aber nicht zu bedeuten, dass derjenige, der das Recht an dem Papier (Urkunde F.-brief) hat, dieses dort auch eintragen lässt. Das bleibt jedem selbst überlassen.
 
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55 Millionen Autos in der BRD – und keiner ist Eigentümer seines Wagens?

http://www.wahrheiten.org/blog/2008...brd-und-keiner-ist-eigentuemer-seines-wagens/

habe ich beim surfen gefunden, vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen von euch ;)



BRD &: :d eher ein Ausdruck der DDR für "Bundesrepublik Deutschland",

naja, dann um so verständlicher, dass man dann den Begriff "Inhaber" (im BGB als Besitz an einer Sache genannt) mit "Eigentümer" gleichsetzt.... :d ... gab ja kaum Eigentum ;)
 
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Hach, wie schön, dass ich gern Traditionist bin..... bei mir gilt noch das mittelalterliche Faustrecht.... somit bleibe ich Eigentümer meines Fahrzeugs :b
 
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, warum bei einer Fahrzeugfinanzierung der Brief bei der Bank hinterlegt wird und der Fahrzeugschein ganz locker in die Tasche der Person wandert, die den Wagen zulässt. Der Käufer ist Eigentümer des Wagens, kann ihn aber nicht an einen Gutgläubigen verkaufen.

Nein, die finanzierende Bank behält sich das Eigentum vor. Wäre der Käufer Eigentümer, bedürfte es - sofern er das Fahrzeug weiterveräußert - zum Eigentumsübergang keines guten Glaubens des (neuen) Käufers! Eigentümer bleibt also die Bank, im Brief steht aber der Käufer...
 
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Nein, die finanzierende Bank behält sich das Eigentum vor. Wäre der Käufer Eigentümer, bedürfte es - sofern er das Fahrzeug weiterveräußert - zum Eigentumsübergang keines guten Glaubens des (neuen) Käufers! Eigentümer bleibt also die Bank, im Brief steht aber der Käufer...

Mein Fehler, dort hätte natürlich Besitzer stehen sollen. Eigentümer wird er in dem Fall eben genau nicht. Aber das geht ja aus meinem Text auch so hervor.

Du bestätigst Du mich jedoch trotz der Aufdeckung meines Fehlers: Die Bank hat den Brief inne um ihr Eigentum auszuweisen. Wie ich bereits schrieb : Recht am Papier folgt hierbei Recht aus dem Papier.
 
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