Geld verloren oder doch noch eine Chance?

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Frecherbub

Guest
Hallo,

Habe mir neue Winterreifen im Internet von einem privaten gekauft, d.h. ich habe sie außerhalb von ebay gekauft.

Das Geld habe ich vor 13 Tagen überwiesen, er sollte es daher schon seit mindestens 7 Tage haben.

Er versichert mir, dass er die Reifen am Montag mit Hermes verschickt hat. Ich habe mich schon bei Hermes erkundigt, doch leider liegen für meinen Namen nur online erstelle Aufträge vor, jedoch wurde laut der Hotline kein Paket an Hermes übergeben.

Ich hab mich jetzt schon oft mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt, jedoch hat er immer andere Ausreden bezüglich der Quittungsnummer.

Jetzt zu meiner Frage. Was kann ich jetzt am besten machen? Hab ihm schon mit einer Anzeige gedroht, die ihn aber nicht sonderlich interessiert. Kann die Bank mein Geld zurückholen?

Ich weiß echt nicht, was ich jetzt anstellen soll. :(
 
Nein, eine Überweisung kannst Du nicht zurückbuchen. Das geht nur mit Lastschriften.

Bleibt Dir letztlich nur der Rechtsweg.
Du hast ja sicher einen Schriftverkehr über den Kauf vorliegen, womit Du diesbezüglich eine Handhabe hättest.

Kommt halt immer auf die Relation zum entstandenen Schaden an und ob zB eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ob der Weg für Dich Sinn macht.
 
Hallo,

ich fasse es mal kurz:

1) Die Bank hat einen regulären Überweisungsauftrag durchgeführt. Für die ist damit die Sache erledigt. Sie wird nichts tun (warum auch - dafür gibt es z.B. ja auch PayPal).

2) Ganz simpel formuliert: Bei Kauf Privat-Privat geht der Gefahrenübergang ab Transportbeginn auf den Käufer über. Wenn der Käufer das nachweisen kann hast Du Pech gehabt und musst Dich mit dem Transportunternehmen auseinandersetzen.

3) Gab es nie einen Transportbeginn (so wie es anscheinend der Fall ist), ist der Verkäufer natürlich noch zur Gegenleistung verpflichtet.

Ich persönlich würde jetzt (schon aus Prinzip) dem Verkäufer eine angemessene Frist per Einschreiben setzen, parallel einen Anwalt kontaktieren und mich auf eine langwierige Auseinandersetzung (mit ungewissem Ausgang) einstellen.

Alternativ könntest Du das Geld auch als Lehrgeld abschreiben - fremden Menschen ohne Sicherheiten Geld zu überweisen ist auch ein wenig naiv ;)

Gruß Greg
 
Er hat mir extra seine Adresse, Telefonnummer und alles gegeben.

Ich werde morgen gleich mal zur Polizei gehen und eine Anzeige erstellen.
 
Nope - würde ich nicht. Die Polizei wird das nicht interessieren (bisher liegt ja auch keine Straftat vor, oder?!).

Wäre ja noch schöner wenn sich die Polizei mit privatrechtlichen Vertragsstreitereien rumschlagen müsste ;)

Nochmals: Fristsetzung und /oder Anwalt.

Gruß Greg
 
Betrug ist doch eine Straftat, oder nicht? Kann die Polizei ihn nicht mahnen?



Laut §433 BGB haben wir einen Kaufvertrag abgeschlossen. Ich habe meinen Teil mit der Zahlung erfüllt, jedoch muss er die Reifen verschicken, damit er seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt.

Durch die Leistungsverweigerung seinerseits kann ich von dem Kaufvertrag normalerweise zurückziehen. Außerdem kann ich doch sogar neben dem Kaufpreis, den er mir zurückgibt, Schadensersatz zusätzlich erhalten, d.h. er muss mir die Mehrkosten zahlen, die dadurch entstanden sind. In meinem Falle kosten die Reifen hier locker über 100€ mehr, was er mir normalerweise auch noch bezahlen müsste. § 280,286 BGB oder sowas.

Wenn jetzt auch noch ein Schaden durch ihn entsteht, d.h. ich baue einen Unfall, weil die Sommerreifen versagen und ich aufgrund seiner Leistungsverweigerung die Winterreifen nicht besitze, müsste er doch glaub ich auch noch den Schaden zahlen.

Da muss ich morgen nochmal im BGB genau suchen.
 
Wenn jetzt auch noch ein Schaden durch ihn entsteht, d.h. ich baue einen Unfall, weil die Sommerreifen versagen und ich aufgrund seiner Leistungsverweigerung die Winterreifen nicht besitze, müsste er doch glaub ich auch noch den Schaden zahlen.

Da muss ich morgen nochmal im BGB genau suchen.

ja genau :d :d :d

in dem fall bekommst nur DU eine aufn sack, weil ein auto bewegt hast, das nicht der witterung angepasst war - alles andere interessiert nicht...

ansonsten stimme ich gregory zu. man muss nicht nur bisschen im bgb blättern können, sondern auch verstehn was da steht und da haperts bei dir gewaltig - nix für ungut.
 
ja genau :d :d :d

in dem fall bekommst nur DU eine aufn sack, weil ein auto bewegt hast, das nicht der witterung angepasst war - alles andere interessiert nicht...

ansonsten stimme ich gregory zu. man muss nicht nur bisschen im bgb blättern können, sondern auch verstehn was da steht und da haperts bei dir gewaltig - nix für ungut.


Manu :M Du hast vergessen zu erwähnen, dass das unter Umständen vor den internat. Gerichtshof nach Deen Haag kommt ... :d, so eine Nichterfüllung des Verkäufers stellt eine Menschenrechtsverletzung dar und ist nach Genfer Koventionen für Käufe über das Inet strengstens verboten :M
 
Diese Probleme scheinen regelmäßig aufzutuachen - wie Öl- oder Reifenthreads.
Und scheinbar ist das Vertrauen in das Internet - der dort aktiven Personen, etc. doch recht groß um nicht zu sagen blauäugig. Dürfte ein Auswuchs der "Geiz-ist-Geil" Mentalität sein... anyway. - scheint als müsste der Mensch gewisse Erfahrungen selbst machen bzw. verspüren ;-)

Fakt ist, dass du in diesem Fall relativ wenig unternehmen kannst - außer dir selbst in den Allerwertesten zu beißen.
Alternativ kannst du natürlich rechtlichen Beistand aufsuchen und dich über die Möglichkeiten informieren. - Mehr als eine Rechnung des Anwalts, sowie ein Schreiben desselben an deinen "Geschäftspartner" wird dabei nicht herauskommen.
Ich kenne den Wert der Winterreifen nicht, bezweifle aber, dass es bei dem Streitwert zu einer Klage kommt, wenn (und davon gehe ich aus) der "Verkäufer" das anwaltliche Schreiben ignoriert...

Ergo wirst du dies als "Lehrgeld" abschreiben müssen - aber du kannst ja mal den Anwalt deines Vertrauens kontaktieren...

Kopf hoch - daraus lernt man... ;-)
(hab ich zumindest vor einigen Jahren)
 
Wenn jetzt auch noch ein Schaden durch ihn entsteht, d.h. ich baue einen Unfall, weil die Sommerreifen versagen und ich aufgrund seiner Leistungsverweigerung die Winterreifen nicht besitze, müsste er doch glaub ich auch noch den Schaden zahlen.

Da muss ich morgen nochmal im BGB genau suchen.

Da wäre ich aber ganz vorsichtig mit dieser Ansicht! Es ist allein Deine Aufgabe dafür zu sorgen, dass Dein Auto verkehrssicher ist! Egal was passiert. Wenn Du einen Unfall verursachst und Du kommst mit der Argumentation s.o., dann wird Dir das wahrscheinlich doppelt teuer zu stehen kommen! (Vorsätzliches fahren ohne entsprechende Bereifung, da Du ja laut Deiner Aussage dann wusstest, dass Du eigentlich nicht fahren darfst! Wobei ich da kein Fachmann bin, das weiß Brummm sicher besser) Nur weil er Dir die Reifen nicht schickt, entbindet Dich das nicht von der Pflicht, welche aufzuziehen! Reifen kann man schließlich auch woanders kaufen und dann musst Du das eben auch tun. Wenn überhaupt, kannst Du höchstens für den höheren finanziellen Aufwand durch den zweiten Kauf von Reifen Schadensersatz verlangen. Und das wird wahrscheinlich auch nicht so einfach, denn die haben ja auch einen Gegenwert.

Versuch weiter, ihn zur Vernunft zu bekommen und wenn das nicht klappt, fürchte ich, kannst Du das Geld abschreiben.... :# Solche Dinge sollte man immer lieber abholen und vor Ort begutachten und dann bezahlen, dann gibt es seltener böse Überraschungen ;)

Viel Glück!
 
Nope - würde ich nicht. Die Polizei wird das nicht interessieren (bisher liegt ja auch keine Straftat vor, oder?!). ...

Diese Beurteilung obliegt dem Staatsanwalt. Der muss bei einem ausreichenden Anfangsverdacht tätig werden. Mit der Polizei hat das herzlich wenig zu tun.

Eine Strafanzeige kann bisweilen durchaus Sinn machen; nicht wenige Menschen kommen sehr schnell zur Vernunft, wenn sie Post vom Staatsanwalt erhalten. Hier wäre es aber sicherlich zu früh. In der Tat ist der Betrugsverdacht wohl nicht sonderlich hoch, wenn der Lieferverzug erst ein paar Tage dauert und noch gar nicht klar ist, ob ggf. doch noch geliefert wird. So einen Fall legt sich die StA erst einmal auf Wiedervorlage - wenn nicht direkt eine Einstellung wegen Geringfügigkeit erfolgt. Das ist auch nachvollziehbar, gibt es doch nun wirklich erheblichere Fälle, als ein naiv abgewickelter eBay-Kauf.

Generell gilt: Wer die Staatsanwaltschaft behelligen möchte, sollte sich danach nicht zurücklehnen, sondern mit der gebotenen Beharrlichkeit und Umsicht auch dranbleiben.
 
Betrug ist doch eine Straftat, oder nicht? Kann die Polizei ihn nicht mahnen?

Warum erst mahnen? Die können doch gleich die Reifen abholen, bei dir vorbeibringen und dann auch direkt montieren. :)

...Wenn jetzt auch noch ein Schaden durch ihn entsteht, d.h. ich baue einen Unfall, weil die Sommerreifen versagen und ich aufgrund seiner Leistungsverweigerung die Winterreifen nicht besitze, müsste er doch glaub ich auch noch den Schaden zahlen.

Da muss ich morgen nochmal im BGB genau suchen.

Nicht böse sein, aber wenn interessierte Laien in das BGB schauen, ist das zumeist noch unterhaltsamer, als die fred-typische Stammtisch-Polemik der übrigen Laien. ;)

Natürlich kannst du es nicht auf andere abschieben, wenn dein Auto nicht betriebsbereit ist.
 
Wohnt nicht zufällig jemand in Dortmund-Wickede und kann dem Kollegen mal einen Besuch abstatten? :)

Wenn er es wirklich verschickt hat, warum gibt er mit keine Quittungsnummer und warum hat hermed laut der Hotline kein Paket für mich?
 
Wohnt nicht zufällig jemand in Dortmund-Wickede und kann dem Kollegen mal einen Besuch abstatten? :)
............

Ich schick mal meine Freunde vorbei ;)
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Wohnt nicht zufällig jemand in Dortmund-Wickede und kann dem Kollegen mal einen Besuch abstatten? :)

Wenn er es wirklich verschickt hat, warum gibt er mit keine Quittungsnummer und warum hat hermed laut der Hotline kein Paket für mich?


Du hast nun einige Antworten und Tipps zu einer etwaigen Vorgehensweise in diesem Thread erhalten. Kümmern musst Du Dich schon selber. Die Beharrlichkeit, die Brummm gegenüber der Staatsanwaltschaft in dieser Sache empfiehlt, legst Du hier leider in das Ignorieren dieser Tipps ;)

Such Dir nen Anwalt (Dein Väterlein wird da mit Sicherheit einen kennen), oder nimm' alle Beweismittel (Vertrag, Überweisung, Korrespondenz, etwaige Zeugen) mit zur Polizei, erstatte Anzeige und die Staatsanwaltschaft wird sich darum kümmern (eventuell ist dieser Herr dort ja schon bekannt ).
 
Diese Beurteilung obliegt dem Staatsanwalt. Der muss bei einem ausreichenden Anfangsverdacht tätig werden. Mit der Polizei hat das herzlich wenig zu tun.

Eine Strafanzeige kann bisweilen durchaus Sinn machen; nicht wenige Menschen kommen sehr schnell zur Vernunft, wenn sie Post vom Staatsanwalt erhalten. Hier wäre es aber sicherlich zu früh. In der Tat ist der Betrugsverdacht wohl nicht sonderlich hoch, wenn der Lieferverzug erst ein paar Tage dauert und noch gar nicht klar ist, ob ggf. doch noch geliefert wird. So einen Fall legt sich die StA erst einmal auf Wiedervorlage - wenn nicht direkt eine Einstellung wegen Geringfügigkeit erfolgt. Das ist auch nachvollziehbar, gibt es doch nun wirklich erheblichere Fälle, als ein naiv abgewickelter eBay-Kauf.

Generell gilt: Wer die Staatsanwaltschaft behelligen möchte, sollte sich danach nicht zurücklehnen, sondern mit der gebotenen Beharrlichkeit und Umsicht auch dranbleiben.

Das hat nichts mehr mit Lieferverzug zu tun, sondern er hat sie gar nicht verschickt. Ich habe jetzt schon hunderte Male bei Hermes angerufen und es wurde nie ein Paket bei Ihnen abgegeben. Außerdem habe ich ihn schon 5 mal darauf hingewiesen, dass ich die Quittungsnummer haben möchte, doch darauf geht er nicht ein und gibt sie mir nicht, also hat er es auch nicht verschickt. Er will außerdem seinen Anwalt einschalten, weil er sich durch mich belästigt fühlt. Das soll er gerne mal machen.
 
Also ich kann mal so in den Raum werfen das öfter Pakete verloren gehen, ich habe selbst mal ein Paket verschickt was nicht ankam, erst als ich hunderte male bei dem Versandunternehmen angerufen habe, haben die das Paket noch im Regal gefunden... &:

Was ich damit sagen will, bevor du deine Rächer losschickst, erkundige dich nochmals beim Versandhaus usw ... Oder fahr doch einfach mal selbst bei der Person vorbei :t
 
Ist doch alles zig-maö durchgekaut:
Wenn er das Paket wirklich versendet hat: Paketnummer her.
Versandunternehmen sag, hat er nicht und er rückt die Nummer nicht raus: Fristsetzung zur Rücküberweisung des Geldes, Androhung von Anwalt.
Frist verstreicht, nichts passiert: Anwalt.

So wie Du Dich dort benimmst, würde ich Deine Drohungen auch nicht ernst nehmen. :eek: :o

Zieh das durch und dokumentiere alles - wird der Anwalt brauchen. Fertig!

Tim
 
Ihr würdet also keine Strafanzeige aufgeben, sondern ihm eine Frist setzen? wie lang soll die Frist ca. sein. Bis zum 5.November?
 
Ihr würdet also keine Strafanzeige aufgeben, sondern ihm eine Frist setzen? wie lang soll die Frist ca. sein. Bis zum 5.November?
Wozu Strafanzeige und wozu ihm so lange Zeit geben?
Nochmals: Er soll Dir umgehend die Paketnummer nennen als Nachweis, dass er das Paket aufgegeben hat. Ist er dazu nicht in der Lage, soll er Dir das Geld innerhalb 5 Tagen zurück überweisen. Danach gehst Du zum Anwalt. Das teilst Du ihm SCHRIFTLICH mit.
Und lass bitte die Polizei in Ruhe :rolleyes:

Tim
 
Ist das aber jetzt nicht blöd, wenn ich ihm mit der Polizei gedroht habe?

Ist das in ordnung, wenn ich ihm das in ebay schreibe oder soll ich lieber einen Brief schreiben, aber vll. stimmt dort die Adresse auch nicht?
 
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